Danke wieder was dazu gelernt
Beiträge von Birgit63
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Wenn du einen normalen Job ausübst, fällt das Kindergeld weg. Kindergeld gibt es nur bei Studium oder Ausbildung. Meinst du mit Stellenzulage den sogenannten Ortszuschlag, den es für Angehörige des öffentlichen Dienstes gibt? Wenn ja, dann fällt dieser dann zusammen mit dem Kindergeld weg.
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Ganz ehrlich, hier sehe ich das Kindeswohl gefährdet. Da würde ich täglich beim Jugendamt aufschlagen, damit die was dagegen unternehmen.
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Warum will ein so junger Mann nur halbtags arbeiten? Es kann nicht dein Ernst sein, nur einen Halbtagsjob machen zu wollen, um sich dann noch Geld vom Staat geben zu lassen. Wenn du momentan bei der Bundeswehr bist, gehe ich davon aus, dass du keine gesundheitlichen Einschränkungen hast.
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Na dann ist doch alles in Ordnung. Dann soll sie Hartz IV beantragen und gut ist.
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Ob sie dann nochmal Bafög bekommt ist auch fraglich, weil sie schon einmal welches bekommen hat. Für die Zeit bis zum Besuch der Schule kann sie natürlich Hartz IV beantragen. Allerdings kann es durchaus sein, dass man sie in eine Maßnahme steckt. Bis September ist ja noch viel Zeit. Auch muss sie Bewerbungen schreiben. Sie könnte ja einen Job finden. Auch wenn der Beruf nicht passt, hätte sie bis zum Besuch der Schule weiterarbeiten können. Meine Tochter hat auch zwei Ausbildungen. Hat in ihrem ersten Beruf bis zu Beginn der zweiten Ausbildung gearbeitet. Wenn es auch nicht der Traumberuf war, hat sie bis dahin wenigstens Geld verdient und konnte sogar einiges auf die Seite legen.
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Warum hat sie nach ihrer Ausbildung nicht in ihrem Beruf weitergearbeitet und auf der Abendschule das Abi nachgemacht? Einfach den Job hinschmeißen, um was anders zu machen, muss man sich leisten können. Sie kann Hartz VI beantragen. Allerdings fällt das mit Besuch des Berufskollegs weg. Während einer Ausbildung ist man von Hartz IV ausgeschlossen. Eine zweite Berufsausbildung (dazu gehört auch das Nachholen des Abiturs) muss man sich leisten können. Evtl. kann sie Bafög beantragen. Ob sie bafögberechtigt ist, weiß ich nicht.
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Du kannst BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Allerdings hängt die vom Einkommen deiner Eltern ab. Auch deine Freundin kann diese beantragen. Ihr habt maximal einen Unterhaltsanspruch von 670,00 Euro, wobei das Ausbildungsgehalt und Kindergeld mit angerechnet werden.
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Wenn deine neue Partnerin soviel verdient, dass du deinen Unterhaltsverpflichtungen für deine zwei Kinder aus der geschiedenen Ehe nachkommen kannst, dann kannst du ohne Weiteres die Elternzeit nutzen.
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Im Übrigen ist auch der Kindsvater zu Unterhalt verpflichtet (gehe mal davon aus, dass auch dieser noch Schüler ist). Dann sind seine Eltern in der Pflicht.
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Im Übrigen kann man sich auch ohne Zeugnis bewerben. Ich arbeite in einer Personalabteilung. Wir bekommen viele Bewerbungen, wo das Zeugnis nachgereicht wird. Das Zeugnis ist ja nur ein Kriterium für die Bewerbung.
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Man darf auch nicht vergessen, dass man das Erbe evtl. zurück geben muss, wenn die Mutter mal pflegebedürftig wird und ins Heim kommt, damit die Heimkosten (natürlich nur, wenn die Rente nicht reicht) bezahlt werden können.
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Weißt du wieviel Secondhandgeschäfte den Bach runtergehen? Hier bei uns sprießen sie aus der Erde, um nach einem Jahr wieder in diese zu versinken. Wenn es nur um die Renovierungskosten geht, verstehe ich nicht, warum deine Eltern diese nicht auch noch übernehmen. Sie übernehmen Kaution und Umzug und die Renovierung nicht? So eine Renovierung kostet doch nicht die Welt. Also wenn du unbedingt die Wohnung haben willst, wirst du wohl alles selbst bezahlen müssen.
