Beiträge von Jazmin

    zunächst musst ihr der arge alles melden, allein schon wegen der ortsabwesenheit und wegen des dort erzielten einkommens. ob die das dann durchgehen lassen ist zweifelhaft.


    Ein Einkommen hat er ja nun auch schon, er arbeitet für dieselbe Ladenkette bereits hier vor Ort. Könnte aber halt nun 120km in einer Filliale arbeiten.

    Hallo,


    es geht um folgendes. Mein Freund und ich sind im letzten Sommer etwas überhastet zusammengezogen und haben nun im laufe der Monate realisiert dass zuviel Nähe scheinbar nun doch nicht gut tut.
    Seine Eltern wohnen 120km entfernt und haben noch immer ein Zimmer für ihn frei, ab 1. März könnte er dort im Ort einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen an 2 Tagen in der Woche. Er würde sich also ca 3 Tage die Woche dort aufhalten und an den anderen 4 Tagen bei uns in der Wohnung.


    Müsste er sich nun hier abmelden, bzw die Wohnung seiner Eltern als 2. Wohnsitz angeben?
    Würden uns Leistungen gestrichen werden?
    Wir wollen ja weiterhin zusammenleben, aber eben auch etwas Abstand halten.


    Vielen Dank schon mal für die Antworten,


    eine ratlose Jazmin