Hallo,
deine Eltern sind weiterhin in der Pflicht, auch wenn Du eine eigene Wohnung haben solltest.
Lies Dir mal den § 33 SGB II durch.
Nach der Geburt wäre dies anders zu betrachten.
Sollte ich falsch liegen, möge man mich korrigieren.
dms
Hallo,
deine Eltern sind weiterhin in der Pflicht, auch wenn Du eine eigene Wohnung haben solltest.
Lies Dir mal den § 33 SGB II durch.
Nach der Geburt wäre dies anders zu betrachten.
Sollte ich falsch liegen, möge man mich korrigieren.
dms
Hallo,
deine Frage ist zwar nicht verkehrt, aber Du kannst Dich damit auch ins AUS schießen.
Um alle Unwägbarkeiten zu umgehen, warum beantragst Du nicht die Auszahlung des Kindergeldes an Dich.
Das könntest Du einbehalten und zahlst dann die 220 Euro an den Junior.
Jeder andere Weg kann Probleme bereiten (muß es nicht, kann aber).
Alternativ verschaffe Dir Klarheit, wer das Kindergeld derzeit von der Familienkasse erhält.
dms
Danke, für die Antwort.
Vermögensumwandlung? ...Es ist ja immerhin im weitesten Sinne dann noch Einkommen.
Weder im weitesten noch im engeren noch in entfernsten Sinne.
Es bleibt bei
Danke, für die Antwort.
Vermögensumwandlung......
...Das heißt mir bleiben nur noch Gesetzlich vorgeschriebene dinge wie Wasser, Heizung, Essen wenn es notwendig ist und Strom für einem Handy oder PC. ....
Das heißt alles in allem gibt Streiterei am laufenden Band.
Es wäre mal interessant zu wissen, wo es gesetzlich denn steht, dass Deine Mutter Dir die Dinge zur Verfügung stellen muss?
Du hast eine abgeschlossene Ausbildung. Solange wie Du nicht in einer weiterführenden Ausbildung bist, musst Du alleine deinen
Lebensunterhalt (dazu zählt auch
Zitatdinge wie Wasser, Heizung, Essen wenn es notwendig ist und Strom für einem Handy oder PC
)
selber sicherstellen.
Beteiligst Du dich den an den Kosten für obigen Dinge? -nach deinem Text denke ich eher NEIN.
Evtl. übearbeitest Du deinen Text nochmal.
dms
...
ich hab von der Wohnungsgesellschaft erfahren das, das Jobcenter insgesamt 448,50 Euro Miete für Mai und Juni 2012 nicht bezahlt haben. .... das ich im Mai eine Nachzahlung vom Kindergeld in Höhe von 552 Euro bekommen habe und ich das nicht rechtzeitig angegeben habe, was ja auch stimmt, weshalb ich nun 382,53 Euro in monatlichen Raten an das Jobcenter zurückzahle. .... Was kann ich dagegen tun?
Also im Mai hast du die Nachzahlung erhalten.
Anfang Mai war jedoch die Meite für Mai fällig. Also hätte die Miete für Mai doch eigentlich vollständig gezahlt sein müssen.
Zu diesem Zeitpunkt war weder die Nachzahlung noch die Kenntnis des JC noch deine verspätete Meldung abgesetzt.
Entweder deine Informationen sind lückenhaft, oder die Maizahlung (Ausbleiben der Miete) hat einen anderen Hintergrund.
Kläre das mit dem JC vor Ort.
ZitatDann müsste ich ja insgesamt, an das Jobcenter und die Wohnungsgesellschaft, 831,03 Euro zurückzahlen und das obwohl ich nur eine Nachzahlung von 552 Euro bekommen haben. Da kann irgendwas nicht stimmen.
dms
Wenn Du eine Ausbildung machst, dann schau mal hier im Forum dich um, wieviele wegen der Kombination
ALG II und Ausbildung hier nachfragen. Du wirst feststellen, dass meist die Antwort kommt, kein
Anspruch, weil Ausbildungsförderung vorrangig ist.
