Beiträge von dms

    ... Meine Eltern sind geschieden mit meinem Vater hab ich schon alles geregelt, er überweist mir dann den Unterhaltsanteil den er jetzt meiner Mutter zahlt an mich. .... Jetzt ist meine Frage muss Sie mir Umterhalt Zahlen und wenn ja wie viel den gleichen Anteil wie mein Vater oder vielleicht weniger? ....


    Hallo,
    wir wissen doch gar nicht wieviel dein Vater Dir derzeit überweisen wird, woher sollen
    wir da einschätzen können, ob deine Mutter den gleichen Anteil zahlen muss???


    Im übrigen ist die Berechnung nach dem BGB nicht so einfach gestrickt, wie Du dir anscheinend
    vorstellst.


    Zunächst wird dein unterhaltsrechtlicher Bedarf ermittelt.
    Danach wird die Leistungsfähigkeit der Eltern ermittelt.
    Ist nur einer Leistungsfähigkeit (z.B. der Vater),
    dann muss er unter Umständen alles (abzgl. Kindergeld) an Dich zahlen,
    wenn es seine Leistungsfähigkeit zulässt. Du müsstest wahrscheinlich über die Familienkasse
    die Abzweigung des Kindergeldes an Dich beantragen. Und und und ....


    dms

    .... Und meine zweite Frage ist wie ist das mit dem Kindergeld,....., muss meine Mutter mir dann das Kindergeld überweisen oder darf sie das für sich behalten?
    Danke schön ;-)


    Hallo,
    Sie darf das Kindergeld behalten.
    Würde Sie das Kindergeld an Dich weiterleiten, wäre es dann Unterhalt in Höhe von 184 Euro (in Höhe des Kindergeldes).


    Wenn Mutter jedoch erklärt, dass sie Dir weiterhin ein Dachüberm Kopf anbietet und auch Verpflegung dazu,
    dann sieht es nicht gut aus für Dich, weil Unterhalt auch in Form von Kost und Logis erbracht werden kann.


    Du solltest deinen Drang zum Auszug überlegen.


    dms


    Hallo,
    steht im Bescheid irgendwo das Wort Aufrechnung bzw. ein Hinweis auf § 51 SGB I?


    Leistungen an Dritte ? - ist dass die komplette Miete?


    dms

    Ahh super dankeschön wie findet man heraus ob eine Miete Angemessen ist??


    Hallo,
    man kann sich z.B. auf dieser Webseite informieren (bei Harald Thome Klick hier).


    evtl. auch hier auf der Webseite den Beitrag (http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/) lesen.
    Im Forum wurde zur Angemessenheit auch schon immer wieder mal was gesagt.


    Frohes Fest wünscht
    dms


    Nachtrag: auch wenn Ihr bei H.Thome die angaben finden solltet, wäre der Hinweis von Turtle nicht außer acht zu lassen

    .... Ihr solltet in vorliegendem Fall halt nur das dann neu zuständige Jobcenter fragen, ob eure neue Miete angemessen ist.


    Hallo,
    du solltest zum JobCenter gehen und nachfragen wegen Leistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine)
    du solltest zu einer Schuldnerberatung gehen, Klärung deiner Schuldensituation
    du solltest evtl selbst Bewrbungen aktiv per Mail versenden
    du solltest der Agentur und dem Jobcenter eine postalische Erreichbarkeit ermöglichen.
    du solltest mal in deiner Umgebung wegen einer Tafel o.ä. Dich umschauen.


    du solltest mal überlegen, ob deine Kündigung richtig war.


    dms


    Hallo,
    das Geld war nicht für die Schuldentilgung gedacht -oder?
    Wenn Du das Geld nicht für das verwendest, wofür es vorgesehen ist,
    kann man über eine zweckenfremdete Verwendung und somit Rückforderung
    nachdenken.



    dms

    ....
    Daraufhin bin ich exakt zum 16.11.2012 zur Arge gegangen hab mich gemeldet etc! Dann habe ich gesagt unbezahltes Praktikum und die Frau bewilligte mir ALG1 bis zum 30.11.2012, mit Vorbehalt! Habe es auch bekommen. Sie sagte, sie Leistungen vom 15.10.2012 bis zum 15.11.2012 bekomme ich sobald ich den Arbeitsvertrag von dem Subunternehmen vorlege, damit sie dies beglaubigen kann.


