Hallo,
ich hab folgende Frage:
Als Nichtleitstungsempfänger hat man ja auch Urlaubsanspruch, im moment bestehen noch 6 Resttage. Werden in diese Tage auch Samstag, Sonntag und Feiertage mit eingerechnet und welche Gesetzesgrundlage liegt dem zu Grunde?
Kann mir jemand genaueres sagen? Danke!!
Hallo,
zur Gesetzesgrundlage Bundesurlaubsgesetz und evtl. Tarifabkommen bzw. betriebl. Vereinbarungen.
Beachten sollte man auch den Unterschied zwischen Arbeitstage und Werktage.
Deine Frage lässt sich also nur vage beantworten, so wie hier bereits geschehen.