Beiträge von dms

    Also meine genaue Frage wäre: Wenn die 422€ kein Bafög wären, ...Ich beziehe ja aber Bafög. Da mein Einkommen nicht mal meinen Bedarf ohne Miete deckt, stellt sich für mich die Frage, ob das Jobcenter nicht wenigstens die kompletten 96€ Mietanteil zahlen müssten statt den 47€?
    ....


    Hallo,


    die Gesamtmiete nach dem Umzug beträgt 480 Euro.
    Es sind 5 Personen in der Wohnung; woraus sich ein Anteil je Person von 480/ 5 = 96 Euro ergibt.
    Du erhälst nach dem Umzug in die Wohnung deiner Eltern BAföG in Höhe von 422 Euro.


    Somit ergibt sich für den Mietanteil von 96 Euro, dass dieser teilweise durch BAföG in Höhe von 49 Euro getragen wird.


    Es bleibt also noch übrig 96 - 49 = 47 Euro.

    Also meine genaue Frage wäre: Wenn die 422€ kein Bafög wären, ...Ich beziehe ja aber Bafög. Da mein Einkommen nicht mal meinen Bedarf ohne Miete deckt, stellt sich für mich die Frage, ob das Jobcenter nicht wenigstens die kompletten 96€ Mietanteil zahlen müssten statt den 47€?
    ....


    dms

    Hallo,
    mein erster Tipp wäre den BAB-Bescheid mal vollständig lesen !
    Viele starren nur auf die erste Seite, wo die Höhe dargestellt wird,
    und vergessen die zweite, dritte Seite und evtl. auch noch die beigefügte Berechnung.

    ....
    Also ich bekomme 409€ ausbildungsvergütung und 220€ BAB zahle Warmmiete 325€ und bin allein lebend.
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    Hoffe ihr kennt da anlauf stellen oder wisst wo es harkt?


    mfg Moon


    Der Tipp von Turtle sollte auch im Bescheid stehen !


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    Macht zusammen ca 620€ - 325 = 304€ dann kommt noch 40€ Strom 25 € Internet und Auto bekomme ich gestellt vom Chef muss ich nur tanken macht dann auch jeden block unterricht 50-70€ und wenn dann noch Lehrgang zur schule anliegt nochmal 50€ zum betrieb kann ich laufen.....


    Nun kommt es darauf an, ob Du bereits in der BAB Fahrkosten mit berechnet erhalten hast.
    Wenn nein, dann erkundige Dich mal wegen der Fahrkosten zur Berufsschule (aber nur bei Blockunterricht),
    ob nicht die Kommune dir die Fahrkosten erstattet. Am besten mal im Sekretariat der Berufsschule nachfragen.


    Sind Fahrkosten zum Betrieb enthalten in der BAB, dann wird es komplizierter, kannst aber trotzdem nachfragen.
    Mehr als eine Ablehnung kann nicht rauskommen -> es kann also nur besser werden.


    dms

    Ich rede von den HartzIV Leistungen. Sorry, hab den Thread mit minem Handy verfasst und hab mich leider Vertippt beim Threadtitel.


    Hallo,
    eigentlich solltest Du keinen Anspruch mehr auf ALG II haben
    § 7 (5) SGB II

    Zitat

    Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58
    des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch
    auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


    Die Ausnahme des Absatzes 6 dürfte bei Dir nicht greifen.


    Wenn du glück hast, erhälst du das Geld, weil die Zahlung nicht mehr eingestellt werden konnte.
    Lege es zurück und bereite Dich darauf vor, dies zurückzuzahlen bzw. weniger BAB zu erhalten,
    weil das JobCenter das von BAB gleich abziehen lässt.


    Alternative wäre, am Montag deswegen einen Antrag auf Darlehen für Mai zu stellen.
    Vorteil: der Betrag ist in 6 gleichen Monatsraten zurückzuzahlen.


