... Das Problem daran ist, dass ich ab August noch das letzte Jahr meiner Ausbildung beenden werde, weil ich diese durch die Schwangerschaft unterbrechen musste. Ich werde dies als Teilzeitausbildung machen, verdiene also nur noch ca. 100 Euro/Monat. .....
Hallo,
wenn es sich hierbei um betriebliche und nicht um eine schulische Ausbildung handelt, wäre in der Tat - so wie es bla bereits gesagt hat- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich.
...Mein Mann verdient ca. 2000 Euro muss aber noch 300 Euro unterhalt für ein anderes Kind zählen.
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Bekomme ich eine Wohnung? Und wenn ja wieviel darf die kosten und wieviel Zimmer stehen mir mit Kind zu?
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Bei BAB gibt es keine Begrenzung hinsichtlich Miethöhe oder Wohnfläche. Die Miete wird max mit bis zu 249 Euro
in der Berechnung berücksichtigt. Ebenfalls gibt es bei BAB keinerlei Umzugskosten oder Kosten für eine Erstausstattung.
Den Antrag auf BAB bzw. ein möglicher Anspruch besteht auch, wenn Du noch im gemeinsamen Haushalt lebst.
Für BAB ist nur maßgebend, das man nicht bei den Eltern lebt/ wohnt.
Allerdings wird in der Berechnung das Einkommen des Azubi, des Ehegatten und der Eltern berücksichtigt.
Zitat
[h=3]§ 67 Einkommensanrechnung SGB III[/h](1) Auf den Gesamtbedarf sind die Einkommen der folgenden Personen in der Reihenfolge ihrer Nennung anzurechnen:
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1. |
der oder des Auszubildenden, |
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2. |
der Person, mit der die oder der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist und von der sie oder er nicht dauernd getrennt lebt, und |
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3. |
der Eltern der oder des Auszubildenden. |
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Solltest Du später ausziehen, und BAB wäre bereits bewilligt, dann musst Du ja sowieso die neue Miete, evtl. veränderte Fahrkosten etc.
mitteilen. Dabei kannst Du ja darauf hinweisen, dass Ihr ab dem Zeitpunkt getrennt lebend seid.
Es erfolgt dann eine Neuberechnung, ohne Einkommen des Gatten, ab dem Zeitpunkt. Aber ab dem Zeitpunkt fließen Dir die Mittel des Trennungsunterhaltes zu.
.... Ich wollte für mich keinen Unterhalt von meinem Mann nehmen. Bekomme ich trotzdem irgendwelche Sozialleistungen? ....
Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist deine private Sache, für Sozialleistungen gilt dies aber nicht.
Es gibt sogar eine rechtliche Vorschrift im Unterhaltsrecht, dass ein Verzicht auf Unterhaltsansprüche
unwirksam ist, wenn dadurch Sozialleistungsträger belastet werden.
dms