Beiträge von tdd481

    Hallo zusammen,hoffe das ich meine Anfrage im richtigen Tei eingesetzt habe.Mir wurde der Beratungshilfeantrag abgelehnt,obwohl ich auf Grund dauerhafter erwerbsubfähigkeit SCGXII erhalte.Ich erhalte 960,00 Grundsicherung.Meine Tochter erhält 184,00 Euro Kindergeld,334,00 Euro Unterhalt von Mutter,und 141,00 Euro Wohngeld.Gesamt somit Einkommen: 1619,00 Euro.Bei meinem Grundsicherungsbetrag sind zusätzlich enthalten Mehrbedarf 66,00 Euro wegen Schwerbehinderung,und 42,00 Euro als Alleinerziehender.
    Das Gericht sagt zieht einen Freibetrag für mich in Höhe von 395,00 Euro und für meine Tochter 276,00 Euro ab.Monatliche Stromkosten werde nicht berücksichtigt,sie wären ja auch im Regelsatz enthalten.Autoversicherung kann ebenfalls nciht anerkannt werden,obwohl ich auf Grund meiner Schwerbehinderung brauche..Ebenfalls wäre der Betrag in Höhe von 66,00 Euro für Schwerbehinderung in deren Freibetrag enthalten.
    Man hat zudem abgezogen : 550,00 Euro Miete,Darlehn 25,00 Euro,besondere Belastungen 157,00Euro,15,00 Euro,61,00 Euro.
    Kindergeld,Unterhalt,Wohngeld für meine Tochter gehen separat auf dem Konto von meiner Tochter.


    Meine Frage:Warum Freibetrag,ich arbeite doch nicht.Oder werden die Freibeträge als Sozialhilfesätze berechnet?

    Hallo,habe die Antworten gelesen.Gebe zu das es ein schwieriger Fall ist.Er ist pyhisch zurück geblieben,seit die Trennung vor 2,5 Jahren von seinem Vater war.Seitdem zieht er sich zurück,hat keine Freunde ,geht nicht raus usw.einfach keine Motivation.Ich denke ,die Arge könnte sagen,das er bis zum 25 Lebensjahr zu Hause wohnen muß.Meiner meinung nach gehört er in eine phyiosomatische Klinik um Halt zu finden,oder es gibt doch von den Diakonien oder Caritas auch Hilfen.Es gibt doch bei Alkoholkranken usw.auch Hilfen.Was haltet ihr davon? Danke

    :)Hallo zusammen.Möchte einen Beitrag erstellen,weiß aber nicht so Recht,ob ich hier richtig bin mit diesem Thema.
    Meine Lebensgefährtin wohnt mit ihrer Tochter 16 und Sohn 19J.in einer Wohnung.Alle beziehen Hartz 4,meine Lebensgefährtin aus gesundheitlichen Gründen (Brustkrebs)Der Sohn nimmt die Arge Termine nicht wahr,und erhält mittlerweile nur noch Gutscheine.Nachts hängt er nur noch am PC und tags über schläft er.Alle drei müssen sich 2 Schlafräume teilen.Meine Lebensgefährtin schläft mit dem Sohn im Zimmer.Da der Sohn schon viel Ärger gemacht hat und keine Motivation hat um Arbeit zu suchen ,möchten wir jetzt das er auszieht und sich endlcih auf eigene Beine stellt.Gibt es hier eine Möglichkeit ,das die Arge eine Wohnung bezahlt.Oder gibt es eine Alternative hierzu ?Wer kann mir einen Rat geben ?Danke