Beiträge von Birgit63

    Natürlich darfst du umziehen. Allerdings bekommst du dafür keiner Leistungen vom Jobcenter, d. h. wenn du die alte Wohnung bei Auszug renovieren musst, bekommst du keine Renovierungskosten und auch keine Kosten für einen Umzugswagen etc.

    Was spricht dagegen, erstmal die Verlängerung zu nehmen und nebenbei einen neuen Job zu suchen. Das hat mein Mann auch gemacht. Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis findet man leichter einen neuen Job. Man tritt bei den Vorstellungsgesprächen viel selbstbewusster auf, als wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt. Ich denke auch, dass es Ärger geben wird, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitsamt mitteilt, dass er eine Verlängerung angeboten hat und diese abgelehnt wurde.

    Wenn der Umzug nicht nötig ist (ist er m. E. nicht), dann wird das Jobcenter sowieso weder Umzugskosten noch Kaution bezahlen. Wobei die Kaution sowieso nur als Darlehen bezahlt wird.

    Ich bin da nicht so bewandert. Aber ich denke mal, dass es sowas nicht gibt. Wie stellst du dir das denn vor? Die Pflegekasse deiner Lebensgefährtin (denn ihre Mutter ist ja nicht hier krankenversichert) soll für die Mutter Pflegegeld bezahlen? Überleg doch mal. Das kann ja gar nicht sein. Außerdem hat die Mutter deiner Lebensgefährtin niemals in eine deutsche Krankenkasse eingezahlt.

    Ganz ehrlich, dass bei euch der Haussegen schief hängt, kann ich gut nachvollziehen. Wenn meine Tochter ihre Ausbildung verloren hätte, hätte ich mich auch nicht gefreut und sicherlich auch Druck ausgeübt. Das ist ja wohl normal. Es sei denn, du hast deine Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen verloren (sieht hier aber nicht danach aus). Von daher kannst du das mit einer eigenen Wohnung über das Amt erstmal vergessen. Ihr jungen Leute macht es euch immer so verdammt einfach. Sind die Eltern nicht artig und mucken auf, will man auf Staatskosten ausziehen. So läuft es im Leben aber nunmal nicht. Sieh zu, dass du einen neuen Ausbildungsplatz findest. Wenn du einen Ausbildungsplatz hast, kannst du ja ausziehen. Du kannst dann BAB beantragen und zusammen mit deinem Azubigehalt und Kindergeld (bis du 25 bist) sollte es reichen. Wenn nicht, kannst du auch einen Nebenjob annehmen. Bis du eine Ausbildung findest, gibt es auch Nebenjobs (Tankstelle, Mc...., Supermarkt). Ich denke, wenn deine Eltern sehen, dass du dich bemühst, wird das Zusammenleben auch wieder entspannter.

    Was du willst, ist bei Hartz IV vollkommen uninteressant. Du hast eine abgeschlossene Ausbildung, eine abgebrochene Ausbildung und zwei x dein Studium abgebrochen. Da kannst du keine Ansprüche stellen. Du musst nehmen, was man kriegt. Deine Wünsche interessieren niemanden. Entweder kannst du deine Wünsche selbst bezahlen oder du kannst sie zu Grabe tragen. Ich habe dieses Jahr mein 30-jähriges Dienstjubiläum. Das ist auch nicht mein Traumjob. Ich mache ihn, weil ich damit meinen Unterhalt finanziere und von keinem Amt abhängig bin. Wenn ich dann hier lesen muss, dass ich dieses und jenes nicht will, weil das nicht mein Wunsch- oder Traumberuf ist, dann wird mir übel.

    Wenn du ohne Genehmigung umziehst, dann bekommst du keine Umzugskosten, keine Kaution gezahlt. Bei den Nebenkosten sei mal ganz vorsichtig. Oft werden die Nebenkosten extrem gering angesetzt, damit die Wohnung einigermaßen günstig erscheint. Das böse Erwachen kommt dann mit der ersten Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung. Das können dann schon mal u. U. 500 Euro sein. Ich habe das selbst schon erlebt.

    Siehst du und mein Mann hat eben genau die Erfahrung gemacht, die ich beschrieben habe. Er ist chronisch krank, hat das im Bewerbungsschreiben nicht mit aufgeführt, beim Vorstellungsgespräch allerdings die Karten auf den Tisch gelegt und ist trotzdem (oder gerade deshalb) eingestellt worden und arbeitet nun schon 5 1/2 Jahre dort. Weder der Arbeitgeber noch wir haben es bereut. Aber wie jeder Mensch anders tickt, so ticken die Arbeitgeber wohl auch unterschiedlich.

