Beiträge von dms

    [TABLE='class: grid, width: 300']

    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]Sozialpauschale (§ 21 Abs. 2 BAföG) [/FONT]

    [/td]


    [td][/td]


    [td][/td]


    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Proz. Wert[/FONT]
    [FONT=&amp]Maximalabzugsbetrag[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]21,3[/FONT]



    [FONT=&amp]12.100,00 [/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]21,2[/FONT]



    [FONT=&amp]13.000,00 [/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    Beispiel:
    Bewilligungszeitraum vom 01.09.2016 bis 28.02.2018
    Das sind insgesamt 18 Monate.
    Ausbildungsvergütung 1.Lehrjahr = 400 Euro (01.09.2016 bis 31.08.2017)
    Ausbildungsvergütung 2.Lehrjahr = 500 Euro (01.09.2017 bis 31.08.2018)


    Sonderzahlung November 2016 = 450 Euro
    Sonderzahlung November 2017 = 550 Euro


    12 Monate x 400 Euro = 4800 Euro (01.09.2016 bis 31.08.2017)
    _6 Monate x 500 Euro = 3000 Euro (01.09.2017 bis 28.02.2018)


    7800 + Sonderzahlung (450 + 550) = 8800 Euro (Einkommen 01.09.2016 bis 28.02.2018)


    8800 x 21,2 % = 1865,60 Euro


    Jetzt käme noch eine Vergleichsberechnung, weil max [FONT=&amp]13.000,00 jährlich abgezogen werden dürfen.
    Es handelt sich um einen Jahresbetrag, wir haben aber 18 Monate.
    [/FONT]
    (13000 / 12 Monate) x 18 Monate= 19500 Euro


    wir haben oben einen Abzug für 18 Monate in Höhe von 1865,60 Euro ermittelt.
    Der Betrag übersteigt nicht die max. zulässige Obergrenze von 19.500 Euro.


    Somit beträgt der Abzug für die Sozialpauschale 1865,60 Euro.


    8800 - 1865,60 = 6934,40 Euro


    6934,40 / 18 Monate = 385,24 Euro fiktives Nettoeinkommen, welches zu berücksichtigen wäre.


    Nicht berücksichtigt wurden Familienzuschläge, vermögenswirksame Leistungen etc..


    Sind in der Ausbildungsvergütung Familienzuschläge und/oder vermögenswirksame Leistungen enthalten,
    sind diese vor Berechnung der Sozialpauschale von der Ausbildungsvergütung abzuziehen.


    Hier kann man das Nachlesen (Punkt 67.2 B 21.1.32a)


    dms

    Hallo!
    ....
    Zu diesen Stellen habe ich nochmal fragen:
    Antrag auf Vorausleistung bedeutet doch, dass ich (bzw. meine Mutter) in etwa mitteilt, wieviel sie verdient (verdienen wird) und nach Ende der Ausbildung dann geschaut wird, wieviel ich/sie drüber oder drunter lag und dann dementsprechend nachgezahlt werden muss oder? So habe ich das verstanden bei einem Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin.


    ....


    Das klingt mir eher wie ein Antrag auf Aktualisierung.


    Zitat

    ...Ich betone aber nochmals, beide verlangen umfassenden Informationsbedarf...




    Hallo!
    ....
    Was meintest du mit elternunabhängig? Also was das Wort im Bafög-Kontext bedeutet ist mir klar, dass der Bedarf ohne Berücksichtigung der Eltern ermittelt wird, aber auf wieviel würde ich dann kommen, wenn ich keinerlei weitere regelmäßige Einkünfte habe?
    ...
    Schönen Abend noch. Manuel


    Wie hoch ist denn dein derzeitiger Bedarf lt. Bescheid?
    Ich vermue mal 465, also wenn davon nichts mehr abgezogen wird an Elterneinkommen=Wie hoch ist der Förderbetrag?


    Hallo!
    ....
    Und welches Prozedere muss nach Vorlage welcher Berechnung wiederholt werden? Das Prozedere des Aktualisierungsantrages nach neuer Verrechnung der Einkünfte meiner Mutter? Hieße das, ich müsste das jeden Monat neu einreichen oder wie kann ich mir das vorstellen?


    Vielen, vielen Dank auf jeden Fall für die bisher erbrachten Informationen.


    Schönen Abend noch. Manuel


    Nein, aber evtl. jedesmal, wenn Du BAföG beantragst.


    dms

    Das einzige was du machen kannst bzw. musst, ist einen Antrag nach § 24 (3) BAföG zu stellen....


    Hallo,
    ich wage es mal --> Einspruch Euer Ehren


    Die Konsequenz eines Aktualisierungsantrages (alles bleibt vorläufig) muss mit betrachtet werden.


