Beiträge von Milly

    Also ehrlich gesagt, vermute ich ja auch, dass einfach eine neue SB für mich zuständig ist, war ja bis vor Kurzem auch noch bei der u25 Abteilung, weiß ja nicht, ob der SB dann auch gewechselt wird wie beim Fallmanager. Dass ich innerhalb der 1 1/2 Monate, nach meinem 25. Geburtstag nun aber schon den 3. Fallmanager habe, finde ich leicht lustig... Dabei bin ich doch so eine pflegeleichte "Kundin". :D


    Aber Spaß beiseite. Es ist an sich kein Problem für mich, dass ich die Einkünfte nachweisen soll, aber bei der Schreibweise versteht doch kein normaler Mensch, wie und von wann bis wann man die Geschichte nachweisen soll.


    Also eins weiß ich. Sofern ich hoffentlich demnächst in Arbeit komme, werde ich nie wieder unseren lieben Staat um Hilfe bitten. ;)

    Hallo,


    heute bekam ich einen Brief vom Jobcenter.


    Es wurde aufgrund eines Datenabgleichs bekannt, dass ich im Jahr 2010 Kapitalerträge i.H.v. 307 € hatte. Angeblich war der SB das nicht bekannt.
    Bei der Antragstellung des Erstantrags UND des WBAs habe ich allerdings eine Kopie des Sparbuchs abgegeben, worauf diese Erträge ersichtlich sind. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich diese Erträge nie gesondert als Zinsen eingetragen habe bei der Anlage VM, da diese Zahlungen unter "Sonstiges" liefen. Da bin ich ja erstmal selbst Schuld.


    Die Zinsen erfolgten jährlich jeweils zum 01.04., letztmalig 2011, durch einen Sparbrief, den meine Mutter nach dem Tod meines Vaters 1999 angelegt hatte. Der Sparbrief i.H.v. rund 6.200 € wurde mir dann im April 2011 nach Ablaufende ausgezahlt.


    Nun heißt es weiterhin, ich soll das Einkommen bzw. Vermögen, das ich aufgrund der genannten Meldung (also die Zinserträge) hatte, lückenlos belegen.


    Was heißt das jetzt konkret? Also WIE soll ich das bitte lückenlos belegen? Genügt eine Kopie meines Sparbuchs, worauf diese Erträge sichtbar sind oder muss ich auch noch Kontoauszüge vorlegen, was ich mit den restlichen 6.200 € gemacht habe? Weil ich habe keinerlei Nachweise, was ich denn jetzt genau mit den 307 € gemacht haben soll... Letzten Endes fließt das Ganze ja in eine einzige Summe zusammen und ob ich jetzt z.B. 100 € von den 307 € abgehoben hab oder von den 6.200 € kann man ja schlecht belegen.


    Dem Jobcenter ist außerdem bekannt, dass ich davon meinen Lebensunterhalt bestritten habe, hatte auch auf dem Informationsblatt bei der Frage "Wovon haben Sie zuvor Ihren Lebensunterhalt bestritten?" hingeschrieben, dass ich von Erspartem gelebt habe. Von irgendwas muss man ja Krankenkasse und die Existenz finanzieren.


    Ich habe jetzt mal eine Kopie vom Sparbuch gemacht und die Zinserträge für 2010 und 2011 markiert. Diese Seite geht bis zum 10.11.11. Muss ich das Sparbuch aktualisieren und eine Kopie vom aktuellen Stand dazulegen? Spätestens dann sieht man ja, dass ich 2012 keine Erträge mehr bekommen habe. Geht die das überhaupt was an, was ich an Zinsen VOR ALG II Bezug bekommen hab? Die Gesamtsumme des Sparbuchs wissen die ja.


    Außerdem habe ich als Text noch geschrieben:
    Folgende Nachweise füge ich in Kopie diesem Schreiben bei:
    Kopie von Sparbuch. Betreffender Betrag ist gelb markiert. Außerdem weise ich darauf hin, dass ich bereits bei Abgabe des Erstantrags eine Kopie ausgehändigt habe, worin dieser Betrag ersichtlich ist. Desweiteren weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich im Jahr 2010 nicht im Bezug von Leistungen nach SGB II war. Diese erhalte ich erst seit dem 01.09.11.


