Beiträge von dms

    Hallo,
    mit Hilfe der Suchfunktion kann man folgenden Artikel finden:


    Zitat

    Hartz IV: Behörde muss Kosten für Erneuerung der Heizungsanlage übernehmen


    Aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) vom 23.11.2010 geht hervor, dass ALG II Empfängern die Kosten für eine Erneuerung der Heizungsanlage bezahlt werden müssen (Az.: L 1 AS 426/10). Voraussetzung ist aber, dass die Aufwendungen nicht zur Verbesserung des Standards führen und zudem angemessen sind.


    Im Streitfall ging es um die Kostenübernahme für eine Erneuerung der Heizungsanlage in Höhe von 2.973 Euro. Der zuständige Leistungsträger verweigerte den Hartz IV beziehenden Eigenheimbesitzern die finanzielle Unterstützung, weil es sich um eine wertsteigernde Maßnahme handeln würde, die eben nicht übernahmefähig sei.
    Dem stimmten die Sozialrichter nicht zu. Derartige Aufwendungen wären im Rahmen der Übernahme von Kosten der Unterkunft dann zu übernehmen, wenn durch sie keine Verbesserung des Standards erreicht wird und darüber hinaus als angemessen bezeichnet werden können. Die Erneuerung der Heizungsanlage führe im vorliegenden Fall ausschließlich zur Verbesserung der Nutzbarkeit des Hauses. Folglich müssten die 2.973 Euro vom zuständigen Leistungsträger übernommen werden.


    Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 04.12.2010 um 14:09 Uhr


    Ob diese Auffassung noch gültig ist, wäre noch zu prüfen.


    dms


    Hallo,
    du würdest evtl. ca 170 euro monatlich steuern zahlen (Kl.1).
    Diesen Abzug kannst du bei den Fahrkosten verringern, indem Du einen weiteren Freibetrag beim Finanzamt beantragst.


    Warum erst nach 6 Monaten umziehen?
    Soweit Du keinen Bockmist baust, steht also fest, das Du umziehen wirst.
    In deiner Region hast Du bisher keine Arbeit gefunden, also sehe ich arbeitsmarktlich keinen Grund, nicht sofort umzuziehen.
    Wenn du allerdings aus persönlichen Gründen noch die 6 Monate am alten Ort verweilen willst, so kannst Du den wunsch nun
    endlich mal in Geld bewerten (Opportunitätskostenprinzip).


    Willkommen in der Welt der Pendler.


    dms

    ...


    @ schwere Frage - wer soetwas nicht unterschreibt, wird auch nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Zwar sind einige Forderungen wie das "rauchen am Arbeitsplatz" durchaus untersagbar, aber ebenso wie Du halte ich das eigenmächtige Festsetzen von Schadensersatzsummen als nicht rechtens. Die meisten Punkte sind durchaus plausibel, insbesondere wenn man von zunehmender Industriespionage ausgeht, aber das Festlegen von Rechtlich verbindlichen Schadensersatzleistungen hat nach meinem Empfinden, keine Verbindlichkeit auf die sich ein AG berufen könnte, was nicht heisst das dies nicht so praktiziert würde. ......


    Aber auch ich bin mal gespannt wie unsere Juristen des JC das hier beantworten werden, ....


    Hallo HG,


    bin halt kein Jurist des JC, aber ich hinterfrage trotzdem mal den von dir hier gewählten Begriff "Schadensersatz".

    Zitat

    Unerlaubte Handlungen
    Alle nachfolgend aufgeführten Punkte, egal ob sich der Vorfall in der Vergangenheit oder zukünftig ereignet, werden mit 5.000,00 Euro Strafe geahndet und können eine fristlose Kündigung zur Folge haben:


    M.E. ist dies hier nur ein Strafgeld und hat mit einem Schadensersatz erstmal wenig zu tun.
    Ich kann aus dem hier dargelegten nicht erlesen, dass die Kosten zur Wiederherstellung des vorherigen Standes,
    mit den hier genannten Betrag gegengerechnet werden.
    Soweit die 5000 Euro nur die Obergrenze der Eigenbeteiligung sein sollen bei der Schadensbeseitigung
    (bei grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichem Verhalten), dann wäre es hier evtl. deutlicher zu formulieren.


    Aber wie lacki schon schrieb, sucht der TE wahrscheinlich nur Gründe um die Ablehnung zu begründen.
    Ansonsten würde es Ihm ja wie vielen anderen Pendlern gehen, die nur einen zusätzlichen steuerlichen Freibetrag
    beantragen können, um monatlich mehr Netto zu haben. Hinsichtlich Fahrkostenzuschuss für die ersten 6 Monate (Probezeit)
    und evtl. Unterstützung hinsichtlich Umzug hat er wohl bei seinem JobCenter auch noch nicht nachgefragt.


    dms

    ....
    In der Anforderung des Jobcenters steht eine Arbeitszeit von 7:00 bis 12:30 oder nach Vereinbarung. Die Dame von der Arbeitsförderungsgesellschaft sah sich durch den Passus "nach Vereinbarung" im Recht, mir diese Arbeitszeiten zumuten zu können. ...


