Sie haben Anspruch auf BAB und sind somit ausgeschlossen. Ein eventueller Anspruch auf ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten ist zu prüfen."
Ich hatte zwar oben davon gesprochen, dass der ALG II Anspruch noch u.U. fortbestehen könnte, bezog mich jedoch darauf, dass man noch im Haushalt der Eltern wohnt.
Nunmehr ist es bei Dir jedoch so, dass Du in einer eigenen Wohnung wohnst.
Somit, wie Turtle das bereits sagte/ andeutete, hast Du keinen Anspruch mehr auf ALG II.
Dein neuer Bedarf richtet sich voraussichtlich nach § 66 Abs.3 SGB III.
Der Grundbedarf beträgt 391 Euro.
Für die Miete gibt es maximal weitere 74 Euro .
Dazu kämen evtl. die noch notwendigen Fahrkosten.
Das ergibt dann deine BAB.
Hinsichtlich der Miete, hat Dir Turtle, als auch die ARGE ja bereits mitgeteilt, dass Du dort noch einen Antrag auf Zuschuss zu den Unterkunftskosten stellen kannst.
dms
Nachtrag: bist Du nicht mehr familienversichert?