    Ich gehe mal davon aus, dass er 465 Euro Anspruch hat und die Mutter anzurechnendes Einkommen in Höhe von 294 Euro.
    Bisher wurde das abgedeckt durch die Weiterleitung von Kindergeld und einem zusätzlichen Betrag in Höhe von 100 Euro.
    Wenn wir davon ausgehen, dass aufgrund der Insolvenz jetzt weniger Mittel zur Verfügung stehen sollten, dann wäre auch die Überlegung möglich, einen Antrag auf Vorausleistung nach Wegfall des Kindergeldes zu stellen.


    Allerdings sollte sich manuel123 zu dem Thema ausführlich informieren.
    Soweit manuel123 noch ein oder zwei weitere Jahre in der Ausbildung verbringt, und es würde jetzt im Wege der Vorausleistung
    festgestellt, dass mangels Mittel kein Unterhalt seitens der Mutter zu zahlen ist, so könnten die nächsten Förderjahre elternunabhängig verlaufen.


    Bei einem Antrag auf Aktualisierung müsste das Procedere jedesmal nach Vorlage der Berechnung wiederholt werden.


    Summa Summarum es gäbe also noch eine weitere zu bedenkende Alternative.


    Sollte manuel123 im letzten Ausbildungsjahr sein, so würden sich aufgrund der extrem wenigen Informationen, die hier vorliegen,
    beide Alternativen anbieten.


    Ich betone aber nochmals, beide verlangen umfassenden Informationsbedarf und auch eine Berücksichtigung der noch anstehenden Ausbildungsdauer, sowie der möglichen Konsequenzen.


    Aktuell kann ich manuel123 noch keine der beiden Varianten eher zuraten.


    dms


    PS:manuel123 das Kindergeld steht den Eltern zu, was du bekommst, ist nichts anderes als Unterhalt in Höhe von 190 Euro

    [TABLE='class: grid, width: 500']

    [tr]


    [TD='width: 345'][FONT=&amp]Freibeträge [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]auswärtige Unterbringung (§ 67 Abs. 2 Nr. 3 SGB III) für [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Azubi [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]58,--[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]62,--[/FONT][/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    Beispiel 1
    Bewilligungszeitraum vom 01.09.2016 bis 28.02.2018
    Das sind insgesamt 18 Monate.
    somit wird gerechnet:
    18 Monate x 62 Euro = 1.116 Euro


    Beispiel 2
    Bewilligungszeitraum vom 01.03.2016 bis 31.08.2017
    Das sind insgesamt 18 Monate.
    somit wird gerechnet:
    _5 Monate x 58 Euro = _290 Euro (01.03.2016 bis 31.07.2016)
    13 Monate x 62 euro = _806 Euro (01.08.2016 bis 31.08.2017)


    18 Monate___________1096 Euro


    dms
    PS: ich habe hier vorausgesetzt, dass Eure Ausbildungsvergütung auch nur jeweils zu einem 1. des Monates wechselt


    PSS: bitte hier keine Beiträge/ Fragen anfügen


    Hallo und willkommen im Forum,


    Deine Frage ist etwas unklar, weil nicht genau erkennbar ist, ob Du die Zeit während des Besuches in der
    Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder die Zeit danach (wo der Landkreis zuständig wird) meinst.


    In der Regel fördert die Arbeitsagentur 2 Jahre und drei Monate die Erprobung und Beschäftigung in der WfbM.
    Wie Du schreibst, soll es in dieser Zeit Übergangsgeld geben.
    Beim Übergangsgeld wird kein Vermögen berücksichtigt.


    Im Anschluss an die von der AA geförderten Zeit, kann ein Wechsel in den Arbeitsbereich in der WfbM stattfinden.


    LINK für weiterführende Informationen zum allgemeinen Ablauf


    Zitat

    Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gliedern sich die Werkstätten für behinderte Menschen jeweils in ein Eingangsverfahren, einen Berufsbildungsbereich sowie einen Arbeitsbereich.


    Danach wechselt die Zuständigkeit und somit auch die Leistung.
    Der Landkreis wird danach evtl. seine Leistungen nach dem SGB XII richten.
    Bei einigen Leistungen aus dem SGB XII wird dann auch Vermögen in der Betrachtung berücksichtigt.


    dms

    [TABLE='class: cms_table_cms_table_TableGrid']

    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (§ 62 SGB III)[/FONT]

    [/td]


    [TD='width: 76'][/TD]
    [TD='width: 74'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung [/FONT]
    [FONT=&amp]- Grundbedarf[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]391,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]418,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]- Selbstbehalt bei höheren Mietkosten[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]58,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]65,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]- Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]74,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]83,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    Nehmen wir mal an ihr wohnt zu zweit in einer Wohnung (nicht mit Eltern oder Elternteil) und zahlt insgesamt 490 Euro Warmmiete.


    Zunächst für den Zeitraum bis zum 31.07.2016.

