Hallo,
kleine Gegenfrage : würdest du mehr als 295 Euro verdienen?
dms
Hallo,
kleine Gegenfrage : würdest du mehr als 295 Euro verdienen?
dms
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Steuerbetrug - sowas würde ein FDP-ler doch niemals praktizieren,.....
Vielleicht solltest Du dich mal mit der FDP und seiner Geschichte beschäftigen.
wenn dies bei Niebel bestätigt wird, dann kann das auch was anderes bedeuten.
ZitatIm Zuge der sog. „Flick-Affäre“ hob der Bundestag am 2. Dezember 1983 auf Ersuchen der ermittelnden Bonner Staatsanwaltschaft die Immunität des amtierenden Bundeswirtschaftsministers Lambsdorff auf, der dann, als die Anklage zugelassen wurde, am 27. Juni 1984 zurücktrat. Der Prozess vor dem Bonner Landgericht zog sich rund anderthalb Jahre hin.
Am 16. Februar 1987 wurde Otto Graf Lambsdorff gemeinsam mit dem Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch („Pflege der politischen Landschaft“) sowie dem vormaligen Bundeswirtschaftsminister Hans Friderichs wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt
ZitatEr war von 1977 bis 1982 und von 1982 bis 1984 Bundesminister für Wirtschaft sowie von 1988 bis 1993 Bundesvorsitzender der FDP.
Sollte es da einen Zusammenhang geben und Herr Rösler bald abtreten?:D
dms
Ich habe ursprünglich Fachkraft im Gastgewerbe gelernt, aber das ist mehr als 10 Jahre her. Es wurde auch mal gesagt, dass ich nach 5 Jahren als ungelernt gelte, später wurde aber wieder gesagt der erlernte Beruf zählt ein Leben lang.
Ob es sich um den Status UNGELERNT handelt, hängt im wesentlichen von 2 Bedingungen ab:
Insoweit ist es durchaus möglich, dass Reha etwas anderes sagt, als das JobCenter.
Hallo, Meine Frage wäre jetzt: Wenn die gesamte Ausbildungsvergütung durch das Arbeitsamt getragen werden sollte, wir während Ausbildung zusammenziehen und ich den ALG2-Bezug einstellen lasse, steht mir dann noch eine Ausbildungsvergütung zu oder arbeite ich dann umsonst und muss mich selbst versichern?
Es geht also weniger um eine Ausbildung, sondern vielmehr um eine Umschulung -> heir evtl. betriebliche Einzelumschulung. Da kommt es drauf an, wer Kostenträger ist. Ist es das JobCenter, so kann es durchaus sein, dass Du weiterhin ALGII erhälst. Das kann aber letztendlich nur das JobCenter sagen. Ist es Reha, so käme auch ALGII in Frage, alternativ andere Leistungen zum Lebensunterhalt -> dann jedoch kein ALG II. Deine Frage kann m.E. nicht mit JA oder NEIN abschließend beantwortet werden. Nicht zuletzt auch wegen der zuständigkeit und den verschiedenen Alternativen (Umschulung, Ausbildung), welche im Raum stehen. Du solltest dein Problem mit deinem JobCenter klären. Reha wäre zu favorisieren, jedoch hat hier anscheinend das JobCenter den Vorschlag seitens Reha abgelehnt. Das JobCenter müsste ja auch die Kosten tragen (vermute ich mal), und kann somit auch den Reha-Vorschlag ablehnen. dms
Alles anzeigenHallo alesi,
...
Dann würden sich, unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes, folgende Zahlbeträge ergeben.
Kind 13 356€
Kind 10 291€
Kind 8 291€
Ergibt zusammen einen Betrag von 938€ welcher zu Händen der KM zu zahlen wäre.
Wenn Dein Einkommen noch nicht bereinigt ist, würdest Du vermutlich in die EK-Stufe 1 der DDT fallen.
