Beiträge von dms

    Mein Kind kommt Ende Dez/Anfang Januar und mein Alg1 Anspruch läuft 12 Monate, also bis Juli 2014.
    ...


    Liebe Grüße
    Cornetto


    Hallo Cornetto,


    Turtle hat Recht,
    Du hast Recht was deine Aussage betrifft; allerdings heißt dies nicht, dass ALGI auch solange gezahlt wird.
    Viel Spass bei Beginn der Mutterschutzzeit; da könnte schon Schluss mit ALG I sein.


    Ich habe eher die Vermutung, weil Du selbst sagst, dass Du fast laufend auf dem Jobcenter warst/ bist,
    diese Aussage bezgl. Weiterzahlung wegen fehlender Arbeitsaufnahme aufgrund Kleinstkind evtl. aus dem
    SGB II-Bereich kommt. Kann es sein, dass Du das mit ALG I verwechselst hast?


    Für ALG I gibt es den Aussagen von Turtle nichts hinzu zufügen.


    dms
    Nachtrag Der Anspruch auf Alg I ruht wegen Bezuges von Mutterschaftsgeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2).

    ... Der TS hat 10 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Da sollte er eigentlich auch in den Genuss kommen, 12 Monate Leistungen aus dieser Versicherung zu erhalten. Das ist bei jeder nicht sozialrechtlichen Versicherung auch der Fall. Dafür ist das ALG1 ja auch da. ....


    Hallo chico,
    wenn er denn einen Anspruch hat, bekommt er auch ALG 1. Warum auch nicht?
    Da jedoch gleichzeitig ALG II beantragt wurde, ist verfügbares Einkommen (Alg 1)
    bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen.
    Somit wird sich das Familieneinkommen aus ALG 1 und ALG II zusammensetzen.


    Hier geht es m.E. weniger um die Finanzströme, sondern um die Zuständigkeiten
    mit den daraus erwachsenen Rechten und Pflichten.


    Und diese Fragen hat Turtle beantwortet.


    dms


    Hallo chico,


    das was Du anführst, wäre doch erst in einem zweiten Schritt zu betrachten.
    Um den TE dahin zu führen, sollte er doch sagen, wie sein Bedarf lt. BAföG-Bescheid ist (465 ?) und wieviel
    nun von den Eltern angerechnet wurde.
    Ebenfalls wäre wichtig zu wissen ob die Eltern zahlen?


    Der TE schreibt

    Zitat

    Wie sieht das mit Hartz 4 aus.


    da stellt sich mir doch eher die Frage, kommen die

    Zitat

    ,und 100€ Mietzuschuss


    denn nicht vom Jobcenter?.


    Um hier evtl. den Weg über den Antrag auf Vorausleistung zu gehen, sind m.E. noch ein paar Info's notwendig.


    dms

    ... Das Problem daran ist, dass ich ab August noch das letzte Jahr meiner Ausbildung beenden werde, weil ich diese durch die Schwangerschaft unterbrechen musste. Ich werde dies als Teilzeitausbildung machen, verdiene also nur noch ca. 100 Euro/Monat. .....


    Hallo,
    wenn es sich hierbei um betriebliche und nicht um eine schulische Ausbildung handelt, wäre in der Tat - so wie es bla bereits gesagt hat- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich.


    ...Mein Mann verdient ca. 2000 Euro muss aber noch 300 Euro unterhalt für ein anderes Kind zählen.
    ....
    Bekomme ich eine Wohnung? Und wenn ja wieviel darf die kosten und wieviel Zimmer stehen mir mit Kind zu?
    ...


    Bei BAB gibt es keine Begrenzung hinsichtlich Miethöhe oder Wohnfläche. Die Miete wird max mit bis zu 249 Euro
    in der Berechnung berücksichtigt. Ebenfalls gibt es bei BAB keinerlei Umzugskosten oder Kosten für eine Erstausstattung.
    Den Antrag auf BAB bzw. ein möglicher Anspruch besteht auch, wenn Du noch im gemeinsamen Haushalt lebst.
    Für BAB ist nur maßgebend, das man nicht bei den Eltern lebt/ wohnt.
    Allerdings wird in der Berechnung das Einkommen des Azubi, des Ehegatten und der Eltern berücksichtigt.