    Euer Mietanteil beträgt 490 / 2 Mieter = 245 Euro


    Von eurem Mietanteil zieht Ihr zunächst den [FONT=&amp]Selbstbehalt bei höheren Mietkosten 58[/FONT] Euro ab.
    Von eurem Mietanteil bleiben nach Abzug der 58 Euro noch 187 Euro übrig.
    Nun wird verglichen -> die 187 Euro , jedoch max. der [FONT=&amp]Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete in Höhe von 74 Euro.
    [FONT=&amp][FONT=&amp](Der niedrigere Wert von beiden wird weiter verwendet.)
    [/FONT][/FONT]Somit ergibt sich ein Bedarf von 391 Euro + 74 Euro = 465 Euro.
    Eure Miete wird also in Höhe von 58 Euro + 74 Euro = 132 Euro berücksichtigt.


    Wie sieht es dann ab dem 01.08.2016 aus?


    [/FONT]Euer Mietanteil beträgt 490 / 2 Mieter = 245 Euro


    Von eurem Mietanteil zieht Ihr zunächst den [FONT=&amp]Selbstbehalt bei höheren Mietkosten 65 [/FONT]Euro ab.
    Von eurem Mietanteil bleiben nach Abzug der 65 Euro noch 180 Euro übrig.
    Nun wird verglichen -> die 180 Euro , jedoch max. der [FONT=&amp]Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete in Höhe von 83 Euro.
    [FONT=&amp][FONT=&amp](Der niedrigere Wert von beiden wird weiter verwendet.)
    [/FONT][/FONT]Somit ergibt sich ein Bedarf von 418 Euro + 83 Euro = 501 Euro.
    Eure Miete wird also in Höhe von 65 Euro + 83 Euro = 148 Euro berücksichtigt.[/FONT][FONT=&amp]


    [/FONT]Viel [FONT=&amp]S[/FONT]pass in der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme!

    zum Nachlesen § 62 SGB III -wie die BA den Paragraph auslegt-

    [TABLE='class: cms_table_cms_table_TableGrid']

    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]BAB - B e d a r f s s a t z / F r e i b e t r a g [/FONT]

    [/td]


    [TD='colspan: 2']

    [FONT=&amp]Betrag in Euro[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td][/td]


    [td]

    [FONT=&amp]01.08.2010 [/FONT]

    [/td]


    [td]

    [FONT=&amp]01.08.2016 [/FONT]

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]berufliche Ausbildung (§61 SGB III)[/FONT]

    [/td]


    [td][/td]


    [td][/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung (Abs. 1) [/FONT]
    [FONT=&amp]- Grundbedarf (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG) [/FONT]

    [/td]


    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]348,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]372,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]- Pauschale für Miete bzw. Selbstbehalt bei höheren Mietkosten [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]149,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]166,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]- Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]75,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]84,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]



    Nehmen wir mal an ihr wohnt zu zweit in einer Wohnung und zahlt insgesamt 490 Euro Warmmiete.


    Zunächst für den Zeitraum bis zum 31.07.2016.

    Euer Mietanteil beträgt 490 / 2 Mieter = 245 Euro


    Von eurem Mietanteil zieht Ihr zunächst 149 Euro ab.
    Diese Pauschale erhaltet Ihr, sobald ihr auswärtig, also nicht im Haushalt der Eltern, wohnt
    (natürlich wegen der Ausbildung).
    Euer bisheriger Bedarf setzt sich also derzeit wie folgt zusammen: 348 Euro + 149 Euro = 497 Euro


    Von eurem Mietanteil bleiben nach Abzug der 149 Euro noch 96 Euro übrig.


    Nun wird verglichen -> die 96 Euro , jedoch max. der [FONT=&amp]Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete in Höhe von 75 Euro.
    [FONT=&amp][FONT=&amp](Der niedrigere Wert von beiden wird weiter verwendet.)
    [/FONT][/FONT]
    Somit ergibt sich ein Bedarf von 497 Euro + 75 Euro = 572 Euro.


    Wie sieht es dann ab dem 01.08.2016 aus?


    Euer Mietanteil beträgt 490 / 2 Mieter = 245 Euro


    Von eurem Mietanteil zieht Ihr zunächst 166 Euro ab.
    Diese Pauschale erhaltet Ihr, sobald ihr auswärtig, also nicht im Haushalt der Eltern, wohnt
    (natürlich wegen der Ausbildung).
    Euer bisheriger Bedarf setzt sich also derzeit wie folgt zusammen: 372 Euro + 166 Euro = 538 Euro


    Von eurem Mietanteil bleiben nach Abzug der 166 Euro noch 79 Euro übrig.


    Nun wird verglichen -> die 79 Euro , jedoch max. der [FONT=&amp]Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete in Höhe von 84 Euro.
    (Der niedrigere Wert von beiden wird weiter verwendet.)


