Beiträge von Birgit63

    Ihr bekommt kein Wohngeld, weil ihr einfach genug Geld zur Verfügung habt. Eure Wohnung ist schlichtweg zu teuer. Auch bei Wohngeld gibt es Grenzen. Diese liegen zwar nicht bei der Höhe der Miete, sondern beim Verdienst.

    Du meinst sicherlich Angebote einer Autovermietung. Denn eine Umzugsfirma wird dir das Jobcenter nicht bezahlen. Du bekommst einen Leihwagen und evtl. noch Geld für Umzugshelfer. Das war es aber auch schon. Es sei denn, du bist so krank (musst du aber nachweisen), dass du den Umzug nicht alleine bewältigen kannst. Du holst dir 3 Kostenvoranschläge von Autovermietungen ein und reichst diese an das Jobcenter weiter mit der Bitte, dir ein Angebot davon zu genehmigen.

    Ich finde das nicht peinlich, sondern das sagt der gesunde Menschenverstand von Leuten, die arbeiten gehen. Als meine Tochter geboren wurde, war mein Mann arbeitslos. Es war sofort klar, dass ich nach meinem damaligen halben Jahr (denn es gab damals noch kein Elterngeld) wieder anfange zu arbeiten. Ich hätte mein Kind auch gern selbst erzogen. Aber ich hatte einen Job und mein Mann eben zu der Zeit nicht. Dass er dann doch noch einen Job fand war pures Glück. Allerdings wurde der so schlecht bezahlt, dass ich trotzdem wieder anfangen musste zu arbeiten. Unsere Tochter wurde tagsüber von der Oma betreut. Es hat ihr nicht geschadet. Wir sind überhaupt nicht auf den Gedanken gekommen, uns vom Staat finanzieren zu lassen. Ich finde, es wird den Menschen heute einfach zu leicht gemacht. Wenn dann auch noch beide Elternteile zu Hause sind und auf ihren Rechtanspruch pochen, dass sie selbst entscheiden können, wer zu Hause bleibt, dann krieg ich echt die Krätze. Kein Wunder dass die Staatskassen leer sind.

    Was ist daran so schwer zu verstehen. Wenn beide in Lohn und Brot stehen, steht es ihnen natürlich frei zu entscheiden, wer bei dem Kind bleibt. Aber wenn beide zu Hause sind und auf staatliche Finanzhilfe angewiesen ist, ist diese Entscheidung nicht mehr so frei. Es kann sich nur einer auf die Kindererziehung berufen. Das ist dann der, der eben nicht so schnell eine Arbeit findet.

    Warum soll denn eure Chance sinken? Wenn du einen besser bezahlten Job bekommst, kann doch deine Frau ihren Job wieder kündigen. Der der zuerst Arbeit bekommt, nimmt sie an. Du kannst dich doch bewerben. Dass du dich solange um euer Kind kümmern sollst, heißt doch nicht, dass du dich nicht mehr bewerben darfst oder sollst.

    Ein Partner aber nicht beide. Deine Frau kann doch solange putzen gehen, bis du einen Job gefunden hast. Die meisten Putzstellen sind ja auch nicht in Vollzeit, sondern frühmorgens oder spätnachmittags oder abends. Dann kannst du immer noch am Tag Vorstellungsgespräche wahrnehmen.

    Das kann schon stimmen. Allerdings bekommst nicht du Hartz IV, da du während der Ausbildung von Hartz IV ausgeschlossen bist, sondern deine Tochter. Sie bekommt aber Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Bei ihr wird 1/3 der Miete gezahlt plus Regelsatz minus Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Das mag schon stimmen. Du bist ja vom Hartz VI ausgeschlossen. Wenn es eine betriebliche Ausbildung ist, wovon ich ausgehe, da du eine Ausbildungsvergütung bekommst, kannst du BAB beantragen.

    Trotzdem ändert sich doch nichts daran, dass deine beiden ältesten Kinder ausziehen. Dann wird doch die Wohnung trotzdem unangemessen sein. Denke daran, wenn du selbst was dazu zahlst, werden keine Betriebskostennachzahlungen übernommen.

    Du schreibst, dass dir alles zusteht, weil das Jobcenter möchte, dass du umziehst. Die doppelt anfallenden Mieten werden die aber auf keinen Fall bezahlt. Denn auch ein Normalverdiener kann sich sowas (meistens) nicht leisten. D. h. auch Hartz IV-Empfänger müssen mit den Staatsgeldern sorgsam umgehen. Das wird hier allerdings oftmals vergessen. Hartz IV-Empfänger meinen oft, der Vater Staat muss es richten. Dem ist aber nicht so. Das musst du jetzt nicht persönlich nehmen. Das ist eine allgemeine Aussage.

    Ich kenne das auch so, dass ich 20 % der Leistungen selbst tragen musste, die ich nach der erfolgreichen Behandlung (nach fast 8 Jahren) zurückbekam. War ein netter Betrag. Allerdings fielen diese 20 % ja nicht in einem Batzen an, sondern immer im Quartal. Das konnte man immer jeden Monat zurücklegen. Wenn es mal ein etwas höherer Betrag war (100,00 Euro), dann konnte man ihn auch in Raten beim Kieferorthopäden abzahlen.

    Wohngeld und Hartz IV schließen sich aus. Entweder oder. Tut mir echt leid, aber du hast voreilig gehandelt und doppelt Miete zahlt dir kein Jobcenter. Man muss seine Wohnung so kündigen, dass das nicht passiert. Das kann sich auch kein Otto-Normalverdiener leisten. Noch dazu gleich für zwei Monate. Das einzige was mir jetzt noch einfällt, wäre noch ein Darlehen beim Jobcenter für die doppelte Miete. Ob das klappt weiß ich allerdings nicht.

    Du hast eine abgeschlossene Ausbildung. Auch eine Umorientierung muss man sich leisten können. Die wird eben nicht vom Staat finanziert. Meine Tochter hat sich auch umorientiert. Sie hat dabei zu Hause gewohnt und so konnte sie sich diesen Luxus leisten. Ansonsten hätte sie das eben auch nicht gekonnt. Du kannst dir auch einen Nebenjob suchen und dir deine Umorientierung darüber finanzieren. Vater Staat ist eben nicht für jeden Luxus zuständig.