    Ich in aber kein ALG II-Profi


    dms

    ...
    Da der Arbeitnehmer zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht arbeitssuchend, sondern noch bis 30. April im Beschäftigungsverhältnis steht, ist das Angebot der Verlängerung seitens des Arbeitgebers laut § 38 Abs. 1 Satz 3 im Grunde also nicht sperrzeitbedroht. Deute ich das so richtig?


    ....


    LG Acati




    Hallo,
    ich denke nein.


    Zitat

    Der Arbeitnehmer meldet sich natürlich schon 3 Monate vorher vorschriftsmäßig beim Arbeitsamt und teilt dem Arbeitsamt schließlich die Entscheidung seines Arbeitgebers mit.


    Bitte nochmals lesen


    dms
    PS: es ist nicht bekannt, was der Arbeitgeber tatsächlich meldet, also ist hier auch sehr viel Spekulation möglich

    Hallo,
    § 62 (2) SGB III

    Zitat

    Ist die oder der Auszubildende außerhalb des Haushalts der Eltern oder
    eines Elternteils untergebracht, werden als Bedarf für den Lebensunterhalt
    391 Euro monatlich zugrunde gelegt. Soweit Mietkosten für Unterkunft und
    Nebenkosten nachweislich 58 Euro monatlich übersteigen, erhöht sich der in
    Satz 1 genannte Bedarf um bis zu 74 Euro monatlich.


    Als Bedarf werden daher bei einer BVB mit BAB-Förderung für Leben und Wohnung
    insgesamt 465 (391 zzgl. 74 max) zugrunde gelegt. Dazu käme evtl. noch die
    Fahrkosten.


    Gemäß § 67 (4) SGB III

    Zitat

    Für an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen Teilnehmende wird
    von einer Anrechnung des Einkommens abgesehen.


    zu 1. NEIN, bei BAB erfolgt keine Anrechnung
    zu 2. BAB wird monatlich nachträglich gezahlt


    dms


    PS: soweit sich deine Frage nicht auf BAB sondern auf die Hartz IV Leistungen beziehen, wäre das neu zu betrachten


    Hallo,
    muß nicht , aber



    ....
    Der Arbeitnehmer hat jedoch, weil er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anstrebt und wegen dem ohnehin schlechten Arbeitsklima kein großes Interesse mehr an einer Weiterbeschäftigung.....


    LG, Acati


    Ja hast Du nun einen unbefristeten Job?
    Nein, dann hättest Du also den Versicherungsfall absichtlich herbeigeführt.

    Lies mal hier


    dms

    Danke dms :)
    Das hilft mir schonmal. ...
    Danke für den hilfreichen Beitrag - jetzt weiß ich, was der gute Mann heute im Vorstellungsgespräch meinte :)


    Hallo,
    kein Problem, dafür ist das Forum ja da.
    Frag ruhig, wenn noch was offen ist.


    dms


    Hallo,
    steht so im Gesetz.


    Zitat

    § 13 BAföG Bedarf für Studierende


    (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in
    1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung
    voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 348 Euro,


    Somit haben wir
    348 + 149 + 75 = 572


    Warmmiete 320
    bei BAB 149+ 75=224


    Differenz 96; für diese Fälle kann man einen Zuschuss beim Jobcenter beantragen.


    Ich hoffe, du hast nicht bereits eine abgeschlossene Ausbildung.
    BAB gibt es nur für Erstausbildung!
    Ausnahmeregelung lass ich mal außen vor.


    Wenn keine weiteren Bedarfe /z.B. Fahrkosten) dazu käme,
    sehe die Rechnung vereinfacht (stark vereinfacht !!!) so aus:


    BAB-Bedarf (572) - Einkommen Azubi (rund 240) - elterneinkommen (setze mal 0,00 an) = 332 BAB


    Dein Einkommen dann:
    BAB 332
    Lohn 240
    =======
    macht 572
    Zuschuss vom Jobcenter 96 (angenommen)
    =======
    macht 668


    GEZ-Abmeldung nicht vergessen, sonst sind schon mal 18 (rund) monatlich weg


    dms

    Hallo,


    nur den kleinen Hinweis, BAB und Unterhaltsrecht sind nicht identisch !
    BAB ist eine Sozialleistung -> Sozialgesetzbuch, während Unterhaltsrecht im sogenannten Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch) angesiedelt ist.


