Beiträge von Elli81

    Was soll dieses blöde Kommentar? Wo liegt Dein Problem?
    Ich gehe ab Juni wieder arbeiten, außerdem wird uns ja nicht die komplette Miete gezahlt,
    ich beantrage legendlich für vier Monate eine Unterstützung,
    weil ich meinen Sohn nun mal nicht allein zu Hause lassen kann.
    Wir haben diese Wohnung ausgewählt, weil sie uns nun mal sehr zugesagt hat und wir nicht zweimal umziehen möchten und wenn ich im Juni wieder berufstätig bin, können wir uns die Wohnung mit meinem Verdienst dazu, dann locker leisten, ob Du es glaubst oder nicht?!

    Vielen Dank für die Antwort, wichtig war mir, dass die Leistungen nicht komplett gestrichen werden, weil die Wohnung halt sehr groß ist.
    Natürlich werde ich den Umzug melden, natürlich auch dass der Kindesvater mitzieht!
    Nur wann muss ein Umzug spätestens gemeldet werden, habe gehört dass es spätestens eine Woche vor Umzug gemeldet werden muss, ist das richtig?

    Hallo!
    ich bin neu hier und brauche Eure Hilfe!
    Und zwar bin ich momentan noch allein erziehend und lebe mit meinem Kind in einer 70 qm Wohnung.
    Befinde mich bis Juni 2011 noch in Elternzeit, beziehe Elterngeld und einen Hartz 4 Zuschuss.
    Nun ziehe ich mit dem Kindesvater und unserem Kind zusammen in eine 3 1/2 Zimmer- Whg., die allerdings
    150 qm hat. Miete incl. kalten NK sind 620 Euro, Strom, Heizung und Warmwasser ca. 150 Euro.
    Der Kindesvater verdient 1700 Euro brutto, d.h. ca 1100 Euro netto.
    Habe mir keine Zustimmung für den Umzug vom Amt eingeholt.
    Möchte keine Umzugskosten oder Kaution Übernahme beantragen!
    Nun meine Fragen.
    Wann muss ich den Umzug spätestens melden?
    Kann das Amt wegen der hohen qm, die Leistungen auch ganz einstellen?
    Steht uns noch ein Zuschuss vom Amt zu? Wenn ja, mit wie viel Euro können wir ca. rechnen?

    Hallo!
    ich bin neu hier und brauche Eure Hilfe!
    Und zwar bin ich momentan noch allein erziehend und lebe mit meinem Kind in einer 70 qm Wohnung.
    Befinde mich bis Juni 2011 noch in Elternzeit, beziehe Elterngeld und einen Hartz 4 Zuschuss.
    Nun ziehe ich mit dem Kindesvater und unserem Kind zusammen in eine 3 1/2 Zimmer- Whg., die allerdings
    150 qm hat. Miete incl. kalten NK sind 620 Euro, Strom, Heizung und Warmwasser ca. 150 Euro.
    Der Kindesvater verdient 1700 Euro brutto, d.h. ca 1100 Euro netto.
    Habe mir keine Zustimmung für den Umzug vom Amt eingeholt.
    Möchte keine Umzugskosten oder Kaution Übernahme beantragen!
    Nun meine Fragen.
    Wann muss ich den Umzug spätestens melden?
    Kann das Amt wegen der hohen qm, die Leistungen auch ganz einstellen?
    Steht uns noch ein Zuschuss vom Amt zu? Wenn ja, mit wie viel Euro können wir ca. rechnen?