    Auf der Kopie habe ich noch geschrieben:
    Die Erträge stammen von dem am 18.04.11 ausgezahlen Sparbrief, von welchem ich bis zur Genehmigung meines Antrages, meinen Lebensunterhalt gesichert habe.


    Mich wurmt es vor allem, dass die ausgerechnet jetzt damit ankommen, obwohl die den Nachweis vom Sparbuch bereits 2x bekommen haben... Außerdem liest sich der ganze Brief wie eine Betrugsunterstellung mit indirekten Drohungen. :mad:


    Sorry, wenn das Alles etwas lang und wirr geschrieben ist, aber ich hoffe, man versteht einigermaßen, was ich meine ;)

    Klar, wo sie auch Recht hatten. Wenn es jeder zu seinen Gunsten ausnutzt, muss man auch irgendwo eine Grenze setzen.


    Ich finde es nur absolut mies, wenn man falsch "beraten" wird und sie einem auch noch dumm kommen.
    Nachdem ich sagte, dass ich von zu Hause aus nicht unterstützt werde, kam ein ironisches "Och, Sie Arme." und nachdem ich sagte, dass es irgendwann noch dazu kommt, dass mich meine Mutter rausschmeißt, weil sie eben mit ihrer kleinen Rente nicht mehr 2 Kinder versorgen kann, hieß es auch nur "Ja, wenn sie Obdachlose sind, können Sie gerne immer wieder vorsprechen." Da fühl ich mich einfach nur verarscht und nicht für voll genommen.


    Ich weiß, dass es sicherlich viele gibt, die groß daher reden, ich weiß auch, dass es viele junge Leute gibt, die kein Bock haben, aber es sind doch nicht alle so, aber so fühlte ich mich behandelt, vor allem, nachdem es auch hieß, ich soll mir halt schnell mal nen Job suchen, damit ich die KV zahlen kann. Die sind einfach nur lustig.


    Wäre das Verhältnis zu dem Lebensgefährten meiner Mutter nicht so angespannt, wäre das Ganze auch kein Problem, aber ich kann mir nun mal auch nicht aussuchen, was meine Mutter mit dem Haus macht und wen sie darin leben lässt.


    Aber eine Frage hätte ich noch... Es gibt ja die sogenannte Anlage VE. Sofern die ARGE den Mietvertrag zwischen meiner Mutter und ihrem Freund nicht als solches voll anerkennt (leider liegt halt immer noch die Voraussetzung einer BG vor, da sie sich ein Bett teilen - sofern ich es richtig verstehe, ist selbst das ein Grund, eine BG zu sein), könnte er diese doch ausfüllen und denen damit "beweisen", dass er mir keine finanzielle Unterstützung gibt, was er ja auch nicht tut. Er bezahlt ja nicht meine Lebensmittel, sondern meine Mutter und zum Teil auch ich selbst.
    Alles, was er macht, ist meiner Mutter Geld geben, damit sie Überweisungen für ihn tätigt (er kommt aufgrund seiner Arbeit oft nicht dazu), aber das sieht die ARGE ja dann eh, dass dieser Geldfluss nur dafür da ist oder eben wenn die beiden für SICH Anschaffungen machen, dass er da 'nen Teil dazugibt oder was auch immer. Ein gemeinsames Wirtschaften herrscht bei uns als solches ja nicht mal.


    Und, was eben auch das Problem ist, dass meine Mutter nicht in Hartz IV rutschen will. Sie ist nämlich nicht mal voll erwerbsfähig, da sie 1. Krebs krank ist 2. mit ihrem Rücken und ihrer Arthrose zu kämpfen hat und 3. eh einen Schwerbehindertenausweis hat.
    Meine Schwester ist beim Amt Ausbildungs suchend gemeldet und möchte ebenfalls nichts mit der ARGE am Hut haben.


    Jetzt muss ich nochmal dumm fragen. Geht das, dass meine Mutter für mich ALLEIN den Antrag stellt, sodass weder sie, noch meine Schwester mit drin sind, also zwecks Arbeitsvermittlung usw.?


