Beiträge von dms

    Mein Reha Berater hat mir Angeboten die Kosten einer Betrieblichen Ausbildung von 60-80% zu übernehmen was mir einen ''wiedereinstieg'' leichter machen soll, jedoch hat er auch nach mehrmaliger nachfrage keine anderen Mittel bzw. Möglichkeiten erwähnt.
    Seinen Aussagen zufolge bin ich auf mich allein gestellt wenn ich diese schulische Ausbildung antreten will.
    ....


    Danke schonmal :)


    Jetzt macht das ganze für mich auch einen Sinn. Dein (evtl., zukünftiger) Ausbildungsbetrieb (betriebliche Ausbildung) soll also
    einen Zuschuss als Ausgleich erhalten. Du wärest in einer regulären Ausbildung. Somit würde dann für Dich gelten, was für alle Azubi's gilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wäre BAB möglich. Das ganz spezielle BAB, wenn der Azubi zu Hause wohnt, muss vorher durch den Reha-Berater ingeleitet werden.


    Davon möchtest du ja Abstand nehmen, weil es die von Dir erwähnte schulische Ausbildung sein soll.


    Damit schließen sich automatisch die von mir erwähnten Alternative.
    Für schulische Ausbildungen ist nunmal BAföG zuständig -so wie es Birgit63 schon gesagt hatte-.
    Wohngeld parallel zu BAföG würde ich auch ausschließen wollen.
    Bliebe noch ALG II (Hartz IV) direkt, wobei hier der § 7 Abs. 5 und 6 SGB II zu beachten ist.


    Allerdings wäre auch noch der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft,
    landläufig Miete genannt, welchen Auszubildende erhalten können. Die Antragstellung muss beim
    örtlichen Jobcenter erfolgen - wo das ALG II beantragt wird-. Ob das ergänzend für Dich, mit
    Schülerbafög zutrifft, weiß ich aktuell nicht genau (ist der § 27 SGB II).


    Zitat


    Laut BAB Rechner würde ich eine Leistung beziehen dürfen, jedoch ist mir das neu das dies möglich ist wenn man in seiner Heimatstadt bleibt.
    Ich kenne mich mit Auszubildenden Bafög nicht aus wie steht es darum ? Und wird mein Stiefvater in die Berechnung mit einbezogen ?
    Können sich Leistungen überschneiden ? zb. bab und bafög wenn beide Stellen nur anteilmäßig zahlen?
    Welche anderen Möglichkeiten gibt es aus meiner verzwickten Lage noch das Beste zu machen ?


    Zur Frage, ob man BAB auch in der Heimatstadt beziehen kann, habe ich bereits was gesagt.
    Zum Theam Schülerbafög hatte Birgit63 was gesagt.
    Zum Thema Stiefvater habe ich auch bereits was geschrieben.
    zum Thema Leistungsüberschneiden hatte ich ebenfalls bereits was gesagt.
    Andere Möglichkeiten - Wohngeld siehe weiter oben
    Andere Möglichkeiten - HartzIVsiehe weiter oben


    M.E. wäre es eine Überlegung wert, das Angebot des Rehaberaters zu überdenken.
    Aber vielleicht sieht jemand Anderes hier im Forum noch eine Lösung/ Idee.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg in der Schule.

    Liebe Forum Mitglieder,


    Ich bin 18 Jahre alt und kann wegen eines Schadens am Knie meine derzeitige Ausbildung leider nicht fortsetzen.Mein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde erfolgreich bearbeitet und meinem zukünftigen Arbeitgeber würde eine Förderung zustehen. Da ich aber sehr an einer schulischen Ausbildung interessiert bin, wären diese Leistungen für mich un-relevant. ...


    Irgendwie passt das nicht.
    Du hast keine abgeschlossene Ausbildung. Du hast einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt,
    und dieser wurde positiv beschieden.
    Heißt das nun, dass man Dir keine anschließende ausbildung unter Berücksichtigung deiner gesundheitlichen Einschränkungen bewilligt hat ?


    Du sagst, dass deinem zukünftigen Arbeitgeber eine Förderung zustehen würde ?-
    würde er denn dich in einem Ausbildungsverhältnis übernehmen ?


