Mein Arbeitsvertrag wäre bis zum ende des monats gegangen durch einen monate langen angestauten streit habe ich am montag einen aufhebungsvertrag unterschrieben. Es heißt man bekommt diese drei monatige sperre vom amt nicht (nur drei wochen) wenn der AV innerhalb von sechs wochen eh geendet hätte. ...
Oh, das war wohl ein tiefer Griff in die sch...... Also wegen der 2 Wochen sollen die sich man nicht so anstellen. ... und das schlimmste was passieren könnte wäre, das man Dir die 2 Wochen als Sperre einrichtet. Das fände ich zumindest fair, als Konsequenz für Deinen unbedachten Aufhebungsvertrag. Da hättest Du Dich besser krankschreiben lassen. Das die Firma für 2 Wochen noch so'n Aufhebens macht wundert mich. Wenn die vom Amt selber nicht mal wissen, wie die Rechtslage in Deiner Situation ist, bereite Dich vorsichtshalber auf beides (Sperre und nicht Sperre) vor. Ich vermute mal, das ist jetzt Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters....
Na, anscheinend war dein Beitrag auch nicht gerade ein guter Griff. Einerseits sollen die sich nicht an Recht und Gesetz halten, und andererseits soll der TE alles tun, um gesetzlich definierte Ansprüche herzustellen.
Zitat§ 159 SGB III Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit (1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe), .... (3) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen. Sie verkürzt sich 1. auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte, ....
@ Kaktusblüte Was gibst du denn hier für einen Schwachsinn von dir. Hättest du in der Zeit wohl mal lieber an deiner Matratze gehorcht....
dms PS: die Auswirkungen auf das ALG II aufgrund der zu erwartenden Sperrzeit sind noch nicht beschrieben wurden.