Beiträge von dms

    .... meinen bescheid über das Geld zur Teilnahme am Arbeitsleben bekommen so nennt sich das Geld ...ich bekomme nun 465 Euro zusätzlich bekomme ich für mein Kind 184 und 225 Euro also Kindergeld und Unterhalt ...das Amt übernimmt 130 Euro Kinderbetreuungskosten von insgesamt 298 Euro ..


    sind die 130 euro auch im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe ?
    wenn ja, drauf achten, dass ab dem 01.01.2012 sich der Betrag voraussichtlich erhöht.
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    Nachtrag: voraussichtlich auf 145,00 EUR
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    Rechtsgrundlage ist hier das SGB IX. Die Verpflegungskosten sind in den 130 Euro nicht enthalten (lt. Gesetz).
    Ansonsten kannst du auch mal beim Jugendamt wegen der Höhe der Kinderbetreuungskosten nachfragen, evtl. kommt von dort noch ein bißchen Unterstützung.
    Ebenfalls solltest du mal bei der Betreuungseinrichtung/-person wegen einer anpassung der Gebühren evtl. nachfragen.


    .... meinen bescheid über das Geld zur Teilnahme am Arbeitsleben bekommen so nennt sich das Geld ....... dann habe ich eine miete von 404 Euro 50 Euro Strom ....ja und wie sicher jeder rechnen kann bleibt mir nicht viel zum Leben meine Frage ist nun ob es Möglichkeiten gibt das ich direkt beim Arbeitsamt noch etwas zu beantragen kann oder an anderen Stellen über Antwort würde ich mich freuen mfg


    Du hast bestimmt deinen Bescheid richtig gelesen und dabei den Hinweis auf den Zuschuss zu den ungedeckten Kosten (Miete) entdeckt????

    ....


    und gibt es einen antrag den man der ARGE schicken kann, worauf man besteht das diese alle unterlagen umgehend vernichten? gibt es sowas? oder habe ich da keinen anspruch und die behalten das ganze für einen bestimmten zeitraum?
    ....


    Schau Dir mal den § 84 SGB X Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht an.
    Dort wirst Du aber nicht die lösung finden, welche Du dir evtl.vorstellst.
    Also gehe eher davon aus, dass Du einen solchen Antrag zwar stellen kannst, jedoch keine Löschung/ Vernichtung der Leistungsunterlagen verlangen kannst.
    Es gibt da wohl eine gewisse Aufbewahrungsfrist.


    Ups Turtle war schneller

    Leider hast Du bisher nicht mitgeteilt, warum du kein BAföG erhälst.
    deine Ausbildung ist anscheinend dem Grunde nach förderungsfähig (BaföG - schulische Ausbildung).
    Du erhälst aber keine Leistung weil evtl Einkommen dazu führt, dass kein BAföG zu zahlen ist - der Höhe nach.


    Somit ist Wohngeld nicht zuständig für Dich.


    Also ich bin in der erst Ausbildung, bekomm 750€ Brutto + Fahrgeld und nur mein Vater arbeitet mit dem ich aber kaum Kontakt habe



    Deine Ausbildung ist dem Grunde nach förderungsfähig (BAB - betriebliche Ausbildung § 59 ff SGB III).
    Du erhälst aber keine Leistung weil anzurechnendes Einkommen dazu führt, dass kein BAB zu zahlen ist - der Höhe nach.


    Somit ist Wohngeld .....


    ..
    Nach §20 Abs. 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Asubildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§59, 101 Abs. 3 oder § 104 Drittes Buch Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. ....


    Leider hast Du bisher nicht mitgeteilt, warum du kein BAföG erhälst.
    deine Ausbildung ist anscheinend dem Grunde nach förderungsfähig (BaföG - schulische Ausbildung).
    Du erhälst aber keine Leistung weil evtl Einkommen dazu führt, dass kein BAföG zu zahlen ist - der Höhe nach.


    Somit ist Wohngeld nicht zuständig für Dich.

    Servus, seit 3 Wochen lebe ich Temporär bei meiner Mutter. Nicht Offiziell.
    ....
    Hat jemand eine Ahnung, wie ich das angehen kann bzw. ob es da überhaupt Zuschüsse gibt?


    Grüßle,
    der Timmy


    Für jemand, der irgendwo inoffiziell lebt, wäre schon die Frage, bei welchem Amt Du den Antrag stellen sollst, eine schier unlösbare Aufgabe. Welches Amt soll bei einem inoffiziellen Wohnort zuständig sein???
    Ich sehe da bei Zuschüssen erstmal schwarz. Evtl. kann über den BfD eine Fahrkarte für die Anreise besorgt werden? - wissen tue ich es nicht.

    ...
    Das Jobcenter will die Leistungen nicht früher oder später auszahlen, da dies eben für diese ein zu hoher Aufwand sei.


