Beiträge von dms

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    dms :
    Wie ist denn das mit dem tollen Antrag auf Bafög-Vorschuss den Du hier so anpreist? Wenn die jetzt den Antrag bekommen - zahlen die einfach blind (und man muss evtl. zurückzahlen) oder prüfen die erst mal monatelang ob er für diesen Vorschuss berechtigt ist? Bei uns hat das Bafög-Amt zuletzt über 6 Monate gebraucht um Anträge zu bearbeiten (wohl wegen dem G9/G8-Dingens - viel mehr Anträge als sonst halt, die waren überfordert).
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    Hallo nointerest_1,
    ich hatte erst einen Beitrag geschrieben gehabt, den habe ich jedoch wieder rausgenommen.


    Zitat

    Wie ist denn das mit dem tollen Antrag auf Bafög-Vorschuss den Du hier so anpreist?


    Der TE hatte nach einer Lösung im ALG II Bereich gefragt; ich habe ihm eine Lösung im BAföG-Bereich vorgeschlagen.


    Aufgrund deiner (negativen) Erfahrungen hinsichtlich Wartezeit, sollte man trotzdem nicht diese Zeit verallgemeinern.
    Und schon gar nicht die Wartezeiten von grundsätzlich verschiedenen Anträgen miteinander gleich setzen.
    Hier liegt eine Bewilligung bereits vor, welche "nur" abgeändert werden muss.


    Nur so am Rande: Regelmäßig zu Studienbeginn/ Schulbeginn kommen die Anträge stapelweise in die BAföG-Ämter. Es staut sich also. Der Gesetzgeber hat diesen Fall aber vorgesehen, und eine Vorschussregelung geschaffen, wenn die Bearbeitung länger dauern sollte. Zu den genauen Bedingungen für diesen Vorschuss werde ich mich hier nicht auslassen, weil es in diesem Thread um was anderes geht.
    dms


    Hallo Verzweifelt87,


    schau Dir auch mal die Seite an.


    Da deine Mutter bzw.deren Einkommen nicht angerechnet wird, ist also die Frage im Hinblick auf einen Antrag auf Vorausleistung in Bezug auf die Mutter tatsächlich eher theoretischer Natur.
    Allerdings sollte man trotzdem aufpassen, dass der Antrag auch nur bei Vater angekreuzt wird.
    Sonst kann Mutter auch ein bißchen Post bekommen und sich evtl. unnütz aufregen.


    Das mit 25 und dem Ende der Unterhaltspflicht hat sich ja nun so geklärt, wie ich mir das schon dachte.;)


    Lies Dir mal die neue Seite (mein Link oben) durch und stelle dann evtl. noch offene Fragen.


    Soviel sollten es nicht mehr sein, denn das Wichtigste hast Du bereits selbst erkannt/ hinterfragt
    (die Beziehung zum Vater kann dadurch endgültig zerbrechen).


    dms

    dms :


    Das mit dem Einkommen meiner Mutter. Ich erhalte von ihr auch keinen Unterhalt (Eltern leben getrennt, ich wohnte, wie man sicher gemerkt hat, bisher beim Vater). Nun ist die Frage, ob sie trotzdem Unterhaltspflichtig ist, auch wenn sie kein berechenbares Einkommen hat? Ist die Frage nun besser formuliert? :D


    Grundsätzlich ja.
    Unterhaltspflicht und daraus resultierende Zahlungen sind zwei verschiedene Dinge.
    Wenn Vater unterhaltspflichtig ist, dann ist es auch die Mutter - logisch?
    Die Frage ob sie Unterhalt zahlen muss, ist hier vorerst nicht gestellt wurden - ODER ?


    Zunächst wird festgestellt, ob grundsätzlich Unterhaltspflicht bestehen kann.
    Wenn dies bejaht wird, wird die Leistungsfähigkeit festgestellt.
    Anschließend wird der unterhaltsrechtliche Bedarf des Unterhaltbegehrenden ermittelt.
    Nun wird der zu deckende offene Bedarf im Verhältnis der Leistungsfähigkeit aufgeteilt.
    Dabei findet noch eine weitere Prüfung, aber das würde zuweit führen.