    Hallo dms,


    danke für Deine schnelle Antwort. Leider war eine Klärung mit dem JC nicht möglich, da die am Umziehen sind und alle Arbeit ruht. Nun hat sich aber doch eine halbwegs akzeptable vorläufige Lösung gefunden, da auch meine Mitstreiterin Sturm gelaufen ist. Zu zweit ist man dann doch ein bisschen stärker ;-)


    Liebe Grüße
    Froggel - etwas erleichtert...


    Aufgrund deines ersten Beitrages bin ich halt erstmal davon ausgegangen, dass es sich nicht lohnt,
    mit der Arbeitsförderungsgesellschaft weiter zu sprechen. Da deine zweite Mitstreiterin nun mit
    in die dieselbe Richtung ziehen will/ wird; ändert sich natürlich das Bild.


    Egal wie es war, wichtig ist, wie es ist;
    und da ist es ja nun so gekommen wie Du es vertreten kannst und willst und gehofft hast und.....


    Viel Erfolg


    dms

    Ich habe da mal eine wichtige frage ?????????????????????????


    Ich habe da mal eine frage , wenn ich einen 400 euro job nach geh darf mich dann die Arge einfach weiter vermitteln, denn ich habe ja auch flichten...


    man, die frage hast du doch hier im forum schon 2 mal gestellt und beantwortet bekommen! :-(


    Ich habe da mal eine frage , wenn ich einen 400 euro job nach geh darf mich dann die Arge einfach weiter vermitteln, denn ich habe ja auch flichten bei meinen 400 euro job und denn möchte ich eigendlich auch behalten


    Kann ich den job denn ablehnen wenn ich einen 400 euro job habe......ansonnsten geh ich zum arzt


    Mann verdient doch heute nichts mehr ist doch nur abzocke


    Solange du Leistungen beziehst wirst du auch weiter vermittelt werden.Allerdings kannst du ja von den 400 Euro leben und alles bestreiten dann biste beim JC raus und sie werden dir auch nicht mehr zu nahe treten.


    Ich habe da mal eine wichtige frage ?????????????????????????


    Und im Forum wurde auch geantwortet !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:cool:

    Hallo HG,


    wir müssen zunächst zwei Begriffe klären (und trennen).
    Probearbeiten
    und
    sogenanntes "Einfühlungsverhältnis".


    Beim Einfühlungsverhältnis geht es darum,
    den zukünftigen Arbeitsplatz und die arbeitsaufgabe kennen zu lernen (nicht auszuführen).
    Für diese Zeit unterliegt man dem Hausrecht.


    Probezeit/ Probearbeiten ist jedoch wie ein Arbeitsverhältnis zu betrachten.
    Man unterliegt auch dem Direktionsrecht und schuldet Arbeitsleistung.
    Im Gegenzug auch Lohnanspruch.


    Allerdings

    Zitat

    für Probearbeiter im Leistungsbezug (Hartz IV) wird nicht selten Schwarzarbeit angenommen,
    wenn die Probearbeit nicht ausdrücklich vom Amt erlaubt wurde -
    ansonsten ist nicht nur Entlohnung - die im Betrieb übliche - zu zahlen und notfalls auch einklagbar,
    auch wenn an sich Einvernehmen über unbezahlte Probearbeit bestand -
    Sollte es zu einer offiziellen Einstellung kommen kann man ja verzichten


    Quelle: hier geht es lang


    Für Dich habe ich aber noch eine bessere Quelle


    Eine vorherige Abstimmung mit dem JobCenter hätte hinsichtlich der Aufwendungen
    evtl. weitere positive Folgen (Fahrkostenerstattung etc.). Nicht zu vergessen sei
    auch der Unfallschutz von und zur Arbeit.


    dms

    Meine Behinderung ist allgemeine Verlangsamung, und deshalb brauche ich u.a. mehr Strom, da ich für alles mehr Zeit brauche. Dass das JC die Mehrkosten übernehmen wird, glaube ich nicht so recht, deshalb wollte ich für alle Fälle vorbereitet sein....


    Evtl. mal eine Beratung beim Energieversorger zum Zwecke Stromsparen in Anspruch nehmen.


    ...Was kann man denn mit einem Schwerbehidertenausweis bei ALG II beanspruchen? Oder ist er wertlos, solange man kein besonderes Essen, irgendwelche Geräte o.ä. benötigt?....


    Nur durch den Besitz eines SB-Ausweises gibt es keine höheren Leistungen beim JobCenter.
    Hinsichtlich Mehrbedarfe kannst Du hier auch mal nachlesen.



    Was mache ich denn, wenn das JC sagt: Nein, keine Übernahme? Leider habe ich da keine Erfahrung. Kann ich das JC dann verklagen?


    Danke für eure Antworten.


    Sozialgerichtsverfahren sind kostenlos.
    Vorher empfiehlt es sich, jedoch gegen den Ablehnungsbescheid in Widerspruch zu gehen.
    Erst gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage im Regelfall möglich.
    Nur man sollte schon vorher wissen, was man genau will.
    Also weswegen man das JobCenter verklagen will.


    dms

    ...