Dann ergäbe sich Folgendes:
Kind 13 334€
Kind 10 272€
Kind 8 272€
Zahlbetrag dann 878€. Wird das 10 jährige Kind 11, erhöht sich sein Bedarfgemäß der neuen Altersgruppe.
....
Stell mal den Text anonymisiert ein.
LG chico
Hallo chico,
leider konnte ich Dir keine PN schicken (ist dein Postfach voll ?).
Evtl. liege ich auch falsch, aber Du hast das erhöhte Kindergeld (3.Kind) nicht berücksichtigt?
Kind 13 215€
Kind 10 190€
Kind 8 184€
Kind der Mutter 184€
aufgrund § 1612b BGB, hier speziell Absatz 2
Kind 13 215€ nur 190 € zu berücksichtigen
Kind 10 190€ nur 184 € zu berücksichtigen
Kind 8 184€ nur 184 € zu berücksichtigen
M.E. sollten bei Kind 13 die Korrekturen um die 3 Euro gemacht werden.
dms
....., meint die Reha ich muss eine Erstausbildung machen, da diese nicht zählt. Das Jobcenter sagt; erlernter Beruf ist gegeben, also Umschulung oder neue Ausbildung. Umschulung muss die Reha finanzieren und bei einer neuen Ausbildung stehen mir keine Regelleistungen mehr zu. .....
Na dann mach doch eine Erstausbildung über Reha. Dass das Autohaus bisher nicht ausgebildet hat, könnte ein Problem sein, weil dann dort die Ausbildereignung nicht vorliegt. Stichwort für das Autohaus wäre evtl. Ausbildungsverbund.
....., Aber evtl. könnte ich dann wohl über Umwege und Ausnahmefall BAB bekommen.
Ich habe heute nochmal telefoniert und erfahren, dass ich nur über Einzelumschulung in diesem Betrieb anfangen könnte. Heißt also, ich muss jetzt wieder zum ärztlichen Dienst und dann wieder einen neuen Antrag stellen. Ich werde mich wohl eher weiter umsehen müssen nach einem Betrieb, der bereit ist, Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Zum Thema BAB bei Zweitausbildung habe ich schon was gesagt.
Aufgrund des fehlenden Ausbildereignung kann das Autohaus tatsächlich nur eine betriebliche Einzelumschulung realisieren.
Da Du jedoch im Reha-Sinne keine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben scheinst, muss die Umschulung über das JobCenter laufen.
Was hast du denn für einen Abschluss gemacht und wann?
dms
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort!
Es wäre die zweite Ausbildung, ......
BAB würde mir wohl zustehen, aber dass wäre ja irrelevant, sobald wir zusammenziehen.
.....
BAB für eine zweite Ausbildung, da wage ich mal zu sagen, dass wird problematisch, weil es dies nur für Sonderfälle gibt.
Bei Dir kann ich einen solchen Sonderfall nicht erkennen, zumal ja eine Umschulung bei Dir das Problem auch lösen könnte.
Wirst du über Reha gefördert, dann kannst du jedoch auch bei den Eltern noch wohnen bleiben und evtl. doch BAB beziehen.
Wenn die Bewilligung da ist, dann kannst du immer noch umziehen. Das müsstest du aber mit dem Reha-Bereich nochmals abklären.
dms
Auch dir danke ich erstmal für deine Antwort,
Zuerst wollte ich ja auch eine Umschulung, nach 5 erfolglosen Anträgen mit Zureden des SB`s, hab ich es dann aufgegeben. Die SB sagte die Reha muss doch und die Reha sagte wegen Paragraph sowieso – geht nicht. Dann sagte die SB, sie wollen, sie sind motiviert, also übernimmt das Arbeitsamt. Dann ist es endlich soweit, ich suche mir einen AG und plötzlich ist kein Geld (neues Jahr), um meine Umschulung zu fördern. Ich kann dir gar nicht aufzählen, wieviele Arbeitsverträge ich schon hätte unterschreiben können, die das AA wieder blockiert hat.