    Zitat

    Ich teile also im Antrag mit, welches Elternteil nicht mitspielt. Macht man das Kreuz beim Vater, wie soll dann die Mutter ins Spiel kommen?


    Zitat

    Ja, mein Vater hat anzurechnendes Einkommen. Nur wenn ich 25 bin, ist er ja nicht länger Unterhaltspflichtig für mich soweit ich weiss. Und dann muss er nichts an mich zahlen und mein Bafög erhöht sich trotzdem nicht.


    Hat denn die Mutter auch anzurechnendes Einkommen?
    Für welche Fälle ist der Antrag auf Vorausleistung vorgesehen?


    Du hast ja mittlerweile bestimmt schoon gegoogelt.
    Wo steht nun das mit 25 die Unterhaltspflicht endet?
    Das möchte ich gern wissen, daher stelle ich die Frage an Dich.
    Ich find leider beim googlen nichts.


    PS: mich interessieren die Paragraphen und Gesetze


    dms

    Was soll dieses "Hab ich dich überfordert" ???????? Ich habe danach gegooglet und diese Fragen sind eben offen geblieben!


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    Steht Informatik denn in einem "fachlichen Zusammen" zu Kfm. f. Bürokommunikation? Sofern nicht, besteht auch kein Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern mehr.
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    Die unterhaltsrechtliche Beurteilung übernimmt nach dem Antrag das BAföG-Amt. Du erhälst die Leistungen so ausgezahlt, als ob keine Unterhaltspflicht besteht. Bei bestehender Unterhaltspflicht holt sich das Amt das Geld vom Vater zurück; mit allen Konsequenzen (z.B. Unterhaltsklage).


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    sollte ich den Antrag stellen - müsste mein Vater dann den vollen Unterhaltsbetrag zahlen oder müsste er sich den Betrag mit meiner Mutter (trotz nicht anrechembaren Einkommen) teilen?


    Antragsformular Zeile 5

    Zitat

    Der Antrag auf Vorausleistung bezieht sich auf
    meine Eltern
    oder
    meinen Vater
    oder
    meine Mutter


    Ich teile also im Antrag mit, welches Elternteil nicht mitspielt. Macht man das Kreuz beim Vater, wie soll dann die Mutter ins Spiel kommen?


    Hier mal der Link zu den Anträgen


    Hier mal der Link zu den Ausführungsbestimmungen


    Aus meiner Sicht wären also die Fragen selbst zu beantworten gewesen.
    Schon der Blick in den Antrag und die anhängenden Erläuterungen, hätte hier weiter geholfen.
    Soweit dann immer noch was offen ist, wäre allerdings auch eine andere Fragestellung hilfreich.
    Einfach um zu erkennen, was Du schon weisst.


    dms

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    Und sollte ich diesen Antrag stellen, wäre das Verhältnis zu meinem Vater für alle Zeiten zerstört... und auch wenn wir absolut nicht miteinander klarkommen ist und bleibt er ja trotzdem mein Vater ... Meiner Mutter ihr Einkommen wird übrigens nicht angerechnet... sollte ich den Antrag stellen - müsste mein Vater dann den vollen Unterhaltsbetrag zahlen oder müsste er sich den Betrag mit meiner Mutter (trotz nicht anrechembaren Einkommen) teilen?


    Hab ich Dich überfordert...

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    GOOGLE nach dem Antrag auf Vorausleistung:D
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    denn dann müsstest Du jetzt wissen, wie und für wen man den Antrag stellt und wie man verhindern kann, dass Muttern nicht betroffen ist.



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    Steht Informatik denn in einem "fachlichen Zusammen" zu Kfm. f. Bürokommunikation? Sofern nicht, besteht auch kein Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern mehr.
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    Hab ich Dich überfordert...

    ...
    GOOGLE nach dem Antrag auf Vorausleistung:D
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    denn sonst wüsstest Du, dass deine Frage eher rethorischer Natur ist. Und letztendlich für den vollen BAföG-Bezug für Dich unrelevant ist. Diese Prüfung ist nicht mehr deine Aufgabe, wenn Du den Antrag stellst.


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    Und sollte ich diesen Antrag stellen, wäre das Verhältnis zu meinem Vater für alle Zeiten zerstört... und auch wenn wir absolut nicht miteinander klarkommen ist und bleibt er ja trotzdem mein Vater .......