    Zitat

    [h=3]§ 67 Einkommensanrechnung SGB III[/h](1) Auf den Gesamtbedarf sind die Einkommen der folgenden Personen in der Reihenfolge ihrer Nennung anzurechnen:

    1. der oder des Auszubildenden,
    2. der Person, mit der die oder der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist und von der sie oder er nicht dauernd getrennt lebt, und
    3. der Eltern der oder des Auszubildenden.


    .....


    Solltest Du später ausziehen, und BAB wäre bereits bewilligt, dann musst Du ja sowieso die neue Miete, evtl. veränderte Fahrkosten etc.
    mitteilen. Dabei kannst Du ja darauf hinweisen, dass Ihr ab dem Zeitpunkt getrennt lebend seid.
    Es erfolgt dann eine Neuberechnung, ohne Einkommen des Gatten, ab dem Zeitpunkt. Aber ab dem Zeitpunkt fließen Dir die Mittel des Trennungsunterhaltes zu.


    .... Ich wollte für mich keinen Unterhalt von meinem Mann nehmen. Bekomme ich trotzdem irgendwelche Sozialleistungen? ....


    Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist deine private Sache, für Sozialleistungen gilt dies aber nicht.
    Es gibt sogar eine rechtliche Vorschrift im Unterhaltsrecht, dass ein Verzicht auf Unterhaltsansprüche
    unwirksam ist, wenn dadurch Sozialleistungsträger belastet werden.


    dms

    Ich verstehe keinen Ton. Wieso muss man dann wieder umziehen, wenn man eine Fortbildung macht? Hast du doch jetzt auch nicht gemacht?!


    Es wird ALG 2 beantragt, es wird festgestellt, die Wohnung ist zu teuer, man sucht eine neue und zieht um. Wenn man dann eine Fortbildung macht, wieso sollte man plötzlich wieder eine neue suchen müssen?
    ....


    Hallo Turtle1972,


    vielleicht machen die ganzen Bemerkungen einen Sinn, weil der TE davon ausgeht, nach der Weiterbildung sich vom ALG 2 zu verabschieden.


    Im ersten Beitrag hatte er dies angedeutet.


    Hallo zusammen,
    ....
    Jeztzt habe ich zum 03.06.2013 eine vollzeit Weiterbildungsmaßnahme begonnen, die fünf-einhalb Monate läuft. Diese wird von der Arge finanziert. Auch gut. Aber jetzt meine Frage..... Ich habe nach der Weiterbildung eine Anstellung. Diese Zusage habe ich. Deswegen auch mein Optimismus. .....
    Mit freundlichen Grüßen
    CK1


    dms

    Es gibt leute die hier nicht registriert sind und trotzdem fragen haben,und um hier nicht die halbe lebensgeschichte zu erzählen schreibe ich diese fragen in der ICH form,wäre nett wenn jemand eine sachliche und fundierte aussage zu meiner frage hätte.DANKE!


    Hallo,


    in dem Fall solltest Du dir -unabhängig von der Fragestellung im Forum,
    evtl. auch folgende Seite als Favorit abspeichern.


    Fachliche Hinweise der BA zum SGBII


    Wenn Du dort den Paragraph 21 Mehrbedarfe anklickst, kannst du auf Seite 7 unten
    die hier genannte Lösung finden.


    dms

    .... aber es wird sich durch den umzug definitiv einiges verändern- dort gibt es definitiv bessere arbeitsmöglichkeiten=) ...


    Hallo,
    dann dürfte das finanzielle Problem ja nur vorübergehend sein.


    ....das war ja u.a. ein grund. und weil wir kein auto haben und wir die sprit kosten sparen die wir dann theoretisch für die differenz geben können. -->leihen uns immer ein auto...
    ....


    ....