    Bei der Antragstellung auf BAB wird auch von den Eltern die Erklärung zu Ihrem Einkommen abverlangt.
    Eine Weigerung die geforderten Angaben und Nachweise einzureichen, kann mit einem Bußgeldverfahren belegt werden.


    Der Übergang zum zivilrechtlichen Weg (Unterhaltsrecht) findet i.d.R. erst statt, wenn ein Bescheid (BAB) erlassen wurde,
    und in diesem BAB-Bescheid anzurechnendes Einkommen der Eltern zu einer Minderung/ Ausschluss von BAB führt. Gleichzeitig muss
    dann der BAB-Antragsteller nachweisen und erklären, dass er die Eltern aufgefordert, Unterhalt entsprechend dem Bescheid zu zahlen,
    und diese sich aber weigern, dies zu tun.


    Stichwort für Suche: Vorausleistung


    Erst jetzt sind wir in der Phase, den Vorgang dann auch mal aus unterhaltsrechtlicher Sicht zu betrachten.


    Also bitte genau trennen, wozu hier Antworten gegeben werden.


    dms
    PS: Nach Deinen Ausführungen habt Ihr 4 Semester lang dies geduldet.:confused:


    Nach deinem Text scheint dein Vater kooperativ zu sein.
    An welcher Stelle im BAB-Antrag wird nach Kindergeld gefragt?
    Seit ca 10 Jahren wird Kindergeld bei BAB nicht mehr angerechnet.


    Es gibt nur noch eine denkbare Fallkonstellation, wo der BAB-Bedarf in Höhe des Kindergeldes gemindert wird.
    Aber dies scheint hier ausgeschlossen (siehe Satz 1).


    Auf das eigentliche Anliegen gehe ich nicht weiter ein, weil mir da die Kenntnisse fehlen :cool:


    dms

    Komisch nur, dass die Ausbildung zjm Erzieher eine abgeschlossene Ausbildung vorraussetzt oder noch höhere Ansprüche als ein Studium stellt, einzige Möglichkleit ohne Ausbildung ist Abitur plus einem freiwilligem sozialem Jahr. Also ist es aufbauend.


    Hallo,
    damit stellst du aber eine ganz andere Frage.
    Erkundige dich in deiner Schule, warum die Schule bzw. die Klasse nur als Fachschule i.S.d. §12 (1) eingestuft ist.
    So wie ich auf einigen Webseiten von derartigen Angeboten aus Hamburg gesehen habe, kann man diese Antwort durchaus
    auch dort finden.


    Solltest Du noch eine Kopie vom Formblatt 2 haben, so schaue mal dort drauf.


    Es ist in einigen Bundesländern nicht ungewöhnlich, dass bestimmte Ausbildungen per Se einfach eingestuft sind.


    dms

    Hallo, ich habe da mal eine dringende Frage.
    .....und wieso gilt beim Bafög ein Grundbedarf von lediglich 216€??
    ......


    Hallo,


    wie würdest du den Gesetzestext in Anbetracht deiner Frage auslegen?

    Zitat

    [h=1]§ 12 Bedarf für Schüler[/h]
    (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler

    • von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 216 Euro, .......


    Ist der Standard nicht so, dass man nach der (allgemeinen) Schule in die Berufsfachschule etc geht, und weiterhin im Hotel Mama wohnt?


    Eine noch genauere Antwort/ Begründung findest Du in den Bundestagdrucksachen, wo Änderungen zum BAföG begründet werden.


    dms

    ....
    und wurde so aus dem Arbeitsleben komplett rausgerissen. ....
    Daher meine Frage ist, weil zu alledem meine Mutter noch im Arbeitsverhältnis steht, kann Sie trotzdem Arbeitslosengeld I bekommen??? Und hat vielleicht jemand eine Idee wie man aus dem Arbeitsverhältnis kommt welche Schritte ich einleiten kann, damit wir eine kündigung vom AG bekommen??


