Beiträge von dms

    Doch, wenn er arbeitslos ohne Leistungsbezug oder nur arbeitssuchend gemeldet ist. .....


    Der Status als arbeitslos ohne Leistungsbezug zu zählen ist doch ein Recht ?
    Der Status als arbeitssuchend gemeldet zu sein ist doch ein Recht ?
    Ein Recht in Anspruch zu nehmen, kann auch ein nicht finanzielles Recht sein.


    Wie sagte Turtle vorher

    Zitat

    Wenn du keine Rechte in Anspruch nimmst (Geld), hast du auch keine Pflichten.


    also warum sagst du dann


    Doch, .....

    Problem is da keins... Die Frage ist nur ob die mir diese Guthaben überhaupt anrechnen dürfen?


    [h=6]§ 35
    Unterkunft und Heizung[/h] (1) Leistungen für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. Leistungen für die Unterkunft sind auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. ......


    Evtl. prüfen die nur mal, ob die bisher der Berechnung zugrunde Miethöhe auch weiterhin anzuwenden ist.
    Die Miete hat sich ja verringert (Rückzahlung eines Guthabens). Letztendlich hast Du anscheinend das
    Guthaben ja auch nur durch die Grundsicherung erhalten.
    Dazu müsste man nun die Berechnung der Grundsicherung genau kennen, um zu sagen, ob es heir auch
    eine relevante Veränderung in der Vergangenheit geben wird (sprich Rückforderung).


    Die Unterkunftskosten können auch als Pauschale gewährt bzw. in die Berechnung einbezogen werden.


    dms

    ... Die nette Dame, schätzungsweise Mitte 40 ist wohl gelernte Hauswirtschafterin/Haushaltshilfe und ist bei einem Pflegedienst für alte Menschen untergekommen. ...


    Hallo HG,
    evtl. kann das Wegebau-Programm weiterhelfen.
    Hinsichtlich der Voraussetzungen, müsstest Du dies mal selbst abprüfen.
    Info's kannst Du hier finden.
    Deine Bekannte bleibt im Betrieb,
    macht parallel Ihre vom Amt bezahlte Weiterbildung,
    wenn die auch im Arbeitgeber-Interesse ist,
    und der ArbG kann auch davon profitieren.


    hier nochmal ein anderer Link (besser)


    dms

    ja, da ich über 25 Jahre alt bin, keine Elternpflicht.
    ....


    Unterhaltspflicht ist nicht an ein Alter gebunden.


    ....
    Ja, ist Brutto Einkommen. Das bedeutet, mein Antrag wurde abgelehnt, weil das Einkommen zu gering ist?
    ....


    Das muss doch aus dem Ablehnungsbescheid hervorgehen.
    Allerdings lies dein erster Beitrag diese Vermutung zu.
    In dem ablehnungsbescheid muss doch eine Begründung stehen.



    .... Ich habe 2009 Wohngeld bekommen mit 150 Euro unter HArtz4 oder 100 Euro drunter. Da war es das gleiche. HAb aber 62 Euro damals bekommen.
    ....


    2009 gab es eine Reform des Wohngeldes. Evtl. hatte dies Auswirkungen.


    ....
    Soll ich mich einlesen, gibts da Dokumente, die zügig zu verstehen sind?


    Schau Dir mal die Webseite an.


    dms


    Als Leistungsempfänger bist Du grundsätzlich unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) mitteilungspflichtig,
    sobald sich (relevante) Änderungen für die Leistung (hier zusätzliches Einkommen) ergeben.
    Die Meldung nur mal alle halbe Jahre....
    Die Behörde hat i.d.R. 1 Jahr Zeit eine abschließende Entscheidung zu treffen.
    zum Nachlesen SGB I, SGB II, SGB X


    dms

    Ist abgelehnt worden, da ich die Fachrichtung gewechselt habe.


    Ich gehe mal davon aus, dass ein Hinweis auf eine mögliche Unterhaltspflicht seitens der Eltern auch erledigt ist.


    Zitat

    Sol lich den Antrag mit den neuen Zahlen ohne Elterneinkommen nochmal stellen? Was kann ich tun?


    Dann hättest du noch weniger Einkommen.


    Wenn ich das richtig verstanden habe (Berechnung Mindesteinkommensgrenze):
    Warmmiete 370€
    Krankenversicherung: 78€
    Bedarfssatz: 364€


    sind insgesamt 812 (mind 730 ) Einkommen musst Du haben
    bei dem Einkommen handelt es sich um bereinigtes Einkommen.


    Ich weiß nicht, ob die von dir erwähnten 818 (Brutto-Einkommen) ist.


    evtl. findet sich hier noch ein Wohngeldspezi - ich müsste mich erst einlesen.
    dms

    Komme ich jetzt nicht ganz mit.Du schreibst von einem zwei wöchigen Praktikum wo du erst nach zehn Tagen einen Tag frei hattest.Es müßte doch eigentlich das Praktikum für dich bereits beendet sein.....



    ...
    Hat außerdem nach Festanstellung bedingt durch den Personalmangel erst nach acht bis zehn Tagen mal einen Tag FREI!
    ....