Aber zum Eigentlichen: Kannst du mir mehr über die Zulassungskriterien erzählen bzw. kennst du diese?
Reha, das war aufgrund deines ersten Beitrages auch so ein Gedanke von mir.
Die ersten Fragen hast du beantwortet.
Nun wirfst Du Reha mit ins Spiel.
Was meinst Du mit Reha bzw. was verstehst Du darunter? (für HG vorsichtig- versteckte Fangfrage)
Kannst du den Paragraph noch sagen?
dms
@ dms - vielleicht solltest Du beim Winken mit dem Zaunpfahl nicht unbedingt die Streichholzvariante wählen, ...
Sind doch viele immer so clever hier:
..... Dann informiere dich mal zum Thema Vorausleistung.Den Antrag kannst Du hier runterladen .... Wie nun vorgehen? Dazu müsste man wissen, für welchen Zeitraum der letzte Bescheid galt/ gilt. Sind wir noch in dem Zeitraum, dann Antrag auf Vorausleistung stellen. dms
Spätestens wenn er sich informiert hat -Hilfe zur Selbsthilfe- nennt man das wohl, wäre er evtl. auch auf die Gründe gekommen.
@ dms - .... Ich weis ja nicht ob es in Deiner beruflichen Funktion nicht erlaubt ist Hinweise. die gegen die BA oder eine alternativen Leistungsträger gerichtet sind, deutlicher zu formulieren, würde es mir aber wünschen, den auch so ein verstecktes auf den Punkt bringen ist ja nicht grade zielführend und vor allem kämen andere User da vielleicht auch mit!
Na wenn Du dich da mal nicht irrst. (in mehrfacher Hinsicht) Übrigens, wenn ich alle Hinweise kommentieren müsste, dann könnte es evtl. ein rechtliches Problem geben. Rechtsberatungen sind nicht erlaubt bzw. nur bestimmten Personen (Berufsgruppen) vorbehalten. Und hier im konkreten Fall, war dies ja mein letzter Tip, mehr waren nicht nötig, warum also ausführlich abhandeln? Andernfalls stelle ich Fragen, in der Hoffnung, das diese beantwortet werden, um dann weiterzumachen.
dms
.... Ich bin gering Verdiener habe ein Ehefrau Studentin und ein Kind 3 Jahre. Bisher haben wir von mein Hungerlohn, Wohngeld und Kindergeldzuschlag gelebt. .... Zur Begründung wurde mir mitgeteilt, dass meine Ehefrau nicht zu der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, da Sie Studentin ist und somit aus den Arbeitslosen II Leistungen ausgeschlossen wird. .....Ich verstehe hier die Logik nicht. Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen. Danke
Nun als Studentin hat deine Frau doch Anspruch auf BAföG. Das fehlt in deiner Aufstellung. Anscheinend ist dein Einkommen incl. Kindergeld für das Kind so viel, dass damit dein Bedarf und der des Kindes zzgl ²/3 der Miete abgedeckt wird. Wird Wohngeld erhöht? Studenten sind deshalb vom ALG II ausgeschlossen, weil es durch BAföG eine eigene sichernde Leistung gibt.
Zitat§ 7 Leistungsberechtigte
...... (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende, 1.die aufgrund von § 2 Absatz 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder aufgrund von § 60 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben, 2.deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, nach § 62 Absatz 1 oder § 124 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches bemisst oder 3.die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Deine Frau könnte evtl. noch eine Mietzuschuss beim Jobcenter beantragen.
Soweit noch was unklar ist, stell deine Fragen hier ruhig.
dms
Hallo,
ich möchte gerne dieses Jahr eine neue Ausbildung beginnen ....