    ...Da ich aber sehr an einer schulischen Ausbildung interessiert bin, wären diese Leistungen für mich un-relevant.
    Ich würde die schulische Ausbildung gern in der Stadt erfahren, in der auch meine Eltern leben,....


    Auch hier stellen sich für mich viele Fragen.
    Du hast einen Antrag auf auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt,
    und dieser wurde positiv beschieden.
    Wenn dir das Ergebnis nicht passt, was hast du denn beantragt?
    Normalerweise werden auch solche Förderleistungen im Rahmen eines Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben in einem persönlichen Gespräch besprochen. hattest du kein Gespräch mit deinem Reha-Berater?


    ..... ich wohne derzeit (seit meiner Krankheitsphase) wieder bei meinen Eltern, aber mein Stiefvater wäre nicht bereit mich noch 2 1/2 Jahre hier wohnen zu lassen. Das heisst ich müsste mir eine eigene Wohnung nehmen, was natürlich mit allerlei Kosten verbunden ist. ....


    ....


    .... Diese Kosten könnte ich nicht decken da ich keinerlei Ausbildungsvergütung erhalte.
    Laut BAB Rechner würde ich eine Leistung beziehen dürfen, jedoch ist mir das neu das dies möglich ist wenn man in seiner Heimatstadt bleibt.
    ...


    Wenn keine Ausbildungsvergütung, dann auch kein BAB - ganz einfach.
    BAB kann es auch geben, wenn Du die Nachbarwohnung von den Eltern bewohnst (über 18).
    Nachtrag: Leider ist nun nicht genau bekannt, was dir im Rahmen von des Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich bewilligt wurde;
    daher noch den ergänzenden Hinweis, dass es auch möglich ist BAB (Ausbildung) zu erhalten, wenn man zu Hause wohnt. dieser Hinweis aber eben nur weil ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben vorlag. aber eben für bestimmte Fälle (Teilhabe am Arbeitsleben) kann es auch beim wohnen im elterlichen Haushalt BAB bei einer Ausbildung geben.


    ..
    Und wird mein Stiefvater in die Berechnung mit einbezogen ?
    ..


    Maßgebend sind eigentlich immer die leiblichen Eltern bzw. Adoptiveltern.
    Also NEIN


    ...
    Können sich Leistungen überschneiden ? zb. bab und bafög wenn beide Stellen nur anteilmäßig zahlen?
    ..


    Ist eigentlich fast ausgeschlossen, und wenn dies mal vorkommen sollte, so wird die eine Leistung von der anderen abgezogen; somit ergibt sich kein Vorteil.
    Es sind eigentlich nur zwei Fallkonstellationen denkbar, wo dies mal vorkommen kann.
    Gehe also davon aus, dass es nur entweder BAB oder BAföG bei Ausbildung gibt.


    Für Dich gilt aber auch noch, dass keine von beiden für dich zutreffen können.
    Du hast einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt,....


    Da kommt evtl. noch andere Leistungen ins Spiel, welche aber beim Gespräch mit dem Rehaberater bestimmt erklärt wurden.


    ...Mein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde erfolgreich bearbeitet und meinem zukünftigen Arbeitgeber würde eine Förderung zustehen. Da ich aber sehr an einer schulischen Ausbildung interessiert bin, wären diese Leistungen für mich un-relevant. ......
    ...
    ...
    Welche anderen Möglichkeiten gibt es aus meiner verzwickten Lage noch das Beste zu machen ?


    Ich hoffe auf schnelle Hilfe.
    mfG. Dete


    ...

    ...Leider habe ich im Juli letzten Jahres großen Mist gebaut worüber ich nicht sprechen möchte und wurde somit Mitte August von der Bundeswehr fristlos entlassen. Da ich nun mein Leben neu strukturieren möchte, und ich mich informieren möchte wo mir was für Leistungen zustehen frage ich hier. ...
    Steht mir Unterhalt zu? Wenn ja, ab wann? Rückwirkend ab 01.09.2011? Oder erst ab jetzt, quasi meiner Auffordung?
    ....