PS: Es kommt nicht drauf, ob Du Ausbildungsförderung erhälst, sondern ob die Ausbildung an sich förderungsfähig wäre.
PSS: Wenn dann doch ALG II, dann kannst Du dein Einkommen zwar weiterhin in deine Rente pumpen; ALG II geht jedoch davon aus,
dass Du dir mit diesen Geldern den Lebensunterhalt sicherstellst jetzt und nicht als Rentner.
dms
Hallo,
so wie Ernie es schon ausführte.
Bei Trinkgeldern handelt es sich um Erwerbseinkommen. Sie sind zum Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.
Eine pauschale Berücksichtigung kann nicht stattfinden, da nur Einkommen berücksichtigt werden kann, das dem Antragsteller tatsächlich zufließt.
Mach doch eine Hardcopy von folgender Webseite hier klicken
Schreib drüber Widerspruch zum Bescheid vom .....
und unterschreib unten drunter.
dms
In vielen JCs könnte aber der eigene Vermittler der falsche Ansprechpartner sein. Denn zumeist sind für Zuschüsse an Arbeitgeber die Vermittler des Arbeitgeberservices zuständig. Die sollte der AG eigentlich kennen und sich an sie wenden können. Denn die entsprechenden Anträge muss dann auch der AG stellen.
Hallo Turtle,
ist schon richtig, aber..
Er wollte das von seiner Seite aus anschieben, und das sollte doch auch über seinen Vermittler gehen.
Im Wege der Kundenorientierung (was die BA sich auf die Fahnen geschrieben hat), wird doch der
Arbeitnehmerorientierte Vermittler sich mit dem zuständigen Arbeitgeberorientierten Vermittler in Verbindung setzen können.
Oder soll der Themenersteller sich durch die Organisation der Behörde durchhangeln?
dms
Guten Tag miteinander,
....
Ich bin gerade ein wenig unsicher, wie ich das am besten anpacken soll. Habt Ihr vielleicht Tipps für mich?
Viele Grüße und danke!
Hallo,
Glückwunsch, wenn es klappt.
Geh einfach hin zu deiner Vermittlerin und erzähle dort, dass ein Arbeitgeber dich einstellen würde.
Dann erzählst Du ihr, so wie oben in deinem Beitrag, dass der Arbeitgeber da Bedenken geäußert hat.
Frag sie, ob Sie sich nicht mal wegen eines befristeten Zuschusses mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen kann.
Wenn Sie ja sagt, war es das schon.
Sagt Sie nein -ohne weitere Kommentare-, dann sollte dein Arbeitgeber sich mal an die Arbeitgeber-Hotline
mit seinem Wunsch nach einem Zuschuss wenden.
Viel Erfolg.
dms
..... also hast du doch gar keine Zugriff mehr auf seine Sachen.
Das wäre eher mein Ansatzpunkt. wer Interesse hat kann ja mal § 60 ff SGB I lesen.
dms
....
ich habe seit dem letzten Jahr im November von der Bundesagentur für Arbeit den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen und befinde mich auch seit dem in der Maßnahme.
Von meinem Übergangsgeld, das ursprünglich sich täglich auf 19,32 Euro beläuft, verrechnet mir die Bundesagentur täglich 6,93 aufgrund von meiner Selbständigkeit. Letztendlich beziehe ich also (19,32-6,93)x30 Übergangsgeld monatlich. Mein Verdienst aus Selbständigkeit beläuft sich seit bereits vier Jahren auf 260 Euro im Monat. Wenn ich die 6,93 Euro auf 30 Tage hochrechne und somit weiß, was mir von meinem ursprünglichen Übergangsgeld abgezogen wird, nämlich etwas über 200 Euro, was für mich bedeutet, dass ich für 20 Stunden für 60 Euro letztendlcih arbeite!!! Kann denn das sein!?