    Ja dass kann passieren, aber weder der Staat noch sonst eine Sozialbehörde wird Dir Leistungen zahlen, wenn evtl. unterhaltsrechtliche Ansprüche vorgehen.
    Ich verstehe deinen Satz ausdrücklich nicht so, dass Du deinen Vater schützen willst, aber vom neutralen Staat das Geld haben willst; obwohl Vater evtl. gesetzlich verpflichtet ist.


    dms

    Hallo,


    danke für die Information. Ja, es handelt sich um eine berufliche Maßnahme. Muss ich dem Job-Center auch mitteilen, dass ich Fahrkosten erstattet bekomme bzw. wird mir das vom ALG abgezogen?. Sind bei mir immerhin 70 € mtl.


    Viele Grüße


    Steht doch eigentlich im Bescheid mit drauf. Sollte es ein extra Bescheid sein, reich den
    sicherheitshalber auch in Kopie mit ein.
    Aber ein Anrechnung sollte nicht erfolgen, da es zweckbestimmte Leistungen sind.


    dms

    ..
    Ja, mein Vater hat anzurechnendes Einkommen. Nur wenn ich 25 bin, ist er ja nicht länger Unterhaltspflichtig für mich soweit ich weiss.
    PS: Besteht überhaupt noch eine Unterhaltspflicht? Eine Ausbildung habe ich ja bereits...


    Wo steht das mit den 25 Jahren???:eek:
    Mein Tipp - vergiß es in diesem Zusammenhang; wir reden über BAföG und BGB (bürgerlichem Gesetzbuch, speziell Unterhaltsrecht dort).
    Auch bei einer zweiten weiterführenden/ fortführenden Ausbildung kann Unterhaltspflicht entstehen/ fortbestehen.


    GOOGLE nach dem Antrag auf Vorausleistung:D


    ..
    Und dann muss er nichts an mich zahlen und mein Bafög erhöht sich trotzdem nicht. Aus diesem Grund habe ich das auch im ALG II Forum geschrieben.


    Wie würde die Situation denn aussehen wenn ich mein Studium abbreche? Unter der Bedingung mich weiter so zu verschulden wäre es vielleicht doch eine Überlegung wert das Studium abzubrechen...


    PS: Besteht überhaupt noch eine Unterhaltspflicht? Eine Ausbildung habe ich ja bereits...


    Warum solltest Du wohl eine Veränderungsanzeige/-mitteilung machen; wohl einzig nur deswegen, dass sich der BAföG-Bedarf evtl. geändert hat.


    Studium abbrechen ? kein Problem, hast ja noch den Kredit,um dich die Sanktionszeit über Wasser zu halten.
    Anschließend ALGII, Schulden und kein Studiumsabschluss.
    Wenn Du das willst...


    dms


    Geh Hin zum JobCenter und stelle den Antrag.

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    allerdinngs zahlt sich meine Miete nicht von alleine.
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    Notfalls erhälst du die Leistungen als Darlehen.

    Hallo,


    ich bin 24 Jahre alt, studiere im 2. Semester Informatik und beziehe monatlich ca. 100 Euro Bafög (50 geschenkt, 50 geliehen) und ca. 600 Euro Studienkredit. Ich werde Ende Juli 25 Jahre alt.


    Jetzt habe ich mich mit meinem Vater so überworfen, dass er mich kurzerhand vor die Tür gesetzt hat. Ich bin jetzt erstmal bei Kollegen untergekommen aber das kann ja nicht ewig so bleiben. Das Verhältnis zu meinem Vater ist schon lange zerrüttet, ein normales Gespräch ohne angeschrien zu werden ist gar nicht mehr möglich mit ihm. ....


    Wenn Du nur 100 Euro BAföG erhälst, muss lt. BAföG-Bescheid anzurechnendes Einkommen vorliegen.
    Evtl. von Deinem Vater?
    Dann muss er das an Dich auszahlen (nennt man landläufig Unterhalt).
    Macht er das nicht, dann Antrag auf Vorausleistung an das BAföG-Amt.
    Dem BAföG-Amt solltest Du auch die Veränderung der Wohnsituation mitteilen.


