Beiträge von dms


    Hallo Dummkopf1,


    Schau in deine Bescheide.
    Du hast wieviel Monate bewilligt bekommen?
    Du hast wieviel Monate verbraucht?


    Nun ziehe von den bewilligten Monaten die verbrauchten Monate zzgl. der 6 Wochen ab, und hast die Restförderzeit.


    dms

    @ dms - das sagts Du dann am Besten mal bei einem Bewerbungsgespräch wenn der Personalchef Dir erklärt das er Dich für überqualifiziert hält und Dir alles Gute für Deinen weiteren beruflichen Werdegang wünscht :D - den musste ich jetzt mal los werden !


    oder hast Du schon mal den Spruch gehört : "Der kann Alles (Vieles), aber nichts richtig !


    Soviel zu Deiner Berufserfahrung von der man nie genug haben kann ! - Schön wäre wenn das dann auch gewürdigt würde aber die Realität sie leider auch anders aus!


    Hallo HG,
    in einem anderem Kontext wäre deine Bemerkung evtl. angemessen.
    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich dies in einem anderem Kontext auch erwähnt hätte.
    dms


    Wenn die Tochter nun bei Dir lebt, stellst Du doch den Lebensunterhalt sicher;
    warum soll dann noch Unterhalt an die Mutter weitergezahlt werden für die bei Dir lebende Tochter?


    Da die Mutter wahrscheinlich das alleinige Bestimmungsrecht hat, muss Sie (die Mutter) natürlich dem Einzug bei Dir zustimmen.
    Somit muss dann die Mutter ihren Beitrag zur Sicherstellung des Lebenunterhaltes leisten.


    Ihr solltet das dringend besprechen und Euch gütlich einigen.


    dms

    ...
    Ich bin 25 Jahre alt, habe ein Fachabitur und bereits eine Ausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin (die damals nicht finanziell unterstützt wurde weil meine Mutter zuviel verdient / mein Vater ist Hartz 4 empfänger und ich habe keinen Kontakt zu ihm)
    Nach meiner Ausbildung habe ich 2 Jahre in meinem Beruf gearbeitet. Ich habe mich nun dafür entschieden eine Ausbildung zur Erzieherin zu machen was eine Ausbildung als Sozialassistentin mit sich zieht. Diese kann ich zum Glück verkürzen so dass ich ab 3.9.2012 im 2ten Jahr der Sozialass. einsteigen kann. ......
    Ist meine Mama trotz dessen dass sie mich beim Fachabi und in meiner ersten Ausbildung ( die unentgeldlich war) voll Finanziell unterstützt hat und ich mittlerweile 25 Jahre alt bin Unterhaltspflichtig ? Die "nette" Dame beim BAföG- Amt meinte nämlich zu mir dass das der Fall ist und ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. ....


    Du hast eine 2-jährige Ausbildung und 2-jährige berufliche Tätigkeit = 4 Jahre
    gefordert werden mind. 3 Jahre Ausbildung und mind. 3 Jahre berufliche Tätigkeit = 6 Jahre


    Hier mal die Quelle Elternunabhängige Förderung


    wie ich bereits andeutete, habe ich mal deine Frage umgedeutet in Bezug auf den BaföG-Antrag.
    dms

    Hallo todo87,
    deine Frage läuft darauf hinaus, ob der Vater leistungsfähig ist.
    Diese Frage lässt sich leider nicht so einfach beantworten, weil es
    auch bei geringem einkommen durchaus eine Verpflichtung zur Zahlung geben kann
    (auch wenn man unter dem selbstbehalt liegt).
    Stichwort: gesteigerte Erwerbsobliegenheit


    Vielleicht äußert sich noch jemand.


    dms


    Naja so einfach würde ich nicht sehen, wie die zuständige Person.


    Maßgebend ist doch, dass Du nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnst.
    Das kann man nachweisen durch eine Ummeldung. Zieh doch vorübergehend bei einem Kumpel etc. ein (auch Internat, Wohnheim o.ä. möglich, mobiliertes Zimmer tut es auch).
    Wenn die Miete unter 150 Euro ist, brauchst Du die Miete nicht nachweisen.

    Zitat

    § 60 Sonstige persönliche Voraussetzungen
    (1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur
    gefördert, wenn sie oder er
    1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt
    und....


    ich gehe mal davon aus, dass Du über 18 bist, daher lasse ich den Rest des Gesetzestextes weg.


    Im Antrag wird gefragt, ob die Miete höher als 149 Euro ist,
    wenn ja dann wird auf einen Nachweis verwiesen.
    Letztendlich wird aber max. eine Miete (warm) in Höhe von 224 Euro (149 + 75)
    in die Bedarfsberechnung einfließen.


