Beiträge von dms


    Die erste Rechnung ist schon teilweise nachvollziehbar.
    Der Freibetrag von 100 € und den weiteren 20% gilt nur für erwerbseinkommen, wozu Kindergeld nicht zählt!
    nichtselbständige Arbeit 153,57€
    Freibetrag Erwerbseinkommen -110,71€


    Somit darf Dein Sohn 110,71 mehr behalten, als ohne den Job.
    Die Differenz von 42,86 wird mit den ALG II Leistungen verrechnet.


    Stutzig macht mich derzeit, dass ich dich Pauschale von 30 euro nicht wiederfinde. Da müsste ich mich auch erst nochmal belesen.


    Kindergeld zzgl der Differenz (184 + 42,86) sind 226,86



    dms

    ...Mein Sohn 19 musst wegen seiner Ausbildung ausziehen, ......aber keinen Unterhalt von seinem Vater da es die 2 Ausbildung ist,....


    Du sprichst von einer zweiten Ausbildung.
    Kannst du mal mitteilen
    1. was war die erste Ausbildung?
    2. wurde die erfolgreich abgeschlossen?


    Es käme evtl. eine Ausbildungsförderung -wie z.B. BAB - in Frage.
    Dazu sollte aber das obige Problem geklärt werden.
    Evtl. können wir Dir auch noch einen Hinweis bezüglich Unterhalt geben.


    dms

    Auch eine Zustellung per Gerichtsvollzieher wäre denkbar. der Gerichtsvollzieher wird beauftragt, das Schreiben zuzustellen.
    Diese Zustellung kann auch durch Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    Nicht immer wird in solchen Fällen auf den Umschlag stehen "Zustellung durch Gerichtsvollzieher".


    dms

    Zu meiner Situation: 18 Jahre jung, besuche seit August die 11. Klasse eines Berufskolleg (FOS für Sozial und Gesundheitswesen), mache das Jahrespraktikum in einem Kindergarten (bekomme mtl. 50€), wohne bei meinem Vater, ....
    Ich hatte Anfang August einen Antrag auf BAföG gestellt, der nun abgelehnt wurde.
    Grund: Weil ich bei meinen Eltern wohne (bei meinem Vater jedenfalls...)
    .....


    Wird das Praktikum in Zusammenhang mit dem Besuch einer in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätte gefordert, wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt.


    Normalerweise sind auch die Rechtsgrundlagen (Paragraphen) mit angegeben.


    ....
    Jetzt bin ich ETWAS verwirrt.


    -Ein Freund meines Freundes wohnt ebenfalls bei seinen Eltern- bekommt Bafög (was er macht, weiß ich jetzt allerdings nicht).
    -Eine meiner Klassenkameradinnen, wohnt auch bei ihren Eltern, macht ihr Jahrespraktikum in einem Krankenhaus (bekommt 100€ mtl.)- bekommt Bafög.
    .....


    Bitte nur vergleichen, wenn alles identisch ist, ansonsten muss jeder einzelne Fall einzeln betrachtet werden.
    Denk an Schneewittchen und die Königin, nur weil beide jeweils eine Apfelhälfte gegessen haben, haben beide doch nicht das gleiche erlebt deswegen:cool:


    ......


    Ich verstehe den Sinn einfach nicht, das Ganze widerspricht sich einfach nur!
    Das Schreiben, welches ich heute bekam, klingt allgemein so, als wäre nur der Besuch des Berufskollegs berücksichtigt worden und nicht das Jahrespraktikum, welches ebenfalls zur Berufsausbildung gehört...
    ...


    Kann aber in bestimmten Fällen so sein.



    Vorrang hat der Unterhaltsanspruch deinen Eltern gegenüber.
    Hinsichtlich der Fahrkosten solltest Du mal bei deiner Kommune nachfragen. In manchen Kommunen erhalten Schüler und Auszubildende einen Zuschuss zu den Fahrkosten.


    Ob nun die Ablehnung BAföG berechtigt war, weil du eben nicht auswärts wohnst, kann ich hier leider nicht vollständig einschätzen.


    dms

    Was hat das Jugendamt damit zu tun ? Hilfe ist dringend nötig !.....


    § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung SGB VIII
    (1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
    (2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
    (3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.






