Hallo an alle!
Habe vom Amtsgericht einen Vollstreckungs- und Überweisungsbeschluss bekommen (Schulden bei Kindergeldvorschusskasse)
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Gruß
Hallo,
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Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind. Der unpfändbare Grundbetrag ist, soweit die Pfändung nicht wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche erfolgt, in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen. Ansprüche auf Geldleistungen für Kinder dürfen mit Arbeitseinkommen nur zusammengerechnet werden, soweit sie nach § 76 des Einkommensteuergesetzes oder nach § 54 Abs. 5 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gepfändet werden können.
Nun wurden meine Sozialleistungen von 300,- Grundsicherung mit meinem Arbeitseinkommen von 730,- zusammengerechnet, obwohl ich NIE Kindergeld vom Jobcenter bekam.
Dies ist doch rechtswidrig. ....
Für Kindergeldauszahlung ist die Familienkasse zuständig und nicht das JobCenter.
Anscheinend hast Du irgendwo einen kleinen Ableger, und für diesen (teilweise) keinen Unterhalt gezahlt,
so dass die Unterhaltsvorschusskasse eingesprungen ist. Dafür sind bei dir Schulden aufgelaufen, welche nun
eingefordert werden.
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Dies ist doch rechtswidrig. Die Sozialleistung hätte nicht mit meinem Arbeitseinkommen zusammengerechnet dürfen.
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Gruß
In dem PfÜB werden alle Einkünfte einbezogen, wenn es sich aus dem PfÜB so ergibt.
Ebenfalls kann der Pfändungsfreibetrag heruntergesetzt sein (muss aber drin stehen).
Bei Unterhaltsschulden ist davon auszugehen, dass regelmäßig eine niedrigere Grenze gelten sollte.
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Sehe ich das richtig?
Gruß
Ich denke mir NEIN.
dms