Hallo werte Gemeinde,
zum Sachverhalt.
Anfang Dezember bekam ich keine Zahlung mehr, obwohl ich nur minimalste Einkünfte ( 100€ November, 150 € Dezember ) vorzuweisen hatte. Am 16 Dezember wurde mir ein Termin gegeben den ich aber aufgrund von Arbeit nciht wahrnehmen konnte. Ich habe den Termin gebeten Telefonisch auf NAchmittags zu verlegen.
Es kam keine Antwort bis zum 23 Dezember mit kompletter Leistungsversagung, aufgrund nciht eingehaltener Mitwirkungspflicht.
Dazu ist zu sagen, die Damen wollten persönlich einen Vertrag von mir haben, in dem Hervorgeht was ich verdiene. Da ich als Freischaffender Künstler gelte hatte ich den passenden Honorarvertrag. Einreichbar bitte nur persönlich.
NAch dem 23 Dezember habe ich versucht einen termin zu bekommen. Zwecklos. Bis zum 3ten Januar hatte ich kein Glück beim Telefonieren oder vorbei gehen. Am 4ten Januar hab cih dann nach 40 Minuten Vorsprechzeit bei einem der Vorzimmerpersonen endlich einen Berater am Wickel. Die sagten das ohne den Vertrag keine Leistungen gezahlt werden könnten.
Da der Honorarvertrag aber bei meinem Arbeitgeber lag und dieser bis zum 9. Januar in Urlaub war, hieß es warten.
Dann habe ich den Vertrag bekommen, Montag dem 10 Abgegeben mit der Bitte mich Telefonisch zu benachrichtigen wenn die Zahlungen Dezember / Januar erfolgt sind.
Nun habe ich heute per Telefon erfahren das die Auszahlung mit einem Termin morgen vom Jobcenter zusammen hängt, und nur bei erscheinen bearbeitet wird / ausbezahlt wird. Sonst droht mir eine komplettversagung.
Jetzt mal meine Fragen:
1. Seit wann darf eine Zahlung die seit 2 Monaten ausgestellt ist von einem Termin eines Jobberaters abhängen ?
2. Ist meine Mitwirkungspflicht nciht erfüllt durch Abgabe des Vertrages und damit sind sie Zahlungsverpflichtet ?
3. Ist meine Info eigendlich korrekt das durch die Umwandlung des Arbeitsamtes zur Agentur für Arbeit GmbH die Mitarbeiter persönlich für Schaden haftbar zu machen sind ?