    Hallo,....
    Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll... gibt es Möglichkeiten eine Wohnung finanziert zu bekommen ohne mein Studium abbrechen zu müssen? ....


    Sieh oben.


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    Was kann ich tun? Welche Möglichkeiten gibt es nun für mich? Werden mir die 600 Euro Studienkredit zum Verhängnis? Ich möchte mir ungern eine Wohnung holen und diese auf Pump finanzieren..


    Hoffe mir kann jemand helfen und verbleibe vorerst mit freundlichen Grüßen


    PS: Ich habe ein abgeschlossene Ausbildung als Kfm. f. Bürokommunikation und Fachhochschulreife.


    Kann sein, dass der Kredit Dir nun auf die Füße fällt. Denn mit 700 euro kann man schon die studienzeit überleben.


    dms
    PS: warum Du im Bereich ALG II nachfragst, ist mir schleierhaft, deine Frage wäre im BAföG-Bereich besser aufgehoben.

    .... In meiner Region werden den Betroffenen hierfür € 20/Monat in Abzug gebracht.


    Kann ja sein, aber hier galt noch das BSHG. Und da gibt es bei zweckgebunden Darlehen (hier Kautionsdarlehen) andere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Das Sozialamt kann den Rückforderungsanspruch erst gelten machen, wenn der Mieter wieder über die Kaution rechtmäßig verfügen kann oder er vorher leistungsfähig ist.


    Sollte ich falsch liegen, so möge man mich korrigieren.


    dms

    Hallo Lichtblick84,


    reich eine Kopie des Bescheides beim JobCenter nach.
    Ich gehe mal davon aus, dass Du noch im laufenden ALG II-Bezug bist.
    Es erfolgt eine Nachberechnung (Übg wird angerechnet, zusätzlich sollte noch der Mehrbedarf für Behinderte berücksichtigt werden).
    Ich gehe davon aus, dass eine berufliche Maßnahme und keine medizinische Maßnahme ist.
    dms

    .. Was mich stuzig gemacht hat ist das man das ganze direkt vom Forderungseinzug zugesendet hat ohne vorher etwas zu sagen und das gleich mit grünen Mahnbescheit. ....
    Außerdem danke ich soweit für die Antworten.....


    Hallo,
    nur zur Info, der Forderungseinzug ist nur für die Beitreibung/ Vollstreckung zuständig. Wenn der den auftrag erhält, dann ist bereits eine Rechtsgrundlage vorhanden (Rückforderungsbescheid).
    Diese Rechtsgrundlage ist jedoch von dem zuständigen JobCenter.


    dms


    PS: ich müsste auch erstmal suchen, ob ein Widerspruch auch aufschiebende Wirkung auf die Beitreibung einer Forderung hat.

    ja aber erst dieses jahr aber nur 1 stock tiefer im gleichen haus


    Leider kann ich Gawain nicht so richtig zustimmen.
    Die Verjährung sollte m.e. erst mit dem Umzug beginnen. Aber das ist die Verjährung, welche für dich gilt.
    In dem augenblick, wo Du aus der Wohnung ausziehst, für welche damals das Darlehen erbracht wurde,
    bist Du die Rückzahlung des Darlehens schuldig, weil Du erst dann die Kaution vom Vermieter zurückfordern kannst. Für die neue Wohnung musst Du ganz normal eine neue Kaution hinterlegen.


    Anscheinend hast Du evtl. stillschweigend die alte Kaution dir nicht auszahlen lassen, sondern evtl. gleich wieder als neue Kaution hinterlegt. Kann man alles machen, aber das Darlehen muss halt auch zurückgezahlt werden. Und da hattest Du mit dem Umzug die Möglichkeit, dir die alte Kaution auszahlen zu lassen und somit auch das Darlehen zurückzuzahlen.


    Die Verjährung, welche Gawain angesprochen hat, gilt im Verhältnis Mieter <-> Vermieter.
    Das Darlehen (nach dem BSHG) gilt für dich <-> Sozialamt.


    PS:Sollte ich falsch liegen, so möge man mich korrigieren


    dms


    Bist Du mittlerweile mal umgezogen?


    dms

    Es kann aber auch ein anderer sachverhalt dem zugrunde liegen.
    Leider ist nicht genau bekannt, in welcher Region Du wohnst.