    Evtl. ist das Jobcenter auch vom Gesetzgeber gehalten, zu diesem Termin zu überweisen?
    Es ist wohl nicht eine Frage des Wollens oder Nichtwollens.


    schau mal hier

    Presse Info 065 vom 04.11.2011


    ...


    Ich bekomme 370€ Netto von der Ausbildung.
    Kindergeld bekomm ich von meinem Vater überwiesen. Dazu bekomm ich noch den
    Betrag, der im BAB Schreiben stand von ihm.


    Geld reicht halt vorne und hinten nicht. Vor allem, weil meine Freundin jetzt noch schwanger ist.


    Dann lohnt der Antrag auf Vorausleistung nur, wenn der von Muttern zu zahlende Betrag höher als das Kindergeld ist.


    BAB ist nicht für den Unterhalt deiner Freundin gedacht.

    Hallo!


    ....
    Macht der Weg zum Rechtsanwalt und Klage Sinn?


    .....


    Klage macht derzeit keinen Sinn. Wogegen den?
    Gegen die Berechnung? die kannst du auch mit dem Internet-BaföG-Rechner nachprüfen.


    Die Frage, ob die Mutter noch unterhaltspflichtig ist, kannst Du auch so vom BAföG-Amt prüfen lassen.
    Google mal nach dem Stichwort Vorausleistung.


    Bei deinem beruflichen Werdegang sehe ich da aber das Ganze eher negativ.

    • Sozialassistentinnen
    • Erzieherinnenausbildung
    • Lehramt (Berufl. Bildung in der Sozialpäd.)


    Es sieht doch eher so aus, als ob dies von vornherein ein schlüssiger möglicher Weg einer beruflichen Entwicklung ist. Der SozAss. war Voruassetzung für den Erzieher. Der Erzieher ermöglichte den Zugang zu der Lehramtsausbildung. Ob nun das Lehramt von vornherein absehbar und beabsichtigt war, wird hierbei eine Schlüsselfrage sein. Das eine Jahr Arbeit zwischendrin kann auch zur Überbrückung bis zur Zulassung gedient haben.


    Sollte derzeit das Einkommen der Mutter niedriger sein als 2009, so wäre auch ein Aktualisierungsantrag denkbar.


    HINWEIS: Beide Wege haben Stolperfallen.


    Versuch dich zu informieren und stelle ruhig Fragen (konkrete).
    Es wäre jetzt zu langwierig, ausführlich auf beide Wege einzugehen.

    Hallo, soweit ich weiß war der Chef der einzige mit einem Meisterbrief. Ist das relevant? Es gibt ja noch andere Gesellen in der Bäckerei, sowie 2 weitere Azubis. Darf der Betrieb ohne Meister nicht mehr ausbilden?


    M.E. sollte er mal bei der Handwerkskammer nachfragen. Sollte es tatsächlich so sein, dass mit dem Tod die Ausbildungsberechtigung wegfällt, wird u.U. auch der Ausbildungsvertrag hinfällig. In ähnlichen Fällen (Insolvenz) wird durch die Handwerkskammer und die Berufsberatung nach einer Lösung gesucht. Dein Freund ist im dritten Lehrjahr; es geht also nur um ein Ausbildungsjahr.
    Aktuell erhält noch BAB ? - Aufpassen, er hat eine Informationspflicht.


    Sie meint halt nur, dass sie mir nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlen muss und nicht
    nach dem was im Schreiben steht.
    .....


    Danke für eure Hilfe.


    Da wir jetzt von der Berechnung einer Sozialleistung in das Unterhaltsrecht wechseln, ist die Aussage nicht so falsch.


    Wer erhält denn das Kindergeld?- um das müsstest Du dich evtl selbst kümmern.
    Sollte der errechnete Anteil, der von Muttern kommen sollte (Anrechnungsbetrag Mutter) kleiner als das Kindergeld sein, dann könnte auch der Antrag auf Vorausleistung ins Leere gehen, da Du mit eigenen Mitteln deinen Bedarf abdecken kannst (wie ich schon sagte, um die Erlangung / Auszahlung des Kindergeldes musst Du dich schon selbst kümmern).

    Gut, dann muss ich das wohl so machen.


    Sei Dir aber sicher.
    So sicher, dass Du evtl. auch vor Gericht aussagen kannst.
    Also irgendwie vorbeimogeln oder etwas erfinden kann nach hinten losgehen.
    Ansonsten so wie Turtle das sagte.


    Zusatz: Vorausleistung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung Vorausleistung bewilligt !
    Also nicht zu spät das AA ansprechen.


    Ein bißchen googlen; es gibt ein kostenloses eBook zu dem Thema.
    U.a. ist es wichtig, in welchem Jahr das ganze angegangen ist.


