Beiträge von mossi

    Hallo lacki,


    danke für die schnelle Antwort. :) Ich hab mich offensichtlich nicht so richtig ausgedrückt. Nach den 6 Wochen habe ich von der Krankenkasse Krankengeld bekommen. Das ging reibungslos. Nach Deiner Antwort, würden dann also die Monate der Krankheit mit als sozialbeitragspflichtige Beschäftigungszeit rechnen. Das AA muß die Zeit also in die 12 Monate mit reinrechnen.
    Nochmals Danke und frohes Fest - Heike

    Hallo - kann mir jemand Auskunft geben?


    Ich bin seit 1.April in einer Firma fest angestellt in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. (Davor war ich arbeitslos und hatte keinen Anspruch mehr auf Leistungen. Ich wurde dann Ende April krank und bin es ohne Unterbrechung bis heute. Mein Chef hat am Anfang normal 6 Wochen lang Lohn fortgezahlt und mir auch nicht gekündigt. Mein Chef meint, das Arbeitsverhältnis ruht auf Grund meiner Krankheit.Nun wurde mit gesagt, man muss 12 Monate gearbeitet haben, um wieder Anspruch auf ALG I zu haben. Bei mir wär das dann ein halbes Jahr normales Arbeitslosengeld. Nun möchte ich wissen, ob meine Anstellung in der Firma (gekündigt bin ich ja nicht) trotz der Krankheit für die 12 Monate angerechnet wird. Oder gelten die Monate der Krankheit nicht als Arbeit? Wer kann mir da antworten? Würde mich sehr freuen, hier eine Antwort zu bekommen.


    Gruss Mossi