    Auch das gehört m. E. nicht in ein Bewerbungsschreiben hinein. Wenn man einen Job wirklich haben möchte, dann setzt man alles daran, erstmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Evtl. stimmt die Chemie derart, dass sich der AG darauf einlässt, jemanden mit Handicap einzustellen. Aber schon im Voraus auf evtl. Gebrechen hinzuweisen, dient bestimmt nicht dazu, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

    Wie groß ist denn deine Wohnung jetzt? Wenn sie angemessen für dich und die Zwillinge ist, dann wird dir das Jobcenter keinen Umzug finanzieren. Am besten wäre es, du suchst dir in deiner Wunschstadt einen Job. Dann kannst du den Umzug begründen. Allein als Grund, dass deine Familie dort wohnt, wird dir das Jobcenter den Umzug nicht genehmigen und damit auch nicht finanzieren.

    Als Studentin ist die Tochter von Hartz IV ausgeschlossen. Sie muss ihren Mietanteil selbst bezahlen und auch für ihre Lebensmittel etc. sorgen. Dass sie die Hälfte vom Bafög zurückzahlen muss spielt keine Rolle. Jeder Student muss dass ja. So wie du schreibst, bekommt sie ja sogar noch einen Teil der Miete vom JC.

    Wenn euer Vater das Haus deiner Schwester geschenkt hat und bis zur Pflegebedüftigkeit keine 10 Jahre vergangen sind, dann muss sie den Wert zurückgeben bzw. das Haus veräußern, um euren Eltern das Geld zu geben. Ansonsten wird es ja sicherlich einen Kaufvertrag geben. Sollte dein Vater deiner Schwester das Land unter Wert verkauft haben, so muss dieser Verkauf rückgängig gemacht werden. Am besten wäre es, dass ihr euch, wenn es soweit sein sollte, einen Anwalt nehmt. Meine Eltern leben auch beide im Pflegeheim. Gott sei dank hatten sie nie so viel, dass sie etwas an uns 5 Kinder vererben konnten. Allerdings sind von den 5 Kindern auch nur 2 in der Lage (mein Bruder und ich) unsere Eltern zu unterstützen. Wir machen es aber gern. Früher haben uns unsere Eltern unterstützt und jetzt sind wir an der Reihe. Dass unsere anderen 3 Geschwister sich nicht beteiligen können, ist halt so. Zwei bekommen selbst nur eine kleine Rente und die dritte bekommt nur Erwerbsminderungsrente.

    Das Paar hier ist ein Paar. Wenn sich das Paar getrennt hätte, dann müsste der "Freund" nicht 3 - 4 mal in der Woche hier schlafen. Sie sind eine BG, weil sie ein gemeinsames Kind haben. Die Mutter bezieht wahrscheinlich auch den Alleinerziehendenmehrbedarf. Auch das ist rechtswidrig, weil sie eben nicht alleinerziehend ist, wenn der Vater 3 - 4 mal in der Woche bei ihr schläft (mancher Vater, der auf Montag ist, ist noch seltener zu Hause und die Ehefrau ist nicht alleinerziehend). Was das Pärchen hier treibt, ist in meinen Augen Sozialbetrug.

    Du machst eine Ausbildung und bist im ersten Lehrjahr. Da du noch Kindergeld bekommst, bist du noch unter 25 Jahre. Wieviel möchtest du denn in der Ausbildung verdienen? Es muss ja noch eine Steigerung nach der Ausbildung drin sein. Ich weiß ja nicht wie du wohnst. Aber vielleicht wäre eine WG die Lösung. Dann hast du weniger Kosten und kannst mehr von deinem Geld behalten.

    Bei Hartz IV gibt es kein "Wünsch dir was". Du musst jeden zumutbaren Job annehmen. Wenn deine Tochter einen Kindergartenplatz hat ist das doch prima. Meine Tochter ist ab 3 Jahren auch ganztags in den Kiga gegangen, weil mein Mann und ich berufstätig waren und sind. Vorher wurde sie von meiner Mutter betreut. Da hat mein Mann sie mit der U-Bahn morgens um 06.00 Uhr bis zum Bahnhof mitgenommen auf dem Weg zur Arbeit. Meine Mutter hat sie dort in Empfang genommen und ist mit ihr zu sich nach Hause gefahren (Bahnhof lag auf halber Strecke). Nachmittags habe ich meine Tochter dort abgeholt. Wenn man will, dann geht vieles. Wenn du einen Job willst, wirst du auch einen finden. Es muss ja nicht in der Fleischerei sein.

    Du hast eine Ausbildung und einen Job. Selbst wenn du den Job verlierst, wirst du kein Geld für ein Studium bekommen. Du musst dir dann einen neuen Job suchen. Dein Studium ist reines Privatvergnügen und dieses muss man sich leisten können. Wenn deine Eltern kein Verständnis dafür haben, dass du jetzt noch ein Studium beginnen willst, warum soll es dann der Steuerzahler haben? Wenn meine Tochter mir nach ihrer Ausbildung gesagt hätte, sie möchte gerne studieren, hätten wir ihr das ermöglicht. Leider hatte sie diesen Wunsch nicht. Aber nur weil deine Eltern meinen, sie haben ihre Unterhaltspflicht erfüllt, muss jetzt nicht der Steuerzahler einspringen.