Beiträge von dms

    Hallo an alle!
    Habe vom Amtsgericht einen Vollstreckungs- und Überweisungsbeschluss bekommen (Schulden bei Kindergeldvorschusskasse)
    ....
    Gruß


    Hallo,



    ....
    Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind. Der unpfändbare Grundbetrag ist, soweit die Pfändung nicht wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche erfolgt, in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen. Ansprüche auf Geldleistungen für Kinder dürfen mit Arbeitseinkommen nur zusammengerechnet werden, soweit sie nach § 76 des Einkommensteuergesetzes oder nach § 54 Abs. 5 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gepfändet werden können.


    Nun wurden meine Sozialleistungen von 300,- Grundsicherung mit meinem Arbeitseinkommen von 730,- zusammengerechnet, obwohl ich NIE Kindergeld vom Jobcenter bekam.
    Dies ist doch rechtswidrig. ....


    Für Kindergeldauszahlung ist die Familienkasse zuständig und nicht das JobCenter.
    Anscheinend hast Du irgendwo einen kleinen Ableger, und für diesen (teilweise) keinen Unterhalt gezahlt,
    so dass die Unterhaltsvorschusskasse eingesprungen ist. Dafür sind bei dir Schulden aufgelaufen, welche nun
    eingefordert werden.


    ...
    Dies ist doch rechtswidrig. Die Sozialleistung hätte nicht mit meinem Arbeitseinkommen zusammengerechnet dürfen.
    ....
    Gruß


    In dem PfÜB werden alle Einkünfte einbezogen, wenn es sich aus dem PfÜB so ergibt.
    Ebenfalls kann der Pfändungsfreibetrag heruntergesetzt sein (muss aber drin stehen).
    Bei Unterhaltsschulden ist davon auszugehen, dass regelmäßig eine niedrigere Grenze gelten sollte.


    ...
    Sehe ich das richtig?


    Gruß


    Ich denke mir NEIN.


    dms

    .... Jetzt habe ich auch eine extrem kleine (35qm) möblierte DG Wohnung gefunden die ich ab nächste Woche beziehen kann.
    Was ist wenn ich in z.B. 6 Wochen eine Wohnung finde die mir auch gefällt, ....


    Was soll dann sein? Es kommt nicht auf die Größe, sondern auf den Mietpreis an. Wenn die neue Wohnung dann teurer ist, wirst du zusehen müssen, wie du die Differenz zwischen der alten und der neuen Miete bezahlst (neben Kaution und Umzugskosten), denn die 35 qm Wohnung ist für dich angemessen und es gibt keinen Grund, dass du schon wieder umziehst...


    Hallo Turtle,


    trifft dies auch auf die Problematik der Erstausstattung, wenn die neue Wohnung unmobiliert sein sollte, zu?


    dms

    Hallo,


    mein Mitleid hält sich leider in Grenzen.
    Anscheinend hast Du genug finanzielle Mittel, denn

    ....
    Ich mache jetzt seit 1.10.2013 meine Ausbildung und mir steht kein BAB zu da ich zuviel verdiene .
    Kindergeld bekomme ich und der Antrag auf Mietzuschuss ist am laufen . .....


    Ob es nun nur an deinem angerechneten Einkommen liegt oder auch noch Elterneinkommen angerechnet wurde,
    denn da ließe sich evtl. weiterhelfen, geht aus dem Postings nicht hervor.


    Aber für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, ist halt nicht so einfach.

    ... Ich hoffe wirklich das ich noch etwas bekomme denn im momentan bekomme ich in etwa genau so viel wie ich vorher mit Hartz 4 bekommen habe , eigentlich um einiges weniger da ich überhaupt keine Freizeit mehr habe .....


    Ich finde es schade das ich mit Sozialleistungen und einem Minijob viel mehr Geld hätte , .....


    .... ich lerne koch , ich habe 0% freizeit und arbeite teilweis 12 std am stück ....


    Ich dachte das ich wenigstens genauso viel bekomme wie mit ALG II und Minijob...


    Wenn Du schon die "guten alten Zeiten" als Vergleich heranziehst, dann müsstest du aber den Minijob weglassen
    oder jetzt einen solchen Nebenbei noch machen.


    So anscheinend ist keiner für mich zuständig (also von den Ämtern her ) jetzt darf ich mich wohl damit begnügen 100€ weniger zu haben als zu Sozialhilfezeiten. Ich finde das ist ein Trauerzeugnis von Deutschland....