    Insoweit sollte also das Risiko gering sein. Schließe für das möbilierte Zimmer erstmal nur
    für einen begrenzten Zeitraum ab (so 3 Monate, Kündigungsfristen beachten).
    Das Zimmer wählst Du so, dass deine Fahrkosten optimal sind.
    Beachte folgendes:

    Zitat

    § 65 Besonderheiten beim Besuch des
    Berufsschulunterrichts in Blockform
    (1) Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird ein
    Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne
    Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre....


    D.h., erhöhte Fahrkosten während der Berufschulzeit interessieren
    nicht (Blockunterricht).


    Den BAB-Rechner kennst Du ja schon.


    dms
    PS: sollte die Alternative über ein Zimmer nicht in frage kommen, so bleibt dir tatsächlich nur die 50%-ige Chance
    ohne was über die Höhe zu sagen.

    Ich habe nebenher regelmäßig als Angestellter gearbeitet. Insg. 14 Monate in den letzten zwei Jahren. Ich nehme an das reicht für ALG1!?
    ...


    Da sollten doch locker 12 Monate mit ALV-Beiträgen zusammenkommen :cool:

    ...
    Businessplan usw ist schon alles in Arbeit. Danke für de Hinweis dms. Vielleicht schreibe ich extra nochmal irgendwo dick "private Homepage von" rein, damit da nix schiefgeht. ...


    Businessplan - ich würde das vorerst noch nicht erwähnen.
    private Homepage - denk dran, dass für eine geschäftliche Homepage auch Vorschriften gibt. die Beschriftung mit "privater Homepage" heißt noch lange nicht, das es sich hier auch um eine private HP handelt. Es kommt auf den Inhalt und die beabsichtigte
    Aussage an. Aber die Fallstricke wirst Du ja schon kennen.


    .....
    Wie geht denn das Amt vor, wenn ich meine Gründungsabsicht deutlich mache? Werden mir dann trotzdem Stellen vermittelt, die ich dann bei Abgabe des Businessplans bzw. Antrages in 14 Tagen wieder kündigen müßte? Solange brauche ich dafür noch. Oder entscheidet das der Berater individuell? Für den Fall wäre dann mein Portfolie nützlich.


    Ich würde mich erstmal ganz normal arbeitslos melden und Alg 1 beantragen.
    Im Gespräch mit dem Arbeitsvermittler würde ich nachfragen, ob er nicht unterstützende lehrgänge oder ähnliches anzubieten hat,
    weil ich beabsichtige mich selbstständig zu machen.
    Vielleicht stellt er die Verbindung zur IHK oder HWK her, bietet Coaching an und und und.


    Gerade Existenzgründer machen mitunter die Fehler, in Ihren zu erarbeiteten Unterlagen bestimmte Einnahmen und Ausgaben falsch einzuschätzen oder sogar zu vergessen. Man kann sich allerdings auch Checklisten aus dem Internet besorgen.


    Sollte ein Jobangebot kommen, warum nicht? Wenn dann der Zeitpunkt gekommen ist, kann man als ArbN auch kündigen (Frist beachten) und danach seinen Weg in die Selbstständigkeit beschreiten. Allerdings wäre die für die Leistung Gründungszuschuss
    negativ.(vorher beim Arbeitsvermittler oder bei Abgabe ALG 1-Antrag abklären).


    Berufserfahrung kann man nicht genug haben.


    Ansonsten viel Erfolg.


    dms

    Hallo suni,


    wenn ich das richtig lese, muss man vorher aber ALG1 - Anspruch haben.


    Hallo,


    ich bin mit dem Studium (neue Medien) fertig und werde mich morgen arbeitslos melden. ....


    Gruß


    Ob du mit dem Studium einen ALG 1 Anspruch erworben hast, wage ich
    zu bezweifeln.


    ...Morgen beim Gespräch mit dem Berater im Amt würde ich gerne meine private Homepage zeigen, damit er sich ein Bild machen kann und mein Vorhaben dann hoffentlich auch unterstützt. Dort zeige ich meine bisherigen Arbeiten. Ich habe bisher nur für Freunde bzw die Uni und nicht für Geld gearbeitet und auch die Webseite ist dementsprechend gestaltet. Professionell, aber ohne Angebote o.ä.. Laufe ich Gefahr, dass die Seite bereits als "unternehmerische Tätigkeit" gewertet wird und ich deshalb den Anspruch auf den Gründungszuschuss verlieren könnte?


    Gruß


    Wie du selbst schreibst, ist dies eine private Homepage.
    Wenn es den auch von der Aufmachung und vom Inhalt her als solche zu erkennen ist, dann spricht nichts dagegen, die als
    Ausgangspunkt für eine professionelle Webseite zu benutzen.
    Ob es sinnvoll ist, die auch im ersten Gespräch zu offenbaren, hängt wohl von dem Geschehen vor der Linse ab.