    .... u der darf dann auch nicht sagen ihr müsstet jetzt wieder ausziehen wegen den erhöhten betriebskosten?


    dankeschön Erfahrener Benutzer=)


    Normalerweise gibt es bei sowas eine Frist von 6 Monaten, und bis dahin sollte doch das obige Ereigniss (Arbeitsaufnahme)
    eingetreten sein?


    dms


    PS:
    wenn die Kündigung jetzt erst kam, wäre durch Euch auch mal die Kündigung zu prüfen,
    wenn Ihr weiterhin dort wohnen bleiben wollt.

    Hallo allerseits,


    zur Situation,


    wir sind eine vierköpfige Familie, Mann, Frau verheiratet und beziehen Harzt4, zwei gemeinsame Kinder 2 männlich und 5 Jahre weiblich alt. Zur Zeit wohnen wir in einer 3 Raum Wohnung von 74qm, die Kinder müssen sich ein Zimmer von 13 qm teilen. ....
    Wir wollten in eine grössere 4 Raumwohnung von 86 qm umziehen, die Mietkosten wären auch nach den Vorgaben des Amtes angemessen, die Umzugskosten wären hoch, .....
    Die Begründung im Ablehnungsbescheid durch die Arge lautet; die Wohnung welche wir zur Zeit bewohnen(3 Raum 74 qm) ist nicht unangemessen und es ist zumutbar das sich zwei Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren auch unterschiedlichen Geschlechts ein Zimmer von 13 qm teilen. ...
    Vielen Dank für Eure Hilfe im Vorraus Pastinake


    Hallo,
    so wie ich das lese, wurde nur die Kostenübernahme für den Umzug abgelehnt. Jedoch der Umzug selbst nicht (?).
    Ihr schreibt ja selbst, dass die neue Wohnung den Vorgaben entspricht.


    .....
    Haben wir eine Chance eine grössere Wohnung zu bekommen und ab welchem Alter der Kinder würde uns diese zustehen.
    ....


    Insoweit könnt ihr jederzeit umziehen, nur halt die Kosten für den Umzug müsstet Ihr selbst tragen.


    Was den Rechtsanspruch der Kinder auf einen eigenen Wohnraum betrifft, so kannst Du mal hier schauen (KLICK HIER).
    Bei Harald Thome (mein Link) suchst Du deine Kommune heraus. Evtl. steht dort irgendwas drin zum Thema
    Rechtsanspruch auf ein eigenes Zimmer. Drin stehen wird bestimmt, wieviel qm je Person zugrunde zu legen sind.


    dms

    Hallo,


    ..., da ich seit ich 14 Jahr alt bin nebenbei arbeite und einfach nicht dazu komme, mir etwas anzusparen, da es für den normalen Verbrauch draufgeht.
    .....Vielen Dank,
    Anna


    Hallo Chico,


    auf das Einkommen bist Du gar nicht eingegangen.
    Wollte Dir deswegen eine PN senden.


    Meines Wissen nach senkt das Einkommen den Anspruch.
    Leider gibt es keine Aussage über die Regelmäßigkeit und Höhe der Einkünfte.
    Daher einfach mal die pauschale Aussage, dass mit diesem Einkommen ja ein Teil des
    unterhaltsrechtlichen Bedarfes abgedeckt wird.


    dms

    ....
    Das "Vermittlungsbudget" ist ja eine ganz andere Gesetzesgrundlage §44, wie der §22. Ich weiß nun gar nicht welcher § in dieser Situation gültig ist.....


    Hallo,
    wie wäre es, wenn du hinter die Pragraphen noch die Gesetzesangabe machen würdest.


    SGB III wäre die Agentur für Arbeit zuständig
    SGB II_ wäre das Jobcenter zuständig


    Bei wem wurde der Antrag gestellt - lt. deinen Ausführungen bei der Agentur für Arbeit


    Somit wäre wahrscheinlich (:cool:) das SGB III anzuwenden.


