Wenn du ausziehst, kann das Jobcenter evtl. von deinen Eltern verlangen, dass sie sich eine andere Wohnung suchen, wenn ihre jetzige nicht mehr angemessen ist (Mietkosten).
Beiträge von Birgit63
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Indirekt schon, weil euer Geld zusammen veranlagt wird. D. h. wenn ihr zusammen genug habt, dann muss er auch den vollen Kindesunterhalt bezahlen. Ist doch auch richtig. Der Unterhalt steht dem Kind zu. Dein Mann hat zwei Kinder und ich finde es legitim, wenn auch das Kind, was schon seinen Vater nicht bei sich haben kann, wenigstens den Unterhalt bekommt, der ihm zusteht. Das Kind kann doch nichts dafür.
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Kann es sein, dass dir das Praktikum aufs Auge gedrückt wurde? Ich habe den Eindruck, dass du da keinen Bock drauf hast. Krankenschwestern, Polizisten, Altenpfleger u. v. a. müssen auch oft früh raus, haben manchmal 3 Wochen am Stück Dienst ohne einen freien Tag. Alleine schon die Aussage: "Ich war gewillt" spricht schon Bände. Ich denke schon, dass du eine Sanktion zu befürchten hast, was ich auch in Ordnung finde. 2 Wochen gehen ja nun wirklich schnell rum. Die kann man schon zu Ende bringen.
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Wenn du einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz hast, kannst du das ablehnen, ansonsten wird dein Hartz IV gekürzt. Was hast du denn für einen Schulabschluss? Es wäre doch sinnvoll, evtl. den nächst höheren Schulabschluss nachzuholen und dir dann für nächstes oder bei einer 2-jährigen Schulmaßnahme für übernächstes Jahr einen Ausbildungsplatz zu suchen. Ich kann dir nur raten, einen guten Schulabschluss zu machen und dir dann einen Ausbildungsplatz zu suchen. Es gibt viele im Forum, die über 30 Jahre alt sind und jetzt erkannt haben, dass eine Ausbildung besser ist. Aber in dem Alter ist das aus finanziellen Gründen oft sehr schwierig, da es vom Jobcenter nicht gefördert wird und es allein mit Bafög nicht klappt.
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Sicher werden die das sagen. Aber bis du was anderes gefunden hast, bekommst du aufstockend Hartz IV. Allerdings musst du dich bemühen was Besseres zu finden. Diese Bemühungen musst du auch nachweisen. Was die Miete anbetrifft, weiß ich auch nicht was angemessen ist. Allerdings denke ich schon, dass die Miete unangemessen ist. D. h. sie werden dich auffordern, deine Mietkosten zu senken. Entweder durch Untervermietung oder indem du dir eine angemessene Wohnung suchst. Der Umzug wird dir dann allerdings bezahlt. Du kannst auch den Rest, den das Jobcenter nicht übernimmt, selbst dazu bezahlen, solltest aber wissen, dass dann keine Nebenkostennachzahlungen vom Jobcenter übernommen werden.
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Evtl. muss sich deine Mutter eine andere Wohnung suchen, wenn die jetzige nach deinem Auszug von den Kosten her nicht mehr angemessen ist.
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Ist doch schön, man setzt ein Baby in die Welt, jeder bleibt in einer eigenen Bude, kann machen was er will und Vater Staat zahlt.
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Du vergisst aber, dass er dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet ist. Wenn er durch Bafög keinen Unterhalt leisten kann, dass musst du Unterhaltsvorschuss beantragen und dieser läuft als Schulden für deinen Freund auf. Auch kann es sein, dass die Wohnung für dich und euer Kind nicht mehr angemessen ist. Außerdem kostet eine neue Wohnung auch Geld.
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Ich denke mal, dass sich deine Frau an ihrem neuen Arbeitsort eine Wohnung suchen muss. Könnt ihr das denn finanziell wuppen? Ich glaube nämlich nicht, dass das Jobcenter euch die Wohnung hier weiterhin voll bezahlt. Warum kannst du mit eurer Tochter nicht gleich mitziehen? Die Schule allein ist kein Grund. Kinder gewöhnen sich sehr schnell ein. Sogar ganz sensible Kinder. Ich selbst war als Kind sehr schüchtern und musste einen Schulwechsel überstehen. Danach hat mir die neue Schule sogar besser gefallen. Also 10 Monate eine Wochenendbeziehung zu führen ist auch ziemlich stressig. Was machst du, wenn du zu Maßnahmen geschickt wirst oder dich hier bewerben sollst? Das Jobcenter wird dir keine 10 Monate Ruhe gönnen. Wenn man zu zweit ist, lässt sich die Betreuung dann viel besser regeln, auch wenn beide arbeiten. Ich würde mir das nochmal überlegen. Oder wenigstens nach überstandener Probezeit (wird deine Frau ja in ihrem neuen Job haben) zu ihr ziehen.
