Beiträge von HoFaHH

    Zu dem was ich mangels Kommata etc., versatnden habe:
    1. Solltest Du DIch mal informeiren ob Deine Tätigkeit eine Lehrertätigkeit entspricht. Ist dem so, so kann es gut sein dass die Art von Einstellen und zu den Ferien kündigen gesetzeswidrig ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn sich diese Beschäftigungspraxis über eine längeren (min. 2Jahre) Zeitraum hinzieht.
    Dazu gab es bereits etlich Urteile...


    2. Warum solltest DU aus dem Haus ausziehen? Soll doch Dein Mann gehen.


    3. Wenn Deine Mutter dich freiwillig finanziell unterstüzt wird das ím Falle des Bezuges von ALG2 als Einkommen angerechnet. Es gibt die Möglichkeit dies als Darlehen zu verpacken... Zwingen kann sie niemand.


    4. Nein, wegen Deiner Tätigkeit wirst du keinen Arbeitsraum geltendmachen können, zumindest nicht im Rahmen von ALG2. Steurlich sollte das gehen.


    5. Die Wohnungsgrösse und die Mietobergrenzen sind von Stadt zu Land und ggf. Gemeinde sehr unterschiedlich.


    6. Da Du noch mit Deinem Mann zusammen lebst ist dies nicht unbedingt in Trennung lebend; insbes. für die evtl. anstehende Scheidung wichtig.

    Eine BG besteht leider immer dann, wenn davon auszugehen ist, das "gemeinsam" gewohnt wird.
    Wenn getrennte Betten, Schränke etc. vorhanden sind, so ist im Allgemeinen vom gemeinsam getrennten Wohnen auszugehen.


    Im schlimmsten Falle wird die Arge die Wohnverhältnisse prüfen, und sich Zugang zur Wohnung verschaffen wollen. Die muss man allerdings nie reinlassen, es sei denn die Arge hätte eine gerichtliche Entscheidung und somit Befugnis dazu. Also gleich an der Tür abwimmeln.


    Zum Antrag: ich würde / hätte den schon längst selbst gestellt, soll die Arge diesen erstmal bescheiden, dem kann man dann noch immer wiedersprechen,mit Beratungshilfeschein selbstverständlich.


    Zur Not, ist es auch möglich einen Auszug vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres zu erzwingen. Zutaten dafür wären: a.) ein Therapeut b.) echte Probleme Zuhause und am besten noch in Ausbildung sein, weil dann a.) und b.) eine Gefährdung für das erfolgreiche Abschliessen der Ausbildung darstellen.


    Sollte Deine Mutter nun wirklich den Antrag selbst stellen, so ist davon auszugehen, dass es nicht einfach wird. Darauf würde ich sie vorbereiten, als auch die Evetualität des Bedarfs an einer anwaltlichen Beratung.

    Ich mache seit September 2010 eine Umschulung in Stadt A, in welche ich der Umstände halber inzwischen auch, natürlich ebwilligt etc., umgezogen bin (Meldeadresse).
    In Stadt B wohnt meine Frau, nach schwerem Unfall arbeitslos, in einer eigenen Wohnung, wir hatten uns entscheiden erstmal getrennt zu leben.
    Bisher wurden mir die Fahrtkosten 2x mtl. a Euro 30 bewilligt um an meinen! Wohnort in Stadt B zu fahren, sogen. Heimfahrten. Somit konnte ich natürlich auch meine Frau sehen und eine Ehe führen.
    Da ich seit 01.01.2011 nun in Stadt A gemeldet bin wurde die Kostenübernahme für Heimfahrten gestrichen.
    Von dem wenigen Alg 2 Geld kann ich es mir jedenfalls nicht leisten 2x im mtl. zu ihr zu fahren.


    Habe ich keinen Anspruch darauf meine Frau zu sehen?