    Ich kann aus deinem Posting nicht erkennen, inwieweit Du dich auch mit den betriebswirtschaftlichen Dingen und den
    sonstigen Genehmigungsverfahren beschäftigt hast.


    Vielleicht schaust Du vorher auch mal hier die Webseite an.
    Es gibt noch wesentlich mehr an Webseiten im Netz als Info-quelle.


    dms


    Gibt es denn anzurechnendes Einkommen vom Vater ? (sollte aus dem Bescheid hervorgehen).
    Wenn ja, dann mal nach Antrag auf Vorausleistung googeln und vorab informieren.
    Da sind aber noch einige Fragen zu klären!


    Wenn nein, dann würde ich erst mal nichts unternehmen und nehmen, was er zahlt.
    Warum -> siehe weiter unten.



    Wer den RA bestellt, zahlt auch erstmal.
    Insoweit kann der Hinweis vom Vater auch ein geschickter Schachzug sein,
    wer die Klage anstrengt, trägt auch das Kostenrisiko.


    Optimal für dich, wenn es über den Antrag auf Vorausleistung laufen könnte, weil da das BAföG-Amt sich um
    die unterhaltsrechtliche Belange kümmert.


    Evtl. kannst Du vorab auch mal beim Jugendamt nachfragen, ob man dir dort weiterhelfen kann;
    verpflichtet sind die aber nicht direkt.


    dms

    Logisch gesehen ja. Aber sit der Antragsteller also unsere Mutter nicht dafür verantwortlich. ....


    Deswegen werden die für die Schwester bewilligten Leistungen auch vorrangig erstmal von der Schwester zurückgefordert.


    ....Meine Schwester hat dochnie etwas von dem Geld gesehen


    Dann hätte sich die Mutter an dem für die Schwester bestimmten Geld bereichert?
    Es stünde der Schwester auch frei, zivilrechtlich gegen die Mutter vorzugehen.



    Wenn es klar ist, dass hier tatsächlich Geld zu Unrecht ausgezahlt wurde, dann sollte man dies auch anerkennen und
    die Konsequenzen tragen.
    Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten kann man ja auch mit der Einzugsstelle reden
    (z.B. Ratenzahlung, bzw. Stundung; bedeutet aber auch eine Anerkennung der Schuld -> 30 Jahre Rückforderungszeitraum).
    dms

    ...
    Heißt das, das ich erst den Antrag stellen darf wenn ich schon umgezogen bin oder kann ich den Antrag jetzt schon stellen und nach dem Antrag umziehen?


    Grüße


    Im Antrag müsstest Du schon das Umzugsdatum benennen und die Mietkosten nachweisen können (extra Vordruck).
    BAB gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
    du kannst also durchaus jetzt schon den Antrag stellen und mitteilen, dass Du zum 01.10. umgezogen bist.
    Dann wird die Berechnung ab dem 01.10. erfolgen.
    diese Angaben musst Du schon bei der Service-Hotline machen, wenn Du telefonisch den Antrag abforderst
    (Tag der Antragstellung).
    dms

    ....
    Andererseits hast Du jetzt 450 und 184 -also 634 Euro zur Verfügung.
    Soviel mehr an Unterhalt wird es aber nicht geben, weil du den unterhaltsrechtlichen Bedarf fast vollständig abdecken kannst.


    dms


    ....
    Ergibt sich 670 - 184 - 450 = 36€ Restanspruch ggü. den Eltern.
    LG chico


    Na da lag ich ja nicht so verkehrt mit meiner Aussage;)

    ....
    Soviel mehr an Unterhalt wird es aber nicht geben, weil du den unterhaltsrechtlichen Bedarf fast vollständig abdecken kannst....


    PS: allerdings kann dies evtl. noch ein bißchen mehr werden, aber nur geringfügig
    hängt vom Bundesland ab

    Achso,


    vielen Dank. Dann stellt sich nur noch die Frage wie die ca. 150-200€ Fahrtkosten gedeckt werden :)


    Mfg


    Was sagt denn dein Tarifvertrag bzw. Ausbildungsvertrag?
    Eine Reihe von Unternehmen mit relativ viel Zweigstellen etc. erstatten auch (anteilmäßig)
    die notwendigen Fahrkosten Ihrer Azubis.