    Hey,
    ich gehe mal davon aus, dass Du in den vergangenen 6 Monaten deine Strukturplanung für dein zukünftiges Leben abgeschlossen hast, und nun als letztes noch die Finanzierungsfrage klären willst.
    Zum Thema aktueller Unterhalt wurden Dir hier schon Auskünfte gegeben.
    Unterhalt für die Vergangenheit kann eigentlich nicht nachträglich beansprucht werden.
    Vom Grundsatz her gibt es Unterhalt immer nur laufend und in die Zukunft gerichtet. Der Unterhalt soll ja deinen laufenden Lebensunterhalt in bestimmten Lebenssituationen absichern, soweit Du es nicht selbst kannst und auch keine Möglichkeit hast, diesen Umstand zu ändern. Allerdings ist die Inanspruchnahme der Eltern im Hinblick auf Unterhalt auch in gewissen Rahmen ein Geben und Nehmen. Man hat also nicht nur Rechte sondern auch Pflichten (siehe Beitrag von Turtle). Erfüllt man die eigenen Pflichten nicht, so kann auch der Anspruch letztendlich verwirkt sein ( (siehe Beitrag von Birgit63).


    Evtl. musst Du deine Strukturplanung für dein zukünftiges Leben dahingehend nochmals überarbeiten.

    ... Was passiert eigentlich, falls der AG einem vor Einstellungbeginn mitteilt, dass er von der Einstellung zurücktritt. Hat man da irgendeine Chance auf Schadenersatz sowohl bei vorliegendem Einstellungsbestätigungsschreiben wie auch Arbeitsvertrag? ... Wäre dankbar, wenn ihr antworten könntet. DANKE


    Welcher Schaden soll Dir entstanden sein?
    Da nicht ersichtlich ist, was Du dir unter Schadensersatz vorstellst, habe ich halt mal die Frage gestellt.
    Zu den anderen Fragen aus dem Arbeitsrecht, kann ich erstmal nichts weiter sagen.


    dms

    Hi,
    ....
    Bafög steht mir zwar zu, da meine Eltern aber zuviel verdienen, bekomme ich 0€ Bafög.
    ...
    Meine Eltern sind ja unterhaltspflichtig, aber wenn die hören, dass die mir monatlich 600€ ca. zahlen sollen, rasten die aus. Die werden mir nix zahlen.


    Die 600 Euro bringen die Eltern doch schon jetzt auf.
    Dein Mietanteil an der elterlichen Wohnung,
    Dein Anteil an den Essens- und sonstigen verpflegungskosten
    Dein Anteil an den sonstigen Kosten (Telefon, Internet, Versicherung, Nebenkosten, die nicht in der Miete abgedeckt sind...)
    aktuell nicht bewertete hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Mama macht das essen, Mama wäscht,....)
    --> kann auch der Papa sein ;-))
    Evtl. dein Taschengeld, was Dir regelmäßig oder mal so zwischendurch zugesteckt wird
    und..und..und


    da kommen locker und schnell die 600 Euro zusammen


    Wenn man das weiter spinnt, kann es doch sein, dass es sich für die eltern sogar rechnet :cool:


    Übrigens um deinen Unterhalt bzw. die Durchsetzung deiner Ansprüche musst Du dich schon selbst kümmern.


    Aber evtl. googelst Du mal nach dem Begriff Vorausleistung bei BAföG.
    dms

    ok, aber mit REHA kennt sich wohl keiner aus, wie das dann da laufen würde oder könnte?
    ich möchte mich bedanken für die Hilfe bin um einiges schlauer Dankeschön.
    liebe Grüße


    Ich gehe mal davon aus, dass die Agentur für Arbeit dein Reha-Träger ist.
    Normal solltest du bereits jetzt in einem Gespräch mit deinem Reha-Berater
    auch die Fragen der finanziellen Förderung besprochen haben.
    Vielleicht sind dabei auch solche Begriffe, wie Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld,
    oder auch Fahrkosten, Teilnahmekosten gefallen.


    Insoweit solltest Du deine Frage dahingehend konkretisieren, denn in Bezug zu AlgII
    ist ja wohl alles gesagt.


    dms

    ....ist eine schulische Berufsausbildung und diese ist abhängig vom Gehalt der Eltern und somit hat sie keinen Anspruch.