    Noch sind wir im Praktikum und nicht festangestellt.


    dms

    Und jetzt mal ganz dumm gefragt wo muss ich das beantragen? Beim Arbeitsamt? ich mein es wär sowieso nur vorrübergehend da ich mir was besseres suchen will/muss


    Möslstraße 25
    D - 83024 Rosenheim Tel: 08031 / 90150
    Fax: 08031 / 9015300

    E-Mail: [email protected]
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    sundown hat ja schon einiges zum Thema gesagt.
    Zur Ergänzung vielleicht noch folgendes:

    ....
    Sie fordert jetzt wieder Geld da sie eine Lehre beim Metzger anfängt.
    ....


    Bitte doch den Rechtsanwalt um eine Kopie des Berufsausbildungsvertrages und um eine Bestätigung hinsichtlich
    Antragstellung auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).


    Im Rahmen der BAB musst du sowieso eine Erklärung zum Einkommen für 2010 (immer das vorletzte Kalenderjahr)
    ausfüllen und den Steuerbescheid von 2010 beifügen. Diese Erklärung schickst Du aber selbst an die Agentur für Arbeit zurück.
    Dort legst Du ein Anschreiben bei, worin steht, dass Du aufgrund der Zerwürfnisse mit der Tochter darum bittest, deine Angaben
    vertraulich zu behandeln, und diese der Tochter nicht weiter zur Kenntnis zu geben.
    Zur Abgabe bist Du verpflichtet, kann ansonsten mit Bußgeld belegt werden.
    Die Abgabe der Erklärung hat noch nichts mit Unterhalt zu tun.
    Sollte sich ein Anrechnungsbetrag ergeben, so müssten wir hier erst mal die Höhe wissen, um dir weitere Tipps zu geben.


    dms


    sag mal hörst du mir eigendlich zu???? ....


    ...
    wär mal für ein paar qualifizierte antworten zu meiner frage dankbar


    .....Kann Sie mir das denn Verbieten, bei meiner Mutter einzusteigen und mir mein Geld kürzen wenn ich mich nicht auf die Bürokauffraugeschichte einlasse??


    Die Frage wurde hinlänglich mit JA beantwortet.


    dms

    Ich weiß nicht wo ich es Unterbringen sollen. Weiß nicht mal wie ich ein neues Thema öffne.


    Mein Vater bezieht ALG 1 in ursprünglicher Höhe von 918€. Vermittlungen scheiterten bis auf einige. Bei einer Firma hat er 3 Wochen Probearbeiten gehabt. Nach der Kündigung bekam er einmal das Gehalt von den drei Wochen und auf einmal 95€ weniger von der Argentur für Arbeit. ALG 1 beträgt nun 823€. Warum kriegt er auf einmal weniger und wie genau wird das berechnet? Und welche Leistungen stehen einem Alleinstehenden Mann mit Kind zu?


    Danke und Mfg Shadow 90


    Hallo Shadow90,
    du kennst doch die Lösung.


    .... Und welche Leistungen stehen einem Alleinstehenden Mann mit Kind zu?
    ...


    Diese Frage ist die Lösung.
    Also sofort bei der Agentur melden und mitteilen, dass das Kind nicht berücksichtigt wurde.
    Leg mal beide Bescheide nebeneinander und vergleiche die Angaben.


    dms



    Hallo,
    kannst du mal die obere (erste) Tabelle aus der anlage zum Ablehnungsbescheid abschreiben?
    Auch den Zeitraum bitte mit abschreiben.
    Für diesen Zeitraum brauche ich auch noch deine Bruttovergütung
    -etwa so ab dem 01.03.12 750 monatlich; ab dem 01.09.12 850 monatlich, im November 12 Sonderzahlung 250....
    Wohnst du am Wohnort der Eltern?
    Ist dein Wohnort auch der Ausbildungsort?
    Wie weit ist es vom Wohnung der Eltern bis zur Ausbildungsstätte?


    Du kannst mir die Fragen auch per PN (private Nachricht) beantworten, wenn du es nicht hier im Forum willst.


    dms


    Nachtrag:
    Salto hatte per PN die gewünschten Informationen versprochen,
    trotz Rückfrage ist bisher nichts eingegangen
    Hallo Salto,
    du kannst mir keine PN mehr senden.
    wenn noch Interesse besteht an der Überprüfung deines BAB-Bescheides,
    dann geht das nur noch öffentlich hier im Forum.
    dms

    Hallo dms,


    danke für das feed back.
    Es geht um BAB bzw. um Unterstützung, was in einer solchen Situation möglich ist.
    ...


    Hallo stern61


    BAB oder eine Unterstützung???
    Bei Altenpflegerausbildung ist
    BAB oder BAföG möglich.


    Was ist es nun?
    dms


    Nachtrag: die Unterscheidung (ob BAB oder BAföG) ist anhand der der Ausbildung und Prüfung zugrunde gelegten Gesetze durchzuführen
    Die Altenpflegeausbildung kann sowohl nach Bundesrecht (BAB) oder nach Landesrecht (BAföG) statfinden
    Weiterhin kann die Altenpflegeausbildung als reine schulische (BAföG) oder als betriebliche (BAB) Ausbildung stattfinden

    .....


    ich war letzte Woche beim Jobcenter um ein neue Antrag auf ALG II zu stellen...Sie wollten ein Freizugigkeit und Ausländeramt hat mir gesagt ich brauche ein job sonst bekomme ich keiner.


    ...


    Hallo,
    aus der schleife wirst du nicht mehr rauskommen, es sei denn
    Wohnung in Deutschland und hast einen Job


    Allerdings sollte man dies nicht mit einer Einschränkung der Freizügigkeit verstehen.
    Es geht hier lediglich um den Zugang zu den Sozialsystemen.


    dms