    Ich bin in einer Sicherheitsfirma als Fallweise Beschäftigter Mitarbeiter seit Februar eingestellt und komm im Monat so ca. auf die 800€ Netto.
    Da mir aber eine Ausbildung versprochen wurde, aber da jetzt garnichts passiert UND das mein Lohn weder pünktlich noch ganz kommt,
    möchte ich kündigen, am besten sofort.(Ich habe gehört das man erst nach 3 Monaten ohne Lohn ohne Probleme Kündige darf, das ist aber aus einem Normalen Vollzeitvertrag wie ich weiß)
    .....


    Hallo,
    was hast Du arbeitsrechtlich unternommen, um eine pünktliche Lohnzahlung abzusichern?


    dms

    ...Mein Bruder ist selbstständig hat aber nur geringes Einkommen, es reicht so grade für Ihn und die Kleine. Er war heute morgen beim Amt und hat nach einem Darlehen gefragt was uns Zeit verschaffen würde, wurde aber abgelehnt aufgrund dessen das er kein Leistungsbezieher sei. ....


    Hat dein Bruder mal versucht einen Antrag zu stellen auf HartzIV?


    Oder ist das

    Zitat

    ..es reicht so grade für Ihn und die Kleine...


    so zu verstehen, dass ein ehemaliger Antrag auf Hartz IV wegen Einkommen abgelehnt wurde?


    Zitat

    Amt zeigt kein Interesse zur Hilfe (weitere Hilfe)
    Jugendamt stimmt dem zu!
    EWE ist es schnurz die wollen Ihr Geld (verständlich)


    Die EWE ist doch schon ein Jahr in Vorleistung gegangen, warum sollten die weiterhin in Vorleistung gehen?
    Das Amt ist nach den vorliegenden Aussagen bisher (noch?) nicht für deinen Bruder und dessen Tochter zuständig.
    Das Amt ist keine Institution, wo man mal ebenso ein (zinsloses) Darlehen abholt.


    Wozu hat das Jugendamt zugestimmt?


    dms

    ...
    Ich bin erst seit November im Hartz4 bezug, Rechnungszeitraum ist aber April - April (Rechnung kam aber erst Anfang Juli).
    ...


    Dann könnten die von Dir erwähnten

    Zitat

    Ich beziehe Hartz4 und man hat mir ca 300 Euro zur Nachzahlung zugestanden.


    in etwa hinkommen.

    Zitat

    ...die jährliche Stromnachzahlung von fast 2000 Euro...


    2000 / 3 Personen / 12 Monate * deine 6 Monate Hartz IV sind rund 333,33 €.

    Zitat

    ...hat mir ca 300 Euro zur Nachzahlung zugestanden. Somit sind wir schon runter auf ca 1600 Euro....


    1900 / 3 Personen / 12 Monate * deine 6 Monate Hartz IV sind rund 316,67 €.


    dms


    Nachtrag: wobei ich mich auch erst noch einmal belesen muss, ob nicht dein voller Anteil zu übernehmen ist

    Darüber habe ich mich schon informiert und ich weiß das ich nicht für seine Schulden haften muss auch wenn wir verheiratet sind, und ich habe auch gelesen das selbe gilt für die Schulden die er in der Ehe macht.
    .....


    Altschulden die in eine Ehe mitgebracht werden, werden nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu gemeinsamen Schulden.
    Schulden während der Ehe, sind ebenfalls nur in ganz bestimmten Fällen, nicht Schulden der Ehepartner.
    Da du dich ja belesen hast, weist du, dass Ihr da noch einiges an Voraussetzungen zu machen habt,
    welche u.U. auch noch weitere Kosten verursachen können.


    Nur mal so als Hinweis.


    dms

    Wenn du ausziehst, kann das Jobcenter evtl. von deinen Eltern verlangen, dass sie sich eine andere Wohnung suchen, wenn ihre jetzige nicht mehr angemessen ist (Mietkosten).


    Sorry; aber alles Blödsinn, was meine Vorgänger geschrieben haben. .....


    Wenn der TE auszieht, sind in der Wohnung nun nur noch 2 Personen ebenso in der Bedarfsgemeinschaft.
    Die Miete (KdU) wäre nach dem Auszug nun nicht mehr auf 3 sondern nur noch auf 2 Personen aufzuteilen.
    Wenn dadurch die Richtlinienbeträge überschritten werden, so kann m.E. die von Birgit63 beschriebene Folge
    doch auftreten.


    Auch wenn die Frage des TE dieses Problem nicht direkt anspricht, sollte er doch auf diese Konsequenzen mit hingewiesen werden.


    dms

    ....
    Eine volle EU-Rente wären in deinem Fall viele Hundert Euro, da die Ausbildungszeit sehr wertvoll ist, und die H4-Zeit ab 2011 nicht die Hochrechnung negativ beeinflusst. Wenn möglich, nutze den §207 SGB VI maximal, bevor du den Rentenantrag stellst.


    Irgendwie habe ich da Probleme mit dem § 43 SGB VI, wo es um die Anspruchsvoraussetzungen geht.