    Da ich leider keinen Lohn vom 15.10.2012 bis zum 15.11.2012 erhielt, musste ich um über den Tag schulden machen und all die um einen Monat vertrösten die normalerweise regelmäßig abbuchten. Dann bekam ich zum 30.11.2012 ca. 350€. Hiervon ließen sich nur die angefallenen Schulden begleichen.


    .......Danke.
    LG


    Hallo,
    hat Sie wirklich ALG I oder doch eher ALG II vorläufig bewilligt?
    AlgII macht Sinn, nach deinem Text.
    Für ALG I ist die ARGE (heißen jetzt Jobcenter) nicht zuständig.


    Wenn Du am 16.November aufgeschlagen bist; ist es sehr fragwürdig,
    dass Du auch noch Leistungen für den Oktober erhalten sollst.


    Das Geld am 30.11.2012, war das für Dezember?


    dms


    Hallo,
    auf das Geld (ALGI) brauchst Du m.E. nicht warten.
    http://www.sozialleistungen.in…osengeld-sperrzeiten.html


    dms

    .....
    Was passiert, wenn die Umsätze zu gering sind- darf das Jobcenter verlangen das ich aufgebe? Muss ich dann einen normalen Arbeitnehmer-Job im Steuerbüro annehmen- insbesondere, weil mein Kind eine Tagesmutter hat?


    Wann muss ich dem Jobcenter alles mitteilen? Wie gehe ich da vor?


    Auch das Finanzamt wird die Selbständigkeit irgendwann (i.d.R. nach 3 Jahren) als Hobby abtun,
    wenn sich die ganze Sache nicht trägt.
    Ich kann mir vorstellen, dass das Jobcenter auch schon viel eher reagieren wird.


    dms

    ....
    Wenn ich mich selbstständig mache, wie läuft das dann mit dem Jobcenter?
    Meine Einnahmen werden sicher nicht unseren Lebensunterhalt abdecken. Bekomme ich weiter Unterstützung?
    ...


    Auch Selbstständige können sogenannte Aufstocker sein.
    Du musst dein voraussichtliches Einkommen schätzen und erhälst vorläufig ergänzend ALG II.


    Wie dein ganzes Vorhaben, solltest Du dies rechtezitig mit dem JobCenter vorher absprechen
    und dich von dort auch diesbezüglich beraten lassen.


    dms

    Hallo,
    ich denke mir, dass bei der nächsten Jahresabrechnung der Schwindel auffliegt.
    Mögliche Konsequenzen
    soweit Umzugskosten gewährt wurden -> Rückzahlung
    Widerruf der Zustimmung
    Neuberechnung des Leistungsanspruches -> Rückzahlung
    evtl. bleibt Ihr auf der Nachforderung aufgrund Jahresabrechnung sitzen und müsst die selbst stemmen
    und und...


    Die fehlenden 40 Euro müsst/ wollt Ihr doch sowieso bezahlen, also warum nicht mit der Wahrheit arbeiten.
    Ob das Jobcenter sich mit dem halben Mietvertrag zufrieden gibt, kann sein - muss aber nicht.


    Da ich aber kein Profi im ALG II bin, hoffe ich auf weitere Hinweise von anderen Forumsteilnehmern.
    Vor allem hinischtlich der Frage, was passiert, wenn man mit offenen Karten spielt.


    dms


    Nachtrag: die Frage stellte sich damals schon mal ?
    http://www.sozialleistungen.in…onen-mit-82-qm-17261.html

    Vielen Dank für die Antworten und ich kann mehr als verstehen, dass mein Anliegen einen faden Beigeschmack bekommt, wenn ich, wie geschrieben, als Eingang auf meinem Konto noch 800 Euro Mieteinnahmen habe
    .....