Nun meine Frage:
Dort wo ich bisher meine 260 Euro auf selbständiger Basis verdient habe, wird mir angeboten, nun auf 450 Euro Basis die gleiche Tätigkeit dort ausüben zu können. Darf ich neben dem Bezug von Übergangsgeld einen 450 Euro Job annehmen (5 Stunden pro Woche) und wird dann auch dieses Geld mit meinem Übergangsgeld verrechnet, oder bei einem 450 Euro-Job eben nicht?
...
[h=3]§ 52 Einkommensanrechnung SGB IX[/h] (1) Auf das Übergangsgeld der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 werden angerechnet
1. | Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung oder einer während des Anspruchs auf Übergangsgeld ausgeübten Tätigkeit, das bei Beschäftigten um die gesetzlichen Abzüge und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und bei sonstigen Leistungsempfängern um 20 vom Hundert zu vermindern ist, |
....
Es ist also auch von einer Anrechnung auszugehen.
dms
naja weder ich noch eltern haben einkommen...
heißt das dass es nix wird?
Hallo,
lies dir mal das durch (so ab Seite 37)
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf
Ich denke mir, dass sich ein Widerspruch lohnen könnte.
Hallo
DOPPELPOSTING
Antworten bitte nur dort geben, damit es für alle einfacher wird
http://www.sozialleistungen.in…h-auf-leistung-17681.html
PS: ich weiß nicht ob solche Doppelpostings hier gewollt sind, zweckmäßig sind Sie m.E. nicht.
dms
Hallo,
da Claudy_K den Beitrag als Doppelposting hier reingeschrieben hat,
zitiere ich hier mal die in dem anderem Thread gegebenen Antworten,
damit nur noch in einem Thread die Fragen beantwortet werden
(was vermutlich für alle Lesenden und Schreibenden am besten sein sollte).
Eintrag vom 18.01.2013 13.35
Wohnt er bei seiner Mutter und bezieht diese ALG 2 oder hat sie anderes Einkommen?
Eintrag vom 18.01.2013 17.26
Alles anzeigenHallo,
vielen Dank für den schnelle Kontakt
Der junge Mann wohnt nicht bei seiner Mutter. Im Rahmen der Ausbildung wohnt er in einem Internat. Die Unterkunftskosten werden ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Mutter bezieht ALG II. Das Jobcenter hat ihn aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen, da er nicht mehr in der Wohnung wohnt.
Dass der junge Mann mit den 290 Euro seinen Lebensunterhalt finanzieren muss, ist mir klar. Und genau dort liegt meine Frage. Das Existenzminimum liegt bei 306 Euro. Diese Summe steht ihm nicht in Gänze zur Verfügung. Hat er niergends Anspruch darauf, zumindest das Existenzminimum zu erreichen?
LG Claudy
Eintrag vom 18.01.2013 21.45
Alles anzeigenHallo,
wer zahlt denn die Verpflegung in dem Internat?
In dem Satz von 306€ werden auch Kosten für Lebensmittel enthalten sein. Sollten diese schon von anderer Stelle gedeckt werden, wäre der junge Mann mit 290€ gut bedient.
Kindergeld sind übrigens nur 184€.
LG chico
dms
Hallo,
ich denke mir, dass Du zusehr auf einen Geldbetrag fixiert bist und nicht auf die Sachen, welche mit dem Geldbetrag abgesichert werden sollen.
Der Azubi wohnt in einem Internat mit Vollverpflegung(?).
Du wirst zustimmen, dass in deinem genannten Betrag auch die Verpflegung enthalten ist.
Wenn ja, warum soll er die Kosten für Verpflegung in Bar und die Verpflegung zusätzlich -
also warum sollte er diesen Punkt quasi doppelt erhalten?
dms
...