    Ansonsten, wie bereits gesagt, BAB-Antrag. Im Rahmen von BAB werden auch Fahrkosten (Praxis) berücksichtigt in der Berechnung.


    dms


    Das Sozialamt wird dich an BAB verweisen, soweit deine Ausbildung BAB-förderfähig ist.
    Ob ein Zuschuss zu den ungedeckten Kosten (beim JobCenter zu beantragen) ohne BAB-Bescheid möglich ist,
    kann ich nicht definitiv sagen.


    dms

    Hallo Kitty121,
    Und wie wäre es mit der Mitte?
    Dann hätte sich aber das Thema Freibetrag wahrscheinlich erledigt
    (nur deswegen habe ich das aufgenommen gehabt).
    Er wird aber nicht um die Beantragung BAB drumrumkommen,
    wenn bisher noch nicht geschehen.


    dms

    .....
    Nochmal zu meiner 2. Frage: Weiß also keiner, wie das formell abläuft, wenn die Leiste für den Leistungsempfänger EM-Rente beantragt?
    Danke nochmal und eine schöne Woche für Euch!
    Barbie


    Hallo,
    vorab, auch wenn das Jobcenter den Antrag (ersatzweise, hilfsweise für Dich) stellt,
    kommst du nicht um das Ausfüllen der Anträge drumherum.


    Das Jobcenter teilt dem Rententräger mit, dass er (JobCenter) dich aufgefordert hat, den Antrag zu stellen.
    Hilfsweise gilt dieses Schreiben als Antragstellung, womit das JobCenter sich gegenüber Fristen bzw. Termine bewahrt, sichert etc.


    Du erhälst die Aufforderung, den Antrag zu stellen (unter Hinweis auf deine Mitwirkungspflichten).


    Solltest du jetzt Fristen nicht einhalten, hast Du die Konsequenzen zu vertreten. Das JobCenter hat jedoch sich gegenüber Fristen gewahrt
    beim Rententräger.


    Sobald über deinen Antrag entschieden wurde und es zu einer Zahlung kommt, geht die natürlich vorrangig an das JobCenter.
    Das wird aber vorher noch abgeklärt (wie lange an JobCenter zu zahlen ist).


    Aus deinem Text entnehme ich, dass dir der Antrag nach Hause geschickt wurde, dass Du Fragen per Telefon klären konntest.


    dms
    (alles ein bißchen wirr geschrieben, aber vielleicht hilft es dir erst mal weiter)

    .... Habe ich Anspruch auf Unterhaltsgeld? BAB ist ausgeschlossen, da mein Vater zu viel Geld verdient.


    Mit freundlichen Grüßen


    Unterhaltsgeld ?
    Ich nehme an, dass Du Unterhalt meinst.
    Aufgrund der dürftigen Informationen würde ich einfach mal ja sagen.
    Aber Unterhalt kann und muss nicht unbedingt in Form von Geld erfolgen.
    Stichwort Naturalunterhalt


    Den Unterhalt müsstest Du aber selbst einfordern.


    Warum kannst Du nicht an den Ort deiner Ausbildung ziehen (Wegfall der Fahrkosten).
    BAB wurde bereits abgelehnt?
    Ziehst Du an den Ort der Ausbildung und stellst erneut den Antrag, so kann sich durch
    evtl. zusätzliche Freibeträge auch ein bisher zu hohes Einkommen relativieren.
    Hierfür müsste man aber die konkrten örtlichen Bedingungen kennen, um die Gewährung von
    Freibeträgen abzuprüfen.


    Andererseits hast Du jetzt 450 und 184 -also 634 Euro zur Verfügung.
    Soviel mehr an Unterhalt wird es aber nicht geben, weil du den unterhaltsrechtlichen Bedarf fast vollständig abdecken kannst.


    dms

    die abrechnung war im juni fällig! ich muss 823 euro nachzahlen aber das vom vormieter hat meine vermieterin nicht abgezogen, und seit dem erreiche ich sie nicht! und meine sachbearbeiterin ist ja seit 4 wochen im urlaub!


    Und im Juli ist der TE erst aktiv geworden.

    Es geht um meine Nebenkostennachzahlung! Ich habe eine Antrag gestellt und meine Sachbearbeiterin hat mich am 02.07.2012 eingeladen, und mir alle Papiere zurückgegeben.... Daraufhin habe ich vergeblich versuch noch in der gleichen woche meine Vermieterin zu erreichen. Mahung habe ich von Ihr schon bekommen aber telefonisch konnte ich sie nicht erreichen! dann hab ich ihr einen Brief per einschreiben geschickt, ist aber zurückgekommen. Ich war noch in der gleichen Woche bei meiner Sachbearbeiterin und habe ihr gesagt, dass ich meine Vermieterin nicht erreichen kann und sie hat gesagt, dass wir das nach ihrem Urlaub regeln! ...


    Das wird zwar evtl. im Verfahren wegen der Kündigung mit einfließen, aber m.E. ist Zahlungsfrist nicht gehemmt, da der Zugang seines Einspruches/ Widerspruches gegen die Abrechnung nicht nachgewiesen werden.


    Es bleibt letztendlich der Hinweis von Turtle

    Zitat

    Hol dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und gehe zu einem Anwalt für Mietrecht, ......


    dms


    PS: ich hoffe, dass der TE erkannt hat, dass er nicht auf die Rückkehr der Sachbearbeiterin des JC warten muss/ soll/ darf.