Beiträge von dms

    Hallo in die kleine Runde,


    wie ich gerade gesehen habe, wurde der BAB-Rechner aktualisiert.


    Während bis gestern noch die Werte der vorletzten BAföG-Reform enthalten waren,
    sind seit heute die aktuellen Werte eingearbeitet.

    Zitat

    Es erfolgte eine Aktualisierung des BAB-Rechners. Die erhöhten Bedarfssätze und Freibeträge des 23. BAföG-Änderungsgesetztes wurden eingearbeitet.


    Die Werte ab dem 01.08.2016 sind noch nicht enthalten.


    wie immer gilt zu beachten:


    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis dieser Berechnung unverbindlich ist.


    dms

    ....Jetzt sagte man mir, ich müsse erst BAB beantragen und
    wenn das nicht reicht wiederkommen. Jetzt habe ich BAB beantragt und dort die
    Mietkosten eingetragen und das Mietangebot mit eingereicht. Ich kann die Wohnung
    ja nur anmieten, wenn ich eine sichere Zusage für BAB oder Mietzuschuss habe.
    Dies wurde natürlich nicht anerkannt, nur mit einem unterschrieben Mietvertrag. ....


    Hallo,


    dass du bei dem Antrag bezgl. BAB nicht weiterkommen würdest, ist abzusehen gewesen.
    BAB = Berufsausbildungsbeihilfe
    Das Wörtchen Beihilfe sagt schon aus, dass es sich hierbei nicht um eine komplette Ersatzleistung handelt.
    Anspruch besteht doch nur, wenn man eine Ausbildung auch tatsächlich durchführt.
    Und zumindest davon bist du ja noch weit entfernt.
    Auch ein Mietangebot für irgendeine Wohnung in der Berechnung zu berücksichtigen, macht keinen Sinn.
    Ein Angebot ist noch kein Mietverhältnis bzw. Verpflichtung zu einer Mietzahlung.


    Ob Du tatsächlich Leistungen aus dem Bereich des SGB II vor dem 01.09. erhalten kannst weiß ich nicht.
    Ab dem Ausbildungsbeginn könntest Du den Mietzuschuss beantragen beim JobCenter.
    Das JobCenter möchte jedoch dann auch den BAB-Bescheid haben.
    Um den zu erhalten ist u.a. eine Bescheinigung deines Ausbildungsbetriebes notwendig, die zeitnah ausgestellt sein sollte.


    ....Ich kann die Wohnung
    ja nur anmieten, wenn ich eine sichere Zusage für BAB oder Mietzuschuss habe. ....


    Ich denke mir, dass dein Plan nicht aufgehen wird. Evtl. solltest du zunächst (für den Monat September)
    eine einfache Unterkunft am Ort der Ausbildung suchen (kann auch vorübergehend bei einem Kumpel sein).
    Wenn Du dann den Bescheid hast, kann man sich den zugrunde gelegten Bedarf anschauen und sgane, inwieweit sich die BAB erhöhen würde, wenn Du eine eigene Wohnung anmieten solltest.


    Evtl. informierst Du dich auch mal, wie sich der Bedarf zusammensetzt, damit Du erkennst, dass die Miete nicht in unbegrenzter Höhe in die Berechnung einfließen wird.


    dms

    Hallo liebe Mitglieder im Forum, wir benötigen weiterhin Hilfe und würden uns über Antworten freuen. Vielen Dank


    Hallo,


    hast Du mal überlegt, ob das Fehlen von Antworten auch an deiner Fragestellung liegen kann?


    Man müsste sich evtl. die Finger wund schreiben, nur um alle Fallgestaltung zu erfassen.


    Z.B. wäre ein Alter nicht schlecht bei Person C.
    Ebenso wären die Gründe für den Ausbildungsabbruch und den Wohnungswechsel hilfreich.
    In welchem Verhältnis stehen A und B zueinander, soweit sie zusammenleben?
    In welchem Verhältnis stehen A und C zueinander?
    Und.......


    dms

    Modus SCHMUNZEL_AN


    Weil ich nur ein Zimmer nutze, der Eigentümer/ Freund "gelegentlich" vorbeikommt und er das so möchte.


    Hallo,
    wie war es in einer Toyota-Werbung "Nichts ist unmöglich - Toyooooooota".


    Allerdings

    .... Also die Wohnung gehört dem Freund (Eigentümer), das wollte ich damit hervorheben. Er hat Frau und Kind und wohnt im Ausland (Nicht-EU), kommt vlt. 2 mal im Jahr vorbei.


    Modus SCHMUNZEL_AUS


    Hoffentlich nimmt das nicht noch eine (un-)erwartete Änderung.


    dms


    PS: egal wie, sollte deine Story glaubhaft rüberkommen, und nicht so wie hier, immer zu Nachfragen führen
    Es ist ja nicht unmöglich, aber evtl. deine Wortwahl etwas unglücklich gewählt
    (bei 2 mal im Jahr von gelegentlichen Vorbeikommen/ Besuchen zu sprechen, erzeugt zumindest bei mir Fragezeichen)

    Hallo .... ( Somit besteht eigentlich für Juni gar kein Einkommen ?! )


    Hallo,
    der Lohn für den Mai kommt aber im Juni auf dein Konto?