    Für mich ist das Ganze einfach Neuland. Ich hab mich auch nie mit dem SGB beschäftigt. Tut mir Leid, wenn ich so viel Fragen stelle. *g*

    Das mit der Unterhaltspflicht lt. BGB ist auch das, worauf der Lebensgefährte meiner Mutter pochte. Und so ähnlich sagte es auch die Sachbearbeiterin, als ich im Oktober das erste Mal bei der ARGE war (darum womöglich auch HG).
    Das ganze dreht sich meines Erachtens völlig im Kreis und widerspricht sich förmlich.


    Meine Mutter hat mir zumindest zugesagt, dass sie mit mir zur ARGE geht und auch den Sachverhalt dort erklären wird.
    Ich werde das ein oder andere Argument von hier einwerfen, auch wenn es wahrscheinlich eh nicht viel bringen wird, aber das kann doch wirklich nicht sein.


    Auch wenn ich bisher nicht wirklich viel geleistet hab, find ich es einfach nur eine Sauerei, dass der Staat in Sachen ALG 2 verlangt, dass sich Eltern bis zum 25. Lebensjahr um ihre Kinder zu kümmern haben, aber ab 18 darf man für jeden Furz selbst aufkommen.

    So, ich hatte nun ein längeres Gespräch mit meiner Mutter.
    Sie ist ENDLICH gewillt, den Antrag für mich zu stellen.


    Und zwar sieht die Sache nun wie folgt aus: Sie und ihr Freund machen einen Mietvertrag. Wäre er dann aus der BG raus?


    Ist es überhaupt möglich, dass meine Mutter für mich alleine einen Antrag auf ALG 2 stellt, ohne, dass sie und sonstige Familienmitglieder dann in Hartz IV rutschen?


    Ich danke euch wirklich für eure bisherige Hilfe. Ich glaub, manchmal sind es grade fremde Menschen, die einem eher Gehört schenken, als die, die es sollten.

    Hallo Milly,


    Du hast hoffentlich trotzden einen Antrag gestellt. Der muss entgegengenommen und bearbeitet werden.


    Die hatten mir nicht mal die Unterlagen mitgegeben, da laut ARGE meine Mutter vorsprechen muss und nicht ich.


    Ganz ehrlich... Auf das Geld an sich, verzichte ich gerne, aber die KV ist das Problem. Ich trau mich nicht zur KK zu gehen, weil ich nicht weiß, wie ich denen klarmachen soll, dass ich kein Geld habe, aber mich freiwillig versichern lassen muss.
    Die zeigen mir doch den Vogel. :(

    Hallo Milly!
    Ich gebe Dir folgenden Rat: Gehe bitte zum Anwalt für Sozialrecht, findest du im Tel.Buch, und kläre mit ihm die Situation. Leider wirst du alleine nichts bei der ARGE erreichen können, Verständnis kannst du bei keiner ARGE erwarten. Keine Angst vor den Kosten, der Anwalt hat Formulare wg. Kostenübernahme. Es gibt Wege auch unter 25 einen alleinigen Antrag stellen zu können, darf ich aber nicht öffentlich kund tun. Mach aber schnell, denn die brauchen dir nur Leistungen ab Antragstellung gewähren.
    Übrigens, wenn der Lebensgefährte deiner Mutter nicht bei euch gemeldet ist, zählt er auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft zu, eine Haushaltsgemeinschaft kannst du nur mit Partner oder einem Kind bilden.
    Hoffe ich konnte dir helfen. LG xxkilegna


    Ok, das klingt nach einem Anfang. Ich werde mich mal umschauen. Vielen Dank!


    Der Lebensgefährte ist bei uns gemeldet, das ist das Problem bei der Sache. :/

    Hallo,


    ich bin so langsam aber sicher am Ende meine Nerven.


    Folgende Sachlage bei mir:
    im Juli 2009 hab ich meine Berufsausbildung (über ein Berufsbildungswerk) abgeschlossen und bis Dezember 2010 ALG I bekommen.
    Danach war ich für 3 Monate in einem Arbeitsverhältnis, welches von der Agentur für Arbeit finanziert wurde, und nach der Finanzierung - ganz klar - gekündigt wurde.
    Also ging es wieder zurück auf ALG I.


