Ihr hattet eine gemeinsame Wohnung. Wenn du jetzt ausziehst, dann gehört dir doch auch die Hälfte der Wohnungsausstattung. Das Kinderzimmer ja wohl sowieso. Ich gehe mal davon aus, dass dein Freund der Vater des Kindes ist. Er muss eurem Kind Unterhalt zahlen. Inwieweit er für dich auch Unterhalt zahlen muss, weiß ich nicht, weil du ja eine Ausbildung machst. Du kannst auch BAB beantragen. Wenn du noch U 25 bist, bekommst du ja für dich auch noch Kindergeld.
Beiträge von Birgit63
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Du wirst keine Leistungen bekommen. Wenn deine Eltern dich nicht unterstützen wollen, obwohl sie genug verdienen, warum soll dir dann der Steuerzahler dein Studium bezahlen? Da hilft nur noch der Nebenjob. Auch kannst du doch noch bei deinen Eltern wohnen bleiben. Ich kenne einige Studenten, die weder Bafög noch Unterhalt von ihren Eltern beziehen. Die haben einen Job und ein kleines WG-Zimmer.
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Ich würde mir ganz schnell einen Termin beim Jugendamt und beim Anwalt für Familienrecht besorgen.
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Snoopy86: Natürlich muss dein Freund seinen Mietanteil (hier 1/3) selbst bezahlen. Das Jobcenter zahlt doch keine Miete für deinen Freund, wenn er erwerbstätig ist und keine Leistungen bezieht. 2/3 (dein Anteil und den deines Kindes) werden doch gezahlt. Probejahr heißt nicht, dass dein Freund umsonst (Wohnung wird vom Jobcenter bezahlt) bei dir wohnen kann. Es wird sein Verdienst bei dir (Regelsatz) nicht angerechnet. Aber Miete muss er schon zahlen. Die müsste er ja auch zahlen, wenn er eine eigene Wohnung hätte.
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Ich an deiner Stelle würde mir ganz schnell einen Termin beim Anwalt besorgen. Das Thema ist so komplex, dass dir hier wohl kaum einer eine richtige und für dich sehr wichtige Auskunft geben kann.
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Ich habe gegoogelt und so ein Ministerium gibt es gar nicht. Meinst du den Zoll?
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Du kannst dich doch nebenbei trotzdem um eine feste Anstellung bemühen.
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Da es sich nicht um einen Familienangehörigen handelt, ist es Einkommen und wird angerechnet.
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Hallo Mocca,
dir geht es wohl nicht gut. Dass sich jemand gleich umbringt, weil er hier nicht mit Samthandschuhen behandelt wird, ist ja wohl ein bisschen weit hergeholt. Vielleicht bin ich ja so, weil ich selbst schon so viel mitgemacht habe und weiß wie das Leben tickt. So wie du meinst, dass wir die Leute nicht kennen, so kennst du mich nicht und kannst dir über mich kein Urteil bilden. -
Nein, das Pflegegeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Allerdings entbindet dich die Pflege bei Pflegestufe 1 nicht, dir einen Job (Vollzeit) zu suchen.
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Dann erzähl uns mal was du wofür bekommen hast. Hört sich sehr seltsam an.
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Was willst du überhaupt tun? Ausziehen? Dann kannst du BAB beantragen. Auch das Kindergeld steht dir dann zu.
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Herzlichen Glückwunsch
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Wie alt ist denn dein Sohn? Ich würde mir die Info-Veranstaltung erst mal anschauen. Du hast keinen Berufsschutz.
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Ich denke auch, dass wir dir hier keine Hilfestellung zum Sozialbetrug und Schmarotzertum geben sollten.
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Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass dich deine Mutter nach einer OP aus dem Haus wirft. Du hast deine Ausbildung doch ordentlich beendet und für eine OP kann man nix. Das ist eine Krankheit. Wie das mit Hartz IV aussieht weiß ich nicht. Eigentlich sind deine Eltern noch für dich unterhaltspflichtig, da du keine 25 bist. Allerdings hast du eine abgeschlossene Ausbildung. Obwohl sie nur schulisch ist. Meistens ist es ja leider so, dass einem eine solche Ausbildung wenig bringt. Ich kenne keinen, der danach einen Job gefunden hat. Die paar die ich kenne, haben danach noch eine betriebliche Ausbildung gemacht. Daher weiß ich nicht, ob deine Eltern nicht trotzdem noch unterhaltsverpflichtet sind. Es gibt aber bestimmt andere User, die dir darüber Auskunft geben können.
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Soll ich mal raten, das Kind ist gerade 18 geworden. Die meisten 18-jährigen haben zu Hause Probleme. Sie müssen sich weiterhin nach ihren Eltern richten und denken, wenn sie volljährig sind, hat ihnen keiner mehr was zu sagen. Da sind Probleme vorprogrammiert. Es müssen schon drastische Zustände zu Hause herrschen, um dort ausziehen zu können. Dazu gehört u. a. körperliche Gewalt. Nicht, weil man sich mit seinen Eltern nicht versteht. Dann würden sich 95 % aller 18-jährigen eine eigene Bude nehmen.
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Ja, wenn man will geht das. Aber viele (nicht alle) wollen einfach gar nicht. Die sind immer nur am überlegen, wie sie der Arbeit entgehen können.
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Man hat keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Da wird dir dann auch kein Anwalt helfen können.
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Ich sehe es genauso wie Chico. Du hast für den Lebensunterhalt gesorgt. Allerdings finde ich nicht, dass eure Tochter schon ab Volljährigkeit über das Geld verfügen sollte. In diesem Alter haben die Kinder oft noch kein Verhältnis zum Geld. Meine Eltern haben mir zum 27. Geburtstag einen Umschlag mit Geld überreicht. Das war eine Versicherung, die sie für mich abgeschlossen hatten. Was soll ich dir sagen, ich habe mich riesig gefreut. In dem Alter konnte ich das Geld richtig schätzen. Also wenn du das Geld für deine Tochter anlegen willst, würde ich es zweckgebunden (Führerschein, Einrichtung 1. Wohnung) oder aber so, dass du selbst bestimmen kannst, wann das Geld deine Tochter bekommen soll.