wenn ich hier zwischen den Zeilen lese, dann halte ich den Daumen runter!
Das muss nicht sein, lacki; aber es kann sein.
Wie ich das bisher sehe:
Hallo, Ich habe folgendes Problem, .... nun auf einmal habe ich ein schreiben bekommen vom Amt, das eine Annonyme anzeige vorliegt das ich noch immer bei oder mit meiner Ex-Partnerin lebe. ....
Das Amt wollte sich meine Wohnung anschauen ohne ein Termien mit mir zu vereinbaren, da ich das nicht wollte... habe ich das verneint. ....
Jetzt habe ich ein schreiben bekommen, das die Zahlung ganz eingestellt wird, weil ich die Unterlagen meiner Ex-Partnerin und meiner Tochter nicht eingereicht habe. .....
....
Ich gehe mal davon aus, dass der TE auf das erste Schreiben nicht reagiert. Für das Amt hat sich somit der Vorwurf "scheinbar" bestätigt, da er keine plausible Gegenäußerung abgegeben hat. Der bestehende Verdacht wurde erhärtet dadurch, dass eine unangemeldete Wohnungsbesichtigung verweigert wurde. Das Gute an dieser Tatsache ist noch, dass er also bei einer unangemeldeten Kontrolle tatsächlich dort angetroffen wurde, wo er laut Leistungsverlauf und entgegen der anonymen Anzeige sein sollte.
Ob ein unangemeldeter Zutritt zur Wohnung zu gewähren ist, wäre noch zu ergooglen.
Was hat das Amt bis jetzt?
-eine anonyme Anzeige, wonach evtl. die Wohnung nur zum Schein genommen wurde
-eine Entkräftung seitens des Leistungsempfängers liegt nicht vor, er hat vorgezogen, auf die Vorwürfe
nicht zu antworten
-eine Wohnungskontrolle, welche Anhaltspunkte liefern könnte, wurde verweigert
Anscheinend stand aber in dem ersten Schreiben mehr drin:
Ausschnitt aus dem schreiben:
Die Hilfebedürftigkeit ist ohne diese Unterlagen nicht Festzustellen.
Dadurch sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert. Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66 SGB 1
......
Dazu kommt noch, das ich mit dem schreiben von 20.04.2012 bis 02.05.2012 zeit hatte die unterlagen ein zureichen ....
Er war also mit dem Schreiben informiert wurden, dass aufgrund einer anonymen Anzeige davon ausgegangen werden muss, dass er weiterhin mit der (Ex-) Freundin eine mehr als nur freunschaftliche Beziehung weiterhin pflegt. (die Trennung ist wohl nur pro Forma gewesen) Insoweit wurden die Einkommensunterlagen zur Neuberechnung abgefordert.
Was hat das Amt bis jetzt?
-eine anonyme Anzeige, wonach evtl. die Wohnung nur zum Schein genommen wurde
-eine Entkräftung seitens des Leistungsempfängers liegt nicht vor, er hat vorgezogen, auf die Vorwürfe
nicht zu antworten
-eine Wohnungskontrolle, welche Anhaltspunkte liefern könnte, wurde verweigert
-Einkommensunterlagen wurden nicht vorgelegt
Logische Konsequenz
Ausschnitt aus dem schreiben:
Die Hilfebedürftigkeit ist ohne diese Unterlagen nicht Festzustellen.
Dadurch sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert. Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66 SGB 1
....
Die Frage ist nun, nur ausgehend von dem was er hier geschrieben hat, ist er befugt, Unterlagen über welche er deFacto keine Verfügungsgewalt und /oder Zugriffsrecht hat, an das Amt weiterzuleiten. Hier kommt der von mir erwähnte Paragraph ins Spiel.
Aber die Zahlungsverzögerung muss er sich dann trotzdem ankreiden lassen, weil er ja eine evtl. Unmöglichkeit dem Amt hätte mitteilen können.
Je nachdem, wie man sich nun positioniert, hätte dies Auswirkungen auf die nächsten Schritte hinsichtlich möglicher Argumente.
Andererseits sollte der TE sich vor Augen halten, wenn hier etwas dran ist, an den Vorwürfen,
dann kann es sein, dass er das Beste noch vor sich hat incl. Rückforderung des bisherigen ALGII.
...Da kann doch irgend was nicht richtig sein. Da ich aber kein plan habevonden ganzen § und so weiter hoffe ich hier mal auf hilfe wenn möglich vieleicht auch mit paragrafen wo ich esden nmal selber nach lesen kann.
danke an alle für eure hilfe
Nun warten wir mal ab, ob überhaupt noch was kommt. Ausgehend, dass es keine Nachrichten zwischen
den Zeilen gibt (lacki lässt grüßen), habe ich seinem Wunsch entsprechend ihm noch einen
weiteren Paragraphen benannt, da er ja "es denn mal selber nachlesen" wollte.
dms
wenn ich hier zwischen den Zeilen lese, dann halte ich den Daumen runter!