    Nicht zum Arbeitsentgelt i. S. von § 52 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX gehören vor allem nachfolgende Entgelte:
    ....Bezüge, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit stehen, wie z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen, Miet- und Pachteinnahmen und Werkspensionen,


    Haste aber Glück gehabt - ich rede hier nur von der Anrechnung auf Übg, zum eigentlichen Fakt halte ich mich ebenso raus.
    Vielleicht meldet sich ja das Finanzamt mal bei Dir.


    .....
    Dennoch Turtle nur noch so viel: Ich verfüge somit zur Zeit über ein Einkommen von:
    Übergangsgeld: 368 Euro
    Selbständigkeit:260 Euro
    Mieteinnahmen:800 Euro (wobe mir die 800 Euro nicht in vollem Umfang (aus moralischen Gründen) zur Verfügung stehen.
    .....


    Eiegntlich sollten deine Einnahmen aus der Selbständigkeit etwas höher sein, etwa so bei 325 Euro. Vor einer Anrechnung ist dies um 20%
    zu bereinigen. Wenn dem nicht so sein sollte, dann mal bei der Agentur nachfragen, ob die Bereinigung durchgeführt wurde.


    ...
    MEINE EIGENTLICHE FRAGE WURDE AUCH NOCH NICHT BEANTWORTET INSOFERN; OB ES DENN AUSNAHMEN GIBT WENN DAS ÜBERGANGSGELD SO GERING IST; SODASS MAN DIE EINKOMMENSVERRECHNUNG AUS SELBSTÄNDIGKEIT VERNACHLÄSSIGEN KANN?
    ...


    NEIN
    Frage beantwortet
    (Durch die Anrechnung von Einkommen nach § 52 SGB IX wird gewährleistet, dass das Übergangsgeld entfällt, soweit die wirtschaftliche Sicherstellung des Versicherten anderweitig gegeben ist.)
    dms

    weil mein Vater anscheinend zu viel verdient hat. aber im bafög antrag wollten die den verdienst von 2010, aber mein vater ist in der privaten insolvenz....von daher kann ich da keine unterstützung erwarten.


    Entschuldige, aber nur weil Du Vater schonen willst, soll der Staat einspringen?


    Informier Dich mal zum Thema Vorausleistung und stelle den Antrag, wenn Du dich informiert hast.
    Dies wäre im Rahmen deines BAföG-Anspruches der einzig gangbare Weg !.


    dms

    I....Wir sind aber skeptisch ob sie Anspruch auf Hartz 4 hat, da sie ja langjährig ohne Beschäftigung war. .....


    Ich weiss das es viele Forenthreads dazu gibt aber ich habe keinen gefunden der die Situation meiner Mutter beschreibt. Meist sind es ja Erwerbstätige die vom Ausland zurückkehren


    .....


    ALG II ist nicht von einer vorherigen abhängig.
    Maßgeblich ist die Bedürftigkeit.
    § 7 Leistungsberechtigte


    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
    1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
    2. erwerbsfähig sind,
    3. hilfebedürftig sind und
    4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben


    Hier steht nichts von vorheriger Arbeit oder einem aus vorheriger Beschäftigung abgeleitetem Rechtsanspruch.


    § 9 Hilfebedürftigkeit


    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
    .......


    Das liest sich zwar ganz einfach, kann aber im Einzelfall durchaus kompliziert werden.
    Ich habe hier nur mal auszugsweise darzustellen versucht, dass es also nicht unbedingt auf eine vorherige Beschäftigung ankommt.


    dms

    .... Ich bin 23 und mache eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin....
    Das BAföG wurde abgelehnt, ALG 2 steht mir auch nicht zu (wegen meiner Ausbildung), ....
    Kann ich bzw. mein Partner Wohngeld beantragen? Ich bin wirklich verzweifelt....:(


    Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen....


    Zu deinem Leistungsansprüchen:
    BAföG wäre vorrangig, vor allem.
    Warum wurde BAföG abgelehnt?


    dms