Hallo,
für die oben stehende Frage zwar zeitlich nicht mehr relevant - für ähnliche Fälle hätte ich trotzdem noch eine Antwort. Wenn man keine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet, dann muß der Vater nie Unterhalt zahlen, weil er ja unbekannt ist - er hat aber im Gegenzug nie die Chance ein Umgangs- oder gar Sorgerecht einzuklagen. Wäre in dem Fall vielleicht die beste Lösung - wenn weder Mutter noch Vater an einer gemeinsamen Elternschaft interessiert sind und die Mutter finanziell abgesichert ist.
Es soll ja Beziehungen geben, die entweder gar nicht so bezeichnet werden können, weil sie nie bestanden oder wo die Eltern getrennt sind und so arg differieren in jeglicher Ansicht zur Erziehung, Weltsicht etc. und denen zusätzlich noch die menschliche Fähigkeit zu Kompromißbildung und respektvoller Kommunikation fehlt, daß eine gerichtlich erzwungene gemeinsame Erziehung z.B. nicht im Kindeswohl mündet, sondern in Kampf und Machtspiel auf Kosten der Kinder. Wird ein Sorgerecht von Seiten eines Elternteils erzwungen, um dem anderen eins auszuwischen aus Rache an der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung oder aus Ärger an einer mißlungenen Beziehung ist dies einfach eine Katastrophe, die keine Unterstützung finden sollte.
In dem Fall ist es doch für alle besser Unterhalt gegen Sorgerecht einzuhandeln - gesetzlich wohl nicht ganz korrekt, aber wer wills überprüfen.
Dabei sind natürlich nicht diejenigen Eltern gemeint, denen beiden das Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt und die auch wirklichen Umgang mit ihren Kindern wünschen und dies trotz Trennung in respektvoller Kommunikation mit ihrem Expartner dem Kind zuliebe zu klären in der Lage sind.