    Du hättest auch die Mitarbeiterin mal danach fragen können,
    allerdings wenn jetzt noc Unterlagen nachgefordert wurden, und dies schriftlich gemacht wurde,
    findet sich in dem Schreiben evtl. auch noch ein Hinweis auf die anzuwendende Rechtsgrundlage.


    dms

    Hallo,
    bei der Suche nach einer Info bin ich auf die neuen Nummern gestoßen.
    Tel: 0800 4 5555 00 Arbeitnehmer (SGB III)
    Tel: 0800 4 5555 10 Inkasso
    Tel: 0800 4 5555 20 Arbeitgeber
    Tel: 0800 4 5555 30 Kindergeld
    Tel: 0800 4 5555 33 Kindergeld Zahlungstermine
    * Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.


    Bei Kindergeld werden mir aber auch noch 0180 xxxx angezeigt, jedoch steht dort,
    Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.


    dms

    Hallo,


    kann es sein, dass bei deinem Vermieter Geld angekommen ist?
    Das andere kannst Du wahrscheinlich nur direkt in der Leiste klären.


    dms

    ...
    Die Elternwohnungen wären in angemessener Zeit erreichbar, aber die Eltern wollen sie nicht mehr bei sich wohnen haben.
    .....


    Hallo,
    beachte bitte auch den Hinweis von GG52

    Zitat

    Anmerkung: Solange sie nicht volljährig ist, besteht BAB-Anspruch nur, wenn die Ausbildungstätte von der elterlichen Wohnung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.


    Zitat

    § 60 Sonstige persönliche Voraussetzungen


    (1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur gefördert, wenn sie oder er

    1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und
    2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann.


    (2) Absatz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die oder der Auszubildende

    1. 18 Jahre oder älter ist,
    2. verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
    3. mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder
    4. aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann.


    dms

    ...
    Habe heute leider meine Bearbeiterin nicht mehr erreicht, jedoch bekomme ich Unterstützung vom Jugendamt. Diese meinten auch, dass ich einfach mit dem Gutachten vom Gericht bei meiner Bearbeiterin auftauchen soll und einfach mal fragen ob der Antrag zurück genommen werden kann.
    ....


    Hallo,
    die einfache Rücknahme des Antrages wird voraussichtlich nicht so richtig funktionieren.
    Du würdest dann von heut auf morgen ohne finanzielle Mittel da stehen.
    Insoweit wäre ein Rechtsübergang von der Sozialhilfe zu AlgII anders anzuleiern.


    Wieso das Jugendamt nicht darauf hingewiesen hat - ist nicht ersichtlich.


    Evtl. sagt Turtle noch was zu dem nahtlosen Übergang und wie er anzukurbeln ist,
    vorausgesetzt natürlich, dass Du wieder Erwerbsfähig bist.


    dms

    Hallo,
    ich weißzwar nicht, was heute bei Deiner Nachfrage rausgekommen ist,
    jedoch wäre evtl. eine berufliche Rehabilitation nicht abwegig.
    Solltest Du noch keine Ausbildung erfolgreich absolviert haben, beträfe dies die Erstausbildung;
    soweit bereits eine Ausbildung vorhanden, käme eine adäquate Förderung für Erwachsene evtl. in Frage.
    Auch gibt es verschiedene Wege, welche im Rahmen der beruflichen Rehabilitation noch evtl. angesagt wären.


    Ich schreibe viel mit Andeutung und hätte und wäre und evtl; aber dies nur, weil eben eine Reihe von
    teilweise persönlichen Informationen hier nicht vorliegen oder nur zu vermuten sind.
    Ganz speziell, weil Du folgende Aussage getroffen hast, woraus u.U. zu Vermuten ist,
    dass die Gründe für die fehlende Erwerbsfähigkeit (Siehe Beitrag von Turtle) wegfallen könnten.

    ...
    Ich habe früher an Depression gelitten, jedoch bin ich in letzter Zeit bemüht mich wieder zu intigrieren und was zu machen. ....



    Den Antrag kannst Du bei der Agentur für Arbeit stellen.


    dms