Hallo,
hoffe mir kann da jemand weiter helfen. Wie mein Benutzernamme schon verraten hat bin voll genervt von der ganzen sache.
Habe vollgendes Problem.
Als mein Papa gestorben ist, habe ich Haus (ca 140 pm Wohnfläche) geerbt. Das heißt ich stehe im Grundbuchamt als Besitzer.
Jedoch hat meine Mutter das unendgeldliche Nießbrauchrecht. Ist ja auch soweit ok. Auf dem Haus waren jedoch noch Schulden die meine Mutter dann aber übernommen hat. Damals konnte sie das auch noch finanziell.
Jedoch ist meine Mutter erkrankt und konnte nicht mehr arbeiten gehen somit hat sie Grundsicherung beantragt. Also Harz 4. Durch das sie allerdings Witwenrente bekommt liegt sie über dem Satz der Regelleistung und bekommt lediglich einen zuschuß für die Krankenkasse und vom Landratsamt einen zuschuß für Unterkunft und Heizung. Wobei es eigentlich nur Heizung ist da sie ja im unendgeldlichen Nießbrauch lebt ( ist aber noch wie oben beschrieben, belastet).
Das wäre dann meine 1. Frage: Bei anderen die im Eigentum leben bekommen zumindest ein Teil des eigenen Darlehns bezahlt, warum in unserem Fall nicht. ?
Außerdem wurde im Bescheid vom Landratsamt angekündigt das die Leistungen nur für 6 Monate geleistet wird, sie müsste schauen das die Kosten der Heizung gemindert wird und haben Ihr vogeschlagen das sie ausziehen soll.
Da wären wir schon bei meiner 2. Frage: Können sie das einfach so?
Die nächste Frage wäre, würde meine Mutter tazächlich ausziehen wie vom Amt gewünscht 45 pm usw.
was wäre dann mit dem Haus ? Müßte meine Mutter das vermieten ?Kann das Amt ihr das vorschreiben im rechtlichen Sinne ?
Bin über jede Hilfe, sofern sie natürlich rictig ist, dankbar.
Liebe Grüße die genervte