....Jetzt sagte man mir, ich müsse erst BAB beantragen und
wenn das nicht reicht wiederkommen. Jetzt habe ich BAB beantragt und dort die
Mietkosten eingetragen und das Mietangebot mit eingereicht. Ich kann die Wohnung
ja nur anmieten, wenn ich eine sichere Zusage für BAB oder Mietzuschuss habe.
Dies wurde natürlich nicht anerkannt, nur mit einem unterschrieben Mietvertrag. ....
Hallo,
dass du bei dem Antrag bezgl. BAB nicht weiterkommen würdest, ist abzusehen gewesen.
BAB = Berufsausbildungsbeihilfe
Das Wörtchen Beihilfe sagt schon aus, dass es sich hierbei nicht um eine komplette Ersatzleistung handelt.
Anspruch besteht doch nur, wenn man eine Ausbildung auch tatsächlich durchführt.
Und zumindest davon bist du ja noch weit entfernt.
Auch ein Mietangebot für irgendeine Wohnung in der Berechnung zu berücksichtigen, macht keinen Sinn.
Ein Angebot ist noch kein Mietverhältnis bzw. Verpflichtung zu einer Mietzahlung.
Ob Du tatsächlich Leistungen aus dem Bereich des SGB II vor dem 01.09. erhalten kannst weiß ich nicht.
Ab dem Ausbildungsbeginn könntest Du den Mietzuschuss beantragen beim JobCenter.
Das JobCenter möchte jedoch dann auch den BAB-Bescheid haben.
Um den zu erhalten ist u.a. eine Bescheinigung deines Ausbildungsbetriebes notwendig, die zeitnah ausgestellt sein sollte.
....Ich kann die Wohnung
ja nur anmieten, wenn ich eine sichere Zusage für BAB oder Mietzuschuss habe. ....
Ich denke mir, dass dein Plan nicht aufgehen wird. Evtl. solltest du zunächst (für den Monat September)
eine einfache Unterkunft am Ort der Ausbildung suchen (kann auch vorübergehend bei einem Kumpel sein).
Wenn Du dann den Bescheid hast, kann man sich den zugrunde gelegten Bedarf anschauen und sgane, inwieweit sich die BAB erhöhen würde, wenn Du eine eigene Wohnung anmieten solltest.
Evtl. informierst Du dich auch mal, wie sich der Bedarf zusammensetzt, damit Du erkennst, dass die Miete nicht in unbegrenzter Höhe in die Berechnung einfließen wird.
dms