Alles anzeigen...
ich bin in einer umschulung und kriege arbeitslosengeld 1 gezahlt als aufgrund weiterbildung
nun habe ich noch nebenbei einen mini job wo ich einen frei betrag von 160 € habe.
jetzt hatte ich vor kurzen noch voll waisenrente beantragt und heute einen rentenbescheid erhalten. und eine nachzahlung erhalten. Monatlich kriege ich von der rentenversicherung einen betrag von 212 euro.
Nun meine fragen sind:
Wird die hinterbliebenenrente bei einer umschulungsmaßnahme/weiterbildung als freibetrag von 242 angerechnet ?
hab da ein absatz gelesen unter besonderheiten der waisenrente http://www.arbeitsagentur.de/nn_26208/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Ausbildungsgeld.html das 242 euro freibetrag wäre
...
Du erhälst kein Ausbildungsgeld, sondern Arbeitslosengeld.
Der erwähnte Freibetrag ist bei der Berechnung von Ausbildungsgeld zu beachten.
Für dich gelten die Regelungen ALG 1.