Hallo,
folgende Situation:
Maßnahme beginnt am 01.09.11 und soll planmäßig 2 Jahre (bis 31.08.2013) gehen.
Rehabilitand tritt Maßnahme am 01.09.11 an.
Am 02.09. wird der Rehabilitand krank. Der Rehabilitand versucht zwar zwischendurch,
immer weider die Maßnahme fortzusetzen, muss jedoch schon auf dem Weg zur Bildungsstätte
feststellen, dass er das nicht durchhalten wird und sucht sofort den Arzt auf; welcher ihn erneut/ weiterhin krank schreibt.
Mittlerweile wurde die genaue medizinische Ursache festgestellt.
Eine mögliche Behandlungsoption wäre eine Operation. Die Erfolgsaussichten auf Heilung sind nach der/ durch die Operation besser,
als ohne Operation.
DIe Operation soll irgendwann in naher Zukunft stattfinden.
Wir haben jetzt den 09.12.12.
Der Rehabilitand ist nun mittlerweile nur einen Tag in der Maßnahme anwesend gewesen.
Aufgrund der Besonderheit der Umschulung (Reha-Maßnahme), kann der Unterrichtsstoff nicht mehr nachgeholt werden.
Eine Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass max. eine bestimmte Anzahl von Ausfällen (Tagen) zulässig sind.
ZitatNach den Feststellungen der Rehabilitationseinrichtung und nach unserer Auffassung kann das Rehabilitationsziel wegen der Fehlzeiten in der vorgesehenen Zeit nicht mehr erreicht werden.
Nach deiner Argumentation wäre hier weiterhin die Maßnahme fortzusetzen.
Dann frage ich als Steuerzahler, wieso hier der Reha-Träger das Geld des Steuerzahlers/ Beitragszahlers verbraucht,
obwohl eigentlich die medizinische Rehabilitation vorrangig ist?
Warum wird aufgrund einer Prognose (kann also auch schief gehen)
ZitatUnd es wird ja auch gerade ein vielversprechender Versuch unternommen, die gesundheitlichen Probleme zu lösen.
nicht sofort beendet und nach Vorliegen des Ergebnisses geschaut, ob hier nicht fortgesetzt oder neu begonnen wird?
Nach deiner Ansicht sollte hier also die Maßnahme planmäßig die 2 Jahre laufen und danach ?
dms