    Was ist mit den Eltern?
    Warum kein Unterhalt?


    Zitat

    Lässt der Staat uns hier komplett im Regen stehen? Oder habt ihr einen Tip oder Hilfe für uns, an welche Stelle wir uns wenden könnten, um wenigstens die laufenden Kosten decken zu können?


    Evtl. die Eltern :cool:


    Zitat

    Anspruch auf Hartz IV besteht nicht, da wir zusammen leben.


    Ist dein Einkommen so hoch, dass damit der Bedarf von Euch beiden gedeckt ist?



    Eine doppelte Förderung für die Ausbildung und für die Abendschule halte ich fast für ausgeschlossen.


    Ich bin 25 und in meiner ersten Ausbildung die 2 Jahre lang geht zum Fachlageristen und ich verdiene im Monat 460€ und im zweiten Jahr etwas über 500 und ...
    und was mir an BaB zustehen würde wollten wir mal Fragen was eine Wohnung kosten dürfte?Wir hatten uns eine Ausgeguckt die Warm 498€ kosten würde (3 Zimmer, 60qm²), würde die im Rahmen liegen?


    Es gibt weder bei BAföG noch bei BAB eine Regelungen, welche Euch vorschreibt, dass Ihr nur soviel m² oder nur soviel Miete haben dürft. Es wird halt nur ein gewisser Betrag in die Berechnung einbezogen.


    Den Link zum BAB-Rechner findest unten (in meiner Signatur)


    Nach meinen auszug bei meiner verlobten und den vorherigen verlust meiner Wohnung bin ich in die Obdachlosigkeit gerutscht.
    ....
    Die Finanziele Finanzierung währe zum einen über BAB + Ausbildungsvergütung und Mietzuschuss über das arbeitsamt.


    Bei BAB wurde bestimmt deine bisherige Miete (Mietanteil) berücksichtigt. Also solltest Du nicht vergessen,
    die BAB-Stelle davon zu informieren, dass derzeit keine Miete anfällt.


    Andernfalls hast Du evtl. eine Unterkunft, aber dann anderen Ärger an der Backe.

    hallo!


    ich stehe jetzt kurz davor BAföG beantragen zu müssen. Ich bin mir allerdings nicht sicher ob ich jetzt genau richtig verstanden habe was BAföG wirklich ist! Dieser Artikel hier: http://www.gehaltsvergleich.com/karriere/foerderung/bafoeg.html gibt er das richtig wieder? Oder solllte ich mich lieber noch weiter informieren?


    Grüße,
    tani_88


    Da nicht bekannt ist, was Du genau machst, bzw. was Du genau an Informationen benötigst; warum schaust Du dir die Seiten hier im Forum zu BAföG nicht an, und stellst dann konkrete Fragen ?

    Also ich habe zurzeit ein paar schwierigkeiten.
    Ich bin zurzeit in der ausbildung dort verdiene ich 348 € zudem bekomme ich kindergeld bab und unterhalt.
    Mein vater sagt aber das er nun nicht mehr den vollen betrag zahlen kann und zahlt nur noch 60€ statt 207€.
    Also fehlen mir satte 140 € in der tasche.
    ....


    Es gäbe noch die Möglichkeit, über die BAB-Stelle einen Antrag auf Vorausleistung zu stellen.



    Die BaB kasse sagt sie machen kein ausgleich dafür, wohngeld darf ich nicht beantragen wegen BAB. WAS NUN ??


    Hier müsste man genau wissen, was Du gefragst hast und wie die Antwort genau war.


    Andererseits wäre der Antrag auf Vorausleistung nur dann voraussichtlich erfolgreich, wenn du nicht das Kindergeld erhalten würdest.
    Aktuell fehlen Dir 140 €, das Kindergeld deckt diese Lücke aber vollständig ab.


    Die BaB kasse sagt sie machen kein ausgleich dafür, ....


    Insoweit ist die Aussage korrekt.


    Kindergeld ist eigentlich für die Eltern gedacht. wie die Eltern dies verwenden, steht diesen frei.
    Sollte dein Vater der Kindergeldberechtigte sein, und Dir das Kindergeld nur auszahlen lassen (auch wenn es direkt von der Familienkasse kommen sollte), dann hat er bisher halt Unterhalt in Höhe von Kindergeld und 207 € gezahlt.


