Alles anzeigenServus zusammen,
wie verhält es sich in der Praxis wenn man Arbeitslosengeld bezieht und sich Krankschreiben läßt.
Oder wer kann mir diesen Text genauer erklären.
" Ist ein Arbeitslosengeldempfänger aufgrund einer von ihm nicht zu verschuldenden Krankheit oder einer stationären Behandlung auf Kosten der Krankenkasse arbeitsunfähig und steht daher für Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht.
Vielmehr erhält der Leistungsempfänger in diesem Fall für die Dauer von bis zu sechs Wochen „Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ nach § 126 SGB III."
Frage:Wie verhält es sich auf die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld?
Wird durch die Zeit der Krankschreibung die Bezug von Arbeitslosengeld verlängert(um die Zeit der Krankschreibung)?
LG Joonas1
Hallo,
Die Bezugsdauer sagt doch nichts anderes aus, als dass Dir bis zu max. xxx tage ALGI gezahlt wird.
Im Falle einer Krankheit wird bis zu 6 Wochen (bei andauernder Krankheit) das ALG I weitergezahlt; also verbrauchst Du
deine Anspruchstage.
Solltest du über die 6 Wochen hinaus weiterhin krank sein, hast du Anspruch auf Krankengeld.
Dein ALG I wird eingestellt. Somit verbrauchst Du in der Zeit der Krankengeldzahlung keine AlgI - Anspruchstage.
Dein Anspruch ruht sozusagen während dieser Zeit.
Wirst Du wiedergesund geschrieben und bist weiterhin anspruchsberechtigt, dann verbleibt Dir noch dein Restanspruch,
welcher am ersten Tag der Krankengeldzahlung bestand.
Wenn ich deine Frage nicht falsch verstanden habe, dann verlängert sich dadurch der mögliche Bezugszeitraum um
die Zeit der Unterbrechung durch den Krankengeldbezug.
dms
PS: auf die Problematik, welche Krankschreibung (also welche Krankheit) zählt, bin ich vorerst nicht eingegangen.