Nur mal so als Hinweis, weil ich in diesem Thread nichts gefunden habe, was darauf hingewiesen hat.
Riester soll kein Ersatz oder gar große Aufstockung auf die Altersrente sein.
Riester war gedacht für die Rentenabsenkung von ehemals 67% auf 60% einer berechneten Ausgangsgröße.
diese 7 % sollten (können) die Bürger abfangen, indem sie selbst vorsorgen.
Da der Staat hier Leistungen entzogen hat (Absenkung von 67 zu 60), hat er die private Deckung dieser Lücke durch das Modell der Riesterrente versucht schmackhaft zu machen.
zur Ausgangsfrage dieses Threads:
Da angenommen wurde, dass bis zur Erreichung der Rente voraussichtlich ALG II vorliegen wird, wäre evtl. mit 60 Euro jährlich ein bei weitem höherer jährlicher Sparbetrag (eigene Zulage zzgl. 2 x Kinderzulage, zzgl. die 60 einzahlung) gegenüber zustellen.
Das einzige derzeitige negative Argument wäre, die derzeit (wohl) nocht vorhandene Anrechnung bei einer zukünftigen Grundsicherung im Alter.
Bisher ist mir noch nicht bekannt, hab aber auch noch nicht aktiv danach gegoogelt, ob diese Regelung seitens des Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig anerkannt wurde.
Insoweit komme ich nach derzeitigem Kenntnisstand zum Schluss, soweit bei der Grundsicherung im Alter kein Freibetrag für Riesterrente vorliegt, der Threaderstellerin u.U. auch davon abzuraten.