    Somit ergibt sich ein Bedarf von 538 Euro + 79 Euro = 617 Euro.[/FONT]


    [/FONT]Viel [FONT=&amp]S[/FONT]pass in der Ausbildung!


    zum Nachlesen § 61 SGB III -wie die BA den Paragraph auslegt-

    Hier auch die neuen geänderten Werte für die Berechnung des Ausbildungsgeldes.
    Ausbildungsgeld ist das Gegenstück für die Berufsausbildungsbeihilfe,
    welches behinderten Menschen als Ausbildungsbeihilfe im Rahmen von
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden kann.


    Wichtiger Hinweis: es kann nur eines von Beiden geben, entweder BAB oder Abg.



    Zu den allgemeinen Leistungen zählt u.a. BAB
    (hierbei dürfen die BAB-Bezieher auch im Haushalt der Eltern wohnen,
    Werte sind im Eingangsbeitrag zu finden -[FONT=&amp]BAB f. Behinderte, Ausbildung (§116 SGB III)-[/FONT]).
    Abg ist den besonderen Leistungen zuzuordnen.


    Hinsichtlich der Regeln für die Anrechnung kann man auch beim BAB nachschauen.


    Warum?



    Nachfolgend werden die Freibeträge bzw. Bedarfe speziell geregelt und auch einige
    Änderungen von Anrechnungen Einkommens.



    [TABLE='class: cms_table']

    [tr]


    [td]

    [TABLE='class: cms_table_TableGrid']

    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]B e d a r f s s a t z / F r e i b e t r a g [/FONT]

    [/td]


    [td]


    [/td]


    [TD='width: 78']

    [/tr][/td][tr]


    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'][/TD]
    [TD='width: 73'][FONT=&amp]01.08.2010 [/FONT]
    [/TD]
    [TD='width: 78'][FONT=&amp]01.08.2016 [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]Berufliche Ausbildung (§ 123 SGB III) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'][/TD]
    [TD='width: 78'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] im Haushalt Eltern/Elternteil (Abs. 1 Nr. 1) [/FONT]
    [FONT=&amp]- unverheiratet/keine Lebensp. und unter 21 Jahre (1. Alt.)...[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]316,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]338,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]- verheiratet/ Lebensp. oder bereits 21 Jahre (2. Alt.).............[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]397,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]425,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Wohnheim usw. mit Kostenerstattung U + V (Abs. 1 Nr. 2)........[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]104,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]111,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung mit Kostenerstattung U + V (Abs. 1 Nr. 3) [/FONT]


    [FONT=&amp]- unverheiratet/keine Lebensp. und unter 21 Jahre (1. Alt.)...[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]230,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]246,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]- verheiratet/Lebensp. oder bereits 21 Jahre (2. Alt.).............[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]265,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]284,--[/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung ohne Kostenerstattung U + V (Abs. 1 Nr. 4) [/FONT]


    [FONT=&amp]- Grundbedarf (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG) ...............................[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]348,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]372,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]- Pauschale für Miete (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG) bzw. [/FONT]


    [FONT=&amp]Selbstbehalt bei höheren Mietkosten (§ 13 Abs. 3 BAföG)..[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]149,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]166,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]- Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete (§ 13 Abs. 3 BAföG).......[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]75,- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]84,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung ohne Kostenerstattung U + V, unter 18 Jahre und Erreichbarkeit Maßnahmestätte von Elternwohnung bzw. Leistungen der Jugendhilfe (Abs. 2).............[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]316,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]338,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]BvB und Grundbildung (§ 124 SGB III) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'][/TD]
    [TD='width: 78'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] im Haushalt Eltern/Elternteil
    [/FONT]
    [FONT=&amp](Abs. 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG)[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]216,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]231,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung ohne Kostenerstattung U + V (Abs. 1 Nr. 2) [/FONT]


    [FONT=&amp]- Grundbedarf (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG) ...............................[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73']




    [FONT=&amp]391,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78']




    [FONT=&amp]418,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]- Selbstbehalt bei höheren Mietkosten (§ 12 Abs. 3 BAföG)..[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]58,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]65,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]- Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete (§ 12 Abs. 3 BAföG).......[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]74,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]83,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399']

    [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung mit Kostenerstattung U + V (Abs. 1 Nr. 3)[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]172,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]184,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung ohne Kostenerstattung U + V, unter 18 Jahre und Erreichbarkeit Maßnahmestätte von Elternwohnung bzw. Leistungen der Jugendhilfe (Abs. 2).............[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]204,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]218,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Wohnheim, Internat oder besondere Einrichtung für Behinderte (Abs. 3) wie bei berufl. Ausbildung nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB III .......[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73']

    [FONT=&amp]104,--[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 78']

