Beiträge von Apollyon

    Merkwürdig ist, dass mir gesagt wurde es gäbe keine Förderung nach Hamburger Modell mehr.
    Was ist das dann für eine neue Arbeitsanweisung in der aber steht, dass es das HH-Modell noch gibt:
    (Stand 1.1.2011)
    http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/media/dokumente/arbeitsanleitungen/2010/092hamburgermodell.pdf


    habe die alte noch gültige EGV und die neue per VA mal eingescant.

    Dateien

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    lacki :
    Der Job ist zwar bei einer ZA-Firma, aber halt begehrt und gut bezahlt. Statt knapp 10€ zahlen die gut 12€, bei freiwilliger Nachtschicht 30% Zuschlag, Fahrkarte und nach 6Moanten 70ct. Gehaltserhöhung.
    Sauberer Job in der Produktion im Elektrobereich.
    Und wenn das ein Sch*** Job wär bräuchte es dich ja auch nicht zu kümmern. Das war wirklich kein produktiver Beitrag von dir. Schließe mich da mal Kuddeldaddeldu an!


    Dem Vorschlag von JULI werde nachkommen. Reicht da "es besteht noch eine rechtskräftige EGV" oder muss da noch irgendwas rein was rechtswiedrigkeit betrifft??


    Ich kann die EGV heute Abend ja mal hochladen.


    Danke schonmal für eure Beteiligung!

    Hallo zusammen,


    ich beziehe Hartz 4. Im Dezember hatte ich mal wieder eine Einladung zu meinem Sachbearbeiter.


    1)Dieser erklärte mir, dass es ab sofort weder Bewerbungskostenerstattung noch Fahrgelterstattug zu Bewerbungsgesprächen mehr gibt.


    2)Ebenfalls gab es Gesetzliche entscheide, dass es Vermittlungsgutscheine und Weiterbildungen nur noch in seltenen Fällen für alte Leute und Behinderte gäbe.


    3)Was mich am meisten geärgert hat, dass das Hamburger Modell (http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnkostenzuschuss#Hamburger_Modell)
    ebenfalls ab sofort gestrichen ist.


    Nun habe ich 2 Jobangebote bei denen das Hamburger Modell aber gewünscht ist, und ich hätte es natürlich auch gern!
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    Ich habe vor 4 Monaten eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, was ich sonst bewusst verweigert habe. Musste ich zu dem Zeitpunkt lt. Aussage meines Sachbearbeiters angeblich aber, da ich sonst meine Weiterbildung nicht bewilligt bekommen hätte. Also habe ich doch mal unterschrieben.


    Nun ich es so, dass ich im Dezember eine neue EGV unterschreiben sollte, da Sie aufgrund der unter 1) 2) 3) genannten Punkte aber dieses mal nicht mehr machte, da die EGV dann ja nurnoch Nachteile für mich gehabt hätte!
    Mein SB hat die EGV dann per Verwaltungsakt erlassen, aber die ist ja eh unwirksam, da das SGB keine ersetzende EGV, auch nicht per VA vorsieht.


    Hinzu kam, dass meine unterschriebene EGV von vor 4 Monaten noch bis Anfang März gültig ist!*


    Und dass ist der Punkt:
    Die von mir und meinem SB unterschriebene EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag der noch gültig ist. In dieser EGV wird mir das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung zugesichert!


    Wie bekomme ich den Hamburger Modell Check, der mir Vertraglich zusteht, mir die ArGe / Jobcenter bzw mein SB aber verweigert, bzw seit mitte Dez. verweigern soll???


    Das wär entscheident um jetzt Arbeit zu bekommen oder nicht!
    Brauche dringend guten Rat!


    Greets@all