Zu dem was ich mangels Kommata etc., versatnden habe:
1. Solltest Du DIch mal informeiren ob Deine Tätigkeit eine Lehrertätigkeit entspricht. Ist dem so, so kann es gut sein dass die Art von Einstellen und zu den Ferien kündigen gesetzeswidrig ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn sich diese Beschäftigungspraxis über eine längeren (min. 2Jahre) Zeitraum hinzieht.
Dazu gab es bereits etlich Urteile...
2. Warum solltest DU aus dem Haus ausziehen? Soll doch Dein Mann gehen.
3. Wenn Deine Mutter dich freiwillig finanziell unterstüzt wird das ím Falle des Bezuges von ALG2 als Einkommen angerechnet. Es gibt die Möglichkeit dies als Darlehen zu verpacken... Zwingen kann sie niemand.
4. Nein, wegen Deiner Tätigkeit wirst du keinen Arbeitsraum geltendmachen können, zumindest nicht im Rahmen von ALG2. Steurlich sollte das gehen.
5. Die Wohnungsgrösse und die Mietobergrenzen sind von Stadt zu Land und ggf. Gemeinde sehr unterschiedlich.
6. Da Du noch mit Deinem Mann zusammen lebst ist dies nicht unbedingt in Trennung lebend; insbes. für die evtl. anstehende Scheidung wichtig.