Wenn du nur 345,00 Euro Bafög unter Anrechnung des Einkommens deiner Eltern bekommst, dann müssen dir deine Eltern noch Unterhalt zahlen.
Beiträge von Birgit63
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Sie hat die Möbel "geerbt". Somit sind es ihre eigenen und ihr steht keine Erstausstattung zu. Wenn die Möbel abgewohnt sind, ist es Ersatzbeschaffung und die ist aus dem Regelsatz zu bezahlen.
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Was ist mit den Möbeln, die du bisher besessen hast (Bett, Schreibtisch, Schrank) passiert? Ich meine, wenn du bislang bei deinen Eltern gewohnt hast, dann hast du ja sicher ein Zimmer gehabt, wo Möbel drin waren.
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Du vergisst aber die Nebenkosten. Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwassergebühr usw.
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Du musst schon mehr Input geben. Was soll dir warum gekürzt werden. Hattest du einen Termin oder hast deine Bewerbungen nicht geschrieben? Bei den Bewerbungen ist es so, dass man diese auch schreiben muss, wenn man krank ist, es sei denn, man hat einen Gipsarm oder zwei. Bei den Terminen ist es so, dass man, wenn man nicht bettlägerig ist, schon einen Termin wahrnehmen kann. Man soll beim Jobcenter ja nicht arbeiten, sondern nur kurz einen Termin wahrnehmen.
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Der anrechenbare Betrag in Höhe von 92,00 Euro ist die Hälfte vom Kindergeld. Die andere Hälfte steht der Kindsmutter zu, da sie das Kind ja auch ernährt, beherbergt usw.
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Und auch hier gibt es keine Verwandten und Freunde, die beim Umzug helfen können. Im Gegenteil, man benötigt auch noch einen Maler und Fußbodenleger. Also langsam krieg ich einen dicken Hals. Hartz IV ist kein All-Inklusive-Paket. Es soll das Notwendigste sichern.
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Das Einkommen deines Vaters ist insofern von Bedeutung, als dass sich danach der Unterhalt bemisst. Die Höchstgrenze liegt bei 670,00 Euro. Diese wird dein Vater bei seinem Einkommen wohl auch zahlen müssen. Inwieweit die Halbwaisenrente eingerechnet werden darf, weiß ich nicht. Aber dazu melden sich bestimmt noch andere Forenbesucher. Dass das Kindergeld mit dazu zählt ist richtig.
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Bist du schon über 21 und hast einen Führerschein? Dann kannst du ja den Sprinter fahren. Hat das Mädel keine Freunde, keine Eltern, niemanden auf der Welt? Ist schon komisch, der Otto-Normalverdiener hat Freunde, Eltern, Bekannte die beim Umzug helfen. Wenn der Staat schon bereit ist, Geld dafür zu zahlen, dann soll es plötzlich ein Umzugsunternehmen sein. Gerade junge Leute von 20 haben doch jede Menge Freunde. Da wird ja wohl einer drunter sein, der einen Sprinter fahren kann.
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Dass man in Hannover keine Wohnungen findet, stimmt nicht. Meine Tochter hat schon 2 x das Glück gehabt. Zuerst hat sie eine niedliche 2-Zimmer-Wohnung für sich allein gefunden und nach 1,5 Jahren eine schöne 3-Zimmer-Wohnung zusammen mit ihrem Freund. Dass dir deine Arbeit keinen Spaß macht, steht auf einem anderen Blatt. Es steht dir aber frei, dich aus deinem Job heraus um einen neuen Job zu bewerben. Auch diese Erfahrung hat meine Tochter schon gemacht. Dass es sich nämlich aus einem Job heraus viel besser bewerben lässt als aus der Arbeitslosigkeit. Man ist relaxter und hat beim Vorstellungsgespräch ein ganz anderes Auftreten. Du musst etwas tun. Nur alle anderen dafür zu beschuldigen, bringt nix. Wenn es dir in dem Job nicht gut geht, dann sieh zu, dass du was Besseres findest. Vielleicht ja auch in der Nähe deines Freundes. Jammern alleine bringt wirklich nichts. Wir können nix für eine Misere.