    Wie ich schon andeutete, kann ich Dir nur das Angebot machen, den BAB-Bescheid nochmals abzuprüfen, ob dort noch was möglich ist.


    dms

    Hallo,


    wenn Du ausziehst, solltest Du erstmal Berufsausbildungsbeihilfe (bei einer betrieblichen Ausbildung) beantragen.
    Einen Anspruch nach Unterhaltsrecht ist nachrangig.
    Ansonsten ist in der Konsequenz deine Rechnung nicht ganz verkehrt, weil Du mit den Dir zur Verfügung stehenden
    Mitteln deinen unterhaltsrechtlichen Bedarf vollständig abdecken kannst.


    dms

    Hallo,
    ...
    Jetzt wäre noch wichtig zu wissen, wie Du zu dem zahlungspflichtigen Vater stehst?


    dms


    Wie ist das gemeint ob ich zu dem zahlungspflichtem Vater stehe?


    Anscheinend bist Du die Ehefrau?


    ... Muss diese nachträglich vom Kindesvater bezahlt werden?


    Vielen Dank!


    Wenn es tatsächlich ein Urteil gibt, dann steht dort eigentlich drin, in welcher Höhe zu zahlen ist.
    Ein Nichtzahlen des Unterhaltes führt doch nicht dazu, dass die Forderung hinfällig wird.
    U.U. fängt ab dem Monat, wo der Betrag nur teilweise gezahlt wurde, für die Differenz die Verzinsung zu laufen.


    Was sollte die Kindesmutter tun:
    Mit dem Urteil zum Gerichtsvollzieher und die Pfändung einleiten.


    Was kann der Vater tun:
    Änderungsklage zum Urteil einreichen, um die Höhe abändern zu lassen
    Rechtlicher Beistand wäre evtl. hilfreich.


    Das waren nur Kurzausführungen und ersetzen nicht weitere Informationen !


    dms


    Nachtrag: ob es auch strafrechtliche Konsequenzen geben kann, habe ich nicht weiter betrachtet

    Und was meint oder wisst ihr darüber, ob ein Schwerbehindertenausweis mit in einer Bewerbung sollte ?


    Hallo,


    der SB-Ausweis sollte aber zumindest im Gespräch erwähnt werden.
    Warum?
    Zum einen wird ein zukünftiges Arbeitsverhältnis durch weitere Rechtsvorschriften belastet
    (Kündigungsvorschriften, Urlaubsregelungen, Pflichtplatz incl. Abgabenberechnung), welche
    den Arbeitgeber zusätzlich auferlegt werden.
    Zum Anderen sind aber auch in bestimmten Fällen damit der Zugang zu weiteren Fördertöpfen
    eröffnet, um den Arbeitsplatz anzupassen. Dies kann für den Arbeitgeber evtl. Hemmnisse beseitigen.


    Letztendlich ist es auch für den Arbeitnehmer dann klar, welche Ansprüche er evtl. hat.


    Letztendlich kommt es auf die beworbene Stelle und die Art der vorliegenden Behinderung/ Einschränkung
    an.


    Es lässt sich m.E. daher nicht pauschal sagen, ob der SB-Ausweis in der Bewerbung bereits erwähnt werden soll.
    Aber wie ich bereits sagte, im Gespräch sollte er schon mal erwähnt werden.


    dms

    ....
    turtle


    warum aber soll dass denn nun gleich 320 Euro kosten? Wenn sie den Scheck nicht einlöst, kann man ihr auch nur 160 Euro von H4-Geld abziehen und nicht gleich 320 !


    Wenn Sie nun aber den Scheck zerreist oder verbrennt, wieviel hat Sie dann noch
    160 Euro als Aschehaufen
    160 Euro Abzugsbetrag vom H4-Geld
    -----------------------------------
    ??? Euro Miese


    dms


    Kannst du machen. Du kannst auch einen 1000 Euro Schein nehmen und ihn verbrennen, daran hindert dich niemand.Ändert aber nichts daran, dass es Einkommen ist und man es dem Jobcenter bekannt zu geben hat.


    Heißt im Endeffekt, dass du nach Zerreißen ggf. 320 Euro weniger hast...

    Hallo,


    das ist die Antwort die ich vom Amt bekommen habe.
    Meiner Meinung nach ist diese nicht Rechtens, es Fehlt die Auflistung wie oder warum es angeblich zu einer Überbezahlung gekommen ist.
    .....


    Hallo,
    steht das nicht schon drin?
    Die Gewährung der monatlichen 10 Euro war nicht befristet.


    dms

    Huhu,


    also ich mach eine Ausbildung die dual ist, somit wäre glaube ich BAB das richtige.
    ....