    [FONT=&amp]111,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]WfbM (§ 125 SGB III) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'][/TD]
    [TD='width: 78'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] 1. Jahr [/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]63,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]67,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] ab 2. Jahr [/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]75,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]80,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'][/TD]
    [TD='width: 73'][/TD]
    [TD='width: 78'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]Freibeträge (§ 126 SGB III) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'][/TD]
    [TD='width: 78'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Einkommen Teilnehmer aus Waisenrenten/-geld, Unterhaltsleistungen (Abs. 2 Nr. 1).....[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]242,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]259,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Einkommen Eltern (Abs. 2 Nr. 2) [/FONT]
    [FONT=&amp]- verheiratete, nicht getrennt lebende Eltern...........................[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]2.909,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]3.113,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]- verwitweter Elternteil bzw. getrennt lebender Elternteil........[/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]1.813,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]1.940,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 399'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Einkommen Ehegatte/Lebenspartner des Teilnehmers (Abs. 2 Nr. 3) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 73'] [FONT=&amp]


    1.813,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 78'] [FONT=&amp]


    1.940,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    Ich bitte darum, keine Beiträge anzufügen, damit dieser Thread ausschließlich für INFO's
    zu den Neuregelungen zur Verfügung steht.


    dms

    [TABLE='class: cms_table_TableGrid']

    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]sonstige Aufwendungen (§ 64 SGB III) [/FONT]

    [/td]


    [td][/td]


    [td][/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Fernunterrichtsgebühren[/FONT]

    [/td]


    [td][/td]


    [td][/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Lernmittel [/FONT]

    [/td]


    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]11,-- [/FONT]



    [FONT=&amp](nur bis 17.09.2010)[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Arbeitskleidung [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]12,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]13,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Kinderbetreuungskosten (Abs. 3 S. 3) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]130,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]130,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Freibeträge [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]auswärtige Unterbringung (§ 67 Abs. 2 Nr. 3 SGB III) für [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Azubi [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]58,--[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]62,--[/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Eltern[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]567,--[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]607,--[/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Sozialpauschale (§ 21 Abs. 2 BAföG) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Proz. Wert[/FONT]
    [FONT=&amp]Maximalabzugsbetrag[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]21,3[/FONT]



    [FONT=&amp]12.100,00 [/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]21,2[/FONT]



    [FONT=&amp]13.000,00 [/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]für nichtrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Proz. Wert[/FONT]
    [FONT=&amp]Maximalabzugsbetrag[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]14,4[/FONT]



    [FONT=&amp]6.300,--[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]15,0[/FONT]



    [FONT=&amp]7.300,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]für Nichtarbeitnehmer und auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Proz. Wert[/FONT]
    [FONT=&amp]Maximalabzugsbetrag[/FONT]
    [/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]37,3[/FONT]



    [FONT=&amp]20.900,--[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]37,0[/FONT]



    [FONT=&amp]22.400,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]für Personen im Ruhestandsalter[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Proz. Wert[/FONT]
    [FONT=&amp]Maximalabzugsbetrag[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]14,4[/FONT]



    [FONT=&amp]6.300,--[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]15,0[/FONT]



    [FONT=&amp]7.300,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Weitere Pauschale [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Werbungskostenpauschale Arbeitnehmereinkommen[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]920,--[/FONT]



    [FONT=&amp]Ab 01.01.2011[/FONT]



    [FONT=&amp]1.000,--[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]1000,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Werbungskostenpauschale Renten/ Bezüge[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]102,--[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]102,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Werbungskostenpauschale Kapitaleinkünfte (Sparer-Pauschbetrag)[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]801,--[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]801,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Werte zur Ermittlung der Steuerpauschale (Azubi-Einkommen) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Abzugsbetrag, da bis zu diesem Betrag Steuerfreiheit unterstellt wird[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]815,15[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]840,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Prozentualer Wert des bereinigten Betrages[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]23 %[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]16 %[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Pauschale vom Einkommen Kinder bzw. sonstiger Unterhaltsberechtigter [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Abzugsbetrag von den Bruttoeinkünften[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85']

    [FONT=&amp]138,05[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]140,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Einkommen Auszubildender (§ 23 BAföG) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] auf sonstiges Einkommen des Azubi - nicht von § 23 Abs. 3 und 4 BAföG erfasst, z.B. Nebenjob des Azubi - für [/FONT]
    [FONT=&amp]- Azubi selbst (Abs. 1 Nr. 1)[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]255,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]290,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]- Ehegatten Azubi (Abs. 1 Nr. 2)[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]535,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]570,--[/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]- jedes Kind Azubi (Abs. 1 Nr. 3) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]485,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]520,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] auf Waisenrenten/-geld des Azubi [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]125,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]130,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Härtefreibetrag für besondere Kosten der Ausbildung[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]205,--[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]260,--[/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]Einkommen Eltern und Ehegatte/ Lebenspartner (§ 25 BAföG) für [/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] miteinander verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Eltern [/FONT]

