Hallo,
ich war heute beim Arbeitsamt und habe mich informiert über diesen BAB Antrag.
Die zuständige Person hat mir erzählt, dass es nur möglich ist das Formular zusammen mit einem Mietvertrag bzw. mit einem Mietvorvertrag einzusenden, sodass dieser auch angenommen wird. Sie sagte außerdem noch, das es ein Problem des deutschen Gesetzes sei, da es vorausgesetzt ist schon einen Mietvertrag zu haben obwohl viele BAB "Kunden" darauf angewiesen sind, da sie sonst nicht die Miete bezahlen könnten. Ich frage mich ehrlich gesagt auch, was das soll, da es eine 50/50 % Chance ist und ziemlich risikoreich ist.
Nehmen wir mal an, ich schließe den Mietvertrag ab und sende diesen zusammen mit dem BAB Formular ein. BAB wird genehmigt = Ich kann meine Miete bezahlen.
BAB wird nicht genehmigt = Ich kann meine Miete nicht bezahlen und mache einen Verlust.
Was hält ihr davon ? Wie würde so etwas ablaufen mit einem Vor-Miet-Vertrag?
Grüße
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Naja so einfach würde ich nicht sehen, wie die zuständige Person.
Maßgebend ist doch, dass Du nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnst.
Das kann man nachweisen durch eine Ummeldung. Zieh doch vorübergehend bei einem Kumpel etc. ein (auch Internat, Wohnheim o.ä. möglich, mobiliertes Zimmer tut es auch).
Wenn die Miete unter 150 Euro ist, brauchst Du die Miete nicht nachweisen.
Zitat
§ 60 Sonstige persönliche Voraussetzungen
(1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur
gefördert, wenn sie oder er
1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt
und....
ich gehe mal davon aus, dass Du über 18 bist, daher lasse ich den Rest des Gesetzestextes weg.
Zitat
§ 61 Bedarf für den Lebensunterhalt bei
Berufsausbildung
(1) Ist die oder der Auszubildende während der Berufsausbildung
außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils
untergebracht, wird der jeweils geltende Bedarf für Studierende
nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugrunde gelegt. Der Bedarf
erhöht sich für die Unterkunft um 149 Euro monatlich. Soweit
Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich den
Betrag nach Satz 2 übersteigen, erhöht sich der dort genannte
Bedarf um bis zu 75 Euro monatlich.
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Im Antrag wird gefragt, ob die Miete höher als 149 Euro ist,
wenn ja dann wird auf einen Nachweis verwiesen.
Letztendlich wird aber max. eine Miete (warm) in Höhe von 224 Euro (149 + 75)
in die Bedarfsberechnung einfließen.
Insoweit sollte also das Risiko gering sein. Schließe für das möbilierte Zimmer erstmal nur
für einen begrenzten Zeitraum ab (so 3 Monate, Kündigungsfristen beachten).
Das Zimmer wählst Du so, dass deine Fahrkosten optimal sind.
Beachte folgendes:
Zitat
§ 65 Besonderheiten beim Besuch des
Berufsschulunterrichts in Blockform
(1) Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird ein
Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne
Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre....
D.h., erhöhte Fahrkosten während der Berufschulzeit interessieren
nicht (Blockunterricht).
Den BAB-Rechner kennst Du ja schon.
dms
PS: sollte die Alternative über ein Zimmer nicht in frage kommen, so bleibt dir tatsächlich nur die 50%-ige Chance
ohne was über die Höhe zu sagen.