    Sollte der Vater nicht der Kindergeldberechtigte sein, sondern Muttern, dann wäre bei einer Vorausleistung auch die Kompensation der fehlenden 140 € durch die Zahlung des Kindergeldes durch Muttern zu berücksichtigen; was auch zu einer Ablehnung der Vorausleistung führen sollte.


    Unterhaltsrechtlich scheint es evtl. auch keinen weiteren anspruch zu geben.
    Leider ist nicht bekannt, wieviel BAB du erhälst.


    Evtl. hast Du bisher mehr Geld erhalten, als Dir zustand.
    Auch wenn die Aussichten für einen Antrag auf Vorausleistung der BAB eher schlecht sind, stelle den Antrag. Das Amt wird dann einige Prüfungen in deinem Namen machen (notfalls auch den Vater verklagen).


    Sollte der Grund des Vaters sein, dass er nun weniger Einkommen hat, dann gäbe es die Möglichkeit der Aktualisierung. Der Antrag sollte aber gut überlegt sein und hat eine Menge von Tücken.


    Evtl. kannst Du noch einen Mietzuschuss für Dich beim Jobcenter beantragen. Frag mal nach, auch wenn ich dies nicht glaube.

    Turtle hat zwar schon alles gesagt, aber hier nochmal den Grund, warum BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) nicht in Frage käme:


    Zitat

    Die Ausbildung im Überblick


    Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Krankenpflege.


    Die Ausbildung dauert 3 Jahre.



    Zitat

    § 56 Berufsausbildungsbeihilfe SGB III (ab 01.04.2012)
    (1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung, wenn
    *1. die Berufsausbildung förderungsfähig ist,
    .......


    Zitat

    § 57Förderungsfähige Berufsausbildung SGB III (ab 01.04.2012)
    (1) Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.
    ....


    Bei einer schulischen Ausbildung wird kein Berufsausbildungsvertrag im Sinne des o.g. § 57 abgeschlossen (nennt sich evtl. Ausbildungsvertrag bei Dir).


    Solltet wider Erwarten doch ein Berufsausbildungsvertrag im Sinne des o.g. § 57 abgeschlossen sein,
    so käme noch eine Ablehnung BAB wegen Zweitausbildung in Frage.


    Zitat

    § 57Förderungsfähige Berufsausbildung SGB III (ab 01.04.2012)
    ....
    (2) Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.
    ...


    Zitat

    Ich werde in 09.2012 25 Jahre alt und habe meine erste Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation im August 2010 erfolgreich abgeschlossen. Das war aber nicht das Gelbe vom Ei und diesen Beruf möchte ich nicht weitrrhin ausüben, da er mich so ganz und gar nicht erfüllt.


    Da ist wohl kein Kommentar weiter nötig.


    Also BAföG-Amt und Wohngeldamt.

    Falls es überhaupt noch jemanden interessiert: ...


    Du kannst in deinem persönlichen Profil bestimmte Benutzer des Forums auf die Ignorierliste setzen,
    dann werden deren Beiträge ausgeblendet.


    ..Ziel ist ja weiterhin in ein Berufsförderungswerk zu kommen und wie ich das sehe, geht in diese Richtung nur etwas wenn vorher eine Arbeitsdiagnostik und andere Tests duchgeführt wurden. ...


    Das ist richtig. Bevor die Ausbildung beginnt, wird zunächst geprüft, welche Ausbildung unter Berücksichtigung der individuellen Einschränkungen den größten Erfolg verspricht. Dazu gehört auch, dass die Ausbildung einem persönlich zusagt.


    ....Ich hoffe nur, dass das JC nach der Maßnahme auch am Ball bleibt.


    Toi, Toi, Toi


    Hallo,
    schau mal auf dieser Webseite hier klicken
    Als ein erster Anlaufpunkt sind z.B. Reha-Servicestellen eingerichtet. evtl. können die dort beim ausfüllen helfen.
    Ansonsten müsste es doch dein Betreuer auch können; der kennt ja anscheinend auch die Vorgeschichte.

    Viel erfolg beim nächsten Anlauf.
    dms