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Ja, diese Aussage ist korrekt. Für eine Ausbildung gibt es BAB. Allerdings weiß ich nicht, ob es die auch bei einer zweiten Ausbildung gibt.
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Ich an deiner Stelle würde den Job annehmen und wie schon Mr. Ahnungslos schrieb, mich um einen anderen Job bewerben. Das macht sich bei der Jobsuche einfach besser. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht (bzw. mein Mann), dass man, wenn man einen Job hat, ganz anders zu einem Vorstellungsgespräch geht. Man hat ein anderes Selbstbewusstsein, mit dem Hintergedanken, ich habe ja einen Job, ich habe nix zu verlieren. Dass du beim ALG I eine Sperrfrist bekommst, ist so klar, wie das Amen in der Kirche.
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Mit 3 Jahren ist ein Kind kein Baby mehr. Ihr hättet mit dem Umzug eben warten müssen, bis deine Frau mit dem Studium fertig ist. Es ging ja die letzten 3 Jahre auch. Man kann auch dem Kind zuliebe auf das Schlafzimmer verzichten und im Wohnzimmer schlafen. Wie kann man erst umziehen und dann feststellen, dass das Geld nicht reicht. Sowas muss man vorher planen und sich genau ausrechnen, ob man es sich auch leisten kann. Ihr könnt euch die größere und teurere Wohnung nicht leisten. So sind die Fakten. Also bleibt nichts anderes, als dass sich deine Frau einen Nebenjob sucht. Sie kann ja am Wochenende jobben. Da gibt es genug Möglichkeiten.
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Sie kann dem Bafögamt mitteilen, dass ihre Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen. Dann bekommt sie erstmal Bafög und das Bafögamt holt sich das Geld von ihren Eltern zurück.
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Warum gehst du auf Teilzeit arbeiten, mit wieviel Stunden und was bekommst du netto raus? Deine Informationen sind sehr dürftig. Evtl. könnt ihr Wohngeld beantragen.
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Die Frage ist nicht, nach wievielen Tagen er eine Bleibe hat, sondern nach wievielen Wochen. Das geht nicht von heute auf morgen. Die Genehmigung des Hartz IV-Antrages und der Wohnung usw. kann durchaus ein paar Wochen in Anspruch nehmen.
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Suchen muss er sich die Wohnung schon selber. Bis er eine gefunden hat, kann er in einer Obdachlosenunterkunft unterkommen. Das Jobcenter wird ihn nicht an die Hand nehmen und mit ihm losziehen. Sicher bekommt er Unterstützung vom Staat. Allerdings erwartet der Staat auch was von ihm. Er wird an Maßnahmen teilnehmen müssen. Wenn er das nicht macht oder die Maßnahmen abbricht, dann bekommt er Sanktionen, d. h. das Geld wird gekürzt. Bei U 25 geht das ganz schnell.
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Auf deiner Liste für die Erstausstattung gibt es nur neue Möbel. Das kannst du schon mal vergessen. Du bekommst evtl. sogar nur einen Gutschein für ein Sozialkaufhaus. Dort bekommt man gebrauchte Möbel. Selbst wenn du Geld bekommst, dann reicht das niemals, um all deine Wünsche auf deinem Wunschzettel mit neuen Möbeln zu erfüllen. Das einzig neue dürften Matratzen sein. Denn da kann ich dich gut verstehen. Auf einer gebrauchten Matratze möchte ich auch nicht schlafen. Aber ansonsten musst du Abstriche machen. Ein Fernseher und Rundfunkgerät gehören auch nicht mit zur Erstausstattung.
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Wenn dein Vater dir für diese beiden Monate keinen Unterhalt zahlen will, muss er das auch nicht tun, da du selbst Geld verdienst. Wie das mit dem Kindergeld aussieht, weiß ich nicht, weil es dieses ja eigentlich nur gibt, wenn man zur Schule geht, in Ausbildung ist oder studiert. Allerdings gibt es eine Regelung, bei der es um Zeiten zwischen Schule und Ausbildung bzw. Studium geht. Wie das aber genau ist, weiß ich nicht. Da gibt es hier im Forum bestimmt Fachleute, die dir die Frage beantworten können.
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Mit Schulbesuch meinte ich deine Musikschule. Die wird dir das Jobcenter nämlich nicht finanzieren. Weder die private noch die Musikhochschule.
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Du solltest nich so viel Fernsehen gucken. Das ist nicht die Realität, was dort gezeigt wird. Im Übrigen ist es wirklcih so, dass du beim Schulbesuch, Studium, Ausbildung kein Hartz IV bekommst. Du musst Bafög (Schule, Studium) oder BAB (Ausbildung) beantragen. Wenn dies aus irgendwelchen Gründen abgelehnt wird, hast du Pech gehabt. Hartz IV ist nicht dazu gedacht, dir deine Träume zu finanzieren.