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Das mit dem richtigen Beruf bezog ich auf den Web-Designer. Denn den hast du dir ja wohl mehr oder weniger selbst beigebracht.
Ansonsten wünsche ich dir nächste Woche ganz viel Glück -
Irgendwie klingt das für mich so, dass ihr erstmal das Erbe um die Ecke gebracht habt. Daher kein Weiterbewilligungsantrag. Jetzt möchtet ihr einen neuen Antrag stellen und hofft, dass das Erbe dabei keine Rolle spielt. Inwieweit euch das gelingt, vermag ich nicht zu sagen. Du kannst dich natürlich auch in der IT-Branche bewerben. Allerdings kann das Jobcenter von dir verlangen, dass du dich auf jeden Job bewirbst. Bei Hartz IV gibt es keinen Berufsschutz. Wobei du ja nicht einmal einen richtigen Beruf gelernt hast.
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So, hier im Forum habe ich keinen gefunden, der anders darüber denkt. Im Übrigen bin ich nicht alleinerziehend, mein Mann hat damals bei einer Firma gearbeitet, wo der Dienst erst um 12.00 Uhr begonnen hat. Natürlich musste er dann bis 21.00 oder 22.00 Uhr arbeiten und dann kam noch die Fahrtzeit von ca. 1 Stunde hinzu. Wenn deine Tochter Unterstützung braucht, gibt es das Jugendamt. Dort gibt es die Familienhilfe und die ist für solche Fälle da. Das wurde dir bereits oben auch schon geschrieben.
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Klaro alle Väter, die im Schichtbetrieb arbeiten, arbeiten künftig nur noch Frühschicht, weil der Sohnemann den Vater am Abend zu Hause braucht. Wo lebst du denn? Du schreibst, dass es einen Vater gibt, der sich am Wochenende kümmert. So geht es vielen Familien, wo die Väter auf Montage sind oder aber abends so spät nach Hause kommen, dass die Kinder schon im Bett sind. Mein Mann ist viele Jahre erst abends um 22.00 Uhr oder sogar noch später nach Hause gekommen. Ich musste mich auch alleine kümmern. Mein Vater hat zu der Zeit auch noch im Schichtsystem gearbeitet und konnte mich nicht unterstützen. Außerdem bin ich selbst auch ein "Schichtkind". Meine Mutter hatte 3 Kinder, um die sie sich kümmern musste, wenn mein Vater zur Arbeit war. Jedenfalls gibt es ein solches Recht (Gott sei dank kann ich nur sagen) nicht.
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Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden. Es ist ja toll, dass du deiner Tochter hilfst und sie unterstützt. Aber dass daraus ein Recht entstehen soll, dass du nur noch Frühdienst machen darfst, halte ich für übertrieben. Wer soll denn dann deine Spätschicht übernehmen? Vielleicht ein Familienvater mit drei Kindern zu Hause? Der wird dort auch gebraucht. Auch ein Ehemann oder Lebensgefährte ohne Kinder möchte vielleicht die Freizeit mit seiner Lebenspartnerin verbringen. Kann es sein, dass du gar nicht so gerne Spätschicht machst und jetzt nur einen Grund suchst, die nicht machen zu müssen? Jede Medaille hat zwei Seiten. Zur Dauerfrühschicht gehört ein Kollege (oder mehrere, die immer wieder einspringen müssen), der Dauerspätschicht macht. Auch wenn deine Tochter alleinerziehend ist, hat das Kind doch sicherlich einen Vater. Vielleicht sollte der sich mal kümmern.
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Die Eltern sind dem jungen Mann zu Unterhalt verpflichtet. Da er bei seiner Mutter wohnt, ist das ja wohl in Ordnung. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld, was man so zum Ausgeben hat. Damit finanziert man normalerweise sein Leben.
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Du hast einen Anspruch auf ca. 667,00 Euro Unterhalt. Natürlich wird dein Gehalt angerechnet, welches bei netto wohl 500,00 Euro beträgt. Also bleiben noch 167,00 Euro Unterhalt, der auf beide Elternteile verteilt wird. Also müsste deine Mutter dir 83,50 Euro Unterhalt zahlen. Da du bei deinem Vater wohnst, braucht er dir wohl keinen Unterhalt zu zahlen. Das Auto, welches du abbezahlst, zählt natürlich nicht.