    Zitat

    ..Jetzt aber kommt der Hammer nach einen Jahr erhalte ich eine Rückzahlungsanforderung vom Amt (direkt aus Berlin wie nett)...


    In Berlin sitzt u.a. der Forderungseinzug; wenn der sich meldet, dann ist das nicht mehr das JobCenter.
    Die Forderung betrifft auch den von Dir geschilderten Zeitraum ?
    Nicht dass der Forderungseinzug sich gemeldet hat, weil eine frühere Rückforderung noch offen ist?


    Ansonsten so wie Gawain das bereits ausführte.
    dms

    Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
    1. Wenn das Amt einen Bescheid erlässt und hinterher feststellt, dass es einen Fehler gemacht hat, greift der § 45 SGB X. Dann hast du einen Vertrauensschutz, wenn der Fehler nicht so gravierend war, dass er dir hätte auffallen müssen.


    2. Wenn ein Bescheid erstellt wurde und sich im Nachhinein eine Änderung ergibt, hat das Amt 1 Jahr Zeit für die Rückforderung (§ 48 SGB X)


    Evtl. noch eine andere Variante von Nr. 2
    Der Bescheid wurde vorläufig erlassen. Das sollte aber im Bescheid stehen.


    dms

    ..... Wir bekamen bislang ganz normal Hartz IV und die komplette Miete inkl. Nebenkosten wurde übernommen.


    Nun bekamen wir heute ein Schreiben vom Amt, dass die "angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung....492,50 €" höchstens betragen dürfen und daher ab 31.10.2012 auch nur noch diese Leistungen bezahlt werden.
    ....
    Danke Euch im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.


    LG


    Du hast bestimmt schon vorab die betreffenden Artikel hier im Forum dazu gelesen?
    z.B. hier oder aber auch hier


    ....
    Nun meine Frage, kann man sich gegen diese Kürzung (erfolgreich) wehren, dass wenn über ein halbes Jahr ohne Beanstungen die komplette Miete bezahlt wurde und auch im Hartz IV Bescheid eine volle Übernahme aufgeführt wird? Eine Rechtsmittelbelehrung war auf dem Schreiben nicht zu finden. ...


    Anscheinend war dies die Aufforderung zur Senkung der Kosten. Wenn du nichts machst, tritt das ein, was angekündigt ist. Das bisher die Miete voll übernommen wurde und noch 6 Monate übernommen wird, erzeugt doch nicht unbedingt einen Besitzsstand.
    Die Ausnahmen in den Artikeln lass ich mal außen vor.


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    ...Heißt das, dass wir die Kürzung leider so hinnehmen müssen und fast 80,00 € weniger im Monat haben oder auf die "grandiosen" Amtvorschläge (Untervermietung, Mietkürzung beim Vermieter erfragen) eingehen müssen?


    ....


    Ihr seid jetzt in der Pflicht oder ihr nehmt dies so hin.
    dms

    Wenn man den Antrag zu ALG2 erst am 07.05.2012 stellt, bekommt man dann noch anteilig die Miete für den 5ten Monat gezahlt?
    .....


    § 37 Antragserfordernis SGB II
    (1) ....
    (2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.

    Hallo,
    also ich wurde in einer Fachschule angenommen und möchte von meinen Eltern ausziehen.
    Die Frage ist,alleine von Bafög werde ich die Wohnung nicht Finanzieren können.Wird mir vielleicht Arbeitsamt helfen? ....


    Arbeitsamt - NEIN; hat doch mit BAföG nichts zu tun:D


    ....
    Die Frage ist,alleine von Bafög werde ich die Wohnung nicht Finanzieren können.....
    Oder wird das alles vom Bafög abgerechnet?


    Soweit Dir BAföG grundsätzlich zustehen sollte, wäre damit eigentlich alles abgedeckt.
    Evtl. kannst Du noch einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft (i.e.S. Miete)
    beim JobCenter beantragen.


    ....
    (+ ich habe noch einen Autokredit,Handy-Vertrag laufen,habe gehört das der Amt den zahlt solange ich an der Fachschule bin.Stimmt das?)
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    Entschuldige bitte, aber die Frage ist doch nicht ernst gemeint - oder ?


    Soweit erstmal zu einem Teil deiner Fragen.
    dms