Ja dann habe ich als unerfahrener Benutzer eben leider den Beitrag nicht gesehen und habe ihn auch jetzt nicht finden können. Entschuldigen Sie bitte die Unanehmlichkeit. Man wendet sich ja nur an ein Forum wenn man eben NICHT ALLES weis.
Beiträge von zatieni7
-
-
Ja, leider habe ich ein ganz schönes Problem.
Voriges Jahr habe ich am 29.10. das letzte Mal ALG II bezogen (310,00€) und dann am 01. 11. angefangen zu arbeiten.Am 30.11.2010 habe ich meinen ersten Lohn auf dem Konto gehabt. Nun soll ich die 310€ zurück zahlen. Ich musste aber auch im November von irgendwas leben und habe somit das Geld aufgebraucht. Muss man denn wirklich alles zurück zahlen?
Weiß jemand Rat?
-
Ich habe den Beitrag mit großem Interesse gelesen. Und habe fast das gleiche Problem. Ich habe im November 2010 angefangen zu arbeiten, und für meine Tochter und mich 310€ Harz4 erhalten.
Am 30.11.2010 habe ich meinen ersten Lohn auf dem Konto gehabt. Nun soll ich die 310€ zurück zahlen. Ich musste aber auch im November von irgendwas leben und habe somit das Geld aufgebraucht.Worauf kann ich mich berufen?
mein Sachbearbeiter war alles andere als hilfreich, leider.nee, nix Pech gehabt! Wurdest Du darüber informiert das für den zu überbrückenden Monat eine Eingliederungsbeihilfe beantragen kannst bzw. musst ?
Die Sachbearbeiter sind dem Grunde nach verpflichtet, Hilfeersuchende gänzlich und vollständig aufzuklären wenn sie um ALG II ersuchen. genau dieser Punkt wird aber vorsätzlich unterlassen, bisweilen sogar auf Anweisung höherer Dienststellen.
Hier geht es schlicht weg darum Kosten zu reduzieren. Hat man Dich hinsichtlich der Eingliederungsbeihilfe nicht informiert geh sofort in Widerspruch gegen den Bescheid!
Notfalls schick mir eine PN