Meine Frage wäre jetzt:
Wenn die gesamte Ausbildungsvergütung durch das Arbeitsamt getragen werden sollte, wir während Ausbildung zusammenziehen und ich den ALG2-Bezug einstellen lasse, steht mir dann noch eine Ausbildungsvergütung zu oder arbeite ich dann umsonst und muss mich selbst versichern?
Ist dies deine erste Ausbildung?
Was ist das für eine Ausbildung ?
Hallo,
ich möchte gerne dieses Jahr eine neue Ausbildung beginnen und habe bereits einen Arbeitgeber gefunden, der mich nach der Ausbildung auch übernehmen möchte, weil dort in zwei Jahren jemand in Rente geht. Da er sich meine Ausbildungsvergütung jetzt aber noch nicht leisten kann, möchte er gerne, dass der Ausbildungsplatz komplett vom Arbeitsamt übernommen wird. .....
Um was für einen Betrieb/ Fabrik/ Meisterei handelt es sich
Wie lange ist die Ausbildungszeit? ( 2 Jahre, 3 Jahre,..)
....
Meine Frage wäre jetzt:
Wenn die gesamte Ausbildungsvergütung durch das Arbeitsamt getragen werden sollte, wir während Ausbildung zusammenziehen und ich den ALG2-Bezug einstellen lasse, steht mir dann noch eine Ausbildungsvergütung zu oder arbeite ich dann umsonst und muss mich selbst versichern?
Grundsätzlich ist bei betrieblicher Ausbildung eine Ausbildungsvergütung zu zahlen und die Beiträge zur SV, wie bei einem normalen Arbeitnehmer, zu zahlen.
Es gibt Varianten, wo dem ArbG die Ausbildungsvergütung und/ oder SV-Beiträge erstattet werden.
Auch noch andere Modelle gibt es.
Allerdings sind weder die Voraussetzungen noch die Optionen erkennbar, daher habe ich ergänzende Fragen gestellt.
dms
@ dms : zu rückwirkenden Leistungen hinsichtlich des BaföG's wurde hier aber auch nichts erfragt, ist im Grunde wie mit Jugendamt und Bafög-Amt erwähnen! ....So sehe ich das!
Du gestehst aber auch ein, dass Du auch mal was falsch sehen kannst?
Wir wissen es nicht, aber vielleicht hätte das BAföG-Amt gleich den Antrag auf Vorausleistung ausgehändigt?
Jugendamt endet hinsichtlich seiner Zuständigkeit nicht bei 18 Jahren.
Zitat@ dms : zu rückwirkenden Leistungen hinsichtlich des BaföG's wurde hier aber auch nichts erfragt...
Ich hatte geschrieben
ZitatWie nun vorgehen? Dazu müsste man wissen, für welchen Zeitraum der letzte Bescheid galt/ gilt. Sind wir noch in dem Zeitraum, dann Antrag auf Vorausleistung stellen.
kein Wort von rückwirkend, viel eher der Hinweis, wenn aktuell noch was zu retten ist (innerhalb des Bewilligungszeitraumes) dann jetzt den Antrag auf Vorausleistung stellen
Was wäre der Erfolg in diesem Fall:
[INDENT]Sollte Vater dann nochmal
Zitat.. Jetzt ist die Sache das sie fast jeden Tag von Ihren Vater heruntergemacht wird, das sie zu nix Taugt und das sie doch ausziehen solle. Sie aber nicht gewillt sind dafür aufzukommen. ....
wird er zumindest vorgewarnt sein, dass seine häusliche Ruhe nicht umsonst zu bekommen ist
[/INDENT]
Zu dem Rest .....
Sicherlich kann man immer besser werden (Service, Bürgernähe), um aber den schwarzen Peter eindeutig in eine
Ecke zu schieben, müsste man halt auch die andere Seite kennen. Und genau das ist hier fast unmöglich.
Daher findest du bei mir sehr oft
mitunter, evtl., u.U., oder, alternativ,...
Im übrigen ist diese Diskussion nicht unbedingt zielführend für den Threadersteller.