    [FONT=&amp](Abs. 1 Nr. 1)[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]1.605,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]1.715,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] sonstige Elternteile u. Ehegatte/ Lebenspartner [/FONT][FONT=&amp](Abs. 1 Nr. 2)[/FONT][/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]1.070,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]1.145,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] für Ehegatte Einkommensbezieher, kein Elternteil Azubi [/FONT]

    [FONT=&amp](Abs. 3 Nr. 1)[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]535,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]570,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 345'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Kinder Einkommensbezieher und weitere Unterhaltsberechtigte [/FONT]

    [FONT=&amp](Abs. 3 Nr. 2)[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 85'] [FONT=&amp]485,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]520,--[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]



    Zur Anwendung der Beträge sei folgendes gesagt:
    Wir unterscheiden grundsätzlich 3 Gruppen:


    1. euer Bewilligungszeitraum (BWZ) endet vor dem 01.08.2016
    2. euer BWZ beginnt nach dem 31.07.2016
    3. euer BWZ schließt den 01.08.2016 ein.


    zu 1. es werden ausschließlich die alten Werte (Spalte 2) verwendet
    zu 2. es werden ausschließlich die Werte aus der letzten Spalte verwendet
    zu 3. es werden Mischberechnungen, soweit es das Azubi-Einkommen betrifft, angestellt.
    zu 3. es wird das Elterneinkommen einmal mit den alten werten (Spalte 2) berechnet (bis 31.07.2016)
    zu 3. und ab dem 01.08.2016 mit den neuen Werten.


    Dezember-Mitteilung der BA zu dem Thema

    [TABLE='class: cms_table_TableGrid']

    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]BAB - B e d a r f s s a t z / F r e i b e t r a g [/FONT]

    [/td]


    [TD='colspan: 2']

    [FONT=&amp]Betrag in Euro[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td][/td]


    [td]

    [FONT=&amp]01.08.2010 [/FONT]

    [/td]


    [td]

    [FONT=&amp]01.08.2016 [/FONT]

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]berufliche Ausbildung (§61 SGB III)[/FONT]

    [/td]


    [td][/td]


    [td][/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung (Abs. 1) [/FONT]
    [FONT=&amp]- Grundbedarf (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG) [/FONT]

    [/td]


    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]348,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]372,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]- Pauschale für Miete bzw. Selbstbehalt bei höheren Mietkosten [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]149,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]166,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]- Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]75,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]84,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Unterbringung beim Ausbildenden, volle Verpflegung [/FONT]
    [FONT=&amp] sonstige Bedürfnisse[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]90,-- [/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 74']

    [FONT=&amp]96,-- [/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Unterbringung Wohnheim/Internat, volle Verpflegung [/FONT]
    [FONT=&amp]sonstige Bedürfnisse[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]90,-- [/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 74']

    [FONT=&amp]96,-- [/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Auslandszuschlag [/FONT][FONT=&amp]Schweiz[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp] - - -[/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 74']

    [FONT=&amp] - - -[/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Wert je Tag der Woche, [/FONT]
    [FONT=&amp]für den regelmäßig keine volle Verpflegung gewährt wird monatlich[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]31,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]33,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (§ 62 SGB III)[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]
    [TD='width: 74'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]im Haushalt Eltern/Elternteil (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG) [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]216,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]231,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] Unterbringung Wohnheim/Internat, volle Verpflegung [/FONT]
    [FONT=&amp]sonstige Bedürfnisse[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76']

    [FONT=&amp]90,-- [/FONT]



    [/TD]
    [TD='width: 74']

    [FONT=&amp]96,-- [/FONT]



    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] anderweitige Unterbringung [/FONT]
    [FONT=&amp]- Grundbedarf[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]391,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]418,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]- Selbstbehalt bei höheren Mietkosten[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]58,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]65,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]- Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]74,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]83,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]BAB f. Behinderte, Ausbildung (§116 SGB III)[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'][/TD]
    [TD='width: 74'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]im Haushalt Eltern/Elternteil [/FONT]
    [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] unverheiratet/keine Lebensp. und unter 21 Jahre[/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]316,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]338,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='width: 348'] [FONT=&amp]•[/FONT][FONT=&amp] verheiratet/Lebensp. oder bereits 21 Jahre [/FONT][/TD]
    [TD='width: 76'] [FONT=&amp]397,-- [/FONT][/TD]
    [TD='width: 74'] [FONT=&amp]425,-- [/FONT][/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    wird fortgesetzt

    Miete und Fahrtkosten?


    Miete wird nur anteilig im Bedarfssatz berücksichtigt.
    Fahrkosten gibt es bei BAföG nicht.


    Wenn dein Mann zu Hause bleibt - hat er Erziehungsgeld beantragt ?


