Wenn du noch kein Vermögen hast:
Lebensjahr x 150 € als Freibetrag (Höchstbetrag jedoch 9.750 €). Der Rest wird als Einkommen gewertet.
hallo,als ob die trauer meiner geliebten Ma nicht reicht setzt meine liebe Schwester noch eins drauf.Bin total verzweifelt,bitte um dringenden rat.Bekomme Hartz 4 bin erkrankt an COPD 2 ende, anfang 3.Nun ist meine liebe Mam verstorben,alles muß etwas schneller gehen als sonst üblich,Wohnung Kündigen eben alles Kündigen um Kosten zu sparen.Meine Schwester bekommt auch ALG 2 steht zusätzlich in Arbeit.
Da ich die Trauerfeier von meinen Geld bezahlt habe welches ich mir geliehen hatte ausgestattet habe und meine Schwester sich beteiligen wollte ging sie zum Jobcenter legte den Beleg vor wollte natürlich mein Geld zurückvordern vom Jobcenter was ich natürlich nicht wußte.Jetzt kommt der Hammer meine Schwester hat das Erbe so wie ich angetreten und hat den Sachwert erhalten.Jetzt fragte natürlich auch das Jobcenter nach ob da noch andere wertstände wären,dieses beantw. meine Schwester mit ja,der Campingplatz.Darauf meinte die Dame v. Jobcenter:Da werden wir jemanden vorbei schicken der dieses Schätzen soll anschließend veräußert wird,so das wir uns das Geld für ausstehende Sachen bezahlen können,leider dann auch kein Hartz 4 weiterhin erhalten.Meine frage: ist das denn so üblich?
Für rechtbaldige antworten wäre ich allen sehr dankbar.