    ..... Hilfe ist dringend nötig !Kann mir jemand denn noch eine Antwort auf meine Frage geben ?

    Hey leute,
    ...... Arbeitslos/Ausbildungslos/Schullos, diesen Zustand will ich auch nicht verändern bis das nächste Schuljahr 13/14 beginnt, ....
    .... dieses jahr will ich wieder meine Psyche in der Griff kriegen und nur in einem 400 euro minijob arbeiten und ansonsten mich vollkommen mit Gitarre und Gesang beschäftigen. Welche hilfstellungen und leistungen bezüglichen vom Staat stehen mir zu ? .....


    .....Welche hilfstellungen und leistungen bezüglichen vom Staat stehen mir zu ? Ich hab gar keine ahnung was mir zusteht und jeder erzählt mir was anderes, Selbst die bei der Arbeitsagentur, kontakt zu den Eltern besteht nicht und es gibt keine Unterhaltszahlungen und das Kindergeld behalten auch meine Eltern. Ich möchte nicht gegen meine Eltern in irdgendeiner Form rechtliche schritte einleiten um an Geld von ihnen zu kommen, ich will rein gar nichts mit denen zu tun haben. Könnt ihr mir helfen ?
    Ich lebe in NRW


    Hinsichtlich des Vorranges der Eltern wurde Dir bereits was gesagt.
    Alternativ wäre evtl. noch die Empfehlung, dass Du mal zum Jugendamt gehst.


    Übrigens der Staat hilft nur dort, wo Hilfe tatsächlich nötig ist und diese nicht vorrangig anderweitig zur Verfügung steht.


    dms

    ...
    .... Aber das Problem ist mehr oder weniger, dass meine Eltern meiner Integration und Ausbildung völlig im Weg stehen und abgesehen davon (für mich) menschenunwürdige Verhältnisse herrschen. Dann können die doch nicht sagen: pech gehabt!
    Ich mein Ausnahmen bestätigen die Regel, worauf ich hinaus will ist jetzt zum Beispiel wenn man sich mal die Regelung aus meinem Zitat anguckt. Habe ich da eine Chance, dass mir das aus anderen Gründen gewährt wird?
    Diese Familiengeschichten fallen doch meistens nochmal in eine andere Schublade oder nicht?


    Dein Sicht der Dinge ist subjektiv.
    Ob die wirklich so schlimm sind, und deiner Entwicklung deiner Persönlichkeit hemmend gegenüberstehen, kann
    hier nicht beurteilt werden.


    Nochmals - geh zum Jugendamt.


    dms

    ....
    Ich bin 17 Jahre alt und besuche gerade die 12. Klasse einer Gesamtschule. Meine Mutter geht zwar für 1200 Euro im Monat arbeiten, aber da wir zu dritt sind, reicht das leider lange noch nicht. Und so sind wir auf staatliche Unterstützung von 200 Euro angewiesen.


    Da ich bald mein Abitur machen werde, ....


    Gibt es für mich wirklich keine andere Lösung als schwarzarbeiten ?


    Interessante Schlußfolgerung, zumal ja gerade wieder Pisa in aller Munde ist.


    Du möchtest also weiterhin vom Vater Staat unterhalten werden, aber wenn du Einkommen hast,
    soll Vater Staat unverändert weiterzahlen?


    Auch bei einem 400 Euro-Job hast Du einen Freibetrag von 100 euro, für den Betrag 101 bis 400 sind 20% als Freibetrag.


    Schwarzarbeiten, die Konsequenzen, wenn dies aufgedeckt wird sind wesentlich härter und betreffen die Familie und nicht nur dich.
    Da kann man unter Umständen auch sein Studium riskieren mit einer kleinen Vorstrafe.


    dms

    Hallo,


    wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, habt Ihr ebenfalls
    als Familienangehörige einen Beihilfeanspruch.
    Ein kleiner Eigenanteil für Dich und den Sohn ist natürlich zu tragen.
    Hat deine Holde denn schon mal bei Ihrer Beihilfestelle/ Fürsorgestelle diesbezüglich
    nachgefragt?


    dms

    Grüße,


    kurz und knapp. Ich bin Azubi zum Fachinformatiker - Systemintegration und verdiene 567 Euro Netto pro Monat ....
    Nun zur offensichtlichen Frage:
    Steht mir in irgendeiner Form Unterhalt zu? Ich weiß, das ich auch BAB beantragen kann, aber aufgrund des Vermögens meiner Mutter siehts da laut "Expertenaussagen" schlecht aus.


