Beiträge von Birgit63

    Sie habe nicht nur wahrscheinlich keinen Anspruch, sondern bestimmt keinen Anspruch. Die privaten Kredite zählen nämlich nicht. Das einzige was zählt ist der wohl titulierte Unterhalt für den 6-jährigen Jungen. Alle anderen Abzahlungen sind Privatvergnügen, so dass sie selbst nach Abzug des Unterhalts keinen Anspruch auf ALG II haben.

    Wer finanziert dir denn deine Ausbildung? Mein Mann arbeitet im Pflegebereich schon viele Jahre. Ihm wurde eine Ausbildung verwehrt, weil er schon über 50 Jahre alt war. Im Übrigen werden Pflegehilfskräfte händeringend gesucht, dafür braucht man keine Ausbildung. Man kann bei den Johanniter o. ä. einen Kursus machen, der über ein paar Wochen geht. Anschließend macht man ein 14-tägiges Praktikum und meistens kann man sogar in der Einrichtung bleiben, wo man das Praktikum gemacht hat. So schlecht verdient man dort auch nicht. Mehr als Hartz IV ist es allemal. Dann kannst du dein Haus behalten. Du jammerst nur rum und tust nichts. Im Übrigen gehöre ich auch zu den Steuerzahlern, die kein Haus haben. Daher kann ich dein Gejammere auch nicht verstehen. Wenn ich ein Haus hätte und es nicht mehr halten könnte, würde ich es verkaufen. Es gibt wichtigere Dinge auf der Welt als ein Haus.

    In erster Linie sind ja wohl immer noch die Eltern Ansprechpartner, wenn es um die Unterstützung der Kinder geht. Schulden interessieren dabei überhaupt nicht. Wenn ihr finanziell nicht die Möglichkeit habt, ihn zu unterstützen, wäre es vielleicht möglich, dass euer Sohn wieder zu Hause einzieht. Ist zwar mit 29 Jahren nicht so schön, aber in diesem Fall wohl eine Möglichkeit. Staatsgelder gibt es keine. Er kann ja auch in der Zeit, wo er Überstunden abbaut, einen 400 Eurojob annehmen. Er muss zwar seinen Ausbildungsbetrieb fragen, aber meistens haben die nichts dagegen, wenn die Ausbildung nicht darunter leidet.

    Du hast doch sicherlich Freunde am Wohnort deiner Eltern. Die können dir sicherlich beim Umzug helfen. Ich gehe nämlich mal schwer davon aus, dass das Jobcenter dir einen Umzug nicht finanzieren wird, da nicht nötig. Solltest du allerdings einen Arbeitsvertrag am Wohnort deiner Eltern haben, dann wird dir der Umzug sicherlich bezahlt. Wobei du daran denken solltest, dass das nur die Kosten für einen Mietwagen (in deinem Fall ein kleiner, da kaum Möbel) sind.

    Also zahlt dein Mann keine Miete, sondern die Nebenkosten. OK, dann hat er aber immer noch 2.200 Euro übrig. Denn die Schulden interessieren immer noch nicht. Ihm bleibt ein Selbstbehalt von 1.050 Euro. Also kann er dir und deinen Kinder so über dem Daumen gepeilt 1.000 Euro abgeben. Sicherlich reicht das nicht zum Leben und für eine Wohnung. Du bekommst ja auch noch für die beiden Kinder Kindergeld. Das sind auch nochmal 368,00 Euro. Elterngeld bekommst du ja wohl auch noch. Also kommt doch noch ein nettes Sümmchen zusammen. Ich an deiner Stelle würde erst einmal einen Anwalt aufsuchen, der dir dann genau sagen kann, was du zu erwarten hast.

    Mir kamen auch als erstes diese Gedanken, noch nix im Leben geleistet und gleich ein Kind. Ihr beide seid eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Allerdings bekommt dein Freund als Auszubildender kein Hartz IV. Er kann aber seinen Bedarf mit Kindergeld, Ausbildungsgehalt und Unterhalt der Eltern decken. Was dann übrig bleibt, wird bei dir angerechnet.
    Wie hoch die Miete sein darf, musst du beim zuständigen Jobcenter erfragen. Allerdings kannst du dir eine Traumwohnung für 745 Euro aus dem Kopf schlagen.

    Warum ziehst du dann nicht aus? Dann kannst du einen BAB-Antrag stellen (Unterhaltspflicht des Vaters wird geprüft). Du hättest dein Netto-Lohn, Kindergeld (das kannst du dann auf dich überleiten lassen) und BAB. Damit müsstest du doch (wenn du nicht zu große Ansprüche hast) über die Runden kommen. Deine Mutter müsste sich dann evtl. eine andere Wohnung (unangemessen) suchen. Aber das sollte ja nicht dein Problem sein.

    Es ist doch selbstverständlich, dass ihr als Eltern für euren Sohn aufkommt. Er hat die Ausbildung ja nicht geschmissen, weil er keinen Bock hatte, sondern weil er krank war. Warum denken alle bloß, dass der Staat zuständig ist, sowie die Kinder volljährig sind. Eltern sein bedeutet immer für seine Kinder da zu sein, auch finanziell (Ausnahmen gibt es wenn die Kinder keinen Bock auf Arbeit haben). Das hört nich automatisch mit dem 18. Lebensjahr auf.

    Wenn dein Mann zahlungsfähig ist (Kredite zählen nicht), dann muss er auch zahlen. Dein Argument, dass dein Mann nicht nur Wasser und Brot haben soll, ist dem Steuerzahler (mir auch) egal. Schulden sind Privatsache. Sicherlich kann er euch von 2500 Euro keine Wohnung und Unterhalt zahlen. Aber er wird schon zur Kasse gebeten (wobei den Mann wohl keine Miete zahlen muss, da die Wohnung seinem Opa gehört?). Er muss dir und den Kindern Unterhalt zahlen, wenn dann noch Geld übrig ist, auch noch die Wohnung ganz oder teilweise.

    Natürlich musst du dir vor Antritt der Reise die Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Wird das abgelehnt und du fährst trotzdem und bei dir trudelt ein Termin an, den du nicht wahrnehmen kannst, dann wird dir das Geld für die Zeit der Abwesenheit gekürzt. Du musst jetzt zum Jobcenter und dir die Abwesenheit genehmigen lassen.

    Nein einen Anspruch auf Erstausstattung hast du nicht. Du kannst aber, wie schon berichtet, bei der Diakonie, Caritas usw. nachfragen. Oft stehen auch in der Zeitung unter Rubrik "zu verschenken" Möbel. Oder du fragst bei Bekannten oder Verwandten, ob die was übrig haben.