    Für ALG II gilt folgendes:
    Massgebend ist nicht der Monat, in welchem Du den Lohn erarbeitest hast,
    sondern der Monat, in welchem der Lohn auf deinem Konto eingeht (Stichwort Zuflussprinzip).


    Also erhälst Du im Juni noch Lohn (den für den Monat Mai).



    dms

    Wohl wahr, wohl wahr... :-)


    Ich danke euch schonmal für euren Antworten, mal schauen was das Amt dazu sagt. Wenn nicht bleibt ja immernoch die Möglichkeit eines Studentenkredits. (Unter vorbehalt, ja mir sind die Nachteile und Risiken davon durchaus bewusst.)


    Hallo,
    Studentenkredit für einen Azubi ???


    Wäre evtl. Berufsausbildungsbeihilfe nicht was für Dich?


    dms

    Hallo Turtle


    ich bin meiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig bis sie das 25te Lebensjahr vollendet hat. Und solange wird sie auch in meinem Haushalt gemeldet bleiben. ....


    Hallo [email protected],


    mit deiner Ansicht hinsichtlich Unterhaltspflicht liegts Du völlig daneben.


    Es sei denn, Du redest nicht von der Unterhaltspflicht wie Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert ist.
    Dort gibt es keine Altersgrenze.
    Eine Unterhaltspflicht hat auch nichts mit dem Meldegesetz, wo jemand angemeldet ist, zu tun.


    Wie gesagt, es sei denn du meintest etwas anderes. Denn die Vermutung liegt nahe, dass
    Du etwas anderes sagen wolltest, was dann wiederum mit den 25 Jahren und ALG 2 plausibel wäre.


    dms
    PS: hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der Abwesenheit deiner Tochter im Zusammenhang mit
    der Berechnung in eurer Bedarfsgemeinschaft lass ich mal Turtle den Vortritt, die ist dort besser bewandert als ich


    Hallo,


    mitunter kann ein Blick ins Gesetz helfen.


    Die unterstützende Leistung ALG II könnte also eine solche Leistung sein.
    Ob es nun im SGB II noch eine spezielle Regelung dazu gibt, habe mich noch nicht dazu belesen.


    dms

    Hallo Buddy,
    bedeutet bei Dir arbeitslos gemeldet zu sein auch Arbeitslosengeld 1 bezogen zu haben?
    Die 4-Jahresfrist betrifft einen bereits festgestellten Anspruch auf ALG 1.
    Wenn ja, dann schaue doch mal in den letzten Bescheid, dort sollte auch etwas zu den Anspruchstagen (evtl. Restanspruch) drin stehen.


    dms

    Hallo Tambo,


    du antwortest auf einen Beitrag vom 04.02.2015 am 16.02.2015.


    Mittlerweile sind die 3 Wochen Anhörungszeit für den vater fast rum, und der antrag auf Vorausleistung
    sollte seiner abschließenden Bearbeitung entgegensehen.


    Dein Vorschlag -Antrag auf Aktualisierung- ist formal nicht verkehrt, hier jedoch der völlig falsche Weg.


    Letztendlich hast Du nicht berücksichtigt, dass bei einem Antrag auf Aktualisierung sowohl der Vater als
    auch Xoxo miteinander zusammen den Antrag ausfüllen müssen. An dieser Zusammenarbeit sollte es
    bereits nach dem Eingangsthread scheitern.
    Außerdem gesht Du nicht auf die Konsequenz ein, dass man sich im Aktualisierungsantrag verschätzt hat.
    Wer zahlt dann die Zeche?


    Es ist unüblich, einen älteren Beitrag hervorzuholen.
    Hinsichtlich deines Tipps kann man durchaus geteilter Meinung sein.


    Ansonsten willkommen im Forum.


    dms

    ...Da dies nochmal Zeit in Anspruch nahm, teilte ich dem Jobcenter ohne Kündigungsbestätigung den Wechsel mit, was am 17.12. einging. Die korrekte Kündigungsbestätigung wurde am 17.12. ebenfalls von der PKV ausgestellt und dass eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück erstattet werden.


    Ich wusste nicht, wie meine richtigen Schritte sind.....


    Und muss die PKV die Beiträge von Oktober-Dezember zurück erstatten? .....


    ... Die korrekte Kündigungsbestätigung wurde am 17.12. ebenfalls von der PKV ausgestellt und dass eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück erstattet werden. .


    Hallo,
    wenn Dir die PKV schon mitgeteilt, dass überzahlte Beträge zurückerstattet werden, dann fordere doch die PKV schriftlich auf,
    die überzahlten Beträge bis zum .... zurückzuzahlen.


    ... Anderenfalls hätte doch auch das Jobcenter nicht die Berechtigung, das Geld zurück zu verlangen... Verstehst du, wo das Problem ist? ...