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Du kannst die Fahrtkosten bei der Lohnsteuer geltend machen. Mehr gibt es aber nicht. Du bist da wirklich ganz alleine dran schuld. Du schreibst, dass du hier keinen kennst, deine Familie weit weg wohnt und dein Freund auch 150 km weit weg wohnt. Warum hast du dir dann die Wohnung in Rotenburg gesucht, wenn du in Hannover arbeitest? Was das mit psychischen Problemen zu tun haben soll, kann ich einfach nicht verstehen. Manche Menschen schieben einfach psychische Gründe vor, wenn sie sich ihre eigene Dummheit nicht eingestehen wollen. Ich könnte es ja verstehen, wenn du einen Partner hättest, der auch berufstätig ist und ihr zusammen wohnt. Aber so obliegt es dir ganz allein, dir eine Wohnung in der Nähe deiner Arbeitsstätte zu suchen.
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Dass du so viel Fahrtkosten zur Arbeit hast, ist ja wohl deine eigene Schuld. Suchst dir einen Job in Hannover und eine Wohnung in Rotenburg. Auch außerhalb von Hannover gibt es schöne ländliche Ecken, die nicht so weit entfernt liegen.
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Wie alt bist du denn?
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Uns wurde damals gesagt, wenn beide arbeiten gehen, hätten wir keinen Anspruch auf einen Hortplatz. Hortplätze werden nur an Alleinerziehende oder Sozialhilfeempfänger (1992) gegeben. Alleinerziehende verstehe ich vollkommen. Bei den Sozialhilfeempfängern hatte ich meine Probleme, da diese ja den ganzen Tag zu Hause sind. Auf Nachfrage wurde mir lapidar mitgeteilt, dass diese nicht in der Lage wären, mit ihren Kindern die Hausaufgaben ordentlich zu erledigen. Ja so eine Meinung gab es damals von den Sozialhilfeempfängern. Für uns hatte das die Konsequenz, dass ich meine Arbeitszeit verkürzt habe und aufgrund der Arbeitszeiten mein Kind trotzdem nach der Schule noch zwei Stunden alleine war. Heute muss ich sagen, dass das super war. Meine Tochter war sehr selbständig, die Hausaufgaben schon erledigt, wenn ich von der Arbeit kam und auch meine Tochter sagt mir heute, dass sie das ganz toll fand ich sich schon sehr erwachsen fühlte. Heute gibt es Hortplätze und werden nicht in Anspruch genommen, weil man nicht arbeiten gehen möchte. Ja so haben sich die Zeiten geändert.
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Von deiner Freundin kann auch verlangt werden, dass sie sich bundesweit bewirbt, da sie mit ihrer 1. Ausbildung sicherlich in einem anderen Bundesland einen Job finden würde.
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Was meinst du, wofür der Vermieter noch alles zuständig ist? Meinen Vermieter nach Abflussreiniger zu fragen, also auf die Idee bin ich noch nie gekommen. Ein bisschen Eigeninitiative dürfen auch Vermieter verlangen. Ansonsten sehe ich das so wie Turtle1972, wobei ich denke, dass du vielleicht noch aufstockend ALG II beantragen kannst.
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Also zieht dein Freund nur aus, damit du nicht mehr für ihn aufkommen musst und ihr mehr Geld habt. So habe ich mir das auch von Anfang an gedacht. Die Arbeit war nur ein Vorwand.
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Meine Freundin hat den Unterhalt für ihre Tochter versucht, durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen. Sie musste den Gerichtsvollzieher bezahlen und gebracht hat es nix, weil der Kindsvater nicht anzutreffen war.
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Deine Frage wurde doch beantwortet. Da dein Vater Unterhalt zahlt, steht ihm auch das Kindergeld zu. Dir steht der Unterhalt zu. Darum musst du dich kümmern.
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Klar kann ihre Mutter zu ihr ziehen. Sie zahlt die Hälfte der Miete und gut ist es. Deine Bekannte gibt beim Jobcenter eine Veränderungsmeldung ab und das war es. Ob sie mit ihrer Mutter einen Untermietvertrag machen muss, weiß ich allerdings nicht. Schaden kann es aber auf keinen Fall.