Beiträge von U.S.

    Hallo Juli,


    danke für deine Antwort! Meine Mum hat heute den negativen Bescheid erhalten, datiert auf den 23. Dezember. Wahrscheinlich kam es aufgrund der Feiertage zu Verzögerungen.


    Du sagtest etwas von Garagen - kann da ein Parkhaus nicht auch berücksichtigt werden? Die VHS ist in der Innenstadt, es gibt ein Parkhaus, welches ca. 3 Fußminuten entfernt ist, selbst das ist für meine Mum fast schon zu weit.




    Liebe Grüße :-)

    Guten Abend,


    soweit ich das mitbekommen habe, ist meine Mutter (schreibe schnell in ihrem Auftrag) weiterhin krankenversichert und nicht aus der Arge entlassen. Sie wird auch innerhalb des Zeitraumes (10. Jan - 18. Feb) weiter an den Treffen des Arge 50+ - Teams teilnehmen.


    Was heißt U.P? User Post?


    Wenn ja, dann möchte ich die Frage von "Allo" beantworten: meine Mutter ist nicht selbstständig.


    Sie erhielt von der Arge auch noch kein Schreiben mit dem Hinweis, dass die Zahlungen eingestellt werden würden. Dies wurde ihr nur von ihrem Sachbearbeiter mitgeteilt, jedoch scheint dies Wirklichkeit geworden zu sein, da noch kein Geldeingang von der Arge zu verbuchen war.


    @ Juli: meine Mutter wird nicht in der VHS lehren, sie hat dort eine 6 wöchige Vertretung als Sekretärin, meines Wissens nach auf Honorarbasis.


    Dein Zitat:
    Um nicht falsch verstanden zu werden, man kann doch auch bei ALG-II Arbeitseinkommen haben. Dürfte das nicht erst bei dessen Auszahlung auf die Leistung angerechnet werden? Wenn das Einkommen niedriger ist, als der Bedarf, bestände nicht trotzdem Hilfebedürftigkeit? Es wäre doch wirklich schade und nicht im Sinne des Gesetzgebers/Steuerzahlers, wenn ein ALG-II-Empfänger, um nicht in eine existenzbedrohliche Situation zu kommen, keine kurzfristigen Beschäftigungen/Tätigkeiten annehmen können würde.


    --> Das sehen wir, vor allem meine Mutter, genauso (die Arbeitsaufnahme wird für sie im Endeefekt ein Minusgeschäft sein).
    Der Kommentar des Sachbearbeiters: "Da sehen Sie es, die Arbeitslosen erhalten immer noch zu viel Unterstützung."


    Dieses Zitat möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren...


    @ Kitty: ich weiß nicht, ob es nicht Probleme geben wird, Wohngeld zu beantragen. Meine Mutter wohnt in einer ca. 40m^2 großen Wohnung und sie bezahlt inkl. Nebenkosten 320€ (70€ NK, 250€ Miete). Da die Miete für das Amt zu hoch ist, wird nur ein Teil der Wohnung übernommen.


    Meine Mutter wird den Januar wahrscheinlich nur dank der Bank überstehen. Sie hat keinen offiziellen Dispo, jedoch bucht die Bank kulanterweise alles ab, Miete etc wird also überwiesen werden, jedoch muss sie von etwas ja auch noch leben.



    Wir danken euch für die Hilfsbereitschaft und morgen Abend wird meine Mutter die restlichen Fragen beantworten & kommentieren.




    Liebe Grüße & ein frohes Neues!

    Mit dem Übergangsgeld weiß ich das nicht so genau aber ich denke das wird es nur geben wenn du einen normalen Job annimmst und keinen befristeten auf ein paar Wochen.Allerdings glaube ich auch nicht das du aus den Leistungen komplett rausfällst da es ja auch nur eine Teilzeitstelle ist.Du bekommst für den Monat der Arbeitsaufnahme keine Leistungen mehr wenn du mit deinem zu erwartenden Gehalt alle deine Ausgaben decken kannst dabei macht es keinen Unterscheid wann du mit der Arbeit begonnen hast.Weist du denn schon was du verdienen wirst?


    Hallo,


    danke für deine Antwort!


    Ich habe das hochgerechnet: Ich verdiene im Zeitraum vom 10. Januar bis zum 31. Januar ca 560€. Das sind 5€ weniger als die Hilfe.


    Das kann doch nicht wirklich alles sein, oder? Aufgrund meiner Behinderung muss ich für 6 Wochen einen Parkplatz im Parkhaus mieten, das sind dann auch noch mal 100€.


    So wie es aussieht wäre es für mich persönlich lukrativer, nicht arbeiten zu gehen. Nur das möchte ich nicht, ich bin so glücklich, dass ich die Stelle bekommen habe. Habe darum wirklich gekämpft.




    Liebe Grüße


    Ursel

    Hallo liebes Forum,


    ich habe gestern einen Schock bekommen, als mein Sachbearbeiter mir mitteilte, dass ich für Januar keine Zahlungen erhalten werde.


    Der Hintergrund:


    Ich bin arbeitslos geworden nach der Insolvenz der Firma, für die ich gearbeitet habe und habe dann keinen neuen Job gefunden, sodass ich Harzt 4 reingerutscht bin. Da ich gehbehindert bin (50%), kann ich auch nicht in meinem alten Beruf (Erzieherin) arbeiten.


    Jetzt kann ich für 6 Wochen (21-Stunden Woche) bei unserer VHS arbeiten. Keine Aussicht auf Festanstellung.


    Die Zeitraum ist: 10.01.2011-18.02.2011 -> und ich kriege kein Überbrückungsgeld!


    Ist das rechtens? Wie soll ich einen ganzen Monat auskommen? Ich erhalte das erste Gehalt Ende Januar.


    Steht mir wirklich keine Zahlung für die ersten 9. Tage des Januars zu? Wenn nicht, warum nicht?


    Ich kann das nicht fassen, da ich durch diesen Job vielleicht 10€ mehr auf 6 Wochen verdiene. Ich habe keinen Dispo bei der Bank, weiß also nicht, wie meine Miete etc abgehen soll...



    Ich freue mich über Hilfe!



    Liebe Grüße


    Ursel