    Das Jobcenter hat durch den Wechsel zur GKV (Familienversicherung) zuviel Beiträge gezahlt (an die PKV). Diese Zahlung erfolgte
    in Eurem Auftrag. Zahlungspflichtiger gegenüber der GKV seit immer noch Ihr gewesen. Also fordert das Jobcenter das Geld von Euch zurück.


    dms

    Hallo,
    ...nun meine frage: ich beziehe monatl.mieteinkuenfte neben meiner kleinen rente.....Inwieweit sind diese beim Uebergangsgeldantrag mit anzugeben?
    Danke fuer Eure Auskuenfte.
    lg hermys


    Hallo,
    ich frage mich gerade, wo im Antrag nach Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte gefragt wird?


    Bei Übergangsgeld wird die Anrechnung im § 52 SGB IX geregelt.


    Und da kann ich weder Mieteinahmen noch Kapitaleinkünfte finden.


    dms


    Hallo,


    du hast aber deinen Auszug schon der BAföG-Stelle mitgeteilt?


    Könnte ja zu einer Veränderung der Zahlung führen.


    Standest Du im ALG2-Bescheid für Eure Bedarfsgemeinschaft mit drin?


    Hast Du dann den Auszug auch dem Jobcenter mitgeteilt?


    Sind nur zwei aufgetauchte Fragen aufgrund deiner Frage, was Du nun machen sollst.


    dms


    Hallo,


    ich zittiere mal aus der DA:



    Es könnte also mit genau einem Jahr Befristung gefährlich werden.

    ...
    Nun sucht der Betrieb,... Mitarbeiter. Er würde sich gerne bewerben, jedoch ist dies eine befristete Stelle für 1.Jahr. ....
    ....


    Hier mal noch ein Link zum Nachlesen KLICK HIER
    Und hier zur speziellen Dienstanweisung der BA zum Thema Sperrzeiten (dort Seite 17 findest Du mein Zitat).


    dms

    ...
    beim versorgungsamt wurde bereits zweimal ein antrag auf feststellung des behinderungsgrades gestelllt. beide wurden ohne begutachtung abgelehnt.
    .....


    Hallo,


    gab es auch eine Begründung, weswegen abgelehnt wurde?


    .....
    ist es möglich wenn ich meinen bruder beim arbeitsamt arbeitssuchend melde dass ich für ihn dann eine festellung der erwerbsfähigkeit beim arbeitsamt stelle damit das auf diesem wege mal festgeschrieben wird ( das die behinderung überhaupt annerkant wird).
    .....


    Was macht Dein Bruder zur Zeit?
    Hat er schon eine Ausbildung?


    .....
    ist es möglich wenn ich meinen bruder beim arbeitsamt arbeitssuchend melde dass ich für ihn dann eine festellung der erwerbsfähigkeit beim arbeitsamt stelle damit das auf diesem wege mal festgeschrieben wird ( das die behinderung überhaupt annerkant wird).


    und wie muss ich das stellen damit es mit seinem problem passt.


    Für die Feststellung eines Grades der Behinderung ist aber das Arbeitsamt nicht zuständig.
    Allerdings könnte man über den Weg evtl. die Erwerbsunfähigkeit anschieben.


    dms


    PS: was ist nun mit deinem anderem Beitrag, da war auch noch eine Frage offen
    PSS: ich versuche den Weg über die berufliche Reha abzuklopfen

    Dann wird das Kindergeld wahrscheinlich an das Internat gezahlt. Denn dort wird das Kind ja verköstigt und wohnt dort.


    Hallo Birgit63,



    Hallo, was will das Arbeitsamt mit dem Kindergeld???
    ...... Die Kosten für die Ausbildung, das Internat sowie die Sozialversicherung werden ebenfalls von der Agentur getragen. dms


    Ich könnte daher jetzt fragen, was will das Internat mit dem Kindergeld, wenn es doch seine Kosten von der Agentur erstattet erhält?


    dms:cool:


    PS: die Verpflegungskosten im Internat sind in den erstatteten Internatskosten enthalten

    Ich gehe mal davon aus, dass das Kindergeld an den Leistungsträger gezahlt wird, der das Internat und die Ausbildung finanziert. Du wirst das Kindergeld gar nicht mehr bekommen.

    Hallo, was will das Arbeitsamt mit dem Kindergeld???

    Hallo ihr lieben, .... mein Sohn 15 (100% Schwerbeh. mit G,H,B ) fängt im sommer eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) an (speziell für sehbehinderte/blinde Azubis) davon gibt es in dtl. nur 3, ein Umzug ist daher auf jeden Fall notwendig, Ausbildung wird vom arbeitsamt gezahlt (REHA Abteilung) und es gibt nur ein kleines lehrlingsgehalt nach abzug der kosten für das BBW und Internat ... liebe Grüße Anne :D

    Er wird Ausbildungsgeld in Höhe von monatlich 104 Euro erhalten, dazu kommt noch die Erstattung der Familienheimfahrten (2 x im Monat). Da es sich um eine Ausbildung mit Ausbildungsgeld gefördert handelt, wäre das Einkommen der Mutter mit zu berücksichtigen. Was aber nach den hier vorliegenden Informationen keine Auswirkung hat. Die Kosten für die Ausbildung, das Internat sowie die Sozialversicherung werden ebenfalls von der Agentur getragen. dms