    Das waren anscheinend wirklich Experten, weil bei BAB das Vermögen keine Rolle spielt.


    dms


    ...
    Jetzt die fragliche frage der fragen. Hat man unter den Gesichtpunkten überhaupt eine Chance den Umzug von der Arge genehmigt zu bekommen so dass die mehrkosten an Mietanteil gedeckelt wären? Es geht uns nur darum, den Umzug würden wir mit Freunden schon irgendwie stämmen und die Kaution zahlen wir auch selber, da ich einen Kautionsbrief auf meinem Namen laufen habe ist das also auch gedeckelt....


    Bei der Überschreitung, denke ich, dass keine Zustimmung erfolgen wird. Gleichwohl könnt Ihr auch ohne Zustimmung umziehen,
    habt dann jedoch auch die finanziellen Folgen in voller Höhe (Mehraufwand im Vergleich zur bisherigen Miete, bzw. der zulässigen Miete) zu tragen. Evtl. können dann auch noch später Folgeprobleme auftreten.


    Da Du ja mit deinem Umzug (beabsichtigten) auch persönliche Wünsche bzw. Interessen erfüllen willst, sind die dann zu tragenden
    Mehraufwendungen einfach nur der Preis für die Sonderwünsche (Opportunitätskosten).


    Allerdings solltest Du diesbezüglich sowieso beim JobCenter vorab nachfragen.


    Es meldet sich bestimmt noch jemand, der sich im SGB II auskennt.
    evtl. wird er auch ergänzend nochwas zum Thema Elterngeld und Anrechnung sagen.


    dms

    Hallo liebe Forenuser,


    .... Wohnen derzeit in einer 64qm Wohnung im 4 OG ohne Aufzug und mit minimal kleinem Badezimmer.
    ....
    Derzeit zahlen wir mega günstige 404€ warmmiete, die aber im Januar auch höher geht da das eine Mietaktion war als wir hier eingezogen sind und die auf 12 Monate begrenzt war. Die Wohnungen wo wir hin ziehen wollen sind leider alle wirlich etwas teuerer, weil der Stadtteil näher an der City liegt und der Grundspiegel dort auch pro am höher ausfällt. So zahlen wir für eine 75qm Wohnung (die uns zu 3 ja zustehen würde dann) knappe 500 - 580€ warm, günstiger gehts da einfach wieder nicht.
    .....
    Danke schonmal für die Antworten von euch.


    Hallo,
    informier dich bitte erstmal, was bei Euch als angemessene Größe für 2 Erwachsene und einen Säugling gilt.
    Dazu kannst Du beim JobCenter nachfragen oder auch hier mal dein zuständiges Jobcenter raussuchen und nachlesen.


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    dms

    Hallo,
    ich denke mir, dass Du nach dem Zuflussprinzip im September 2x Geld erhalten hast, welches dann auch im September zu berücksichtigen ist.
    Das die eine Zahlung für August war, ist m.E. unerheblich, da die tatsächliche Verfügungsgewalt erst im September war.


    Stichwort: Zuflussprinzip


    dms

    Mein Sohn geht zu einer Schule, in der man den Beruf des Physiotherapeuten erlernt (diese kostet monatlich 390 €). Im April ist er durch die Klausur nach 3-jähriger Ausbildung gefallen, die Ausbildung wurde verlängert, so dass er jetzt im August die nächsten Klausuren geschrieben hat. Er wird wohl wieder durchfallen, denn er schaffte die Aufgaben zu einem Thema in 3 Stunden nicht. Dieses Mal wird die Ausbildung nicht verlängert und ist zu Ende. .....


    Mein Sohn ist heute wieder durchgefallen, er kann frühestens in einem 1/2 Jahr die Nachprüfungen machen, dass heißt jetzt, dass ich weiterzahlen muß?
    Weiß jemand etwas darüber. Ich bitte um Hilfel


    Ist die Ausbildung verlängert wurden?
    Gibt es Gründe, warum er die Ausbildungsprüfung nicht schaffte?


    dms