Und zu dem Beratungsauftrag im SGB I wurde m.E. hier im Forum schon mal was gesagt.
Einige fassen den (m.E. fälschlicherweise) absolut auf.
dms
Danke für eure Antworten. Meine Freundin oder Ihre Eltern müssen kein Schulgeld bezahlen. Das einzige was sie für meine Freundin übernehmen sind die Bahnkosten was ungefähr 100€ im Monat sind
Und natürlich übernehmen die Eltern den Unterhalt in Form von Kost und Logis (das zählt halt zum Thema Unterhalt mit dazu).
.... erstmal zu unserer derzeitigen Situation. Sie(21 Jahre) ist in einer Schulischen Ausbildung zur Masseurin und Medizinischen Bademeister(ohne Bezahlung 2. Jahr und hat bald Prüfung), ...
Das wusste man aber schon vor dem antritt der Ausbildung -oder?
...Das Kindergeld bekommen Ihre Eltern und Taschengeld bekommt sie nur wenn sie die alten Flaschen wegbring(ca 10 euro in 2 Wochen) sehr selten einmal wenn sie wirklich etwas zum Anziehen benötigt, weil die Sachen auseinander Fallen. ..... Gruß Markus
Kindergeld - steht den Eltern auch zu im Normalfall.
... Jetzt ist die Sache das sie fast jeden Tag von Ihren Vater heruntergemacht wird, das sie zu nix Taugt und das sie doch ausziehen solle. Sie aber nicht gewillt sind dafür aufzukommen. .... ..... Markus
Wenn sie der Wohnung verwiesen wird, leisten die Eltern keinen Unterhalt in Form von Kost und Logis, also bleibt nur Geld. Die Aussage löst natürlich noch nicht die aktuelle Finanzierungsfrage.
... Beim Amt waren wir schon, die Verweisen aber immer auf das andere, das Arbeitsamt verweist auf Hartz 4 und das Amt verweist aber auf das Arbeitsamt und wir drehen uns nur im Kreis. ... Gruß Markus
Zu dem Ämtern: warum habt ihr das BAföG-Amt nicht erwähnt, oder Jugendamt. Mitunter kommt es auch auf die Fragestellung drauf an, weswegen man hin und her geschickt wird.
... Die Sache ist es weiß keiner recht wer für sie Zuständig ist mit der Schulischen Ausbildung und danach mit den(Sozialpflichtigen) Annerkennungspraktikum. Gruß Markus
Heist das evtl. das es Lohn gibt? - der würde auf das BAföG angerechnet.
Sie kann dem Bafögamt mitteilen, dass ihre Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen. Dann bekommt sie erstmal Bafög und das Bafögamt holt sich das Geld von ihren Eltern zurück.
Dann informiere dich mal zum Thema Vorausleistung. Den Antrag kannst Du hier runterladen
Zitat... dieser Antrag muss spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden! Vorausleistungen werden grundsätzlich nur vom Beginn des Monats an erbracht, in dem Sie dem Amt für Ausbildungsförderung die maßgeblichen Umstände mitgeteilt und einen Antrag auf Vorausleistungen gestellt haben. Rückwirkend werden Vorausleistungen nur gewährt, wenn Sie dem Amt für Ausbildungsförderung spätestens bis zum Ende des dem Zugang des BAföG-Bescheides folgenden Kalendermonats die Verweigerung von Unterhaltsleistungen mitteilen und einen Antrag auf Vorausleistungen stellen. Wird Ausbildungsförderung als Vorausleistung geleistet, geht der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Auszubildenden gegen ihre Eltern bis zur Höhe der vorausgeleisteten Aufwendungen auf das jeweilige Bundesland über, das dann die Eltern auf Zahlung in Anspruch nimmt.
Wie nun vorgehen? Dazu müsste man wissen, für welchen Zeitraum der letzte Bescheid galt/ gilt. Sind wir noch in dem Zeitraum, dann Antrag auf Vorausleistung stellen. dms
....