    Ich danke euch jetts chon für eure Hilfe


    Hallo,
    1. Frage -> JA, ALg1 auch bei bestehendem Arbeitsvertrag möglich
    2. Frage -> Ideen ja, aber ich sehe keine Notwendigkeit dazu


    Hintergrund:
    Wir haben ein (Arbeits-) Vertragsverhältnis.
    Parallel dazu gibt es ein Beschäftigungsverhältnis.
    Das Vertragsverhältnis ist die Absichtserklärung, etwas zu tun (Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag).


    Das Beschäftigungsverhältnis ist die tatsächliche Ausführu ng der Rechte und Pflichten.
    Du hast gesagt, dass

    Zitat

    aus dem Arbeitsleben komplett rausgerissen

    .


    deine Mutter hat also keinen Arbeitslohn mehr bezogen, stattdessen Krankengeld, welches nun auch ausläuft.
    Während der ganzen Zeit existierte zwar der Arbeitsvertrag, aber das Beschäftigungsverhältnis ruht.


    Nicht die Existenz des Arbeitsverhältnis ist in deinem Fall maßgebend, sondern dass das Beschäftigungsverhältnis ruht.
    Dieses Ruhen muss objektiver Natur sein (Mutter weiterhin arbeitsunfähig, so dass der Arbeitgeber auch keinen Lohn zahlen brauch).


    Alles vereinfacht dargelegt.


    Bevor du etwas in Richtung Kündigung unternimmst, lass dich bezüglich ALG 1 beraten.


    dms


    Hallo,
    dein BAB-Anspruch bleibt doch bestehen, soweit Du nicht bei deinen Eltern einziehen wirst.
    Du hast einen Nebenverdienst und diesen bestimmt der BAB-stelle schon angezeigt?


    Umzug etc. ist bei BAB nicht vorgesehen im Gesetz.


    Deine Freundin bleibt doch auch weiterhin BAföG-Empfängerin.
    Allerdings wird sich der BAföG-Betrag aufgrund deines Auszuges voraussichtlich nicht erhöhen;
    obwohl Ihr Mietanteil dann größer ist.


    dms

    Hallo,
    sieht mir eher aus wie der reine Antrag (hier hast Du einen Abdruck).
    Den Abdruck hast Du wahrscheinlich erhalten, damit Dir klar wird, dass
    das Amt nicht mehr bereit ist, zu warten.


    Da die Vorgeschichte nicht bekannt ist, kann dies aber nur vage eingeschätzt werden.
    Steht ja auch auf Bild 1 Antrag auf Erlass.


    dms


    PS: ausgehend von deiner Überschrift, ist dir das vom Amtsgericht zugestellt wurden?
    Oder kam dies einfach als Brief in deinen Briefkasten?
    Nimmst Du evtl. nur an, dass dies vom Amtsgericht kam oder woher nimmst Du diese Weisheit?
    Ist da (Poststück) kein schreiben dabeigewesen?
    Musstest Du für den Empfang des Briefes quittieren?

    danke für die Antwort. Habe ein Nettoeinkommen von 1034,-. Diese sind pfändungsfrei.
    Wurde aber auf 850,- heruntergesetzt.
    Mir würden abzüglich der Miete ca. 250,- verbleiben.


    Wie kann ich mich dagegen wehren???


    Ansprüche auf Geldleistungen für Kinder dürfen mit Arbeitseinkommen nur zusammengerechnet werden, soweit sie nach § 76 des Einkommensteuergesetzes oder nach § 54 Abs. 5 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gepfändet werden können.


    Hallo,
    Du hast wiederholt den einen Satz reinkopiert. Ohne Quellenangabe kann der nicht beurteilt werden.
    Für Dich ist m.E. jedoch der § 850 ff ZPO maßgebend.


    Soweit du noch laufend weiterhin Unterhalt zahlen musst, wäre einige weitere/ andere Schritte empfehlenswert.


    Mit Unterhaltsschulden ist im deutschen Recht nicht zu spaßen !


    Ich bin dann hier raus.


    dms