    Allerdings wäre auch zu prüfen, ob nicht ALG2 für deinen Mann und das Kind möglich ist.


    Aber sowohl beim Erziehungsgeld als auch ALG 2 halte ich mich mangels Kenntnissen zurück.


    dms

    Hallo und willkommen im Forum,


    schau Dir mal den § 23 BAföG an.

    Zitat

    § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden



    • (1) ......


    • (2) ......
    • (3) Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet.


    Die Ausbildungsvergütung geht also in die Berechnung ein.
    Soweit Du bisher BAföG erhalten hast, ohne dass die Ausbildungsvergütung berücksichtigt war,
    hast Du sehr wahrscheinlich viel zuviel erhalten.
    Es kann durchaus sein (habs nicht nachgerechnet), dass Du gar keinen Anspruch mehr hast
    -aufgrund Einkommensanrechnung-.


    Wäre für die Ausbildung nicht unüblich.


    dms

    ...
    Im Februar nächsten Jahres darf ich die Umschulung beginnen und erhalte in dieser Zeit Übergangsgeld.
    Nun die Frage, sollte ich in diesen 2 Jahren erkranken, z.B. an einem grippalen Infekt, wer zahlt dann?
    Ich könnte mir vorstellen, dass die BG weiter Übergangsgeld bis zum Ablauf von 6 Wochen zahlt!?
    Was wäre aber, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert, ...


    Hallo,
    willkommen im Forum.
    Wie wäre es mit der Krankenkasse?


    ....
    Was wäre aber, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert, aber eine Fortsetzung der Umschulung
    durch die Diagnose nicht gefährdet ist, die Heilung eben nur ein bischen länger dauert?
    Vielen Dank vorab und schöne Grüße


    Bist Du nun krankgeschrieben oder nicht?
    Nach 6 Wochen ist Schluss, soweit sich Dein Übergangsgeld nach dem SGB IX richtet.


    § 51 SGB IX

    Zitat

    (3) Können Leistungsempfänger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder in Anspruch nehmen, werden Übergangsgeld und Unterhaltsbeihilfe bis zum Ende dieser Leistungen, längstens bis zu sechs Wochen weitergezahlt.


    dms

    @ GG52
    Bist du sicher ?
    In meinen Lohnabrechnungen steht immer 30 sv/St Tage für den kompletten Monat. Also immer 30 Tage Sozialversicherung und Steuerpflicht, auch wenn der Monat 28,29 oder 31 Tage hatte. Ein angebrochener Monat unter 30 Tage wurde mit den tatsächlichen Kalendertagen als sv-Tage gezählt. Eine Jahresaufsummierung, geschweige denn der tatsächlichen Kalendertage erfolgt nicht. Wenn ich dann vom 03.11. bis 31.10. gearbeitet hätte, wären das nach Lohnabrechnungen 11 x 30 Tage und für den November 28 sv Tage. Insgesamt 358 Tage Sozialversicherung und so leider 2 Tage zu wenig.


    Hallo bla,


    ich zittiere mal aus der aktuellen Geschäftsanweisung zum § 142


    Die Berechnung der Anwartschaftszeit darf daher nicht mit den Pauschalierungen bei der Lohnabrechnung gleichgestellt werden.


    dms

    Hallo liebes Forum,


    ich beziehe BAB und habe nun Sorge, einen Fehler begangen zu haben.
    ...
    Meine zweite Frage wäre die, ob ich das Kindergeld bei dem Antrag auf BAB hätte angeben müssen. Im Internet stand nein und beim Ausfüllen des Antrages ist auch nur nach meinem Ausbildungsgehalt und dem meiner Eltern gefragt worden, nicht jedoch nach dem Kindergeld, sodass ich es nicht angegeben habe.
    ...


    Hallo,


    bei BAB spielt Kindergeld nur einem ganz speziellen Fall ein Rolle.
    Für diese Fälle gibt es aber eine speziellen, zusätzlichen Fragebogen. Der wird aber nur versandt, wenn
    dieser Spezialfall erkennbar ist.
    Wie Du selbst schreibst, wird im Normalfall-Antrag nicht nach dem Kindergeld gefragt.
    Somit --> Entwarnung:cool:



    Hallo liebes Forum,


    ich beziehe BAB und habe nun Sorge, einen Fehler begangen zu haben.


    Soweit ich weiß verhält es sich so, dass BAB nur auf das Kindergeld angerechnet wird, wenn man Anrecht auf den sogenannten "Kinderzuschlag" hat, ist das richtig? Ich führe einen eigenen Haushalt - lebe nicht in meinem Elternhaus- und gehe deswegen davon aus, dass mein Kindergeld durch das BAB nicht wegfällt, da kein Anrecht auf den Kinderzuschlag besteht - sehe ich das richtig?
    ...


