Hallo,
erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Also soweit ich weiß, wurde mein letztes Krankengeld als Grundlage genommen, aber ganz sicher bin ich da nicht, als Laie sind die Berechnungen nur schwer nachzuvollziehen.... ich war fast ein Jahr lang krankgeschrieben, bevor ich die Umschulung angefangen habe. Nahtloser Übergang vom letzten Job den ich nicht mehr ausüben konnte zu Umschulung.
Wenn ich dich richtig verstehe, darf ich also nix behalten, richtig?
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo,
ich denke mir, dass bei dir folgendes zutrifft:
Siehe auch § 52 SGB IX
(1) Auf das Übergangsgeld der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 werden angerechnet
1. .....
2. Leistungen des Arbeitgebers zum Übergangsgeld, soweit sie zusammen mit dem Übergangsgeld das vor Beginn der Leistung erzielte, um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt übersteigen,
Wie ist diese Vergleichsberechnung zu verstehen?
Dein Übg wird nach dem Einkommen, welches dem Krankengeld zugrunde lag, bemessen.
Nehmen wir an, Du hast damals 1200 Netto verdient; dies ergäbe tägl. 40,00 euro
Dein aktuelles Übg beträgt 30,00 täglich
Der Praktikumsbonus soll in monatlicher Höhe von 600 Euro erfolgen; sind täglich 20 Euro (alles Netto)
Nun rechnen wir, verdient hattest Du damals 40 €, nun erhälst Du (30 Übg + 20 Bonus) 50 €
Somit sind 10 € mehr, als damals als Verdienst
Dadurch sinkt nun dein Übg um die 10 Euro Differenz und beträgt dann nur noch 20 Euro.
Nach der Anrechnung sieht es wie folgt aus
600 Bonus
600 Übg
vorher
900 Übg
Ist der Bonus kleiner wird es für Dich besser
Bonus 150 Netto; sind 5 euro täglich
Rechnung
Übg 30 € + Bonus 5 €=35 €
35 € sind kleiner als dein Verdienst von damals (40 €)
also keine Anrechnung
Somit
900 Übg
150 Bonus
dms