    Gehen wir mal davon aus, dass es sich tatsächlich um eine duale Ausbildung,
    welche förderungsfähig im Sinne von BAB ist.


    Turtle hatte es schon angedeutet:
    Du hast bisher noch keinen beruflichen Abschluss gemacht ?
    Wenn dies zutrifft, dann wäre es die Erstausbildung -> eine Fördervoraussetzung für BAB.


    Solltest Du bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben (schulische Ausbildung, Studium etc.),
    dann wäre dies eine Zweitausbildung, womit die Chancen auf BAB fast auf NULL sinken.


    dms

    Huhu,


    mit ganz viel Glück habe ich endlich eine Ausbildungsstelle.
    ......


    Jetzt ist meine Frage was ich alles beantragen kann ...
    , dazu kommen dann die 610€ Ausbildungsvergütung....
    und ob ich Bafög kriegen würde, ist auch unsicher.


    Hallo,


    BAföG gibt es für eine schulische Ausbildung
    BAB gibt es für eine berufliche/ betriebliche Ausbildung


    Du sprichst von BAfög, also handelt es sich um eine schulische Ausbildung mit Ausbildungsvergütung?


    Oder um was für einen Beruf handelt es sich, in welchem du ausgebildet wirst?


    Deine anderer Fragenkomplex beschäftigt sich mehr mit Hartz IV,
    da halte ich mich mangels wissen raus.


    dms

    Hi,


    .... Da eh alles verrechnet wird ist mein frage nun, ob ich halbweisenrente kündigen kann.


    Hallo,


    könnte evtl. dann der Absatz 2 zum Tragen kommen, was bedeutet;
    dass ALG2 weiterhin nur so gezahlt wird, wie bei laufender Halbwaisenrente.


    Zitat

    [h=3]§ 46 SGB I Verzicht[/h] (1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
    (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.


    dms

    ... Wie verhält sich das denn da mit Wohnungsgröße und Miethöhe, in meinem ABG (Ausbildungsgeld, wird vom AA bezahlt) ist meine Miete schonn mit drin, da wir aber zu zweit sind bekommen wird da mehr Miete oder
    wird nur die Miete für mich allein berechnet? Wohnung hat ca 52qm und kostet 350€ warm.


    Hallo,
    bei der Berechnung deines Ausbildungsgeldes wird nur dein Mietanteil berücksichtigt.
    Ein Beschränkung hinsichtlich Größe der Wohnung und Höhe der Miete gibt es bei der Berechnung von Ausbildungsgeld nicht.
    Allerdings wird auch nur bis zu einer gewissenen Höhe die Miete in die Berechnung einbezogen.


    Aus deinem Bescheid sollte eigentlich auch die Mietberechnung hervorgehen (Anlage Berechnung Ausbildungsgeld).


    dms

    Hallo, meine Frage an euch ergibt sich daraus das ich mit Meiner Freundin eine Wohnung beziehen möchte. Ich mache eine Reha-Ausbildung und bekomme Ausbildungsgeld, meine Freundin bekommt ein Taschengeld weil Sie ein FSJ macht. Wird ihr Geld bei mir mit angerechnet?
    ....


    Hallo,
    Einkommen wird nur vom Ehegatte/ Ehegattin, Lebenpartner, Eltern und evtl. dein eigenes angerechnet.
    Das Einkommen deiner Freundin sollte also somit bei deinem Ausbildungsgeld keine Rolle spielen.


    dms

    Wenn ich aber Bafög abgelehnt bekomme, entfällt diese Regelung wieder soweit ich weiß!


    Hallo,
    dann bleibt doch deine Ausbildung an sich weiterhin förderungsfähig
    § 7

    Zitat

    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
    oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben
    über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


    Die Ablehnung erfolgt doch nur, weil Du für eine Weiterförderung nicht die Voraussetzungen erfüllst.

    Zitat

    ...Also ich gehe von einer Ablehnung aus, da ich nicht die vorgeschriebenen ECT Punkte erreiche....


    Sollte ich falsch liegen möge man mich korrigieren.


    dms


    Nachtrag: da war schon jemand schneller


    Hallo,
    warum soll der Steuerzahler Euch nach dem Umzug eine Wohnung mit zwei Fluren und zwei Küchen finanzieren?


    Ihr habt sehr wahrscheinlich in Euren bisherigen Wohnungen solche Räumlichkeiten enthalten.
    Nach Zusammenlegung ist es doch ersichtlich, dass solche gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten
    nicht weiter doppelt vorgehalten werden müssen ? oder ?


    dms