Allerdings gabs da immer die Regelung, dass eine Wohnung, die im Besitz der Eltern steht, der elterlichen Wohnung gleich kommt. Ob die im BAB auch gilt, das weiß ich jedoch leider nicht.
Nein, diese Regelung gibt es im BAB nicht. Er soll also die Nebenwohnung anmieten und auch die GEZ nicht vergessen, und danach einen Antrag stellen.
dms
Hallo! Ich weiß grad nicht mehr weiter! ....
668 BAB-abzüglich 140,-€ KiTa und 63,-€ Fahrtkosten=465,-€ BAB
....
Vom Kindergeld haben wir gar nichts, weil davon KiTa und Internet/Telefon bezahlt wird!
Hallo,
irgendwas stimmt da nicht.
Die KiTa-Gebühren werden vom BAB und vom Kindergeld bezahlt?
Normalerweise sollte in der BAB 130 Euro für die Kinderbetreuung enthalten sein.
ZitatAlles anzeigen§ 64 SGB III
.....
(3) Bei einer Berufsausbildung und einer berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme werden als Bedarf für sonstige Aufwendungen die
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der oder des
Auszubildenden in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind zugrunde gelegt.
Zu deiner Miete sei nur gesagt, dass diese nur in geringem Umfang in die Berechnung einfliest.
Zitat(2) Ist die oder der Auszubildende außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils untergebracht, werden als Bedarf für den Lebensunterhalt 391 Euro monatlich zugrunde gelegt. Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich 58 Euro monatlich übersteigen, erhöht sich der in Satz 1 genannte Bedarf um bis zu 74 Euro monatlich.
Somit sollte sich dein BAB wie folgt zusammensetzen:
391 Lebensunterhalt
74 Mietanteil
63 Fahrkosten
130 Kinderbetreuungskosten
658 Euro
Ich weiß nun nicht, wo die 10 Euro Differenz noch herkommen soll.
Außer du würdest nicht BAB sondern Ausbildungsgeld erhalten und die KiTa-Gebühren ohne Essengeld
würden 140 Euro betragen. Dann wäre es korrekt.
Allerdings solltest Du auch mal bei der KiTa nachfragen, ob die Höhe der Gebühr noch in Ordnung ist.
Meines Erachtens hast Du keinen Anspruch auf Wohngeld, aber evtl. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten.
Das wird aber Turtle bestimmt mit durchrechnen.
dms
Hallo,
deine Angaben sind mehr als nur dürftig.
Zu den 27 euro BAB kommt ja noch deine monatliche Ausbildungsvergütung dazu.
Ob der Betrag von 27 Euro gerechtfertigt ist, kann aufgrund der vorliegenden Informationen
nicht beurteilt werden.
Die BAB soll deinen Bedarf (nach SGB III) abdecken und nicht den deiner Familie (also auch die Kinder).
Für den Unterhalt der Kinder sind andere Töpfe (Unterhalt, Kindergeld, ALG II oder Wohngeld, etc.) anzuzapfen.
Geht es darum, dass Deine Mutter in der Berechnung berücksichtigt wurde;
die Unterhaltspflicht ist anscheinend noch nicht erloschen. Insoweit käme zu den 27 Euro BAB noch die 379 Euro seitens deiner Mutter dazu.
Du musst halt deine Mutter auffordern (schriftlich mit Nachweis; z.B. einschreiben), Dir diesen Betrag monatlich zu überweisen.
Goggle mal nach Vorausleistung.
dms
Okay. Ich hab noch nen nebenjob (subway knappe 200 € jeden monat) wird dies in der unterhaltsberechnung miteinbezogen?
Hallo,
da Du deinen Lebensunterhalt teilweise dadurch sicherstellen kannst und somit nicht mehr in voller Höhe auf den Unterhalt angewiesen bist
JA
dms
Das Wort Aufrechnung steht nirgendwo aufm Bescheid.
und ein Hinweis auf § 51 SGB I ?
dms