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dms :
Wie ist denn das mit dem tollen Antrag auf Bafög-Vorschuss den Du hier so anpreist? Wenn die jetzt den Antrag bekommen - zahlen die einfach blind (und man muss evtl. zurückzahlen) oder prüfen die erst mal monatelang ob er für diesen Vorschuss berechtigt ist? Bei uns hat das Bafög-Amt zuletzt über 6 Monate gebraucht um Anträge zu bearbeiten (wohl wegen dem G9/G8-Dingens - viel mehr Anträge als sonst halt, die waren überfordert).
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Hallo nointerest_1,
ich hatte erst einen Beitrag geschrieben gehabt, den habe ich jedoch wieder rausgenommen.
ZitatWie ist denn das mit dem tollen Antrag auf Bafög-Vorschuss den Du hier so anpreist?
Der TE hatte nach einer Lösung im ALG II Bereich gefragt; ich habe ihm eine Lösung im BAföG-Bereich vorgeschlagen.
Aufgrund deiner (negativen) Erfahrungen hinsichtlich Wartezeit, sollte man trotzdem nicht diese Zeit verallgemeinern.
Und schon gar nicht die Wartezeiten von grundsätzlich verschiedenen Anträgen miteinander gleich setzen.
Hier liegt eine Bewilligung bereits vor, welche "nur" abgeändert werden muss.
Nur so am Rande: Regelmäßig zu Studienbeginn/ Schulbeginn kommen die Anträge stapelweise in die BAföG-Ämter. Es staut sich also. Der Gesetzgeber hat diesen Fall aber vorgesehen, und eine Vorschussregelung geschaffen, wenn die Bearbeitung länger dauern sollte. Zu den genauen Bedingungen für diesen Vorschuss werde ich mich hier nicht auslassen, weil es in diesem Thread um was anderes geht.
dms