Laut Arbeitsagentur steht mir nun der selbe ALG1 Satz zu wie der, den ich vor meiner Meisterstelle bezogen habe.
Wird das Gehalt der letzten 6,5 Monate als Meister (welches natürlich höher war wie als Geselle zuvor) nicht angerechnet?
evtl. kann mir ja jemand von euch weiter helfen..............
Ist soweit richtig.
Mit den 6,5 Monaten hast Du keinen neuen Anspruch erworben.
Bleibt also nur dein Restanspruch.
dms
Alles anzeigenHallo,
....
Ich habe mein Abitur fertig und werde nun aufgrund der Wartezeit für ein Medizinstudium ein FSJ in einem Krankenhaus in der nächsten größeren Stadt machen.
Meine Frage ist folgende:
.... Und ist mein Vater dann noch Unteraltsverpflichtet (zur Zeit 400€/Monat)?
Schonmal danke im Voraus
Wenn das FSj nicht zwingend vorgeschrieben ist für das angestrebte Studium, dann ruht die Unterhaltspflicht deines Vaters.
Allerdings gibt es da den Begriff der Orientierungsphase.
Allerdings sehe ich aus deinen Ausführungen, dass sowohl Berufsziel als auch der Weg bereits festgeschrieben ist.
Andererseits besteht nur ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch während eines FSJ, wenn dieses als Voraussetzung für eine Ausbildung oder ein Studium gefordert wird (so z.B. OLG Naumburg, Beschluss vom 10.05.07, Az. 4 UF 94 / 07).
Angaben ohne Gewähr
dms
....
Beschwerde haben wir schon 3 mal gestellt ohne auch nur einmal eine Antwort darauf zu erhalten!! .....
dms
.... weil die Zeitabfrage die Sommerzeit vermutlich automatisch richtig bekommt
Hallo,
du hast mich auf eine Idee gebracht
Nun habe ich eingestellt
und
Damit zeigt er mir die Uhrzeit korrekt an.
hast Du keine Möglichkeit die (GMZ) Amsterdam, Berlin, usw. einzustellen? ....
Wenn ich diese Auswahl finden könnte
dms
hallo
vielen Dank, sehe ich auch so-wichtig ist der gezahlte Lohn.
Habe allerdings immer 41h auf dem Lohnschein gehabt und dafür das Geld bekommen.
..
Der Lohn entsprach auch -ausgehend von der 30 Std/ Woche lt. Arbeitsvertrag- den tatsächlich gearbeiteten 41 Std ?
....
Nur, es wurde nur mündlich berichtigt und keine schriftliche Ergänzung zum AV.
Nun schriftliche Ergänzung zun AV mit einreichen, dann müßte doch wieder alles i.O. sein, oder ???!!
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen
ZitatEine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen. Satz 1 gilt nicht bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und ähnlichen Regelungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten.
Wenn du eine schriftliche Änderung bereits vorliegen hast,
kannst Du die nachreichen. Kann sein, dass Du dadurch deine Informationspflicht dem JobCenter
gegenüber verletzt hast.
dms
Hallo,
eigentlich ist nur die gezahlte Lohnhöhe ausschlaggebend.
Allerdings fiel mir beim Lesen deines artikels ein,
dass schon einmal eine ARGE (glaub Stralsund war das) einige Arbeitgeber verklagt hatte.
Wichtig ist in deinem Fall, dass Du
und
dms
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem, bzw. mehrere Probleme. Das größere von beiden ist das ständig unsere Unterlagen (Einkommensnachweise, Antrag auf Babyerstausstattung, Antrag auf Darlehnen für den Kauf eines PKW´s für Arbeitsaufnahme) im zuständigen Amt verschwinden!! Wir haben immer alle Antrage, Nachweise usw. am Empfang kopieren und den Erhalt gegenzeichnen lassen aber regelmässig bekommen wir Post vom Amt das wir unserer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen da die Gehaltsabrechnungen nicht vorliegen! ....
