Hallo
Ich habe eine Frage, Ich lebe mit meiner Tochter 12 Jahre von Hartz4.
Der KV zahlt 180 Euro monatlich an Unterhalt.
Jetzt steht mir von März 2010 eine Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro zu die der Anwalt pfänden lassen will.
Wem steht das Geld denn nun zu mir oder dem Amt? Ich habe es meiner Sachbearbeiterin auf jeden Fall mitgeteilt. Wird die Nachzahlung als Einkommen angerechnet? Vielen Dank