Also, ich versuche noch einmal genau zu antworten:
die Rückerstattung ist 507,92 Euro alle drei Monate. Das sind also jetzt dreimal 507,92 Euro, also 1523,76 Euro für Juni, September und Dezember 2010. Gefordert werden sofort von mir 1015,84 Euro (der Anteil für Juni und September), Rückzahlung bis zum 6.1. und 507,92 (Anteil für Dezember), dafür war bis heute die Anhörung im Gange. Eingang auf mein Konto (Zinsausschüttung) sind alle drei Monate 537,92 Euro, davon darf ich jeweils 30 Euro behalten (macht in meinem Fall 10 Euro pro Monat).
Die Kaution von 960 Euro habe ich damals (das war 2007) aus eigenen Mitteln bestritten und sie müsste daher auch zu meinem Vermögen gerechnet werden. In diesem Fall habe ich jedoch schlechte Karten, da die Anrechnung schon über ein Jahr zurückliegt und Überprügungsanträge seit gestern nur noch ein Jahr rückwirkend gestellt werden dürfen. Der Punkt kam daher, dass ich es schon damals eine besondere Härte fand, dass sie das Geld auf zwei Monate verteilt komplett (bis auf die berüchtigten 30 Euro) abgezogen haben. Bis einschließlich Freitag letzte Woche hätte ich wohl noch gute Karten gehabt, das rückgängig machen zu lassen, schade... Ich hatte damals schon einen Überprüfungsantrag gestellt, aber das, was rausgekommen ist, war schlimmer als das vorher (vorher hatten sie die Kaution nur in einem Monat berücksichtigt, also mir nur für einen Monat das Geld komplett abgezogen, jetzt haben sie von den 960 Euro mir 2x30 Euro belassen und den ganzen Rest [genau 900 Euro] auf zwei Monate verteilt abgezogen.)
Im Monat Dezember 2009 hatte ich Zinseinkünfte, die lt. JobCenter meinen Bedarf überstiegen, daher wurde die Leistung komplett eingestellt. Ich habe mich daher für diesen Monat selbst rentenversichert.
Ja, es wurde mir genau ein Drittel der Miete gezahlt, das waren damals ca. 270 Euro. Nach Auszug meines Bruders im Februar diesen Jahres, wurde die Hälfte der Miete übernommen, was für das JobCenter ungewohnt viel ist. Die SB meinte aber zu mir, dass ein Auszug aufgrund meiner Behinderung von mir derzeit nicht verlangt werden könne (Betreutes Wohnen wäre für die Allgemeinheit viel kostenaufwändiger). Im fraglichen Jahr wurde ein Drittel der Gesamtkosten übernommen, d.h. ein Drittel der Grundmiete plus Nebenkosten inklusive Heizkosten.
Unsere Betriebskostenrückerstattung für 2009 betrug 807,26 Euro, davon wurde mir die Hälfte, also 403,63 Euro verteilt auf die beiden Monate September und Oktober 2010 abgezogen. M.E. hätten mir aber nur 269,09 Euro, also ein Drittel, abgezogen werden dürfen. Betriebskostenabrechnungen gehen immer erst rückwirkend ein, trotzdem stehen gesetzlich allen Mietzahlern die Nachzahlungen zu.
Das Geld hat uns unser Vater in bar ausgezahlt und nicht überwiesen (innerhalb einer Familie sehr unüblich). Rechtsanwälte sagten mir aber, dass eine unterschriebene Quittung darüber genügt. Angekündigt hatten wir das natürlich rechtzeitig, nämlich sofort nach Eingang des Schreibens des Vermieter schon im Juni 2010.
Berechnungszeitraum der NK-Abrechnung ist 1.1. bis 31.12.2009.
Zu deiner Frage: Nein, es wurde mir nicht zu hohes Unterkunftsgeld bezahlt, ich hatte das ja gleich im Juni angekündigt, dass die Miete ab August 2010 sich um ca. 50 Euro verringert (mein Anteil ca. 25 Euro). Mir wurde das dann gleich ab August so berechnet.
Die 1015, 84 Euro plus 507,92 Euro, die ich jetzt zurückbezahlen muss, sind rein aufgrund der Zinseinkünfte zurückzubezahlen. Daher auch meine Frage, ob ich jetzt meine Gegenforderungen wegen des Betriebskostenanteils meines Bruders damit verrechnen kann bzw. wie Ausgaben, die außerhalb der 30 Euro Versicherungskostenpauschale anfallen (im Dezember immerhin 12,50 Euro) zu handhaben sind. Leute, die keine eigenen Einkünfte haben, haben diese Ausgaben ja nicht.
Vielen Dank!