Sind damit die gleichen Unterlagen gemeint?
Wenn ja, die von Dir vorgelegten Gehaltsabrechnungen waren auch rechtzeitig und vollständig abgegeben und der Empfang wurde immer quittiert?
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem, bzw. mehrere Probleme. Das größere von beiden ist das ständig unsere Unterlagen (Einkommensnachweise, Antrag auf Babyerstausstattung, Antrag auf Darlehnen für den Kauf eines PKW´s für Arbeitsaufnahme) im zuständigen Amt verschwinden!! Wir haben immer alle Antrage, Nachweise usw. am Empfang kopieren und den Erhalt gegenzeichnen lassen aber regelmässig bekommen wir Post vom Amt das wir unserer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen da die Gehaltsabrechnungen nicht vorliegen! Das geht seit November letzten Jahres so. Meine Lebensgefährtin ist im 8. Monat Schwanger, bereits im 5. Monat haben wir einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Dieser Antrag ist laut Auskunft nicht eingegangen!! Was können wir dagegen machen? Können wir uns da irgendwie gegen wehren? Beschwerden verlaufen im Sand...
...
Vom wem ist die Auskunft? - aus der zuständigen Leistungsstelle?
Ansonsten einfach eine Kopie des Antrages und eine Kopie über die Abgabebestätigung beifügen und auf dringende Bearbeitung verweisen.
Was bedeutet das, dass Beschwerden im Sand verlaufen? Bei einer Beschwerde gibt es eigentlich eine Antwort, die muss einem nicht passen, aber dort wird eigentlich was zu dem Problem mitunter gesagt.
....
Das nächste ist das ich einen 120 Stunden Job nachgehe und verdiene knapp 700 Euro Netto, berechnet werden uns aber 850 Euro. Auf eine Nachzahlung für die Monate Januar, Februar, März und April warten wir bis heute! Beschwerden verlaufen ebenfalls im Sand.
Wir sind langsam echt verzweifelt und wissen nicht mehr weiter. Weiß jemand hier Rat??
Hast Du eine vorläufige Bewilligung?
Sind die 700 Euro Netto monatlich, ein gleichbleibende Höhe aller Monate; oder handelt es sich um ein schwankendes monatliches Einkommen?
ZitatAlles anzeigenSofern die monatliche Höhe der Einnahmen bei der Entschei-
dung noch nicht bekannt ist, sollte vorläufig entschieden werden
(§ 40 Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 328 SGB III). Das Verfahren bei
vorläufiger Entscheidung ist einer zunächst abschließenden Ent-
scheidung insbesondere deshalb vorzuziehen, weil es eine eigen-
ständige Erstattungsregelung enthält.
Für die Berechnung des vorläufig zu berücksichtigenden Einkom-
mens ist auf das im Bewilligungszeitraum zu erwartende Einkom-
men abzustellen. Als Orientierung kann das durchschnittliche Ein-
kommen des letzten Bewilligungszeitraums oder das Einkommen im
ersten Monat des Bewilligungszeitraumes dienen. Ggf. ist der er-
werbsfähige Leistungsberechtigte anzuhören.
Bei der Festlegung der Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden
Einkommens ist sicherzustellen, dass dem erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten aus dem bereiten Einkommen und dem bewillig-
ten Arbeitslosengeld II mindestens ein Betrag in Höhe seines Be-
darfs für den Lebensunterhalt (ohne Freibeträge) verbleibt.
dms
Hallo,
ich hab noch eine kleine Frage zu den Einstellungen, speziell der Uhrzeit. Stelle ich ein
und
dann zeigt er mir trotzdem die Uhrzeit mit einer stunde verspätet an. Aktuell habe ich
und
eingestellt, weil mir so die richtige Uhrzeit angezeigt wird. Habe ich da was falsch eingestellt?
dms