    1. deine Freundin benötigt jeweils die vorherige Einwilligung. Sie ist noch nicht volljährig!
    2. Schulsozialarbeiterin - kein Hinweis auf Zuständigkeit des Jugendamtes ????


    Kann es sein, dass Ihr nur ein Ziel seht?


    Es wäre vorher m.E. mühsam, jetzt alle Regelungen aus dem Unterhaltsrecht, bzw. bezgl. Kindergeld etc. hier aufzuzählen.
    Teilweise sind die Regelungen auch nicht in eurem Sinne.


    Daher meine empfehlung -zuerst zum Jugendamt.

    ....., ich
    hatte der Arge nix gesagt weil ich dachte ich darf 150 Euro pro Lebenjahr für mich haben
    und da waren gerade mal 1300 drauf.


    Nun sind die drauf gekommen und haben mich angeschrieben. Muss ich das zurückzahlen
    was ich jahrelang mit nur 13 Euro mtl. gespart habe????????


    Evtl. kommt noch ein weiterer Brief auf Dich zu.
    Du hattest im Antrag dafür unterschrieben, dass alle Angaben vollständig wahrheitsgemäß sind.
    Anscheinend war dies aber hier nicht der Fall.
    Man kann das auch mit Sozialbetrug bezeichnen.
    Ich denke mir, dass hier im konkreten Fall, die Bandbreite von der Einstellung des Verfahrens bis zu einem Bußgeld evtl. auch nur eine Verwarnung reichen könnte.
    Beachte bitte, dass es zwei verschiedene Dinge sind,
    1. die leistungsrechtliche Prüfung -da gehe ich aufgrund deiner Info's auch davon aus, dass nichts anzurechnen ist, soweit kein weiteres Vermögen vorliegt
    2. die strafrechtliche Bewertung des Vorganges.

    Hallo!


    Ich habe eine Frage. ... Ich werde im August 2012 eine Ausbildung anfangen. D.h. Hartz 4 würde ich nicht mehr kriegen, aber wie siehts aus mit BAB? Würde ich das bekommen? ....


    Danke!


    BAB
    1. wenn die Ausbildung förderungsfähig für BAB ist (betriebliche Ausbildung - keine schulische Ausbildung!)
    2. wenn die Wohnung auch wirklich eine eigene Wohnung ist und nicht nur Zimmer in der Wohnung der Mutter
    3. wenn Du Deutsche bist -i.O.; wenn nicht, dann muss man sehen


    nach den vorerst hier wichtigsten wenn käme für die Frage nach BAB ein JA in Frage.

    Ach so, verstehe. Und würdest du in jedem Fall den Wohngeldantrag stellen oder nur dann, wenn ich die Leistung für Oktober zurückzahlen muss? Ich weiß ja nicht, ob meiner Tochter grundsätzlich bei der Höhe ihrer Vergütung Wohngeld zusteht?


    So wie ich das sehe, scheint auch kein Anspruch auf Wohngeld zu bestehen.
    ich hatte mich zu dem Thema Wohngeld bei Azubis schon mal hier im Forum
    -aber nur kurz- geäußert. Schau mal hier


    Aber den Antrag stellen kannst Du trotzdem. Ob es Ausnahmeregelungen gibt, weiß ich nicht.


    Deine Tochter sollte jedoch einen Anspruch auf ein Darlehen für den Oktober haben.
    Hat den Vorteil, dass die Rückzahlung in monatlichen Raten erfolgen muss, und nicht auf einmal.
    § 27 absatz 4 SGB II

    Zitat

    Leistungen können als Darlehen für Regelbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeutet. Für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen entsprechend § 24 Absatz 4 erbracht werden. Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 sind gegenüber den Leistungen nach den Absätzen 2 und 3 nachrangig.


    Mit dem Jobcenter sprechen, ob die Oktoberzahlung nicht in ein Darlehen umgewandelt werden kann mit monatlichen Rückzahlungsraten (6 Monate).

    Hallo,
    ich will eine wohnung mieten, aber die wird nicht bezahlt weil die 30 euro übern satz liegt.
    nun habe ich aber von der hausverwaltung gehört, das die wohnungen (im haus sind die wohnungen identisch) übernommen werden, ohne ausnahme.gibt es eine klausel oder so, die besagt das sie mich nicht ausschließen dürfen?
    lg


    Im Recht gilt der Grundsatz: Gleiches muss auch Gleich behandelt werden.


    Bezogen auf deine Frage:


    Das Haus stand bisher leer und alle Mieter wollen genau wie du jetzt einziehen?
    -denn nur dann kann jeder Mieter mit dir verglichen werden .


    Oder sind die anderen Wohnungen bereits belegt und nur DU willst neu hineinziehen?
    Dann darfst Du nicht unbedingt hier alles gleich betrachten