.... meinen bescheid über das Geld zur Teilnahme am Arbeitsleben bekommen so nennt sich das Geld ...ich bekomme nun 465 Euro zusätzlich bekomme ich für mein Kind 184 und 225 Euro also Kindergeld und Unterhalt ...das Amt übernimmt 130 Euro Kinderbetreuungskosten von insgesamt 298 Euro ..
sind die 130 euro auch im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe ?
wenn ja, drauf achten, dass ab dem 01.01.2012 sich der Betrag voraussichtlich erhöht.
--------------------------------------------------
Nachtrag: voraussichtlich auf 145,00 EUR
--------------------------------------------------
Rechtsgrundlage ist hier das SGB IX. Die Verpflegungskosten sind in den 130 Euro nicht enthalten (lt. Gesetz).
Ansonsten kannst du auch mal beim Jugendamt wegen der Höhe der Kinderbetreuungskosten nachfragen, evtl. kommt von dort noch ein bißchen Unterstützung.
Ebenfalls solltest du mal bei der Betreuungseinrichtung/-person wegen einer anpassung der Gebühren evtl. nachfragen.
.... meinen bescheid über das Geld zur Teilnahme am Arbeitsleben bekommen so nennt sich das Geld ....... dann habe ich eine miete von 404 Euro 50 Euro Strom ....ja und wie sicher jeder rechnen kann bleibt mir nicht viel zum Leben meine Frage ist nun ob es Möglichkeiten gibt das ich direkt beim Arbeitsamt noch etwas zu beantragen kann oder an anderen Stellen über Antwort würde ich mich freuen mfg
Du hast bestimmt deinen Bescheid richtig gelesen und dabei den Hinweis auf den Zuschuss zu den ungedeckten Kosten (Miete) entdeckt????