    Ich denke nein; aber
    1. ich bin kein Kindergeldexperte
    2. Anspruchsberechtigt sind doch die Eltern
    3. die Eltern müssten dann den Kindergeldzuschlag beantragen, und der ist wiederum vom Einkommen abhängig


    dms


    Hallo,


    auch ohne EGV siehe Absatz 2


    Zitat

    § 2 Grundsatz des Forderns SGB II
    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. ....
    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten......


    Ohne EGV ist es nur schwieriger, gegenseitige Rechte und Pflichten konkret zu definieren/ abzurechnen. Das schließt jedoch
    nicht eigenständige Bemühungen um einen Job aus.


    dms


    PS: bin jedoch kein ALG II-Experte


    Hallo,


    BAfög rückwirkend --> NEIN.


    Hallo zusammen,
    Erstmal mein Werdegang
    Realschule-Berufsausbildung-Fachhochschulreife-Studium
    Während meines Studiums wurde bislang das Einkommen meiner Eltern angerechnet, meine Eltern und ich sind davon ausgegangen das Sie unterhaltspflichtig sind.
    Im Juni haben wir einen Überprüfungsantrag gestellt und dabei kam heraus das meine Eltern nicht mehr für mich unterhaltspflichtig sind.


    Nun habe ich aber nur das elternunabhängige Bafög erst ab Juni gewährt bekommen. Mein Studium begann aber im Oktober, ....


    Den § 36 BAföG hast Du bestimmt bereits gelesen.


    In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift steht dazu:


    Zitat

    36.1.7 Vorausleistung wird grundsätzlich vom Beginn des Monats an erbracht, in dem die auszubildende Person die nach Absatz 1 maßgeblichen Umstände mitgeteilt und einen Antrag auf Vorausleistung gestellt hat (Tz 36.1.3). Rückwirkend wird sie nur geleistet, wenn die auszubildende Person die Verweigerung von Unterhaltsleistungen innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 50 Abs. 1 mitteilt und vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Vorausleistung stellt. Zur Fristwahrung bedarf es nicht der Verwendung des Formblattes.


    Beginn des Bewilligunszeitraum im Oktober 2014, gehe mal von Bescheiddatum ebenfalls im Oktober aus
    Antrag gestellt im Juni 2015 --> sind mehr als die zwei erwähnten Monate, somit frühestens ab Juni 2015


    Hallo zusammen,
    ....
    Ich habe jetzt Antrag nach 44 SGB x gestellt weil ja Sozialleistungen zu unrecht nicht erbracht worden sind, weil ich und meine Eltern von einem falschen Sachverhalt ausgegangen sind.


    Die Sachbearbeiterin hat den Fall abgewiesen weil meine Eltern nicht den vollen Unterhaltsbetrag gezahlt haben, ich habe freiwillig von meinen Eltern weniger verlangt weil ich meine Eltern nicht so stark belasten wollte. Da die Bafög Berechnung nicht alle Ausgaben der Eltern mit einbezieht, hätten diese sonst unter der Armutsgrenze leben müssen.
    .....


    Danke im vorraus für eure Antworten.


    Zitat

    36.1.6 Die Ausbildung gilt als nicht gefährdet, wenn die auszubildende Person es aus tatsächlichen Gründen zu vertreten hat, dass die Zahlungen der Eltern sie nicht erreichen können, z.B. weil sie ihre Eltern nicht aufgefordert hat, Unterhalt zu leisten, oder andere für den Zahlungsverkehr notwendige Informationen unterlassen hat. Dies gilt nicht, wenn ihr die Adresse der Eltern/des Elternteils nicht bekannt ist.


    Kleine Ergänzung von mir: wenn die auszubildende Person es aus tatsächlichen Gründen zu vertreten hat, dass die Zahlungen der Eltern in voller Höhe sie nicht erreichen können


    Ein freiwilliger Verzicht auf Unterhalt führt nicht dazu, dass dafür der Sozialstaat einspringen muss.
    Ab Juni wäre dies anders zu betrachten, weil zu dem Zeitpunkt eine andere Entscheidung zum Thema Anrechnung Elterneinkommen getroffen wurde. Für die Zeit davor kann nicht von einer Gefährdung der Ausbildung ausgegangen werden.




    Du hast also freiwillig von den Eltern weniger gefordert, weil Du diesen Betrag durch einen Kredit abgesichert hast.


    Wäre der Antrag (Vorausleistung) innerhalb von zwei Monaten nach Bescheiderteilung gestellt wurden, wäre
    von Anfang an ohne Eltern das BAföG festgesetzt wurden.



    Unwissenheit kann halt nicht immer als Grund herhalten. Und nach Bescheiderteilung zwei Monate auch für diese Frage zur Prüfung zu haben, muss eigentlich ausreichen.


    Links: zum § 36 BAföG
    Links: zur Verwaltungsvorschrift zum § 36


    dms