    Am 13.10.2010 endete dann mein Anspruch und ich bin zur ARGE gegangen. Da ich unter 25 bin, dachte ich mir, dass es wahrscheinlich eh ein Theater geben wird.
    Ich habe mein Anliegen geschildert und mir wurde gesagt, dass ich unter Umständen statt einer BG, eine HG bilde.
    Allerdings hatte ich zu dem Zeitpunkt eine Arbeitsstelle in Aussicht, die ich auch angetreten bin und sich daher die ganze Sache erledigt hatte (der Vertrag endete am 31.12. und wurde auch nicht verlängert.).


    Nun ist es so. Ich lebe mit meiner Mutter, ihrem Lebensgefährten und meiner Schwester (18) in einem eigenen Haus.
    Bei meinem zweiten Besuch der ARGE Anfang des Jahres, wurde dann darauf gepocht, dass ich zu 100% eine BG mit ihnen bilde. Mir ist völlig klar, dass es sich um eine BG handelt und meine Mutter den Antrag stellen muss, daher wunderte ich mich beim ersten Besuch auch über die angesprochene HG (hatte auch nur Unterlagen für mich alleine bekommen - inkl. eben des HG Formulars). Die Sachbearbeiterin sagte jedoch, dass es sich in keinem Falle um eine HG handeln kann.


    Meine Mutter allerdings weigert sich, den Antrag zu stellen, weil dies zur Folge hätte, dass dann der gesamte Haushalt in Hartz 4 wäre und ihr Freund auch seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen muss. Die beiden sind der Meinung, er habe mit uns und meiner "Faulheit" nichts zu tun und warum ich ihn überhaupt immer erwähnen muss.
    Dazu muss ich sagen, dass meine Mutter lediglich eine Witwenrente erhält (knapp 600 €/mtl.) und ihr Freund Arbeitnehmer ist (er verdient ~2500 €, laut ARGE sowieso zuviel, hat jedoch auch "nur" knapp 1000 € zur Verfügung nach allen Abzügen und Ausgaben).


    Das habe ich so der ARGE erklärt, aber die sagten mir nur, ich solle den beiden irgendwie klarmachen, dass es nicht anders geht, aber das ist leichter gesagt, als getan, weil es immer und immer wieder auf das Gleiche rauskommt.


    Das Nächste ist, dass ich seit dem 01.01. nun ohne Krankenversicherung dastehe, was ja sowieso irgendwo nicht gehen kann, da wir hier eine Krankenversicherungspflicht haben.
    Aber: wie soll ich bitte 150 € im Monat zahlen, ohne jegliches Einkommen/jegliche Rücklagen?


    Meine Mutter kann es finanziell nicht, ihr Freund zahlt sowieso nichts, was er, meiner Meinung nach, auch gar nicht soll.
    Da ich nicht mobil bin (ich bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen), gestaltet sich die Arbeitssuche auch eher schlecht als recht, da es bei uns momentan nicht sehr rosig aussieht (was natürlich auch am Jahresanfang liegen wird). 400 € Jobs gibt es hier auch nicht wie Sand am Meer und beim Nachfragen in Betrieben, heißt es auch nur: "Wir haben keinen Bedarf."


    Ich weiß, dass man bei der ARGE einen Antrag auf KV-Übernahme stellen kann, aber dazu müsste man wahrscheinlich auch wieder alles offen legen... und ich würde mich wieder im Kreis drehen.


    Meine Mutter droht mittlerweile schon mit Rausschmiss und solchen Späßen. Dass das auch nicht so leicht geht, wie sie sich denkt, winkt sie nur ab und kommt dann mit "ja, aber bei der und der ging es auch" (meine Großcousine ist 18, hat ein Kind und bekommt Wohnung etc. von der ARGE).


    Uff, etwas viel Text und wahrscheinlich viel zu komplex...


    Was ich eigentlich wissen will:
    1. wie läuft das mit dem Antrag auf KV-Übernahme? Zur ARGE möchte ich vorerst nicht mehr, weil ich mich da eh nur auf sarkastische Bemerkungen ("Naja, wenn Sie obdachlos sind, können Sie gerne wiederkommen, dann haben Sie Anspruch") gefasst machen dürfte.


    2. Hab ich wirklich keinerlei Lücken offen, wo ich durchschlüpfen könnte?


    3. Kann die ARGE meine Mutter zwingen, mich wieder aufzunehmen, sollte sie mich rauswerfen?