Vorher bei dem Elternteil gewohnt.
Keine eigenen Möbel gehabt.
Verhältnis zum Elternteil zerrüttet!
Vorher bei dem Elternteil gewohnt.
Keine eigenen Möbel gehabt.
Verhältnis zum Elternteil zerrüttet!
A ist 22. Eltern gibts nicht mehr. D. h., nur noch ein Elternteil, welcher Hartz IV empfängt.
Nettoeinkommen von A = ca. 620 €. Miete 295 €!
Hallo zusammen,
A hat einen Antrag auf Erstausstattung gestellt.
Dieser wird abgelehnt, "weil das Einkommen des Antragstellers und der im Haushalt lebenden Personen das Einkommen übersteigt, um bedürftig zu sein. Darüber hinaus wurde bei der Ablehnung auch das Einkommen berücksichtigt, welches in den nächsten sechs Monaten erzielt wird."
1. Lebt A alleine in der Wohnung und hat dies natürlich so angegeben und
2. hat A das Einkommen zzt. des Einzugs angegeben.
Wie sollte A in diesem Fall einen Widerspruch verfassen?
Gibts diesbzgl. irgendwelche Gesetzestexte, Urteile ..., die A zitieren kann?
Scheint ja fast eine Ablehnung zu sein, welche mit Serienbrieffunktion verfasst wurde!?
Bitte um eure Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Hallo zusammen,
A hat am 02.12.2010 einen Antrag auf Erstausstattung persönlich abgegeben.
Bis einschließlich heute hat A keine Antwort erhalten.
Innerhalb welcher Zeit muss die ARGE den Antrag zumindest mit der Bearbeitung begonnen haben?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße