Beiträge von Mooncreek

    Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich der Sozialversicherungsabgaben bei mehreren Einkommen, vornehmlich mehreren 400-Euro Jobs. Da eigentlich Sozialleistungen in diesem Fall keine Rolle spielen, ist dies vielleicht nicht ganz das richtige Forum, aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem weiterhelfen.


    Beispiel 1: Wenn ich mehrere nicht sozialversicherungspflichtige Jobs habe, muss ich ja trotzdem Steuern und Sozialversicherungen zahlen, da ja das Gesamteinkommen die 400-Euro Grenze übersteigt (z.B. bei Arbeitgeber 1 erhalte ich monatlich 300 Euro, bei Arbeitsgeber 2 400 Euro).
    Kommt dabei der Arbeitnehmer allein für alle Sozialversicherungsbeiträge auf (die einzelnen Arbeitgeber sind ja im Prinzip nicht verpflichtet sich an den Abgaben zu beteiligen) und wie hoch wäre etwa der Anteil am Gesamteinkommen? Würde sich eine solches Beschäftigungsverhältnisse für den Arbeitnehmer überhaupt lohnen?


    Beispiel 2: Wenn ich einen sozialversicherungspflichtigen Job habe und zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe, dann muss ich ja auch für das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung Abgaben zahlen.
    Was sind das genau für Abgaben? Sind das nur Steuern oder auch weiter Sozialversichungsabgaben, die ich zusätzlich zu den Abgaben aus dem ersten Einkommen zahlen müsste.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Gruß Mooncreek

    Hallo,


    ich habe folgende Frage bezüglich der möglichen Beantragung/Anspruch von ALGII.


    Ich wurde von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt und hätte somit in meinem Fall Anspruch auf ALGII.
    In der Folgezeit habe ich bereits für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet (ca. 2 Wochen), auch sozialversicherungspflichtig, habe aber nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben (was für mich einer Probezeit entspricht, in der ich mal in den Job hineinzuschnuppern kann).
    Offiziell ist der Sachverhalt ja so, dass mir nicht gekündigt werden muss und ich nicht kündigen kann, da ja kein Vertragsverhältnis vorliegt.


    Sollte ich nun doch (nachdem ich der vertragslosen Folgetätigkeit natürlich nicht mehr nachgehe) ALGII beantragen mit Bezug auf die vorliegende Kündigung des ersten Arbeitgebers, bin ich trotzdem verpflichtet über die kurze Folgetätigkeit Auskunft zu geben (und über den Ausscheidungsgrund)?


    Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.


    Gruß Mooncreek

    Ich ziehe in Erwegung meinen Job selbst zu kündigen. Das Beschäftigungsverhältnis bestand nur ca. 7 Monate und deshalb hätte ich keinen Anspruch auf ALG1.
    Da ich noch keine neue Beschäftigung habe und diese auch erst vornehmlich nach Einreichung der Kündigung suchen würde, bräuchte ich eine gewisse Sicherheit für den Fall der Nicht- Beschäftigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


    Hätte ich in diesem Fall definitiv Anspruch auf ALG2 ab Beendigung des Beschäftigunsverhältnisses?
    Hätte ich innerhalb der ersten 3 Monate mit Abzügen vom Regelsatz zu rechnen (was für mich in Ordnung wäre)?
    Oder würde, wie bei ALG1, der Anspruch auf jegliche Leistungen innerhalb der ersten 3 Monate komplett wegfallen?


    Ich würde mich über Infos und ggf. Links zu offiziellen Seiten bezüglich dieses Themas freuen.