Lacki - Dein Niveau ist unterirdisch.
Ich frage mich, ob Dir intellektuell Grenzen gesetzt sind, die Du eben wegen eben dieser vermuteten Grenzen nicht zu erkennen vermagst - wofür Du dann nichts könntest. Aber ein Austausch mit Dir wäre irgendwie wenig hilfreich.
Nachdem Du im ersten Beitrag Fantasie-Gebilden hinterher jagst und fehlende Arbeitswilligkeit vermutest schreibst Du nun, ich wüßte ALLES, nachdem ich erwähne, dass man sich gegen 1-Euro-Jobs direkt zu Anfang wehren kann.
Lacki - was ist Dein Problem - hättest Du auch gerne studiert?
Ich kann Deine psychischen Probleme nicht lösen.
Ich sage nochmals- ist man mit höherer Bildung längere Zeit in einem simplen Job gefangen, ist jede Rückkehr in den ursprünglichen Beruf nahezu unmöglich...
Das wiederum führt indirekt auch gesellschaftlichen Nachteilen, da man im Niedriglohnbereich bekanntlich weniger Steuern zahlt... keine Rente mehr zusammen bekommt - im Alter erneut von Sozialhilfe leben muss...
Zumindest die Gesellschaft als Ganzes schneidet sich durch sowas ins eigene Fleisch.
ARGB-Mitarbeiter sind zu solchen, für sie vielleicht schon komplexeren Gedankengängen, scheinbar nicht in der Lage...
Ganz abgesehen davon, dass die tabuisierte Dunkelziffer an Selbstmorden unter Hartzlern eigentlich klarmachen müsste, dass Menschen seelisch scheinbar weniger verkraftent, als das, was ihnen zugemutet wird.
Diese SGBs sind hoch komplex. Letztlich ist nicht mal ein Urteil eines SGs für ein anderes SG rechtlich bindend...
Urteile sind Einzelfall-Entscheidungen und können nicht stets verallgemeinert werden...
Abgesehen davon, dass es nicht zu allem und jedem Urteile gibt...
Da es an einigen ARGEN Hochschulteams gibt, die tatsächlich versuchen, Akademiker "artgerechter" unterzubringen, ist mein Gedanke, dass man vielleicht doch einen Anspruch darauf haben könnte, für eine gewisse Anfangszeit auch nur zu einigermaßen ausbildungs-berufs-nahe Tätigkeiten verpflichtet werden zu können, nicht ganz abwegig.
Und selbst wenn es eine Ermessensentscheidung eines jeden SB sein sollte, so muss auch dieses zunächst einmal erkannt, dann richtig ausgeübt werden - u. ein ggf Vorliegen einer Ermessensreduzierung auf Null erkannt werden.
Höchst komplizierte Vorgänge, die auch von Gerichten völlig unterschiedlich gewertet werden - und somit die Einlegung von Rechtsmitteln - sinnvoll machen...
Man lese sich nur mal das Prostitutions-Urteil durch...
So eine Ermessensreduzierung halte ich insbesondere in Fällem wie meinem, die ohne vorheriges ALG I sofort in Hartz gekommen ist, für sehr wahrscheinlich...
Allo - ich bin froh, hier zumindest ein nettes, solidarisches Mitglied zu sehen.
Ich kann nicht sagen, wie sehr es mich schockt, wieviel Neid und Missgunst es unter Hartzlern gibt!
Und die Unterwanderung mit Sachbearbeitern der ARGEN scheint mir auch recht offensichtlich...
Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, wenigstens Letztere aus Foren zu entfernen???