Beiträge von th87

    ich blicke bei den ganzen unterhaltsrechnern nicht so ganz durch, vielleicht kann mir da nochmal jemand von euch helfen


    ich geb. 02.12.1987


    halbbruder(väterlicherseits) geb. 01.07.2001 (lebt beim vater und der neuen familie)


    Vater hat einen mtl. bruttogehalt von 3660€


    was steht mir zu?

    es ist meine erste ausbildung (verfahrensmechaniker für kunsstoff- und kautschuktechnik) und habe netto ca.620€


    wie bewege ich meinen vater dazu meinen unterhalt zu zahlen ohne ihn verklagen zu müssen? das verhältniss ist nicht das beste, aber von einer klage möchte ich zumindest erstmal absehen

    hallo erstmal,


    ich bin 23, in Ausbildung (1. LJ), lebe noch bei meiner Mutter, die aber Ende März wegen Ihrem Lebensgefährten und wegen Arbeit wegziehen wird...


    nun zu meiner eigentlichen frage,


    mein Vater, wieder verheiratet, 2 kinder ihrerseits 1 gemeinsames, beide kinder ihrerseits befinden sich in ausbildung, das gemeinsame ist in der 4. Klasse


    mein vater hat einen bruttoverdienst von ca. 3660€ mtl.


    er hat mir meinen Antrag für BAB (berufsausbildungsbeihilfe) ausgefüllt und angegeben das er alle 3 Kinder unterhält, also Ihre Kinder und meinen "halbbruder" doch was ist mit mir?


    ist mein Vater mir gegenüber unterhaltspflichtig?