Alles anzeigenHallo.
Auch ich habe hier mal eine Anfrage zur Berechnung.
....
Also irgendwie verstehe ich das alles nicht ganz.
Ohne diesen Job wurden mir als einsetztbares Einkommen 154€ bereinigtes Kindergeld angerechnet.
Jetzt mit Job 184€ Kindergeld in voller Höhe plus dem Verdienst meines Sohnes.
Auf dem geänderten Bewilligungsbescheid sieht das dann so aus:
Kindergeld 184€
nichtselbständige Arbeit 153,57€
Freibetrag Erwerbseinkommen -110,71€
Summe bereinigtes Einkommen 226,86€
Zu alle dem habe ich nun zwei Fragen.
1. Wenn nun das Kindergeld als Einkommen voll angerechnet wird, muss es dann nicht auch im Freibetrag auftauchen?
Also ich meine Kindergeld+Einkommen-100€+20%
In meinem Fall
Kindergeld 184€
nichtselbständige Arbeit 153,57€
Freibetrag Erwerbseinkommen -147,51€
Summe bereinigtes Einkommen 190,06€
2. Wenn mir 200€ einbehalten werden und mein Junge 153€ verdient und mir noch 37€ erstattet werden...dann kann er auch zuhause bleiben und ich habe noch 10€ mehr.
Mache ich einen Denkfehler oder stimmt da irgendetwas nicht?
Gruss Almanach
Die erste Rechnung ist schon teilweise nachvollziehbar.
Der Freibetrag von 100 € und den weiteren 20% gilt nur für erwerbseinkommen, wozu Kindergeld nicht zählt!
nichtselbständige Arbeit 153,57€
Freibetrag Erwerbseinkommen -110,71€
Somit darf Dein Sohn 110,71 mehr behalten, als ohne den Job.
Die Differenz von 42,86 wird mit den ALG II Leistungen verrechnet.
Stutzig macht mich derzeit, dass ich dich Pauschale von 30 euro nicht wiederfinde. Da müsste ich mich auch erst nochmal belesen.
Kindergeld zzgl der Differenz (184 + 42,86) sind 226,86
Alles anzeigen....
Auf dem geänderten Bewilligungsbescheid sieht das dann so aus:
Kindergeld 184€
nichtselbständige Arbeit 153,57€
Freibetrag Erwerbseinkommen -110,71€
Summe bereinigtes Einkommen 226,86€
..
dms